„Archäologie - Landwirtschaft - Forstwirtschaft“. - Denkmalpflege ...
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SCHUTZ ARCHÄOLOGISCHER DENKMALE IM PRAKTISCHEN<br />
FORSTBETRIEB<br />
Mit der Darstellung der archäologischen Denkmale in der Waldfunktionenkarte ist ein<br />
erster wichtiger Schritt vollzogen. Durch Einsicht in die Waldfunktionenkarte kann ein<br />
Forstbetrieb künftig erkennen, ob von ihm geplante Bewirtschaftungsmaßnahmen Auswirkungen<br />
auf ein Denkmal haben oder nicht. In unklaren Fällen kann mit dem für die<br />
Ausweisung zuständigen Regierungspräsidium bzw. dem dafür zuständigen <strong>Denkmalpflege</strong>r<br />
oder der <strong>Denkmalpflege</strong>rin das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Im Rahmen der<br />
Betreuung von Kommunal- und Privatwald kann die untere Forstbehörde auf der Grundlage<br />
der Waldfunktionenkarte auf Denkmale hinweisen und so dazu beitragen, dass auch<br />
über den öffentlichen Wald hinaus die Erhaltungspflicht für Denkmale beachtet wird.<br />
Waldflächen, in denen sich bekannte archäologische Denkmale befinden bzw. unmittelbar<br />
daran angrenzende Flächen, werden künftig deutlicher als bisher eine Schutzfunktion zum<br />
Erhalt und dem Schutz eines Denkmals vor Beeinträchtigungen und Zerstörung erfüllen.<br />
Waldbauliche Maßnahmen wie z.B. Holzbringung, Bodenbearbeitung und Wegebau<br />
dürfen auf diesen Waldflächen keine Beeinträchtigung oder Beschädigung der Denkmale<br />
verursachen. Weitere Möglichkeiten bieten sich im landespflegerischen Bereich. Gemeinsam<br />
mit der <strong>Denkmalpflege</strong> können für besondere Denkmale Maßnahmen durchgeführt<br />
werden, die eine bessere Präsentation des Denkmals bewirken, wie eine parkähnliche<br />
Waldgestaltung um Denkmale oder Offenhaltung. Denkmale können auf diese Weise<br />
auch gezielt in die Gestaltung des Erholungswaldes eingebunden werden.<br />
SCHLUSS<br />
Breite Bevölkerungskreise betrachten die Wirkungen und Leistungen des Waldes im<br />
Allgemeinen als etwas Selbstverständliches und ihre Ansprüche als grundsätzlich berechtigt<br />
(Köchli 2006). Das Bundeswaldgesetz führt aus (§ 1), dass die Schutz- und Erholungsfunktionen<br />
von Wäldern grundlegende Waldfunktionen sind, die es zu bewahren und<br />
erforderlichenfalls zu mehren gilt. Das mit der Ausweisung einer weiteren Schutzfunktion<br />
auch Mehraufwendungen und Mindererträge für die Waldeigentümer verbunden sein<br />
können, sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden: „Denn der Wald gehört zwar<br />
nicht allen, ist aber für alle da“ (Kuoch 1981).<br />
Der keltische Großgrabhügel Kleinaspergle bei<br />
Asperg wurde im 5. Jh. v.Chr. aufgeschüttet.<br />
Im Wald bei Veringenstadt zeugen Bohnerzgruben<br />
vom einstigen Eisenerzabbau.<br />
BODENDENKMAL UND BODENSCHUTZ<br />
Böden können einmalige Informationen für die Natur- und Kulturgeschichte bewahren.<br />
Dieses unter unseren Füßen verborgene Archiv gibt einerseits Aufschluss über Entwicklungsprozesse<br />
der Landschaftsentstehung, der Klima- und Vegetationsentwicklung und<br />
andererseits Einblick in die damit verknüpfte Entwicklung menschlicher Siedlungs-, Wirtschafts-<br />
und Lebensweisen. Überdeckte Urkunden der Kulturgeschichte formen noch<br />
heute unsere Bodenoberfläche.<br />
Archive der Kulturgeschichte werden nach dem Leitfaden Archivböden der Bund/Länder-<br />
Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO 2011) nach den im Folgenden beschriebenen<br />
Besonderheiten, Eigenarten und Informationswerten unterschieden.<br />
PEDOGENE ARCHIVE DER SIEDLUNGS- UND LANDNUTZUNGSGE-<br />
SCHICHTE UND HISTORISCHER NUTZUNGSFORMEN (KULTOSOLE)<br />
Diese durch menschlichen Einfluss veränderten Böden weisen durch historische Nutzungsformen,<br />
z.B. die Plaggenwirtschaft oder historischen Bergbau (Stollen, Erzgruben,<br />
Pingen, Bohnerzgruben) und Weinbau auf kleinterrassierten Steillagen einen veränderten<br />
Profilaufbau auf. Sie stellen deshalb Archive für Agrarkulturtechniken oder wirtschaftliche<br />
Aktivitäten aus vergangenen Zeiten dar.<br />
Weitere Informationen zur Waldbiotopkartierung<br />
Baden-Württemberg unter www.fva-bw.de.<br />
Literaturhinweise<br />
Köchli, D. A. (2006): Zur Bedeutung einer multifunktionalen<br />
nachhaltigen Waldnutzung in der Region<br />
Greifensee. Darstellung und Vergleich von Waldentwicklungs-Szenarien<br />
im Schweizer Mitteland.<br />
Schweiz. Z. Forstwesen 157 (2): 37–44<br />
Kuoch, R. (1981): Wald: Eigentum oder Dienstleistung.<br />
Schweiz. Z. Forstwesen 132 (2): 163–167.<br />
Volk, H. u.C. Schirmer [Hrsg.] (2003): Leitfaden zur<br />
Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des<br />
Waldes (Waldfunktionenkartierung) (WFK), Projektgruppe<br />
forstliche Landespflege. Schaper Verlag.<br />
Beispiele sind der vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verbreitete Bodentyp<br />
Plaggenesch, der in seinem Profilaufbau die Art der ackerbaulichen Nutzung im<br />
Mittelalter widerspiegelt, als karge Böden mit Gras- und Heideplaggen gedüngt wurden.<br />
Des Weiteren sind Wölbäcker, die sich auch in Baden-Württemberg vereinzelt noch<br />
erhalten haben, sehr wahrscheinlich durch das Pflügen des Bodens mit einem Streichbrettpflug<br />
entstanden, wobei die Schollen durch die einseitige Führung des Pfluges gegen<br />
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