I. Amtlicher Teil - Gemeinde Ahrensfelde
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Seite 7 • 09.07.2013 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> Informationen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Helfer für die Wahl zum<br />
18. Deutschen Bundestag gesucht!<br />
Für die am 22. September 2013 stattfindende Wahl zum<br />
18. Deutschen Bundestag suchen wir noch Wahlhelfer für die<br />
Besetzung unserer Wahllokale in<br />
Elisenau (OT Blumberg), Eiche (Ortszentrum und Feuerwehr)<br />
und Lindenberg (Ortszentrum, Feuerwehr und Siedlerverein).<br />
Wie immer sind wir auf die tatkräftige Unterstützung unserer<br />
Bürgerinnen und Bürger angewiesen, um die Aufgaben in unseren<br />
13 Wahllokalen zu bewältigen.<br />
Kenntnisse im Wahlrecht sind nicht erforderlich. Einzelheiten<br />
werden in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben.<br />
Alle Wahlhelfer bekommen ein „Erfrischungsgeld“ sowie Speisen<br />
und Getränke.<br />
Wenn Sie uns gerne unterstützen möchten, melden Sie sich<br />
bitte bei<br />
Frau Eckhof Tel.:030/936900-171;<br />
E-Mail: k.eckhof@gemeinde-ahrensfelde.de oder<br />
Frau Müller Tel.: 030/936900-162;<br />
E-Mail: d.mueller@gemeinde-ahrensfelde.de oder<br />
Herrn Stephan Tel: 030/936900-161;<br />
E-Mail: m.stephan@gemeinde-ahrensfelde.de.<br />
Stephan<br />
Fachdienstleiter Fachdienst II.1<br />
Ordnungsangelegenheiten<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Nr. 01/2013/1609<br />
1 Grundstück in Eiche, Eichner Dorfstraße<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> beabsichtigt, nachfolgend aufgeführtes<br />
unbebautes Grundstück zu veräußern.<br />
Gemarkung Eiche, Flur 2, Flurstücke 1040 (969 m²) und 1035<br />
(4 m²)<br />
Gesamtgröße: 973 m²<br />
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes<br />
im Sinne von § 30 Baugesetzbuch (BauGB), jedoch<br />
innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die<br />
planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit<br />
nach § 34 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteile.<br />
Mindestgebot: 58.400,- € (lt. Verkehrswertgutachten) zzgl.<br />
Kosten für das Gutachten 730,01 €.<br />
Die Frist zum Einreichen von Geboten endet am 27.08.2013.<br />
Die Zuschlagerteilung erfolgt nach Höchstgebot.<br />
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.<br />
Mit dem Kaufpreisgebot sind Unterlagen einzureichen, die die<br />
Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen. Die Unterlagen<br />
werden vertraulich behandelt.<br />
Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten<br />
trägt der Käufer.<br />
Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Sachbearbeiterin Frau<br />
Handke, Tel.: +49 (30) 936900-146.<br />
Besichtigungstermine sind mit ihr abzustimmen.<br />
Es werden nur solche Gebote berücksichtigt, die in einem<br />
verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot-Nicht<br />
öffnen!“ unter Angabe der Ausschreibungs-Nr. 01/2013/1609 bis<br />
18:30 Uhr am Tage der Abgabefrist oder auf dem Postweg bei<br />
der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong><br />
Fachdienst II.2 Infrastruktur und Umwelt<br />
Lindenberger Str. 1<br />
16356 <strong>Ahrensfelde</strong><br />
eingereicht werden.<br />
Nach Ablauf der Frist eingereichte Gebote bleiben unberücksichtigt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines<br />
Zuschlages frei.