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EU-weit offener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb

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<strong>EU</strong>-<strong>weit</strong> <strong>offener</strong>, 1-<strong>stufiger</strong><br />

<strong>Realisierungswettbewerb</strong><br />

in der Wohnbauförderung<br />

zur<br />

Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten<br />

für das<br />

Seniorenwohn- und Pflegeheim Pradl - Haus A<br />

Innsbruck<br />

Stand: 07.10.2013


Inhaltsverzeichnis<br />

Allgemeiner Teil..................................................................................... 2<br />

1. Ausloberin, Wettbewerbsbüro ............................................................................... 2<br />

2. Gegenstand des Wettbewerbes ............................................................................ 2<br />

3. Art des Verfahrens ................................................................................................. 2<br />

4. Teilnahmeberechtigung .......................................................................................... 3<br />

5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ............................................................... 6<br />

6. Termine .................................................................................................................. 7<br />

7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung .......................................................... 10<br />

8. Vergütung ............................................................................................................. 11<br />

9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ............................................ 12<br />

10. Absichtserklärung der Ausloberin ......................................................................... 13<br />

11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ...................................................... 14<br />

Besonderer Teil ................................................................................... 15<br />

12. Aufgabenstellung ................................................................................................. 15<br />

13. Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MA III) ........................... 17<br />

14. Planungsrichtlinien und Planungshinweise .......................................................... 22<br />

15. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen .......................................... 26<br />

16. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ................................................ 27<br />

17. Beurteilungskriterien ............................................................................................ 28<br />

Allgemeiner Hinweis<br />

Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen<br />

und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden!<br />

ao-architekten ZT-GmbH 1


Allgemeiner Teil<br />

1. Ausloberin, Wettbewerbsbüro<br />

1.1. Ausloberin<br />

IIG - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG<br />

Roßaugasse 4 6020 Innsbruck<br />

T +43 512 4004-0 info@iig.at<br />

1.2. Wettbewerbsbüro<br />

ao-architekten ZT-GmbH<br />

Olympiastraße 17 6020 Innsbruck<br />

T +43 512 362373 F +43 512 362442 office@ao-architekten.com<br />

Bürozeiten: MO – DO 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, FR 08:30 – 12:00 Uhr<br />

2. Gegenstand des Wettbewerbes<br />

Gegenstand des <strong>Realisierungswettbewerb</strong>es (im Folgenden kurz Wettbewerb genannt) ist die<br />

Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten (reduzierte Vorentwurfsunterlagen)<br />

für den Neubau „Seniorenwohn- und Pflegeheim Pradl – Haus A“ in Innsbruck.<br />

3. Art des Verfahrens<br />

Der Wettbewerb wird als <strong>EU</strong>-<strong>weit</strong> offenes, einstufiges Verfahren in der Wohnbauförderung<br />

mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) für die<br />

allfällige Vergabe des Planungsauftrags Architektur durchgeführt.<br />

Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum<br />

Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, gewahrt.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 2


4. Teilnahmeberechtigung<br />

4.1. Teilnahmeberechtigt sind<br />

− Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit<br />

aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.<br />

− Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der <strong>EU</strong>, des EWR oder der Schweiz, die in einem<br />

Mitgliedstaat des <strong>EU</strong>/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf<br />

eines freiberuflichen Architekten oder eines freiberuflichen Ingenieurkonsulenten auf<br />

einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten ist,<br />

befugt ausüben.<br />

− Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des<br />

Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat (gilt für Mitgliedsstaaten der <strong>EU</strong> / des EWR oder<br />

der Schweiz) des Teilnehmers besitzen.<br />

− Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsmäßiger<br />

Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der<br />

Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer<br />

bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten<br />

Anforderungen erfüllt(gilt für Mitgliedsstaaten der <strong>EU</strong> / des EWR oder der Schweiz).<br />

Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit aufrecht<br />

sein. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmevoraussetzung eigenverantwortlich zu prüfen und<br />

bestätigen diese mit Abgabe des unterzeichneten Verfasserbriefes.<br />

Für die nichtösterreichischen Teilnehmer wird auf die Informationspflicht der Dienstleister vor<br />

Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die Dienstleistungsempfänger gemäß §32<br />

ZTG hingewiesen.<br />

Anmerkung: Gemäß §32 ZTG ist der Dienstleister verpflichtet, vor Erbringung der<br />

Dienstleistung den Dienstleistungsempfänger über folgendes zu informieren:<br />

a) das Register, in dem er eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder<br />

gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register,<br />

b) Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates,<br />

c) die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der Dienstleister angehört,<br />

d) die Berufsbezeichnung oder seinen Befähigungsnachweis,<br />

e) die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art. 22 Abs. 1 ABl. L 145 vom 13.06.1977<br />

S.1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom 01.05.2004 S. 35<br />

und<br />

f) Einzelheiten zu seinem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht.<br />

4.2. Eignungsnachweise<br />

4.2.1 ZU ERBRINGENDE EIGNUNGSNACHWEISE IM WETTBEWERBSVERFAHREN:<br />

Nachweis der Befugnis gem. § 71 BVergG:<br />

Der Nachweis über die unter Pkt. 4.1 geforderte aufrechte Befugnis ist dem<br />

Verfasserbrief beizulegen.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 3


4.2.2 ZU ERBRINGENDE EIGNUNGSNACHWEISE IM ANSCHLIESSENDEN VERHANDLUNGS-<br />

VERFAHREN:<br />

Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden, erforderlichen Eignungsnachweise<br />

hat - auf Verlangen der Auftraggeberin – erst im Zuge des Verhandlungsverfahrens,<br />

also nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, zu erfolgen.<br />

a) Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit gem.§ 72 i.V.m. § 68 (1) BVergG:<br />

Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus einem Berufs- oder Handelsregister gem. Anhang VII<br />

BVergG 2006, dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichtsoder<br />

Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus dem/der<br />

hervorgeht, dass<br />

- keine rechtskräftige Verurteilung gegen die Unternehmer oder – sofern es sich um<br />

juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene<br />

Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren<br />

Geschäftsführung tätige physische Personen vorliegt, die einen der folgenden<br />

Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation, Bestechung,<br />

Betrug, Untreue, Geschenkannahme, Förderungsmissbrauch oder Geldwäscherei bzw.<br />

einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes in dem der<br />

Unternehmer seinen Sitz hat,<br />

- gegen sie kein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, kein gerichtliches Ausgleichsverfahren,<br />

kein Vergleichsverfahren oder kein Zwangsausgleich eingeleitet oder die<br />

Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens<br />

abgewiesen wurde,<br />

- sie sich nicht in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit nicht einstellen<br />

oder nicht eingestellt haben,<br />

- gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des<br />

Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften<br />

handelt – gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein<br />

rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche<br />

Zuverlässigkeit in Frage stellt.<br />

Die Zuverlässigkeit ist gem. § 68 (1) BVergG nicht gegeben, wenn<br />

- sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere<br />

gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben.<br />

- sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern<br />

und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie<br />

niedergelassen sind, nicht erfüllt haben, oder<br />

- sie sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche<br />

Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und<br />

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig<br />

gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.<br />

Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder<br />

der letztgültigen Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger<br />

Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes, aus dem hervorgeht, dass sie<br />

ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und<br />

Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen<br />

sind, erfüllt haben.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 4


) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 74 BVergG:<br />

Angaben über die Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer.<br />

c) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gem. § 75 BVergG:<br />

Der Teilnehmer am anschließenden Verhandlungsverfahren muss technisch in der Lage<br />

sein, den gegenständlichen Planungsauftrag zu erfüllen.<br />

Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist anhand von Referenzen des Planers<br />

über Art und Umfang entsprechend der jeweiligen Wettbewerbsaufgabe, für Projekte in<br />

vergleichbarer Größe oder Komplexität, die mit Erfolg abgeschlossen wurden, zu führen.<br />

Der Nachweis dieser Leistungsfähigkeit kann auch im Sinne des § 76 BVergG, also durch<br />

Beiziehung eines Unternehmens, welches über die geforderte technische<br />

Leistungsfähigkeit verfügt, im Einvernehmen mit der Auftraggeberin, geführt werden.<br />

4.3. Trennung von Planung und Bauausführung<br />

Der Projektverfasser bestätigt im Verfasserbrief (Beilage C10) nur im Bereich der Planung und<br />

nicht im Bereich der Bauausführung tätig zu sein.<br />

4.4. Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten<br />

Bei Teilnahmegemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) müssen alle Mitglieder die<br />

Teilnahmeberechtigung besitzen.<br />

Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen<br />

einer Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher<br />

Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich.<br />

Varianten sind nicht zulässig.<br />

4.5. Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen<br />

Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des<br />

Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von der<br />

Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen.<br />

4.6. Wettbewerbssprache<br />

Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 5


4.7. Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe<br />

Als Gründe des Ausschlusses bzw. des Ausscheidens einer Wettbewerbsarbeit, von der<br />

