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textlichen Festsetzungen und Erläuterungen - Stadt Wuppertal

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Landschaftsplan Nord<br />

Gr<strong>und</strong>lagenteil<br />

<strong>und</strong> dem Brucher Bachtal das Landschaftsbild durch Baum- <strong>und</strong> Heckenpflanzungen angereichert<br />

werden.<br />

1.3 Nutzungskonflikte durch Verkehr <strong>und</strong> Erholungsbetrieb<br />

Zwar sind keine relevanten Neuplanungen von Straßen im Landschaftsplangebiet vorgesehen,<br />

jedoch führt das relativ engmaschige vorhandene Straßennetz zu kontinuierlichen Störungen<br />

der Erholungsnutzung insbesondere durch Lärmimmissionen sowie zu Beeinträchtigungen<br />

vor allem der Fauna (z.B. Überfahren wandernder Amphibien).<br />

Der Golfsport als Erholungsaktivität in den freien Landschaften mit großen Raumansprüchen<br />

führt auf Teilflächen ebenfalls zu Konflikten mit den Belangen des Biotop- <strong>und</strong> Artenschutzes.<br />

So unterliegen große Teile eines Golfplatzes intensivster gärtnerischer Pflege mit regelmäßigem<br />

Mähen, Düngen <strong>und</strong> Herbizidbehandlung des Rasens. Diese Bereiche weisen<br />

gestörte Biozönosen mit einem reduzierten Artenspektrum an Pflanzen <strong>und</strong> Tieren auf.<br />

1.4 Nutzungskonflikte durch vorhandene <strong>und</strong> geplante Siedlungsflächen<br />

In den vergangenen Jahrzehnten sind durch Siedlungsflächenwachstum einige ursprünglich<br />

sicherlich für den Biotop- <strong>und</strong> Artenschutz wertvolle Bereiche von der freien Landschaft abgetrennt<br />

<strong>und</strong> isoliert worden (z.B. Restwald in Katernberg nördlich der K 11, Naturschutzgebiet<br />

‘Oberste Feld’, Restwald nordwestlich von Varresbeck an der B 7). Zwar lässt sich diese<br />

Fehlentwicklung kaum rückgängig machen, jedoch sollten zukünftig Siedlungsflächenausweisungen<br />

stärker auf die Belange der Bevölkerung <strong>und</strong> des Biotop- <strong>und</strong> Artenschutzes<br />

Rücksicht nehmen.<br />

2. Systematik der Umweltqualitätsziele<br />

2.1 Aussagen der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung<br />

2.1.1 Landesentwicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen<br />

Der LEP (Ministerium für Umwelt, Raumordnung <strong>und</strong> Landwirtschaft NRW, 1995) stellt den<br />

überwiegenden, landwirtschaftlich genutzten Teil des Landschaftsplan-Gebietes als Freiraum<br />

dar.<br />

Damit sind folgende Zielsetzungen verb<strong>und</strong>en:<br />

„Der durch Agrargebiete, Wald <strong>und</strong> Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum <strong>und</strong><br />

ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna <strong>und</strong> Flora zu erhalten <strong>und</strong> in seinen<br />

Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll gr<strong>und</strong>sätzlich der Erhaltung, Regeneration<br />

<strong>und</strong> Regulation von Gewässern, Boden <strong>und</strong> Luft, dem Biotop- <strong>und</strong> Artenschutz sowie<br />

der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft <strong>und</strong> der landschaftsorientierten Erholung dienen.“<br />

Als besonders bedeutsame Freiraumfunktionen werden im LEP Gebiete für den Schutz der<br />

Natur, Waldgebiete <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasservorkommen separat hervorgehoben. Im Untersuchungsraum<br />

ist das Deilbachtal an der nördlichen <strong>Stadt</strong>grenze zu Sprockhövel <strong>und</strong> Velbert<br />

als Gebiet für den Schutz der Natur ausgewiesen. Damit verb<strong>und</strong>en ist folgendes Oberziel:<br />

„Gebiete für den Schutz der Natur sowie Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung sind<br />

für den Aufbau eines landesweiten Biotopverb<strong>und</strong>es zu sichern <strong>und</strong> durch besondere Maßnahmen<br />

des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege zu erhalten, zu entwickeln <strong>und</strong> soweit<br />

möglich, miteinander zu verbinden; sie dürfen für Nutzungen, die diese Zielsetzungen beeinträchtigen,<br />

nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer<br />

Stelle realisierbar ist, die Bedeutung der Gebiete dies zulässt <strong>und</strong> der Eingriff auf das<br />

unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird.“<br />

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