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I. Amtlicher Teil - Gemeinde Ahrensfelde

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Allgemeine Informationen Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> 09.07.2013 • Seite 12<br />

Dietrich Schneider<br />

Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />

Dietrich.Schneider@t-online.de<br />

Rentenberatung<br />

Die Sprechzeiten finden mit Beginn 16.00 Uhr am<br />

Freitag, den 26. Juli 2013 und am<br />

Freitag, 09. und 23. August 2013 statt.<br />

im Verein „Dialog Lebenshilfe“ in Berlin- Hohenschönhausen,<br />

Grevesmühlener Str. 24 statt. (1. Etage rechts)<br />

Termine bitte unter 0170-8119355 oder 030-96207341<br />

Schuldnerberatung<br />

Die AWO Bernau führt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in<br />

der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr in <strong>Ahrensfelde</strong>, im Rathaus,<br />

Lindenberger Str. 1, eine kostenlose Schuldnerberatung durch.<br />

Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer<br />

03338/702524 möglich.<br />

Die Arbeitslosen-Service-Einrichtung Bernau<br />

führt im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe<br />

Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

Bürgerberatungen in<br />

16356 <strong>Ahrensfelde</strong>, Lindenberger Straße 1 durch.<br />

Individuell, vertraulich und kostenlos können Fragen zu allen<br />

Arbeitslosigkeit betreffenden Problemen (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes,<br />

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II u. ä.) gestellt<br />

werden.<br />

Außerhalb dieser Sprechstunden in <strong>Ahrensfelde</strong> sind wir zu<br />

erreichen in der Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband<br />

Brandenburg e. V. Arbeitslosen-Service-Einrichtung<br />

Bernau, Breitscheidstraße 31, 16321 Bernau, Tel.: 03338 / 2249<br />

Informationen für die Nachbarn des<br />

GTKW <strong>Ahrensfelde</strong> und<br />

für die Öffentlichkeit<br />

nach § 11 der Störfall-Verordnung<br />

Unsere Verantwortung – Ihre Sicherheit<br />

Warum erhalten Sie diese Information?<br />

Uns liegt sehr viel daran, mit allen Bewohnern und Nachbarn<br />

des Gasturbinenkraftwerkes ein gutes Nachbarschaftsverhältnis<br />

zu pflegen. Aus diesem Grund ist unsere Mitteilung als <strong>Teil</strong><br />

einer offenen Informationspolitik gegenüber unseren Nachbarn<br />

und Bürgern zu verstehen.<br />

Weiterhin hat die Bundesregierung auf der Grundlage von<br />

EG-Direktiven die Störfallverordnung (12. Durchführungsverordnung<br />

zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) verabschiedet.<br />

Diese hat das Ziel, Risiken und Gefahren industrieller Störfälle<br />

für die Öffentlichkeit zu verringern sowie die Umwelt und<br />

Nachbarschaft vor Gefahren, die in verfahrenstechnischen Anlagen<br />

entstehen können, zu schützen.<br />

Gemäß § 11a der Störfallverordnung sind die Betreiber von<br />

Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, verpflichtet,<br />

sowohl die Öffentlichkeit als auch Personen, die von den Auswirkungen<br />

eines Störfalles betroffen sein können, in geeigneter<br />

Weise und unaufgefordert über die Sicherheitsmaßnahmen und<br />

das richtige Verhalten bei einem Störfalles zu informieren.<br />

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde beauftragt:<br />

Herr Thomas Funke<br />

Leiter Kraftwerksgruppe Gasturbinen<br />

Tel.: 030 267 43334 oder<br />

030 440 309 231<br />

Fax: 030 267 43388<br />

Soweit Sie Fragen zum Thema Erdgas oder zu unserer Erdgasoptimierungsleitung<br />

haben, die über den Inhalt dieser Informationsbroschüre<br />

hinausgehen, steht Ihnen Herr Funke gern in<br />

einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.<br />

Die Firma Vattenfall und ihre Mitarbeiter verfügen über mehrere<br />

Jahrzehnte Erfahrung im sicheren Umgang mit der sauberen<br />

Energie Erdgas, die sich durch hohe Wirtschaftlichkeit auszeichnet.<br />

Vor diesem Hintergrund bestätigen wir Ihnen, dass unsere Erdgasoptimierungsleitung<br />

den Vorschriften der Störfallverordnung<br />

unterliegt. Der Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 1 der Störfallverordnung<br />

wurde der zuständigen Behörde vorgelegt.<br />

Störfälle im Sinne der Störfall-Verordnung haben sich bislang<br />

bei uns nicht ereignet. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden<br />

tun wir alles in unserer Macht stehende, um stets die notwendigen<br />

Voraussetzungen für einen weiterhin störungsfreien<br />

und gefahrlosen Betrieb unserer Anlage sicherzustellen durch<br />

• hohe sicherheitstechnische Ausrüstungen,<br />

• aktuelle Nachrüstung auf den neuesten Stand der Sicherheitstechnik,<br />

• wiederkehrende Prüfungen der Anlagen durch Sachverständige,<br />

• planmäßige Schulungen des Betriebspersonals und<br />

• einen jederzeit einsatzfähigen Bereitschaftsdienst.<br />

Was wird für Ihre Sicherheit getan?<br />

Das Gasturbinenkraftwerk <strong>Ahrensfelde</strong> mit der Erdgasoptimierungsleitung<br />

ist technisch auf einem höheren Niveau ausgestattet<br />

als es das Gesetz verlangt. Das Personal wird geschult und

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