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Geringfügige Beschäftigung - AK Basics

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SEITE 29<br />

7. Arbeitsrechtliche Bestimmungen für<br />

geringfügig Beschäftigte<br />

7.1. Welche Bestimmungen gelten für geringfügig<br />

beschäftigte Dienstnehmer/innen?<br />

Es gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für teilzeitbeschäftigte<br />

Arbeitnehmer/innen, die über der Geringfügigkeitsgrenze<br />

verdienen.<br />

Ausnahme: Die Bestimmungen des Angestelltengesetzes über<br />

die Kündigungsfrist sind nicht anzuwenden, wenn die vereinbarte<br />

oder tatsächlich geleistete Arbeitszeit bei einer wöchentlichen<br />

Normalarbeitszeit von 40 Stunden unter 8 Stunden pro Woche<br />

liegt (oder ein Fünftel der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit<br />

unterschreitet).<br />

Insbesondere folgende einschlägige gesetzliche<br />

Bestimmungen gelten also auch für geringfügig<br />

beschäftigte Dienstnehmer/innen:<br />

q Angestelltengesetz<br />

q Arbeitsverfassungsgesetz<br />

q Arbeiterabfertigungsgesetz<br />

q Entgeltfortzahlungsgesetz (1. Abschnitt)<br />

q Mutterschutzgesetz<br />

q Väterkarenzgesetz<br />

q Urlaubsgesetz<br />

q Arbeitszeitgesetz<br />

q Arbeitsruhegesetz<br />

Geringfügig beschäftigte Dienstnehmer/innen haben daher<br />

unter anderem Anspruch auf:<br />

q Entgeltfortzahlung durch den/die Dienstgeber/in während<br />

des Krankenstandes,<br />

q Pflegefreistellung im Falle der Erkrankung naher Angehöriger,<br />

q Urlaub,

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