I. Amtlicher Teil - Gemeinde Ahrensfelde
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Allgemeine Informationen Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> 09.07.2013 • Seite 12<br />
Dietrich Schneider<br />
Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />
Dietrich.Schneider@t-online.de<br />
Rentenberatung<br />
Die Sprechzeiten finden mit Beginn 16.00 Uhr am<br />
Freitag, den 26. Juli 2013 und am<br />
Freitag, 09. und 23. August 2013 statt.<br />
im Verein „Dialog Lebenshilfe“ in Berlin- Hohenschönhausen,<br />
Grevesmühlener Str. 24 statt. (1. Etage rechts)<br />
Termine bitte unter 0170-8119355 oder 030-96207341<br />
Schuldnerberatung<br />
Die AWO Bernau führt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in<br />
der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr in <strong>Ahrensfelde</strong>, im Rathaus,<br />
Lindenberger Str. 1, eine kostenlose Schuldnerberatung durch.<br />
Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer<br />
03338/702524 möglich.<br />
Die Arbeitslosen-Service-Einrichtung Bernau<br />
führt im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe<br />
Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
Bürgerberatungen in<br />
16356 <strong>Ahrensfelde</strong>, Lindenberger Straße 1 durch.<br />
Individuell, vertraulich und kostenlos können Fragen zu allen<br />
Arbeitslosigkeit betreffenden Problemen (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes,<br />
Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II u. ä.) gestellt<br />
werden.<br />
Außerhalb dieser Sprechstunden in <strong>Ahrensfelde</strong> sind wir zu<br />
erreichen in der Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband<br />
Brandenburg e. V. Arbeitslosen-Service-Einrichtung<br />
Bernau, Breitscheidstraße 31, 16321 Bernau, Tel.: 03338 / 2249<br />
Informationen für die Nachbarn des<br />
GTKW <strong>Ahrensfelde</strong> und<br />
für die Öffentlichkeit<br />
nach § 11 der Störfall-Verordnung<br />
Unsere Verantwortung – Ihre Sicherheit<br />
Warum erhalten Sie diese Information?<br />
Uns liegt sehr viel daran, mit allen Bewohnern und Nachbarn<br />
des Gasturbinenkraftwerkes ein gutes Nachbarschaftsverhältnis<br />
zu pflegen. Aus diesem Grund ist unsere Mitteilung als <strong>Teil</strong><br />
einer offenen Informationspolitik gegenüber unseren Nachbarn<br />
und Bürgern zu verstehen.<br />
Weiterhin hat die Bundesregierung auf der Grundlage von<br />
EG-Direktiven die Störfallverordnung (12. Durchführungsverordnung<br />
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) verabschiedet.<br />
Diese hat das Ziel, Risiken und Gefahren industrieller Störfälle<br />
für die Öffentlichkeit zu verringern sowie die Umwelt und<br />
Nachbarschaft vor Gefahren, die in verfahrenstechnischen Anlagen<br />
entstehen können, zu schützen.<br />
Gemäß § 11a der Störfallverordnung sind die Betreiber von<br />
Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, verpflichtet,<br />
sowohl die Öffentlichkeit als auch Personen, die von den Auswirkungen<br />
eines Störfalles betroffen sein können, in geeigneter<br />
Weise und unaufgefordert über die Sicherheitsmaßnahmen und<br />
das richtige Verhalten bei einem Störfalles zu informieren.<br />
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde beauftragt:<br />
Herr Thomas Funke<br />
Leiter Kraftwerksgruppe Gasturbinen<br />
Tel.: 030 267 43334 oder<br />
030 440 309 231<br />
Fax: 030 267 43388<br />
Soweit Sie Fragen zum Thema Erdgas oder zu unserer Erdgasoptimierungsleitung<br />
haben, die über den Inhalt dieser Informationsbroschüre<br />
hinausgehen, steht Ihnen Herr Funke gern in<br />
einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.<br />
Die Firma Vattenfall und ihre Mitarbeiter verfügen über mehrere<br />
Jahrzehnte Erfahrung im sicheren Umgang mit der sauberen<br />
Energie Erdgas, die sich durch hohe Wirtschaftlichkeit auszeichnet.<br />
Vor diesem Hintergrund bestätigen wir Ihnen, dass unsere Erdgasoptimierungsleitung<br />
den Vorschriften der Störfallverordnung<br />
unterliegt. Der Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 1 der Störfallverordnung<br />
wurde der zuständigen Behörde vorgelegt.<br />
Störfälle im Sinne der Störfall-Verordnung haben sich bislang<br />
bei uns nicht ereignet. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden<br />
tun wir alles in unserer Macht stehende, um stets die notwendigen<br />
Voraussetzungen für einen weiterhin störungsfreien<br />
und gefahrlosen Betrieb unserer Anlage sicherzustellen durch<br />
• hohe sicherheitstechnische Ausrüstungen,<br />
• aktuelle Nachrüstung auf den neuesten Stand der Sicherheitstechnik,<br />
• wiederkehrende Prüfungen der Anlagen durch Sachverständige,<br />
• planmäßige Schulungen des Betriebspersonals und<br />
• einen jederzeit einsatzfähigen Bereitschaftsdienst.<br />
Was wird für Ihre Sicherheit getan?<br />
Das Gasturbinenkraftwerk <strong>Ahrensfelde</strong> mit der Erdgasoptimierungsleitung<br />
ist technisch auf einem höheren Niveau ausgestattet<br />
als es das Gesetz verlangt. Das Personal wird geschult und