Beurteilung durch das Preisgericht, gelten:<br />

- die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß § 2 der WSA 2010<br />

- die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß § 17 der WSA 2010.<br />

5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln<br />

5.1 Rechtsgrundlagen<br />

Als Grundlage des Wettbewerbs gelten:<br />

- das Protokoll des Hearings und der schriftlichen Fragenbeantwortung<br />

- der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen<br />

- das Bundesvergabegesetz 2006 idgF (BVergG)<br />

- die Richtlinie der „Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der<br />

Wohnbauförderung / Ausgabe 01.07.2012“<br />

- der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010)<br />

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.<br />

5.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung<br />

Mit der Registrierung zum Wettbewerb nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser<br />

Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.<br />

Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des<br />

eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen<br />

des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind.<br />

5.3 Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und<br />

Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der<br />

Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft.<br />

Mit Schreiben vom 09.09.2013 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch<br />

Bekanntgabe der Verfahrensnummer 18/13 bekundet und ihre Preisrichter nominiert.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 6


6. Termine<br />

Bekanntmachung des Wettbewerbs im <strong>EU</strong>-Amtsblatt: 01.10.2013<br />

Ausgabe der Unterlagen ab: 07.10.2013<br />

Anmeldungsfrist längstens bis: 11.11.2013<br />

Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung: 21.10.2013<br />

Treffpunkt: 15:00 Uhr, Wettbewerbsareal<br />

Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro: 21.10.2013<br />

Schriftliche Rückfragenbeantwortung (incl. Hearing): 31.10.2013<br />

Abgabe Pläne:<br />

Abgabe Modell:<br />

Abgabeort für Pläne und Modell:<br />

ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, Innsbruck<br />

02.12.2013 18:00 Uhr<br />

09.12.2013 18:00 Uhr<br />

Beurteilungssitzung des Preisgerichts voraussichtlich: 15.-16.01.2014<br />

Ausstellung: im Anschluss an die Beurteilungssitzung<br />

Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben<br />

6.1. Konstituierende Sitzung<br />

Das Preisgericht wählt bei der Konstituierenden Sitzung am 25.09.2013 aus seiner Mitte:<br />

Ing. Dr. Franz Danler zum Vorsitzenden (gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung)<br />

Architekt Christof Bhend zum stellvertretenden Vorsitzenden<br />

Dipl.Ing. Roland Kapferer zum Schriftführer<br />

6.2. Ausgabe der Unterlagen und Registrierung<br />

Die Wettbewerbsunterlagen (Teile A – B) und das Formular „Teilnehmeranmeldung“ können<br />

ab 07.10.2013 bis 11.11.2013 entweder per email im Wettbewerbsbüro (office@aoarchitekten.com)<br />

angefordert oder unter ftp://iig_whpradl@ftp.ao-architekten.com kostenlos<br />

heruntergeladen werden.<br />

Der Teil C (die zur Verfügung gestellten Unterlagen) ist nur den registrierten<br />

Wettbewerbsteilnehmern (Registrierung muss bis 11.11.2013 erfolgen), nach Bezahlung einer<br />

Schutzgebühr von € 200,00, vorbehalten.<br />

Die Registrierung zum Wettbewerb erfolgt über das Formular „Teilnehmeranmeldung“.<br />

Dieses Formular ist vom Teilnehmer auszufüllen, zu stempeln und zu unterfertigen und dann<br />

zusammen mit der Zahlungsbestätigung der Schutzgebühr an das Wettbewerbsbüro bis<br />

spätestens 11.11.2013 zu übermitteln (Fax Nr. +43 512 362442; office@ao-architekten.com).<br />

Erst mit Einlangen der Teilnehmeranmeldung und nach erfolgtem Zahlungseingang der<br />

Schutzgebühr von € 200,00 (spesenfrei für den Empfänger) auf u.g. Konto des<br />

Wettbewerbsbüros gilt der Teilnehmer als registriert und ist zur Teilnahme am Wettbewerb<br />

berechtigt.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 7


Bankverbindung Wettbewerbsbüro:<br />

Kontoinhaber: ao-architekten ZT-GmbH, 6020 Innsbruck<br />

Bank: Raiffeisen Regionalbank Hall, BZL 36362, Konto: 200.120.287<br />

IBAN: AT23 3636 2002 0012 0287, BIC: RZTIAT22362<br />

Den registrierten Teilnehmern wird eine CD mit den gesamten Ausschreibungsunterlagen<br />

(Teil A-C) durch Wettbewerbsbüro per Post übermittelt.<br />

Die Modelleinsatzplatte erhalten die registrierten Teilnehmer beim Hearing bzw. per Post<br />

direkt vom u.g. Modellbauer.<br />

Kontaktdaten Modellbau:<br />

Helmut Kern, Bichlgasse 20, A-6671 Weissenbach<br />

Tel. und Fax +43 5678 5360 oder Mobil +43 664 4367633;<br />

email: kernmodell@aon.at<br />

Bei Abgabe einer den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden Wettbewerbsarbeit wird<br />

die Schutzgebühr von € 200,00 nach Abschluss des gesamten Wettbewerbsverfahrens auf<br />

das im Verfasserbrief angegebene Konto rückerstattet.<br />

Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z.B. Protokoll des Hearings oder Nachreichung<br />

von Planungsunterlagen) werden per mail vom Wettbewerbsbüro an die registrierten<br />

Teilnehmer übermittelt.<br />

6.3. Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung<br />

Am 21.10.2013 findet für die Teilnehmer und das Preisgericht ein Besichtigungs- und<br />

Begehungstermin mit anschließendem Hearing vor Ort statt.<br />

Treffpunkt: 15:00 Uhr, Wettbewerbsareal.<br />

Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 21.10.2013 einlangend zulässig.<br />

Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die<br />

Fragebeantwortung ein.<br />

Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an das Wettbewerbsbüro<br />

(office@ao-architekten.com) zu richten.<br />

Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings<br />

werden bis 31.10.2013 allen registrierten Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes<br />

per mail durch das Wettbewerbsbüro übermittelt.<br />

6.4. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten<br />

Die Projekte müssen - entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) - bis spätestens 02.12.2013 –<br />

18:00 Uhr (Pläne) bzw. 09.12.2013 – 18:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro aoarchitekten<br />

ZT-GmbH (Bürozeiten: MO – DO 08:30 – 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, FR 08:30<br />

– 12:00 Uhr), Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck, eingegangen sein.<br />

Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 8


Mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zu<br />

den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein.<br />

Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer.<br />

Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und<br />

Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen.<br />

6.5. Vorprüfung<br />

Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es wird ein<br />

schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher nicht für eine Veröffentlichung<br />

vorgesehen ist.<br />

6.6. Beurteilungssitzung des Preisgerichts<br />

Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte voraussichtlich vom<br />

15.01.2014 bis 16.01.2014 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich.<br />

Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten<br />

anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der prämierungswürdigen<br />

Arbeiten durch das Preisgericht.<br />

Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen<br />

hinsichtlich der <strong>weit</strong>eren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des<br />

Wettbewerbsergebnisses, abzugeben.<br />

Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen<br />

der Verfasserkuverts und die Überprüfung des Nachweises der Befugnis.<br />

Die Ersatzpreisrichter können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen,<br />

wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne<br />

Stimmrecht und ohne Vergütung.<br />

Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der<br />

Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt.<br />

Bei Bedarf kann die Jury <strong>weit</strong>ere Berater ohne Stimmrecht beiziehen.<br />

6.7. Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung<br />

Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen<br />

Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der<br />

Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben und im Amtsblatt der <strong>EU</strong> veröffentlicht.<br />

Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der<br />

zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis<br />

übermittelt.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 9


Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes<br />

ca. 1 Woche ausgestellt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner<br />

Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht.<br />

Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in<br />

dieser Ausstellung angegeben.<br />

Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Mitgliedern<br />

des Preisgerichts und der Länderkammer bekannt gegeben.<br />

6.8. Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer<br />

Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der<br />

Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe<br />

publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne<br />

<strong>weit</strong>ere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:<br />

- Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250 dpi Auflösung, auf CD-ROM<br />

oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen<br />

lesbar sein;<br />

- Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive,<br />

Axonometrie, …) im jpg-Format;<br />

- Dateigrößen möglichst klein (< 1MB);<br />

- Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer.pdf“;<br />

- Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente.<br />

6.9. Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten<br />

Die gesamten Unterlagen der prämierten Wettbewerbsarbeiten sind von der Rückgabe an die<br />

Verfasser ausgeschlossen.<br />

Die Verfasser der nicht prämierten Wettbewerbsbeiträge können diese nach Ende der<br />

