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Geringfügige Beschäftigung - AK Basics

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SEITE 21<br />

Beitragssätze<br />

für in der %<br />

Arbeiter/innen Pensionsversicherung 10,25<br />

Krankenversicherung 3,95<br />

Angestellte Pensionsversicherung 10,25<br />

Krankenversicherung 3,82<br />

freie Dienstnehmer/innen Pensionsversicherung 10,25<br />

Krankenversicherung 3,87<br />

4.2. Wie werden bei nebenberuflicher geringfügiger<br />

<strong>Beschäftigung</strong> die Beiträge entrichtet?<br />

Achtung: Jahresbeiträge!<br />

Am Jahresende schreibt die Krankenkasse den nebenberuflich<br />

geringfügig Beschäftigten die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung<br />

für das gesamte Kalenderjahr vor. Diese Beiträge sind<br />

bis zum 15. Jänner des Folgejahres von den Versicherten selbst<br />

einzuzahlen.<br />

Es besteht die Möglichkeit, unbürokratisch Stundungen und<br />

Ratenzahlungen zu vereinbaren, sodass Härtefälle weitgehend<br />

vermieden werden können (in denen etwa die Beitragsnachzahlung<br />

einen Gutteil des aktuellen Monatsbezuges ausmacht).<br />

Empfehlenswert ist es, mit dem Krankenversicherungsträger eine<br />

monatliche Beitragsvorauszahlung zu vereinbaren; die Höhe der<br />

Zahlung hat der/die Versicherte mit dem Krankenversicherungsträger<br />

individuell festzulegen. Die dargestellte Regelung gilt nicht<br />

für Beamte, Gewerbetreibende, Bauern und Freiberufler, die<br />

nebenberuflich geringfügig beschäftigt sind.

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