Geringfügige Beschäftigung - AK Basics
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SEITE 29<br />
7. Arbeitsrechtliche Bestimmungen für<br />
geringfügig Beschäftigte<br />
7.1. Welche Bestimmungen gelten für geringfügig<br />
beschäftigte Dienstnehmer/innen?<br />
Es gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für teilzeitbeschäftigte<br />
Arbeitnehmer/innen, die über der Geringfügigkeitsgrenze<br />
verdienen.<br />
Ausnahme: Die Bestimmungen des Angestelltengesetzes über<br />
die Kündigungsfrist sind nicht anzuwenden, wenn die vereinbarte<br />
oder tatsächlich geleistete Arbeitszeit bei einer wöchentlichen<br />
Normalarbeitszeit von 40 Stunden unter 8 Stunden pro Woche<br />
liegt (oder ein Fünftel der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit<br />
unterschreitet).<br />
Insbesondere folgende einschlägige gesetzliche<br />
Bestimmungen gelten also auch für geringfügig<br />
beschäftigte Dienstnehmer/innen:<br />
q Angestelltengesetz<br />
q Arbeitsverfassungsgesetz<br />
q Arbeiterabfertigungsgesetz<br />
q Entgeltfortzahlungsgesetz (1. Abschnitt)<br />
q Mutterschutzgesetz<br />
q Väterkarenzgesetz<br />
q Urlaubsgesetz<br />
q Arbeitszeitgesetz<br />
q Arbeitsruhegesetz<br />
Geringfügig beschäftigte Dienstnehmer/innen haben daher<br />
unter anderem Anspruch auf:<br />
q Entgeltfortzahlung durch den/die Dienstgeber/in während<br />
des Krankenstandes,<br />
q Pflegefreistellung im Falle der Erkrankung naher Angehöriger,<br />
q Urlaub,