öffentlichen Ausstellung selbst im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht abgeholte Unterlagen<br />

werden entsorgt (entsprechende Fristen werden noch bekanntgegeben).<br />

7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung<br />

7.1. Kennzeichnung der Unterlagen<br />

Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.<br />

Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern<br />

besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen<br />

ist. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 10


Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Seniorenwohn- und<br />

Pflegeheim Pradl – Haus A, Innsbruck“ zu enthalten.<br />

Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die<br />

innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere<br />

Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat.<br />

7.2. Beilagenverzeichnis<br />

Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen.<br />

7.3. Verfasserbrief<br />

Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen,<br />

der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und den Verfasserbrief<br />

(Beilage C10), als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der<br />

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter und beigezogenen<br />

Fachleute, enthält.<br />

Bei Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt<br />

auszuweisen.<br />

Der Verfasserbrief hat <strong>weit</strong>ers die Telefonnummer sowie die Kontonummer des Teilnehmers<br />

(Vertretungsbefugten) zu enthalten auf welche die Schutzgebühr refundiert werden soll.<br />

Der Nachweis der aufrechten Befugnis und ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist<br />

dem Verfasserbrief beizulegen.<br />

8. Vergütung<br />

Die Ausloberin hat für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten als Vergütung eine<br />

Gesamtsumme von Netto € 69.300,00 (excl. Umsatzsteuer) vorgesehen.<br />

1.Rang = Gewinner € 21.000,00<br />

2.Rang € 16.800,00<br />

3.Rang € 12.600,00<br />

Anerkennung (1.Nachrücker) € 6.300,00<br />

Anerkennung (2.Nachrücker) € 6.300,00<br />

Anerkennung (3.Nachrücker) € 6.300,00<br />

Nachrücker<br />

(ohne Vergütung)<br />

ao-architekten ZT-GmbH 11


Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen<br />

Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine<br />

andere Aufteilung der Ränge und Anerkennungen erfolgen. Es ist aber die Gesamtsumme<br />

von Netto € 69.300,00 in jedem Fall zu vergeben.<br />

Stellt sich beim Öffnen der Verfasserbriefe am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht<br />

heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeit nicht<br />

teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung<br />

nachfolgenden Projekte nach.<br />

Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den<br />

Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeiter – nur an den Teilnahmeberechtigten<br />

ausbezahlt.<br />

9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung<br />

9.1. Preisgericht<br />

Fachpreisrichter (F) und Sachpreisrichter (S):<br />

Architekt ETH/SIA Christof Bhend (F), von der Kammer nominiert<br />

Ersatz: Architekt Mag. Andreas Bremhorst<br />

Landschaftsarchitektin Dipl.Ing. Heike Langenbach (F), Innsbrucker Gestaltungsbeirat<br />

Ersatz: Architektin Dipl.Ing. Anna Popelka<br />

Dipl.Ing. Hans Peter Sailer (F), Stadtplanung<br />

Ersatz: Dipl.Ing. Philipp Heinricher<br />

Stadtrat Ernst Pechlaner (S), Stadt Innsbruck<br />

Ersatz: VizeBgm. Christoph Kaufmann<br />

Dr. Hubert Innerebner (S), Innsbrucker Soziale Dienste<br />

Ersatz: Elfriede Steinwender<br />

Dipl.Ing. Roland Kapferer (S), Wohnbauförderung<br />

Ersatz: Mag. Otto Flatscher<br />

Ing. Dr. Franz Danler (S), Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG<br />

Ersatz: Bmst. Markus Schöpf<br />

ao-architekten ZT-GmbH 12


9.2. Berater ohne Stimmrecht<br />

Dr. Reinhard Griener, Innsbrucker Soziale Dienste<br />

Dipl.Ing. (FH) Markus Pinter, MA III, Amt für Grünanlagen<br />

Dipl.Ing. Robert Kircher, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG<br />

Hannes Gstrein, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG<br />

9.3. Vorprüfung<br />

ao-architekten ZT-GmbH, Wettbewerbsbüro<br />

10. Absichtserklärung der Ausloberin<br />

Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des<br />

Verfahrens, mit dem Verfasser des Siegerprojektes, unter Berücksichtigung der<br />

Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß Bundesvergabegesetz §30 (2) Z6<br />

über den Planungsauftrag Architektur zu führen.<br />

Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, die<br />

Zusammensetzung des Projektteams (insbesondere Fachplaner), die geplante<br />

Projektabwicklung, die Planungskoordination und das Honorar (Basis HOA 2004, Abschnitt A<br />

§3) sein.<br />

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind die Berechnungsgrundlagen für die geforderte<br />

Kostenschätzung gem. ÖNORM B1801 vorzulegen.<br />

Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen, wobei auch einzelne dieser<br />

Leistungen gesondert bzw. nur zum Teil vergeben werden können:<br />

Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, künstlerische Oberleitung,<br />

technische Oberleitung, Brandschutzpläne und Gestaltung der Außenanlagen.<br />

Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.<br />

Die Vergütung gem. Pkt. 8 wird, laut Richtlinie zur Durchführung von baukünstlerischen<br />

Wettbewerben in der Wohnbauförderung, vom zu vereinbarenden Honorar für den<br />

Vorentwurf in Abzug gebracht, sofern sich der Vorentwurf nicht wesentlich vom<br />

Wettbewerbsprojekt unterscheidet.<br />

Nicht als wesentliche Änderungen gelten jedenfalls die Überarbeitungen auf Basis der<br />

Empfehlung des Preisgerichts.<br />

Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen,<br />

sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der<br />

Auftragserteilung oder <strong>weit</strong>eren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die<br />

wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.<br />

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11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht<br />

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der<br />

prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf die Ausloberin<br />

über.<br />

Das geistige Eigentum (Urheberrecht) sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung)<br />

verbleiben beim Verfasser.<br />

Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die<br />

jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen<br />

Wettbewerbsteilnehmern für ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 14


Besonderer Teil<br />

12. Aufgabenstellung<br />

12.1. Allgemein<br />

Das Seniorenwohn- und Pflegeheim Pradl (Dürerheim) wurde Anfang der 60iger Jahre<br />

errichtet und umfasst im Wesentlichen folgende Gebäudebereiche:<br />

- Verwaltungsbereich (Haupteingang) mit Speisesaal und Küchenbereich<br />

- Haus A – Pflegebereich mit derzeit 100 Betten<br />

- Haus B – Wohnbereich 27 Einheiten (max. mit 30 Personen belegbar)<br />

- Haus C – Wohnbereich 27 Einheiten (max. mit 30 Personen belegbar)<br />

- Haus D – Wohnbereich 27 Einheiten (max. mit 30 Personen belegbar)<br />

Der Verwaltungsbereich wurde in den 90-iger Jahren, die Häuser B, C und D in den Jahren<br />

2000-2002 generalsaniert. Diese Bereiche sind nicht Gegenstand des Wettbewerbs!<br />

Das Bestandsgebäude Haus A (Pflegebereich) wurde zwar in den 80-iger Jahren stockweise<br />

saniert, entspricht aber nicht mehr den Anforderungen eines modernen Wohn- und<br />

Pflegebetriebes. Da die vorhandene Baustruktur eine Generalsanierung und Umwandlung in<br />

Einbettzimmer aus wirtschaftlicher Sicht nicht zulässt, entschloss man sich zum Abbruch und<br />

Neubau dieses Bauteiles. Zudem ist eine Erhöhung der Bettenanzahl des Bauteiles A auf 120<br />

Betten vorgesehen.<br />

Im Zuge der Bauarbeiten des Gebäudeteiles Haus A muss auch der Haupteingang des<br />

Seniorenwohn- und Pflegeheimes Pradl so umgebaut werden, dass dieser barrierefrei genutzt<br />

werden kann.<br />

Es ist kein Provisorium zur vorübergehenden Unterbringung der Bewohner des Hauses A<br />

während der Bauzeit vorzusehen. Ersatzquartiere sind bereits organisiert.<br />

12.2. Wettbewerbsareal<br />

Das Wettbewerbsareal liegt im Stadtteil „Pradl“ und umfasst vor allem den nördlichen Teil<br />

des Grundstücks 1490/3 mit einem Flächenausmaß von ca. 14.565 m² sowie die nördlich<br />

angrenzenden Grundbereiche bis zur Gumppstraße bzw. bis zum in der Bebauungsstudie<br />

(Beilage C05) dargestellten Kreisverkehr. Zur eindeutigen Erkennbarkeit ist dieses Areal in den<br />

