Geringfügige Beschäftigung - AK Basics
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Beitragssätze<br />
für in der %<br />
Arbeiter/innen Pensionsversicherung 10,25<br />
Krankenversicherung 3,95<br />
Angestellte Pensionsversicherung 10,25<br />
Krankenversicherung 3,82<br />
freie Dienstnehmer/innen Pensionsversicherung 10,25<br />
Krankenversicherung 3,87<br />
4.2. Wie werden bei nebenberuflicher geringfügiger<br />
<strong>Beschäftigung</strong> die Beiträge entrichtet?<br />
Achtung: Jahresbeiträge!<br />
Am Jahresende schreibt die Krankenkasse den nebenberuflich<br />
geringfügig Beschäftigten die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung<br />
für das gesamte Kalenderjahr vor. Diese Beiträge sind<br />
bis zum 15. Jänner des Folgejahres von den Versicherten selbst<br />
einzuzahlen.<br />
Es besteht die Möglichkeit, unbürokratisch Stundungen und<br />
Ratenzahlungen zu vereinbaren, sodass Härtefälle weitgehend<br />
vermieden werden können (in denen etwa die Beitragsnachzahlung<br />
einen Gutteil des aktuellen Monatsbezuges ausmacht).<br />
Empfehlenswert ist es, mit dem Krankenversicherungsträger eine<br />
monatliche Beitragsvorauszahlung zu vereinbaren; die Höhe der<br />
Zahlung hat der/die Versicherte mit dem Krankenversicherungsträger<br />
individuell festzulegen. Die dargestellte Regelung gilt nicht<br />
für Beamte, Gewerbetreibende, Bauern und Freiberufler, die<br />
nebenberuflich geringfügig beschäftigt sind.