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Geringfügige Beschäftigung - AK Basics

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SEITE 31<br />

7.2. Gelten diese Bestimmungen auch für geringfügig<br />

beschäftigte freie Dienstnehmer/innen?<br />

Nein. Freie Dienstnehmer/innen sind den „echten”<br />

Dienstnehmer/innen arbeitsrechtlich nicht gleichgestellt.<br />

Insbesondere haben sie keinen Anspruch auf ein/en<br />

13. und 14. Monatsgehalt/lohn (Sonder zahlungen), wenn<br />

dies nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.<br />

Seit 1.1. 2008 gelten für sie die Bestimmungen von Abfertigung<br />

neu (siehe Broschüre „freie Dienstnehmer“).<br />

Information: Die Servicehotline für die Bereiche Arbeits- und<br />

Sozial recht finden Sie auf Seite 37 und 38 dieser Broschüre.

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