Beilagen C01 dargestellt.<br />

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12.3. Zeitrahmen<br />

Beginn Planungsarbeiten: Februar 2014<br />

Einreichplanung: Ende Juni 2014<br />

Ausführungsplanung: Ende September 2014<br />

Baubeginn: Frühjahr 2015<br />

Baufertigstellung: Winter 2016/2017<br />

Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in<br />

Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem<br />

Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen.<br />

12.4. Kostenrahmen<br />

Als Nettobaukosten (ohne Abbruch, ohne Einrichtung) gemäß ÖNORM B1801-1 sind die<br />

angemessenen Gesamtbaukosten laut Wohnbauförderungsrichtlinie, reduziert um die<br />

Kostensumme 3 (Baunebenkosten), als Obergrenze einzuhalten (Vorgabe max. 55 m²<br />

Nutzfläche lt. WBF je Pflegeplatz), das sind ca. Netto € 13,6 Mio.<br />

Seitens der Ausloberin wird eine Unterschreitung dieser Obergrenze um mindestens 10%<br />

gefordert, da bei gegenständlichem Projekt, aufgrund der vorhandenen Infrastruktur im<br />

unverändert bleibenden Heimbereich (Heimcafe, Mehrzwecksaal, Küche und Büroflächen) die<br />

o.a. Vorgabe auf 50 m² Nutzfläche je Pflegeplatz reduziert werden muss.<br />

Zur Nutzfläche (im Sinne der Wohnbauförderung) zählen alle Flächen des Pflegeheimes<br />

(einschließlich Veranstaltungsräume, Gänge etc.) mit Ausnahme der folgenden<br />

Räumlichkeiten:<br />

- Alle Lagerräume, die im Kellergeschoß untergebracht sind<br />

- Haustechnikräume<br />

- Aufzugsanlagen<br />

- Brandschutztechnisch abgeschlossene Stiegenhäuser<br />

- Müllräume<br />

- Extern vermietete Flächen<br />

- Terrassen, Balkone<br />

- Tiefgaragen<br />

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13. Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MA III)<br />

13.1. Rechtliche Situation:<br />

Örtliches Raumordnungskonzept / ÖROKO (v. 06.12.2002): Für die Bauliche Entwicklung ist<br />

vorwiegende Nutzung des Baulandes Wohnen festgelegt, östlich angrenzend Maßnahme<br />

Grün- und Sportflächenentwicklung, öffentliche Grünanlagen (Gö 22 Neuanlage Stadtteilpark<br />

Reichenau/ Amras/ Andechsstraße), nördlich angrenzend Vorsorgefläche für Sport, Freizeit-,<br />

Sportanlage Bestand.<br />

Flächenwidmungsplan Nr. PR-F9 (v. 30.04.2013): Widmung Vorbehaltsfläche Seniorenwohnund<br />

Pflegeheim mit Grünanlage, westlich angrenzend Wohngebiet.<br />

Kombinierter Bebauungsplan Nr. 63/go (v. 07.05.1996): Offene Bauweise, Grenzabstände<br />

entsprechend den 0,6-fachen „Wandhöhen“; Bereich Haus A Höchstzahl der Vollgeschosse<br />

5, restlicher Bereich Höchstzahl der Vollgeschosse 4. Baufluchtlinie entlang von Straßen<br />

sowie Fuß-, Radwegen.<br />

13.2. Umfeld, Bestand:<br />

Das insgesamt etwa 14.600 m² große Areal des bestehenden Seniorenwohn- und<br />

Pflegeheims Pradl liegt am östlichen Rand eines großen, klein strukturierten Wohngebietes<br />

oberhalb an einer Hangkante, welche nach Nordosten hin in Richtung eines das Stadtgebiet<br />

gliedernden Grünzuges etwa zwei Geschosshöhen abfällt. Der mittels Fuß- und Radwegachse<br />

erschlossene Grünzug wird sukzessive als Erholungs-, Sport- und Freizeitbereich ausgebaut,<br />

hier bestehen neben Sport- und Spielplätzen auch parkartige Bereiche sowie<br />

Schrebergartenanlagen und auch noch landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />

Das lang gezogene, etwa dreieckige Heimareal erstreckt sich von der Kranewitterstraße im<br />

Südosten bis zur Gumppstraße im Nordwesten, wohin es sich verjüngt. Dazwischen endet<br />

die ebenfalls von Westen kommende Dürerstraße als Sackgasse an Vorfahrt und<br />

Haupteingang des Heimes. Nur die Gumppstraße führt durch den Grünzug <strong>weit</strong>er nach Osten<br />

in die benachbarten Stadtteil Reichenau (Wohngebiet) und Rossau (Betriebsgebiet), hier<br />

jedoch nur als für den Individualverkehr gesperrte Bustrasse mit Fuß- und Radweg.<br />

Neben dem Hauptzugang von der Dürerstraße aus ist das Heimareal auch fußläufig an die<br />

Kranewitterstraße und Gumppstraße samt Nebenfahrbahn angebunden. Über diese<br />

Nebenfahrbahn wird im Bestand die Ver- und Entsorgung des Heimes einschließlich Ladehof<br />

für Zentralküche und Zentralwäscherei abgewickelt.<br />

Südlich der Kranewitterstraße grenzt Wohngebiet sowie die großflächige Volksschule an,<br />

nördlich der Gumppstraße ebenso Wohngebiet, wobei hier im Bereich der klein strukturierten<br />

Südtiroler-Siedlung und des Integrationshauses eine Umstrukturierung und Verdichtung<br />

beabsichtigt ist.<br />

Das Heim besteht aus fünf, in Erdgeschoss und Untergeschoss (nach Nordosten hin frei<br />

liegend) durch eine „Magistrale“ verbundenen Häusern. Im südlichen Bereich sind dies drei,<br />

kammartig angeordnete dreigeschossige Wohntrakte (B, C, D), in der Mitte das ein- bis<br />

dreigeschossige Versorgungsgebäude mit Speise-, Mehrzwecksaal, offenem Heimcafe,<br />

Verwaltung, Service und Wäscherei sowie Zentralküche im Untergeschoss. Der zeilenartige<br />

fünfgeschossige Pflegetrakt (Haus A) bildet den nördlichen Abschluss der Baustruktur, mit<br />

ao-architekten ZT-GmbH 17


erdgeschossig angegliederter Heimkapelle und im Untergeschoss nordostseitig<br />

vorgelagertem Ladehof. Das Versorgungsgebäude und die Wohntrakte wurden saniert.<br />

(Anmerkung der Ausloberin: Die Heimkapelle befindet sich im Untergeschoß, die Wäscherei<br />

ist im Untergeschoß Haus A und nicht im UG des Verwaltungsgebäudes situiert).<br />

Das Heim zählt derzeit 190 BewohnerInnen, mit dem ggst. Neubau soll die Bettenzahl um 20<br />

erhöht werden. Der derzeitige Personalstand von insgesamt 170 soll trotz der Kapazitätser<strong>weit</strong>erung<br />

gehalten werden.<br />

Das Heimareal weist südseitig eine parkartig angelegte hochwertige Freifläche mit teils<br />

großen Solitärbäumen auf, auch in Richtung Gumppstraße und Grünzug ist eine intensive<br />

Eingrünung vorhanden, wobei Baumreihen und Solitärbäume teils auf Eigengrund, teils auf<br />

öffentlichen Flächen liegen.<br />

Zugang und Zufahrt für BesucherInnen erfolgen von der Dürerstraße, wobei sich auf dem<br />

Areal selbst keine Besucherparkplätze befinden. Der Warenumschlag mit Lieferwägen und<br />

LKW´s für Esslieferservice und Wäscherei (auch für die anderen Heime der ISD) erfolgt<br />

derzeit über die südliche Nebenfahrbahn der Gumppstraße und den Ladehof nördlich von<br />

Haus A, wo auch Lieferwägen geparkt werden.<br />

13.3. Stadtplanung und Gestaltungsbeirat:<br />

Das Seniorenwohn- und Pflegeheim Pradl stellt hinsichtlich seiner Kapazität, Lagegunst und<br />

auch Versorgungsfunktion für andere Heime einen bedeutenden Baustein im<br />

Versorgungsnetz der ISD dar. Die Schaffung zusätzlicher Heimplätze und bedarfsgemäß<br />

qualitative Verbesserung bestehender Standorte ist ein wichtiges Ziel der ISD und<br />

stadtplanerisch grundsätzlich zu unterstützen. Auf Grund der begrenzten Flächenressourcen<br />

von Innsbruck und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer verstärkten<br />

Innenentwicklung ist generell die bestmögliche Nutzung der vorhandenen Flächen von<br />

besonderer Bedeutung.<br />

Die angestrebte Neuerrichtung des Hauses A mit massiver Er<strong>weit</strong>erung der Baumasse stellt<br />

allerdings in zweifacher Hinsicht eine große planerische Herausforderung dar.<br />

