Geringfügige Beschäftigung - AK Basics
Geringfügige Beschäftigung - AK Basics
Geringfügige Beschäftigung - AK Basics
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
SEITE 15<br />
3.2. Was kostet die Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter?<br />
Wer vom Optionsmodell Gebrauch macht, hat einen Pauschalbeitrag<br />
in der Kranken- und Pensionsversicherung zu entrichten.<br />
Dieser beträgt im Jahr 2011 52,78 € monatlich.<br />
Der Betrag ist auch dann nur zwölfmal pro Jahr zu bezahlen,<br />
wenn der/die geringfügig Beschäftigte Sonderzahlungen erhält.<br />
Der Beitrag ist für Arbeiter/innen und Angestellte sowie für freie<br />
Dienstnehmer/innen gleich hoch. Er wird mit 1. Jänner eines<br />
jeden Jahres aufgewertet. Der Beitrag ist vom tatsächlichen Entgelt<br />
unabhängig; z.B.: Wer einen Monatslohn von 70 € bezieht, hat<br />
ihn ebenso zu entrichten, wie jemand, der 341,16 € monatlich<br />
verdient. Der/die geringfügig Beschäftigte hat den Beitrag selbst<br />
bei der Krankenkasse einzuzahlen. Die Krankenkasse schreibt die<br />
Beiträge im Nachhinein mit Erlagschein vor; das geschieht bis<br />
zum 15. des Folgemonats.<br />
3.3. Wie macht man von der Möglichkeit der Option Gebrauch?<br />
Die Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter muss beantragt<br />
werden. Der Antrag ist bei dem Krankenversicherungsträger zu<br />
stellen, der nach dem Wohnsitz des/der Antragstellers/in für die<br />
Pflichtversicherung zuständig wäre. Diese Selbstversicherung kann<br />
nur sowohl für die Kranken- als auch für die Pensionsversicherung<br />
gemeinsam beantragt werden: Sie bildet eine Einheit; es ist nicht<br />
vorgesehen, dass man sich etwa nur in der Pensionsversicherung<br />
selbst versichert.<br />
Die Selbstversicherung beginnt mit dem Antritt der <strong>Beschäftigung</strong>,<br />
wenn der Antrag innerhalb von 6 Wochen nach diesem<br />
Zeitpunkt gestellt wird. Sonst mit dem ersten Tag nach der<br />
Antrags tellung. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn ein neuerlicher<br />
Antrag gestellt wird und die frühere Selbstversicherung auf<br />
bestimmte Weise geendet hat, nämlich durch Austritt des/der