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Geringfügige Beschäftigung - AK Basics

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SEITE 15<br />

3.2. Was kostet die Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter?<br />

Wer vom Optionsmodell Gebrauch macht, hat einen Pauschalbeitrag<br />

in der Kranken- und Pensionsversicherung zu entrichten.<br />

Dieser beträgt im Jahr 2011 52,78 € monatlich.<br />

Der Betrag ist auch dann nur zwölfmal pro Jahr zu bezahlen,<br />

wenn der/die geringfügig Beschäftigte Sonderzahlungen erhält.<br />

Der Beitrag ist für Arbeiter/innen und Angestellte sowie für freie<br />

Dienstnehmer/innen gleich hoch. Er wird mit 1. Jänner eines<br />

jeden Jahres aufgewertet. Der Beitrag ist vom tatsächlichen Entgelt<br />

unabhängig; z.B.: Wer einen Monatslohn von 70 € bezieht, hat<br />

ihn ebenso zu entrichten, wie jemand, der 341,16 € monatlich<br />

verdient. Der/die geringfügig Beschäftigte hat den Beitrag selbst<br />

bei der Krankenkasse einzuzahlen. Die Krankenkasse schreibt die<br />

Beiträge im Nachhinein mit Erlagschein vor; das geschieht bis<br />

zum 15. des Folgemonats.<br />

3.3. Wie macht man von der Möglichkeit der Option Gebrauch?<br />

Die Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter muss beantragt<br />

werden. Der Antrag ist bei dem Krankenversicherungsträger zu<br />

stellen, der nach dem Wohnsitz des/der Antragstellers/in für die<br />

Pflichtversicherung zuständig wäre. Diese Selbstversicherung kann<br />

nur sowohl für die Kranken- als auch für die Pensionsversicherung<br />

gemeinsam beantragt werden: Sie bildet eine Einheit; es ist nicht<br />

vorgesehen, dass man sich etwa nur in der Pensionsversicherung<br />

selbst versichert.<br />

Die Selbstversicherung beginnt mit dem Antritt der <strong>Beschäftigung</strong>,<br />

wenn der Antrag innerhalb von 6 Wochen nach diesem<br />

Zeitpunkt gestellt wird. Sonst mit dem ersten Tag nach der<br />

Antrags tellung. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn ein neuerlicher<br />

Antrag gestellt wird und die frühere Selbstversicherung auf<br />

bestimmte Weise geendet hat, nämlich durch Austritt des/der

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