Die große Baumasse ist der komplexen städtebaulichen Situation und Topografie gerecht<br />

werdend qualitätvoll zu integrieren, wobei zum einen die benachbarte kleinkörnige Bebauung<br />

zu berücksichtigen ist, zum andern der tangierende hoch frequentierte öffentliche Grünzug<br />

nicht beeinträchtigt werden darf, sondern aufgewertet werden soll.<br />

Die z<strong>weit</strong>e Herausforderung ist die Abwicklung der Verkehrsanbindung, der Logistik und des<br />

Parkens, wo eine für Grünzug, AnwohnerInnen und nicht zuletzt die HeimbewohnerInnen<br />

selbst möglichst verträgliche Lösung zu finden ist. Eine Zufahrt von der Gumppstraße, ab<br />

Kreisverkehr erscheint als sinnvolle Lösung empfehlenswert. Ein Befahren der Fuß-,<br />

Radwegachse (Egerdachstraße) sowie auch die Parallelführung einer Straße zu dieser wäre<br />

jedenfalls nicht vertretbar. Ziel ist eine stärkere soziale Interaktion von Heim und Stadtteil,<br />

welche durch eine entsprechende Durchwegung des Heimareals (Fußweg) von der<br />

Dürerstraße in Richtung Grünzug und die Einbindung der angrenzenden Freiräume erreicht<br />

werden soll.<br />

Die besondere Lagegunst erfährt der Heimstandort durch die gegliederte Bauform innerhalb<br />

einer stark durchgrünten Umgebung mit kleinstrukturierten Wohnhäusern und öffentlichem<br />

Grünzug. Die er<strong>weit</strong>erte Heimstruktur soll das vorhandene Potenzial (Ausblick und Verbindung<br />

zum Grünzug mit Sport-, Freizeit-, Erholungsangebot und -frequenz sowie Durchgrünung)<br />

nutzen und zusätzlich anreichern. Insbesondere eine attraktive Fußwegverbindung von der<br />

Dürerstraße zum Grünzug soll dabei möglichst eine bessere Vernetzung mit dem Stadtteil und<br />

ao-architekten ZT-GmbH 18


Belebung des auch öffentlich zugänglichen Heimcafés bewirken.<br />

Im Hinblick auf die benachbarte Wohnbebauung sind jedenfalls die Grenzabstände gemäß<br />

Tiroler Bauordnung einzuhalten. In Richtung Gumppstraße und Grünzug ist die<br />

Baukörperdisposition nach städtebaulichen und freiräumlichen Qualitätskriterien grundsätzlich<br />

frei gestaltbar. Allenfalls ist hier auch ein Bebauen über die Grundstücksgrenzen hinaus<br />

möglich. Von den WettbewerbsteilnehmerInnen wird eine integrative städtebauliche Lösung<br />

unter Ausnutzung der Topografie erwartet.<br />

Der Stadtsenat hat die Finanzierung der baurechtlich notwendigen 11 Stellplätze (bei 120<br />

Betten eigentlich 12) beschlossen. Seitens der ISD wird eine Stellplatzzahl von 45 gefordert.<br />

Aus fachlicher Sicht weist die Stadtplanung darauf hin, dass durch den Bedarf aufgrund<br />

zusätzlicher Betten, den Wegfall von bestehenden Stellplätzen durch den Neubau, so wie die<br />

mögliche Einrichtung einer Kurzparkzone mindestens 37 (12+25) Stellplätze erforderlich sind.<br />

Eine allfällige spätere Aufstockung der Anzahl der Stellplätze auf dem Gelände erscheint nach<br />

Abschluss der Baumassnahmen für Haus A unrealistisch. Mittlerweile liegt eine<br />

Machbarkeitsstudie der IIG von driendl*architects vor, welche eine LKW-taugliche (4 m hohe)<br />

eingeschossige Tiefgarage für maximal 45 Stellplätze mit eigener Ladezone mit 10<br />

Stellplätzen vorsieht. Zufahrt erfolgt vom Kreisverkehr/ Gumppstraße. Aus stadtplanerischer<br />

Sicht ist festzustellen, dass auf lange Sicht jedenfalls die Schaffung ausreichender<br />

Stellplatzkapazität für das gesamte Heim einschließlich des Fuhrparks zur Essens- und<br />

Wäscheauslieferung auf dem eigenen Grundstück erforderlich ist und dies auf Grund der<br />

Verdichtung des Standortes und der notwendigen Freiflächenqualität nicht mehr in Form<br />

<strong>offener</strong> Parkplätze vertretbar und möglich sein wird.<br />

Die Gestaltung des Freiraums ist aufgrund der Funktion als Lebens- und Arbeitsraum für<br />

BewohnerInnen und Beschäftigte, aufgrund der exponierten Landschaftssituation und der<br />

Bedeutung der Hangzone für den Grünzug wesentlicher Teil der Wettbewerbsaufgabe.<br />

Deshalb sollen LandschaftsplanerInnen beigezogen werden. Jedenfalls ist die MA III,<br />

Grünanlagen in das Wettbewerbsverfahren einzubinden. (Anmerkung: ist erfolgt durch<br />

Erhebung und Bewertung des Baumbestands - Beilage C06, bzw. durch Teilnahme an der<br />

Jury).<br />

Insgesamt erscheint die vorgesehene Er<strong>weit</strong>erung des Heimes qualitätvoll umsetzbar,<br />

allerdings stellt der Standort hohe Ansprüche einerseits an Kompaktheit und schonende<br />

Einbindung der baulichen Lösung, andrerseits an verträgliche Erschließung und Unterbringung<br />

von Logistik und Parken, was voraussichtlich mit besonderen Aufwand auch außerhalb des<br />

eigentlichen Hochbauprojekts verbunden sein wird.<br />

13.4. Rahmenbedingungen für den Wettbewerb:<br />

Wesentliche planerische Herausforderungen des Wettbewerbs ist eine qualitätvolle<br />

Integration der großen Baumasse in das Umfeld die der komplexen städtebaulichen Situation<br />

und Topografie gerecht wird, wobei zum einen die benachbarte kleinkörnige Bebauung zu<br />

berücksichtigen ist, zum andern der tangierende hoch frequentierte öffentliche Grünzug nicht<br />

beeinträchtigt, sondern aufgewertet werden soll. Ziel ist eine stärkere soziale Interaktion von<br />

Heim und Stadtteil, welche durch eine entsprechende Durchwegung des Heimareals<br />

(Fußweg) von der Dürerstraße in Richtung Grünzug und die Einbindung der angrenzenden<br />

Freiräume erreicht werden soll.<br />

Ebenso planerisch anspruchsvoll ist, Verkehrsanbindung, Logistik und Parken so abzuwickeln,<br />

dass eine für Grünzug, AnwohnerInnen und nicht zuletzt die HeimbewohnerInnen möglichst<br />

verträgliche Lösung gefunden wird. Eine Zufahrt von der Gumppstraße, ab Kreisverkehr<br />

erscheint als sinnvolle Lösung empfehlenswert. Ein Befahren der Fuß-, Radwegachse<br />

ao-architekten ZT-GmbH 19


(Egerdachstraße) sowie auch eine Parallelführung einer Straße zu dieser über eine allfällige<br />

temporäre Nutzung während der Bauphase hinaus ist jedenfalls nicht vertretbar.<br />

Die besondere Lagegunst erfährt der Heimstandort durch die gegliederte Bauform innerhalb<br />

einer stark durchgrünten Umgebung mit kleinstrukturierten Wohnhäusern und öffentlichem<br />

Grünzug. Die er<strong>weit</strong>erte Heimstruktur soll das vorhandene Potenzial (Ausblick und Verbindung<br />

zum Grünzug mit Sport-, Freizeit-, Erholungsangebot und -frequenz sowie Durchgrünung)<br />

möglichst nutzen und zusätzlich bereichern.<br />

Baustruktur:<br />

• Die große Baumasse ist der komplexen städtebaulichen Situation und Topografie gerecht<br />

werdend qualitätvoll zu integrieren, wobei zum einen die benachbarte kleinkörnige Bebauung<br />

zu berücksichtigen ist, zum andern der tangierende hoch frequentierte öffentliche Grünzug<br />

nicht beeinträchtigt, sondern aufgewertet werden soll.<br />

• Im Hinblick auf die umgebende Bau- und Freiraumstruktur ist eine in der Außenwirkung<br />

möglichst kompakte Bauweise anzustreben.<br />

• Zur westseitig gelegenen Grundgrenze, zur klein strukturierten Wohnbebauung hin, sind<br />

jedenfalls die Abstände gemäß der Tiroler Bauordnung einzuhalten (0,6-fache „Wandhöhe“).<br />

