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„Archäologie - Landwirtschaft - Forstwirtschaft“. - Denkmalpflege ...

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SCHUTZ ARCHÄOLOGISCHER DENKMALE IM PRAKTISCHEN<br />

FORSTBETRIEB<br />

Mit der Darstellung der archäologischen Denkmale in der Waldfunktionenkarte ist ein<br />

erster wichtiger Schritt vollzogen. Durch Einsicht in die Waldfunktionenkarte kann ein<br />

Forstbetrieb künftig erkennen, ob von ihm geplante Bewirtschaftungsmaßnahmen Auswirkungen<br />

auf ein Denkmal haben oder nicht. In unklaren Fällen kann mit dem für die<br />

Ausweisung zuständigen Regierungspräsidium bzw. dem dafür zuständigen <strong>Denkmalpflege</strong>r<br />

oder der <strong>Denkmalpflege</strong>rin das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Im Rahmen der<br />

Betreuung von Kommunal- und Privatwald kann die untere Forstbehörde auf der Grundlage<br />

der Waldfunktionenkarte auf Denkmale hinweisen und so dazu beitragen, dass auch<br />

über den öffentlichen Wald hinaus die Erhaltungspflicht für Denkmale beachtet wird.<br />

Waldflächen, in denen sich bekannte archäologische Denkmale befinden bzw. unmittelbar<br />

daran angrenzende Flächen, werden künftig deutlicher als bisher eine Schutzfunktion zum<br />

Erhalt und dem Schutz eines Denkmals vor Beeinträchtigungen und Zerstörung erfüllen.<br />

Waldbauliche Maßnahmen wie z.B. Holzbringung, Bodenbearbeitung und Wegebau<br />

dürfen auf diesen Waldflächen keine Beeinträchtigung oder Beschädigung der Denkmale<br />

verursachen. Weitere Möglichkeiten bieten sich im landespflegerischen Bereich. Gemeinsam<br />

mit der <strong>Denkmalpflege</strong> können für besondere Denkmale Maßnahmen durchgeführt<br />

werden, die eine bessere Präsentation des Denkmals bewirken, wie eine parkähnliche<br />

Waldgestaltung um Denkmale oder Offenhaltung. Denkmale können auf diese Weise<br />

auch gezielt in die Gestaltung des Erholungswaldes eingebunden werden.<br />

SCHLUSS<br />

Breite Bevölkerungskreise betrachten die Wirkungen und Leistungen des Waldes im<br />

Allgemeinen als etwas Selbstverständliches und ihre Ansprüche als grundsätzlich berechtigt<br />

(Köchli 2006). Das Bundeswaldgesetz führt aus (§ 1), dass die Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

von Wäldern grundlegende Waldfunktionen sind, die es zu bewahren und<br />

erforderlichenfalls zu mehren gilt. Das mit der Ausweisung einer weiteren Schutzfunktion<br />

auch Mehraufwendungen und Mindererträge für die Waldeigentümer verbunden sein<br />

können, sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden: „Denn der Wald gehört zwar<br />

nicht allen, ist aber für alle da“ (Kuoch 1981).<br />

Der keltische Großgrabhügel Kleinaspergle bei<br />

Asperg wurde im 5. Jh. v.Chr. aufgeschüttet.<br />

Im Wald bei Veringenstadt zeugen Bohnerzgruben<br />

vom einstigen Eisenerzabbau.<br />

BODENDENKMAL UND BODENSCHUTZ<br />

Böden können einmalige Informationen für die Natur- und Kulturgeschichte bewahren.<br />

Dieses unter unseren Füßen verborgene Archiv gibt einerseits Aufschluss über Entwicklungsprozesse<br />

der Landschaftsentstehung, der Klima- und Vegetationsentwicklung und<br />

andererseits Einblick in die damit verknüpfte Entwicklung menschlicher Siedlungs-, Wirtschafts-<br />

und Lebensweisen. Überdeckte Urkunden der Kulturgeschichte formen noch<br />

heute unsere Bodenoberfläche.<br />

Archive der Kulturgeschichte werden nach dem Leitfaden Archivböden der Bund/Länder-<br />

Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO 2011) nach den im Folgenden beschriebenen<br />

Besonderheiten, Eigenarten und Informationswerten unterschieden.<br />

PEDOGENE ARCHIVE DER SIEDLUNGS- UND LANDNUTZUNGSGE-<br />

SCHICHTE UND HISTORISCHER NUTZUNGSFORMEN (KULTOSOLE)<br />

Diese durch menschlichen Einfluss veränderten Böden weisen durch historische Nutzungsformen,<br />

z.B. die Plaggenwirtschaft oder historischen Bergbau (Stollen, Erzgruben,<br />

Pingen, Bohnerzgruben) und Weinbau auf kleinterrassierten Steillagen einen veränderten<br />

Profilaufbau auf. Sie stellen deshalb Archive für Agrarkulturtechniken oder wirtschaftliche<br />

Aktivitäten aus vergangenen Zeiten dar.<br />

Weitere Informationen zur Waldbiotopkartierung<br />

Baden-Württemberg unter www.fva-bw.de.<br />

Literaturhinweise<br />

Köchli, D. A. (2006): Zur Bedeutung einer multifunktionalen<br />

nachhaltigen Waldnutzung in der Region<br />

Greifensee. Darstellung und Vergleich von Waldentwicklungs-Szenarien<br />

im Schweizer Mitteland.<br />

Schweiz. Z. Forstwesen 157 (2): 37–44<br />

Kuoch, R. (1981): Wald: Eigentum oder Dienstleistung.<br />

Schweiz. Z. Forstwesen 132 (2): 163–167.<br />

Volk, H. u.C. Schirmer [Hrsg.] (2003): Leitfaden zur<br />

Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des<br />

Waldes (Waldfunktionenkartierung) (WFK), Projektgruppe<br />

forstliche Landespflege. Schaper Verlag.<br />

Beispiele sind der vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verbreitete Bodentyp<br />

Plaggenesch, der in seinem Profilaufbau die Art der ackerbaulichen Nutzung im<br />

Mittelalter widerspiegelt, als karge Böden mit Gras- und Heideplaggen gedüngt wurden.<br />

Des Weiteren sind Wölbäcker, die sich auch in Baden-Württemberg vereinzelt noch<br />

erhalten haben, sehr wahrscheinlich durch das Pflügen des Bodens mit einem Streichbrettpflug<br />

entstanden, wobei die Schollen durch die einseitige Führung des Pfluges gegen<br />

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