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I. Amtlicher Teil - Gemeinde Ahrensfelde

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Seite 7 • 09.07.2013 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> Informationen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Helfer für die Wahl zum<br />

18. Deutschen Bundestag gesucht!<br />

Für die am 22. September 2013 stattfindende Wahl zum<br />

18. Deutschen Bundestag suchen wir noch Wahlhelfer für die<br />

Besetzung unserer Wahllokale in<br />

Elisenau (OT Blumberg), Eiche (Ortszentrum und Feuerwehr)<br />

und Lindenberg (Ortszentrum, Feuerwehr und Siedlerverein).<br />

Wie immer sind wir auf die tatkräftige Unterstützung unserer<br />

Bürgerinnen und Bürger angewiesen, um die Aufgaben in unseren<br />

13 Wahllokalen zu bewältigen.<br />

Kenntnisse im Wahlrecht sind nicht erforderlich. Einzelheiten<br />

werden in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben.<br />

Alle Wahlhelfer bekommen ein „Erfrischungsgeld“ sowie Speisen<br />

und Getränke.<br />

Wenn Sie uns gerne unterstützen möchten, melden Sie sich<br />

bitte bei<br />

Frau Eckhof Tel.:030/936900-171;<br />

E-Mail: k.eckhof@gemeinde-ahrensfelde.de oder<br />

Frau Müller Tel.: 030/936900-162;<br />

E-Mail: d.mueller@gemeinde-ahrensfelde.de oder<br />

Herrn Stephan Tel: 030/936900-161;<br />

E-Mail: m.stephan@gemeinde-ahrensfelde.de.<br />

Stephan<br />

Fachdienstleiter Fachdienst II.1<br />

Ordnungsangelegenheiten<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Nr. 01/2013/1609<br />

1 Grundstück in Eiche, Eichner Dorfstraße<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> beabsichtigt, nachfolgend aufgeführtes<br />

unbebautes Grundstück zu veräußern.<br />

Gemarkung Eiche, Flur 2, Flurstücke 1040 (969 m²) und 1035<br />

(4 m²)<br />

Gesamtgröße: 973 m²<br />

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes<br />

im Sinne von § 30 Baugesetzbuch (BauGB), jedoch<br />

innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die<br />

planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit<br />

nach § 34 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteile.<br />

Mindestgebot: 58.400,- € (lt. Verkehrswertgutachten) zzgl.<br />

Kosten für das Gutachten 730,01 €.<br />

Die Frist zum Einreichen von Geboten endet am 27.08.2013.<br />

Die Zuschlagerteilung erfolgt nach Höchstgebot.<br />

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.<br />

Mit dem Kaufpreisgebot sind Unterlagen einzureichen, die die<br />

Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen. Die Unterlagen<br />

werden vertraulich behandelt.<br />

Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten<br />

trägt der Käufer.<br />

Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Sachbearbeiterin Frau<br />

Handke, Tel.: +49 (30) 936900-146.<br />

Besichtigungstermine sind mit ihr abzustimmen.<br />

Es werden nur solche Gebote berücksichtigt, die in einem<br />

verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot-Nicht<br />

öffnen!“ unter Angabe der Ausschreibungs-Nr. 01/2013/1609 bis<br />

18:30 Uhr am Tage der Abgabefrist oder auf dem Postweg bei<br />

der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong><br />

Fachdienst II.2 Infrastruktur und Umwelt<br />

Lindenberger Str. 1<br />

16356 <strong>Ahrensfelde</strong><br />

eingereicht werden.<br />

Nach Ablauf der Frist eingereichte Gebote bleiben unberücksichtigt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines<br />

Zuschlages frei.

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