In Richtung Gumppstraße und Grünzug ist die Baukörperdisposition nach städtebaulichen und<br />

freiräumlichen Qualitätskriterien grundsätzlich frei gestaltbar. Allenfalls ist hier auch ein<br />

Bebauen über die Grundstücksgrenzen hinaus möglich. Von den<br />

WettbewerbsteilnehmerInnen wird eine integrative städtebauliche Lösung unter Ausnutzung<br />

der Topografie erwartet.<br />

• Die den öffentlichen Grünzug flankierende und bestockte Hangzone soll in ihrer Wirkung als<br />

Grünraum verstärkt werden. Ein zu massives Heranrücken der Neubebauung ist zu<br />

vermeiden. Bei der Baukörpersituierung und –konfiguration sind in diesem Bereich dem<br />

Gesichtspunkt der räumlichen Qualität des öffentlichen Grünraumes einschließlich<br />

Schnittstelle zum Straßenraum Gumppstraße hohe Bedeutung beizumessen.<br />

• Insgesamt erscheint die vorgesehene Er<strong>weit</strong>erung des Heimes qualitätvoll umsetzbar,<br />

allerdings stellt der Standort hohe Ansprüche einerseits an städtebauliche und topografische<br />

Integration, andrerseits an verträgliche Erschließung und Unterbringung von Logistik und<br />

Parken, was voraussichtlich auch mit besonderen Aufwand auch außerhalb des<br />

Hochbauprojekts verbunden sein wird.<br />

Grünstruktur, Freiflächen:<br />

• Die Gestaltung des Freiraums ist aufgrund der Funktion als Lebens- und Arbeitsraum für<br />

BewohnerInnen und Beschäftigte, aufgrund der exponierten Landschaftssituation und der<br />

Bedeutung der Hangzone für den Grünzug wesentlicher Teil der Wettbewerbsaufgabe.<br />

Deshalb sollen LandschaftsplanerInnen beigezogen werden. Jedenfalls ist die MA III,<br />

Grünanlagen in das Wettbewerbsverfahren einzubinden. (Anmerkung: ist erfolgt durch<br />

Erhebung und Bewertung des Baumbestands - Beilage C06, bzw. durch Teilnahme an der<br />

Jury).<br />

• Durch die Verkehrsanbindung wird voraussichtlich eine Umgestaltung des Bereiches<br />

Gumppstraße/ Grünzug erforderlich. Auf eine qualitätvolle Integration des Landschaftsraumes<br />

an dieser topografisch bedeutenden Ecke ist Wert zu legen.<br />

• Der Baumbestand soll aufgenommen und hinsichtlich Vitalität und Erhaltungswürdigkeit<br />

bewertet werden und möglichst bei der Konzeption und Umsetzung der Bebauung<br />

entsprechende Berücksichtigung finden. (Anmerkung: ist erfolgt, siehe Beilage C06, bzw.<br />

durch Teilnahme an der Jury).<br />

ao-architekten ZT-GmbH 20


Erschließung:<br />

• Es ist jedenfalls die Schaffung ausreichender Stellplatzkapazität für das gesamte Heim<br />

einschließlich des Fuhrparks zur Essens- und Wäscheauslieferung sicherzustellen. Dies wird<br />

auf Grund der Verdichtung des Standortes und der notwendigen Freiflächenqualität nicht in<br />

Form <strong>offener</strong> Parkplätze vertretbar und möglich sein. Die Machbarkeitsstudie der IIG von<br />

driendl*architects sieht eine LKW-taugliche (4 m hohe) eingeschossige Tiefgarage für<br />

maximal 45 Stellplätze mit eigener Ladezone mit 10 Stellplätzen vor. Zufahrt erfolgt vom<br />

Kreisverkehr/ Gumppstraße.<br />

• Die Beibehaltung der Zentralwäscherei und Zentralküche mit Funktion auch für andere<br />

städtische Heime erfordert entsprechende Verkehrsanbindung und Ladebereiche. Eine<br />

Abwicklung der Verkehrsanbindung, der Logistik und des Parkens die für Grünzug,<br />

AnwohnerInnen und nicht zuletzt die HeimbewohnerInnen eine verträgliche Lösung darstellt,<br />

ist eine wesentliche Zielsetzung. Das Wenden von Fahrzeugen muss auf Eigengrund<br />

erfolgen, ein Rückwärtsüberfahren von öffentlichen Straßen und Gehsteigen ist nicht möglich.<br />

• Um eine bestmögliche Integration des großen Baukörpers in die Umgebung zu erreichen, ist<br />

eine Abwägung zwischen optimaler Stationsgröße und vertretbarer Gebäudedimension<br />

erforderlich. Allenfalls ist in diesem Zusammenhang ein Kompromiss hinsichtlich der<br />

Stationsgröße andenkbar.<br />

• Die Ausführung der Schnittstelle zwischen Neubau und Bestand sollte die Chance einer<br />

zukünftigen (derzeit nicht vorgesehenen und nicht bestimmbaren) Entwicklung des<br />

Mittelteiles (Versorgungsgebäude mit Speise-, Mehrzwecksaal, Heimcafé, Verwaltung,<br />

Service und Wäscherei sowie Zentralküche) wahren.<br />

• Eine Anbindung/ Zufahrt für eine Tiefgarage und den Ladebereich ist von der Dürerstraße und<br />

von der Gumppstraße aus denkbar. Eine Zufahrt von der Gumppstraße, ab Kreisverkehr<br />

erscheint als sinnvolle Lösung empfehlenswert. Eine zusätzliche Belastung der<br />

Nebenfahrbahn der Gumppstraße sollte nicht erfolgen, da bei schmaler Fahrbahn am<br />

Wohngebiet auf eine große Länge keine Ausweiche und kein Gehsteig besteht.<br />

• Ein Befahren der Fuß-, Radwegachse (Egerdachstraße) über eine allfällige temporäre Nutzung<br />

während der Bauphase hinaus ist jedenfalls nicht vertretbar. Eine Verkehrsführung parallel<br />

zum Fuß-Radweg würde den Grünzug Pradl-Amras in seiner Erholungsfunktion massiv stören<br />

und ist daher jedenfalls nicht möglich<br />

• Bei einer „tunnelartigen“ Anbindung vom Kreisverkehr der Gumppstraße aus ist zu erwarten,<br />

dass die angrenzende Bushaltestelle einschließlich Fußweg zu dieser <strong>weit</strong>er nach Westen<br />

verschoben werden muss, einschließlich einer angemessenen Adaptierung des Grünbereichs.<br />

• Nach Möglichkeit könnte im Zuge der Baumassnahmen für die Tiefgarageneinfahrt auch die<br />

fußläufige Erschließung von der Bushaltestelle in der Gumppstraße verbessert werden.<br />

• Fahrradabstellmöglichkeiten sowie Stellplätze für einspurige Kraftfahrzeuge sind in<br />

ausreichender Anzahl lt. noch zu präzisierendem Programm vorzusehen.<br />

Fahrradabstellmöglichkeiten sollten auch von der Radwegachse aus erreichbar sein.<br />

• Eine bessere soziale Vernetzung des Areals mit dem Stadtteil ist wünschenswert. So soll<br />

durch eine attraktive Fußwegverbindung von der Dürerstraße zum Grünzug Pradl-Amras,<br />

durch eine entsprechende Durchwegung des Heimareals und Einbindung der angrenzenden<br />

Freiräume eine stärkere soziale Interaktion von Heim und Stadtteil (auch eine Belebung des<br />

auch öffentlich zugänglichen Heimcafés) erreicht werden.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 21


Sonstiges:<br />

• Anforderungen energieeffizienten Bauens und die Nutzung erneuerbarer Energien sind zu<br />

beachten.<br />

• Es wird auf einen kreativen und bewussten Umgang mit dem Thema Energienutzung und der<br />

gestalterischen Integration der Anlagen hoher Wert gelegt, ebenso auf die frühzeitige<br />

Berücksichtigung des dafür notwendigen Anlagen- und Raumbedarfes.<br />

• Auf eine qualitätsvolle Gestaltung der Dächer und Dachaufbauten als fünfte Fassade wird<br />

Wert gelegt. Flachdächer oder flach geneigte Dächer sollen, so<strong>weit</strong> sie nicht ander<strong>weit</strong>ig<br />

genutzt sind, jedenfalls extensiv begrünt werden.<br />

14. Planungsrichtlinien und Planungshinweise<br />

14.1. Vorschriften, Richtlinien, Normen:<br />

Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler<br />

Bauordnung (TBO), alle <strong>weit</strong>eren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB-<br />

Richtlinien), das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz mit zugehörigen<br />

