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„Archäologie - Landwirtschaft - Forstwirtschaft“. - Denkmalpflege ...

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Der hallstattzeitliche Grabhügel „Baisinger Bühl“<br />

(Rottenburg a.N.) ist zwar geschützt, wird jedoch<br />

am Rand durch die landwirtschaftliche Nutzung<br />

„angekratzt“. Ein zweiter quadratischer Hügel<br />

daneben ist obertägig kaum noch wahrnehmbar.<br />

Darstellung aufgrund geophysikalischer<br />

Messungen.<br />

Die römische Villa von Auggen liegt im intensiv bewirtschafteten<br />

Breisgau. Eine geophysikalische Prospektion macht Hauptgebäude,<br />

Bad und Außenmauer sichtbar.<br />

Im Luftbild zeichnen sich Grabguben sowie<br />

einzelne Kreisgräben des nahezu vollständig<br />

erhaltenen frühmittelalterlichen Gräberfelds von<br />

Altbierlingen (Ehingen, Alb-Donau-Kreis) ab.<br />

Der Friedhof liegt auf der Kuppe eines Geländerückens<br />

und ist durch Erosion und Pflügen<br />

gefährdet.<br />

FLÄCHENAGENTUR BADEN-WÜRTTEMBERG GMBH<br />

Die Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH ist eine gemeinsame Gründung der<br />

LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH, der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg<br />

und der Steine und Erden Service Gesellschaft (SES) GmbH, um die Instrumente in<br />

der Eingriffsregelung nutzen zu können. Sie bietet einerseits für Eigentümer und Bewirtschafter<br />

aufwertungsfähiger Grundstücke wie z.B. Ackerland die Konzeption und umfangreiche<br />

Betreuung sinnvoller Kompensationsmaßnahmen für ihre Flächen und andererseits<br />

für Vorhabensträger bzw. Eingriffsverursacher die Vermittlung geeigneter Kompensationsflächen<br />

und -maßnahmen und deren dauerhafte Sicherstellung. Die Landsiedlung bringt<br />

dabei ihr umfassendes Wissen im Bereich des Flächenmanagements zum Aufbau von<br />

Kompensationsflächenpools und Ökokonten ein. Konkret werden für Flächen, die nicht<br />

im Eigentum des Landes sein müssen, Aufwertungspotentiale entwickelt. Die Ökopunkte<br />

werden gut geschrieben oder verhandelt. Die Nutzungseinschränkung wird im Grundbuch<br />

eingetragen.<br />

BEWIRTSCHAFTUNG VON ACKERFLÄCHEN MIT KULTURDENKMALEN<br />

Der Flächentausch oder Grunderwerb von Ackerflächen mit bedeutenden archäologischen<br />

Kulturdenkmalen durch das Land ist jedoch nicht immer möglich. Aus diesem<br />

Grund sollten die Bewirtschafter dieser Flächen gezielt angesprochen und über die individuellen<br />

Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt des Kulturdenkmals aufgeklärt werden.<br />

Dies könnte im Rahmen des Gemeinsamen Antrages durch die unteren <strong>Landwirtschaft</strong>sbehörden<br />

bei den Landratsämtern erfolgen. Eine Umwandlung der Ackerfläche in Grünland<br />

würde den besten Schutz für ein Kulturdenkmal bieten. Allerdings haben die auf<br />

Ackerbau spezialisierten Betriebe oft keine Verwendung für den Grünlandaufwuchs und<br />

auch keine Maschinen für die Bewirtschaftung. Auf freiwilliger Basis ohne Entschädigung<br />

werden die Bewirtschafter deshalb kaum bereit sein, ihre Ackerflächen in Grünland umzuwandeln.<br />

Alternativ kann die Intensität der Bodenbearbeitung reduziert werden. Der<br />

Verzicht auf den Pflug oder eine Reduzierung der Bearbeitungstiefe bieten bereits einen<br />

guten Schutz. Ziel einer Beratung sollte deshalb sein, diese Ackerflächen möglichst unter<br />

Anwendung von konservierenden Bodenbearbeitungsverfahren wie Mulchsaat oder sogar<br />

Direktsaat zu bewirtschaften. Für erfahrene Bewirtschafter stellt der damit im Einzelfall<br />

verbundene Mehraufwand kein Hemmnis dar.<br />

WALDBEWIRTSCHAFTUNG<br />

Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) verlangt, dass die Belange der <strong>Denkmalpflege</strong> bei der<br />

Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden. Umgesetzt wird dies in Baden-Württemberg<br />

in erster Linie durch die Verknüpfung von Informationen über die Lage und Art von<br />

Denkmalen mit der Arbeitsplanung vor Ort. Seit 2013 werden dazu Sach- und Geodaten<br />

der <strong>Denkmalpflege</strong> in die Waldfunktionenkarte der Forstverwaltung integriert (vgl. S. 34 ff.).<br />

Aus der Waldfunktionenkarte können anschließend betriebsspezifische Karten mit Darstellung<br />

der Denkmale, in der Regel sind das die Objektaußengrenzen, erzeugt werden.<br />

Ob durch eine forstliche Maßnahme Denkmale betroffen sind, muss im Staatswald durch<br />

den zuständigen Forstbetrieb auf Basis der Waldfunktionenkarte obligatorisch geprüft<br />

werden. Das Ergebnis wird in einem Arbeitsauftrag dokumentiert. Dieser wird schriftlich<br />

vereinbart, sowohl mit betriebseigenen Kräften als auch beteiligten Forstunternehmern.<br />

Soweit erforderlich, können verbindliche Regelungen zum Schutz von Denkmalen getroffen<br />

werden. Bei der Holznutzung können das z.B. Vorgaben zum Holzernteverfahren oder<br />

zum Einsatz von schweren Waldmaschinen bzw. Alternativen dazu sein.<br />

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