„Archäologie - Landwirtschaft - Forstwirtschaft“. - Denkmalpflege ...
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Der hallstattzeitliche Grabhügel „Baisinger Bühl“<br />
(Rottenburg a.N.) ist zwar geschützt, wird jedoch<br />
am Rand durch die landwirtschaftliche Nutzung<br />
„angekratzt“. Ein zweiter quadratischer Hügel<br />
daneben ist obertägig kaum noch wahrnehmbar.<br />
Darstellung aufgrund geophysikalischer<br />
Messungen.<br />
Die römische Villa von Auggen liegt im intensiv bewirtschafteten<br />
Breisgau. Eine geophysikalische Prospektion macht Hauptgebäude,<br />
Bad und Außenmauer sichtbar.<br />
Im Luftbild zeichnen sich Grabguben sowie<br />
einzelne Kreisgräben des nahezu vollständig<br />
erhaltenen frühmittelalterlichen Gräberfelds von<br />
Altbierlingen (Ehingen, Alb-Donau-Kreis) ab.<br />
Der Friedhof liegt auf der Kuppe eines Geländerückens<br />
und ist durch Erosion und Pflügen<br />
gefährdet.<br />
FLÄCHENAGENTUR BADEN-WÜRTTEMBERG GMBH<br />
Die Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH ist eine gemeinsame Gründung der<br />
LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH, der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg<br />
und der Steine und Erden Service Gesellschaft (SES) GmbH, um die Instrumente in<br />
der Eingriffsregelung nutzen zu können. Sie bietet einerseits für Eigentümer und Bewirtschafter<br />
aufwertungsfähiger Grundstücke wie z.B. Ackerland die Konzeption und umfangreiche<br />
Betreuung sinnvoller Kompensationsmaßnahmen für ihre Flächen und andererseits<br />
für Vorhabensträger bzw. Eingriffsverursacher die Vermittlung geeigneter Kompensationsflächen<br />
und -maßnahmen und deren dauerhafte Sicherstellung. Die Landsiedlung bringt<br />
dabei ihr umfassendes Wissen im Bereich des Flächenmanagements zum Aufbau von<br />
Kompensationsflächenpools und Ökokonten ein. Konkret werden für Flächen, die nicht<br />
im Eigentum des Landes sein müssen, Aufwertungspotentiale entwickelt. Die Ökopunkte<br />
werden gut geschrieben oder verhandelt. Die Nutzungseinschränkung wird im Grundbuch<br />
eingetragen.<br />
BEWIRTSCHAFTUNG VON ACKERFLÄCHEN MIT KULTURDENKMALEN<br />
Der Flächentausch oder Grunderwerb von Ackerflächen mit bedeutenden archäologischen<br />
Kulturdenkmalen durch das Land ist jedoch nicht immer möglich. Aus diesem<br />
Grund sollten die Bewirtschafter dieser Flächen gezielt angesprochen und über die individuellen<br />
Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt des Kulturdenkmals aufgeklärt werden.<br />
Dies könnte im Rahmen des Gemeinsamen Antrages durch die unteren <strong>Landwirtschaft</strong>sbehörden<br />
bei den Landratsämtern erfolgen. Eine Umwandlung der Ackerfläche in Grünland<br />
würde den besten Schutz für ein Kulturdenkmal bieten. Allerdings haben die auf<br />
Ackerbau spezialisierten Betriebe oft keine Verwendung für den Grünlandaufwuchs und<br />
auch keine Maschinen für die Bewirtschaftung. Auf freiwilliger Basis ohne Entschädigung<br />
werden die Bewirtschafter deshalb kaum bereit sein, ihre Ackerflächen in Grünland umzuwandeln.<br />
Alternativ kann die Intensität der Bodenbearbeitung reduziert werden. Der<br />
Verzicht auf den Pflug oder eine Reduzierung der Bearbeitungstiefe bieten bereits einen<br />
guten Schutz. Ziel einer Beratung sollte deshalb sein, diese Ackerflächen möglichst unter<br />
Anwendung von konservierenden Bodenbearbeitungsverfahren wie Mulchsaat oder sogar<br />
Direktsaat zu bewirtschaften. Für erfahrene Bewirtschafter stellt der damit im Einzelfall<br />
verbundene Mehraufwand kein Hemmnis dar.<br />
WALDBEWIRTSCHAFTUNG<br />
Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) verlangt, dass die Belange der <strong>Denkmalpflege</strong> bei der<br />
Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden. Umgesetzt wird dies in Baden-Württemberg<br />
in erster Linie durch die Verknüpfung von Informationen über die Lage und Art von<br />
Denkmalen mit der Arbeitsplanung vor Ort. Seit 2013 werden dazu Sach- und Geodaten<br />
der <strong>Denkmalpflege</strong> in die Waldfunktionenkarte der Forstverwaltung integriert (vgl. S. 34 ff.).<br />
Aus der Waldfunktionenkarte können anschließend betriebsspezifische Karten mit Darstellung<br />
der Denkmale, in der Regel sind das die Objektaußengrenzen, erzeugt werden.<br />
Ob durch eine forstliche Maßnahme Denkmale betroffen sind, muss im Staatswald durch<br />
den zuständigen Forstbetrieb auf Basis der Waldfunktionenkarte obligatorisch geprüft<br />
werden. Das Ergebnis wird in einem Arbeitsauftrag dokumentiert. Dieser wird schriftlich<br />
vereinbart, sowohl mit betriebseigenen Kräften als auch beteiligten Forstunternehmern.<br />
Soweit erforderlich, können verbindliche Regelungen zum Schutz von Denkmalen getroffen<br />
werden. Bei der Holznutzung können das z.B. Vorgaben zum Holzernteverfahren oder<br />
zum Einsatz von schweren Waldmaschinen bzw. Alternativen dazu sein.<br />
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