Wohnbauförderungsrichtlinie<br />

(http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-undwohnen/wohnbaufoerderung/richtlinien/),<br />

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) incl. der<br />

zugehörigen Verordnung (insbesondere die Arbeitsstättenverordnung AStV), das<br />

Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN<br />

insbesondere die ÖNORMEN B1600 und B1601 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen<br />

Fassung.<br />

14.2. Feuerwehr / Brandschutz / Fluchtwegniveau:<br />

Besonders hingewiesen wird auf die Einhaltung der TRVB F134 „Flächen für die Feuerwehr<br />

auf Grundstücken“, welche bei der Planung der Außenanlagen bereits im Wettbewerb<br />

berücksichtigt werden muss.<br />

Weiters ist zu beachten, dass bei Überschreitung des obersten Fluchtniveaus von 22 m mit<br />

den verschärften Bauvorschriften für Hochhäuser zu rechnen ist, was aufgrund des damit<br />

verbundenen wirtschaftlichen Mehraufwandes seitens der Ausloberin unerwünscht ist.<br />

14.3. Öffentliche Netze, Grundwasser:<br />

Die Bestandsleitungen Kanal, Wasser, Strom und Gas sind den beiliegenden Plänen zu<br />

entnehmen (Beilage C03).<br />

ao-architekten ZT-GmbH 22


14.4. Erläuterungen zum Raumprogramm:<br />

Siehe dazu auch Beilage C09.<br />

Seniorenwohn- und Pflegeheim:<br />

Das Raumprogramm gibt Aufschluss über den Bedarf der Haupt- und Nebenräume für das<br />

Seniorenwohn- und Pflegeheim und wurde für den Betrieb auf stationärer Basis erstellt. Auf<br />

eine gleichmäßige Verteilung der m² pro Geschoß wurde bei der Erstellung des<br />

Raumprogrammes nicht geachtet. Angenommen wurde die Unterbringung von 30 Zimmern<br />

pro Pflegegeschoß, die Anzahl der Pflegestützpunkte und sonstigen Nebenräume wurde auf<br />

dieser Basis erhoben.<br />

Bei der Konzeption des Seniorenwohn- und Pflegeheimes sollte darauf Bedacht genommen<br />

werden, dass das Heim für die zukünftigen Bewohner als Lebensraum und nicht als<br />

Aufenthalt gesehen wird. Die Lebensqualität in einem Heim resultiert im Wesentlichen aus<br />

dem Spannungsbereich zwischen Sicherheit und Geborgenheit sowie der individuellen<br />

Freiheit der Bewohner. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind in der inneren<br />

Struktur des Seniorenwohnheims verschiedene Rückzugsbereiche vorzusehen.<br />

Das gesamte Projekt muss vollständig barrierefrei ausgestattet sein, da ein Großteil der<br />

Bewohner auf einen Rollstuhl bzw. Gehhilfen angewiesen ist.<br />

Die Gänge/Erschließungsbereiche und Treppen sollen im erforderlichen Ausmaß, unter<br />

Berücksichtigung des funktionellen Bedarfes sowie der bau- und feuerpolizeilichen<br />

Vorschriften, berechnet werden. Generell sind die Stiegenhäuser räumlich versteckt<br />

anzuordnen. Für die barrierefreie Vertikalerschließung sind zwei Bettenlifte, die alle Geschoße<br />

anfahren, einzuplanen.<br />

Die lichten Raumhöhen richten sich nach der Arbeitsstättenverordnung (Arbeitsinspektorat).<br />

Anzustreben ist eine lichte Höhe von 3,0 m im Erdgeschoß, für die Bettengeschoße genügt<br />

eine lichte Höhe von 2,6 m. Daher werden zur Vergleichbarkeit der Projekte die<br />

Geschoßhöhen im Erdgeschoß mit 3,6 m und in den Bettengeschoßen mit 3,2 m<br />

vorgegeben.<br />

Aufgrund der Er<strong>weit</strong>erbarkeit der Haustechnik sollen die Leitungsführungen zugänglich (z.B.<br />

abgehängte Decken) geplant werden.<br />

Wohn- und Pflegebereich:<br />

Wunsch des Betreibers aus ökonomischer Sicht:<br />

Im Gesamten sind vier Regelstationen zu je 30 Personen unterzubringen, daraus ergibt sich<br />

eine Gesamtbettenanzahl von 120 Einzelzimmern. Jede Pflegestation besteht aus 2<br />

unabhängigen Wohngruppen (je 15 Betten), die sich nur einen gemeinsamen<br />

Pflegestützpunkt teilen. Für jede Wohngruppe ist ein eigener Essbereich und<br />

Aufenthaltsbereich für je 15 Personen vorzusehen.<br />

Die Regelstationen sollen so geplant werden, dass sich je eine Station vollständig in einer<br />

Ebene befindet. Zusätzlich sind ein Personal-WC, ein Raucherraum, ein Abstellraum für<br />

Lebensmittel (Speis) sowie eine Gemeinschaftsterrasse in jeder Ebene erforderlich.<br />

ao-architekten ZT-GmbH 23


Aufgrund der komplexen Voraussetzungen und im Sinne von Gestaltungsspielraum und hoher<br />

Gesamtqualität der Planung (insbesondere auch der Freiräume und Grünflächen) sind<br />

geringfügige Abweichungen von dieser wirtschaftlichen Idealvorstellung der Stationsgrößen<br />

vorstellbar.<br />

Abgesehen vom Erdgeschoß (wegen der dort zu errichtenden Allgemeinräume) und eines<br />

allenfalls als Halbgeschoß ausgeführten obersten Geschosses, darf jedoch die Anzahl von 24<br />

Heimplätzen pro Etage nicht unterschritten werden.<br />

Eine eigene Demenzstation ist nicht vorgesehen, es ist jedoch bei der Planung der Stationen<br />

zu beachten, dass auch die Bedürfnisse von dementen und teilweise schwer verwirrten<br />

Personen berücksichtigt werden. Deshalb ist u.a. bei der Verwendung durchsichtiger<br />

Materialien sowie spiegelnder Oberflächen besondere Vorsicht geboten.<br />

Terrassen, Balkone:<br />

Raumhohe Verglasungen werden von älteren Bewohnern erfahrungsgemäß nicht gewünscht.<br />

Die Ausführung von den Zimmern zugeordneten Balkonen ist freigestellt und<br />

entwurfsabhängig.<br />

Zwingend vorgeschrieben werden Gemeinschaftsterrassen laut Raumprogramm, welche<br />

gegenüber den Einzelbalkonen das soziale Zusammenleben fördern. Diese sollen als<br />

windgeschützte Aufenthaltsbereiche (z.B. Wintergärten) mit natürlicher Beschattung (keine<br />

„heißen“ Sonnenterrassen!) geplant werden und den Stationen unmittelbar zugeordnet sein.<br />

Kapelle:<br />

Da die bestehende Kapelle abgerissen wird, ist im Zuge der Wettbewerbsplanung eine neue<br />

Kapelle in der Größenordnung von ca. 80 m² vorzusehen.<br />

Haupteingang:<br />

Das neu zu projektierende Haus A muss <strong>weit</strong>erhin über den bestehenden Haupteingang<br />

erschlossen werden. Da dieser jedoch derzeit nicht barrierefrei ausgeführt ist, muss die<br />

Eingangssituation im Zuge des Wettbewerbs in dieser Hinsicht neu gestaltet werden. Dabei<br />

ist zu beachten, dass grundsätzlich die Situierung wie bisher bleiben muss, ebenso sollte die<br />

aktuelle Portiersituation nicht verändert werden.<br />

Anlieferung / Entsorgung:<br />

Die Anlieferung und Entsorgung erfolgt über die Gumppstraße. Diesbezüglich ist das<br />

beiliegende Konzept (Beilage C05 Studie mit Verkehrserschließung) zu beachten.<br />

Nachdem sich auch die Zentralküche der ISD auf dem Areal befindet, in welcher die Speisen<br />

für die Versorgung mehrerer Wohnheime und das „Innsbrucker Menu Service“ (IMS = Essen<br />

auf Rädern) für das gesamte Stadtgebiet zubereitet werden, wird auf die hohe<br />

Verkehrsfrequenz in der An- und Ablieferungszone besonders verwiesen.<br />

Für die Ver- und Entsorgung sind ca. 10 Fahrten/Tag mit einem LKW erforderlich, das Essen<br />

auf Rädern wird mit Kleintransportern abgewickelt, welche ca. 1500 Essen/Tag ausliefern. In<br />

diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Rampen eine maximale Neigung von<br />

ca. 10% nicht überschreiten sollen.<br />

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Während der Bauphase ist für die An- und Ablieferung der Zentralküche des ISD eine<br />

provisorische Zu- und Abfahrt vorzusehen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls bereits mit den<br />

