Geringfügige Beschäftigung - AK Basics
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7.2. Gelten diese Bestimmungen auch für geringfügig<br />
beschäftigte freie Dienstnehmer/innen?<br />
Nein. Freie Dienstnehmer/innen sind den „echten”<br />
Dienstnehmer/innen arbeitsrechtlich nicht gleichgestellt.<br />
Insbesondere haben sie keinen Anspruch auf ein/en<br />
13. und 14. Monatsgehalt/lohn (Sonder zahlungen), wenn<br />
dies nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.<br />
Seit 1.1. 2008 gelten für sie die Bestimmungen von Abfertigung<br />
neu (siehe Broschüre „freie Dienstnehmer“).<br />
Information: Die Servicehotline für die Bereiche Arbeits- und<br />
Sozial recht finden Sie auf Seite 37 und 38 dieser Broschüre.