ISD und der städtischen Verkehrsplanung vorbesprochen und für in Ordnung befunden.<br />

Zusätzlich zu den im Raumprogramm aufgelisteten Müllräumen sind 8 Container (je 2 für<br />

Papier, Plastik, Metall, Glas) im Freien funktional unterzubringen.<br />

Weiters ist eine diskrete Abwicklung von Krankentransporten zu ermöglichen.<br />

Heizzentrale:<br />

Die Heizzentrale, welche sich derzeit im UG des Hauses A befindet, wird vor dem Abbruch im<br />

bestehen bleibenden Gebäude neu eingerichtet. Somit scheint eine Heizzentrale im<br />

Raumprogramm nicht mehr auf und muss für den Wettbewerb nicht beachtet werden.<br />

Tiefgarage / Parkplätze:<br />

In einer Tiefgarage sind grundsätzlich 45 PKW-Stellplätze und 10 Stellplätze für die IMS-<br />

Kleintransporter einzuplanen. Zu überlegen ist, ob die vorhandene Hanglage für ein offenes<br />

Parkdeck genützt werden kann.<br />

Die Finanzierung der gesamten Garage ist noch nicht gesichert, somit behält sich die<br />

Ausloberin gegebenenfalls in der Realisierung eine Reduktion auf 22 Stellplätze (12 Pkw<br />

Stellplätze und 10 IMS-Kleintransporter) vor. In diesem Zusammenhang ist einer möglichst<br />

kostensparenden Planung des Garagenbereiches höchste Bedeutung zuzuordnen.<br />

Außerdem sind drei PKW-Stellplätze (Rettung, Arzt und Behindertenstellplatz) im Freien zu<br />

berücksichtigen.<br />

Außenanlagen / Gärten:<br />

Der Neubau sollte so situiert werden, dass ein optimal nutzbarer Gartenraum für die<br />

Heimbewohner entsteht. Ein eigener Demenzgarten ist nicht vorgesehen. Bei der Gestaltung<br />

der Grünfläche ist darauf zu achten, dass diese von allen Heimbewohnern genutzt werden<br />

kann und sich ein räumlich geschützter Bereich bildet.<br />

Ein möglichst direkter Kontakt der Bewohner zu den Grünflächen ist generell erwünscht.<br />

14.5. Berücksichtigung neuer Pflegeansätze<br />

Die moderne stationäre Altenpflege ist durch Themen wie Lebensqualität, Normalität,<br />

Autonomie, Würde, Individualität usw. geprägt. Kunden sowie deren Bedürfnisse und<br />

Anforderungen sind dabei sehr heterogen und von sozialem Status, Art und Schwere der<br />

Pflegebedürftigkeit, alternativen Versorgungsangeboten usw. abhängig (Demenz,<br />

Schwerstpflegebedürftigkeit, Rehabilitative Pflege, Palliativpflege, etc.).<br />

Aktuelle Pflegekonzepte integrieren diese Aspekte der Pflegerealität, versuchen den<br />

institutionellen Charakter zu reduzieren, eine fördernde Tagesstrukturierung, Orientierung,<br />

Sicherheit, Vertrautheit, Anregung anzubieten, sowie Aktivität, Mobilität und<br />

Kompetenzerhaltung zu fördern. Gleichzeitig stellen sie sich den Ambivalenzen von Privatheit<br />

und sozialer Interaktion/Eingebundenheit, Selbständigkeit und Unterstützung usw.<br />

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Bauliche Maßnahmen müssen diese Anforderungen und Dynamiken im Innen- wie auch<br />

Außenbereich einer stationären Einrichtung unterstützen.<br />

Im Sinne dieser Ausführungen ist auf Flexibilität bei der Grundrissgestaltung entsprechend<br />

großer Wert zu legen.<br />

14.6. Ökonomie und Ökologie<br />

Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer<br />

wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes des Seniorenwohnheims<br />

wird großer Wert auf eine entsprechende niedrige Energiekennzahl gelegt. Eine Errichtung als<br />

Passivhaus nach Wohnbauförderung (HWB BGF von 10 kWh/m²a) ist vorgesehen. Eine<br />

Klimatisierung ist nicht erwünscht, ein wirksamer Schutz vor sommerlicher Überhitzung muss<br />

berücksichtigt werden.<br />

Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit<br />

Heizenergie erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls<br />

Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zur Lüftung,<br />

Wärmerückgewinnung, etc.). Es ist geplant das Gebäude mit einer Solarthermie-Anlage<br />

auszustatten. Auf eine architektonisch qualitätsvolle Integration der Kollektoren soll geachtet<br />

werden.<br />

15. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />

Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses<br />

Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte <strong>weit</strong>ergegeben werden.<br />

Den registrierten Teilnehmern werden nachstehende Unterlagen zur Verfügung gestellt:<br />

C01 Naturstandskarte, Katasterplan, Laserscan, ergänzende Höhenaufnahmen,<br />

Schichtenplan - Modellbau<br />

C02 Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan<br />

C03 Leitungspläne (Kanal/Wasser/Strom/Gas)<br />

C04 Bestandspläne<br />

C05 Bebauungsstudie mit Verkehrserschließung driendl*architects<br />

(Teile der Studie, die sich auf ein früher vorgesehenes und nicht mehr gültiges<br />

Raumprogramm beziehen, werden nicht beigelegt).<br />

C06 Beurteilung Baumbestand<br />

C07 Fotos Wettbewerbsareal und Umgebungsmodell<br />

C08 Beilage Energieeffizientes Bauen<br />

C09 Datenblatt mit Raum- und Funktionsprogramm<br />

C10 Verfasserbrief<br />

C11 Mustervertrag Architektur<br />

Modelleinsatzplatte 1:500:<br />

Den registrierten Teilnehmern wird eine Einsatzplatte direkt vom Modellbauer (Modellbau<br />

Helmut Kern – siehe Kontaktdaten Seite 7) per Post übermittelt.<br />

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16. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen<br />

Präsentationspläne mit:<br />

- Lageplan 1:500, genordet<br />

darin enthalten Außenanlagen-/Grünflächenplan, Verkehrskonzept<br />

- Grundrisse 1:200, Untergeschoß, Erdgeschoß, Regelgeschoß und jedes <strong>weit</strong>ere<br />

Geschoß, welches sich von diesem unterscheidet, mit Raumbezeichnungen.<br />

Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die Außenwandstärken mit 40 cm, die<br />

Deckenstärken mit 38 cm und die Dachstärke mit 60 cm anzunehmen.<br />

- Grundriss M 1:50 Regelzimmer<br />

- Schnitte und Ansichten 1:200 mit Angabe der Bezugshöhe +/- 0,00 und Darstellung<br />

des Bestandsgeländes und der benachbarten Gebäude<br />

- 2 Stück 3dimensionale Darstellungen nach freier Wahl<br />

Präsentationspläne verkleinert auf A3<br />

Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur<br />

Materialisierung, zum statischem- und haustechnischem Konzept sowie zum Energiekonzept<br />

Datenblatt gemäß Beilage C09<br />

Verfasserbrief gemäß Beilage C10 (mit Nachweis der aufrechten Befugnis und verkleinertem<br />

Wettbewerbsplan)<br />

Modell 1:500<br />

Für die bessere Vergleichbarkeit ist das Modell in weißer Farbe auszuführen.<br />

Verzeichnis der Unterlagen<br />

1 CD mit:<br />

- Unterlagen für die Veröffentlichung im Internet (gem. Pkt. 6.8 der Ausschreibung)<br />

- Prüfpläne als dwg oder dxf (Schaubilder nicht erforderlich)<br />

Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen.<br />

- Datenblatt - Beilage C09 (excel)<br />

ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise, die die Identität des Verfassers<br />

preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden.<br />

Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Projekt max. eine Fläche von zwei<br />

Blättern im Format DIN A0 (Querformat - übereinander) zur Verfügung.<br />

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17. Beurteilungskriterien<br />

Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend.<br />

Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden gleich<br />

gewichteten Kriterien bewertet:<br />

Städtebauliche und architektonische Kriterien:<br />

- Städtebauliche Qualität<br />

- Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum<br />

- Freiraumqualität<br />

Funktionale Kriterien:<br />

- Äußere Erschließung, innere Erschließung<br />

- Organisation und Verknüpfung der verschiedenen Funktionsbereiche<br />

- Funktionalität der Gesamtlösung / Erfüllung des Raumprogramms<br />

Ökonomische und ökologische Kriterien:<br />

- Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb<br />

- Wirtschaftlichkeit des Statisch/Konstruktiven Systems<br />

- Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen<br />

- Energieeffizienz und –effektivität<br />

- Brandschutz<br />

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