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Recht<br />

Just Culture<br />

• Keine Zweckentfremdung zu<br />

Ungunsten des Meldenden<br />

• Informationen dienen ausschließlich der<br />

Verbesserung der Luftverkehrssicherheit<br />

• Vertraulichkeit der Daten auch gegenüber<br />

Strafverfolgungsbehörden<br />

• Solange „akzeptables Verhalten“, Fahrlässigkeit<br />

Stellung im Ermittlungsverfahren<br />

• Zeuge: Kann etwas aus eigener Wahrnehmung<br />

bekunden, ist nicht Beschuldigter<br />

• Verdächtiger: Kommt <strong>als</strong> Täter/Teilnehmer<br />

einer Straftat in Betracht<br />

• Beschuldigter: Verdächtiger, gegen den sich<br />

das Ermittlungsverfahren formell richtet<br />

Beweisgewinnung im Ermittlungsverfahren<br />

• Vorladungen der Polizei sind insgesamt<br />

unbeachtlich; weder Erscheinen, noch<br />

Aussage kann durchgesetzt werden.<br />

• StA kann Aussage von Zeugen und Aussage<br />

erzwingen (Ordnungsgeld, Vorführung)<br />

• Ermittlungsrichter auch Ordnungshaft<br />

Zeugenvernehmung<br />

• § 55 StPO: Auskunftsverweigerungsrecht zu<br />

einzelnen Fragen bei Selbstbelastung oder<br />

Belastung von Angehörigen<br />

• § 52 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht generell<br />

bei beschuldigten Angehörigen<br />

• (§ 53 StPO: Berufsgeheimnisträger)<br />

• Bei unterbliebener Belehrung hierüber<br />

Beweisverwertungsverbot<br />

• Pflicht zur Wahrheit und Vollständigkeit<br />

Beschuldigtenvernehmung<br />

• Muß über Tatvorwurf aufgeklärt werden, ebenso<br />

im Hinblick auf sein Schweigerecht (nemotenetur-Grundsatz)<br />

belehrt werden, Hinweis<br />

auf Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen<br />

und Beweiserhebungen zu beantragen<br />

• Bei unterbliebener Belehrung hierüber<br />

Beweisverwertungsverbot<br />

• Recht zu lügen<br />

• (Gesamt-)Schweigen darf nicht nachteilig<br />

gewertet werden<br />

Beschlagnahmefreiheit<br />

• § 97 StPO: Unterlagen im alleinigen Gewahrsam<br />

des Zeugnisverweigerungsberechtigten<br />

• Ist der Beschuldigte zivilrechtlich/arbeitsrechtlich<br />

verpflichtet, sich zu einem strafrechtlich relevanten<br />

Vorgang zu äußern, so sind diese Angaben verwertbar,<br />

Unterlagen sind bei schwerwiegenden Straftaten<br />

(fahrlässige Tötung etc.) auch grundsätzlich<br />

beschlagnahmefähig<br />

Ausblick<br />

• Beweisverwertungsverbot für interne Meldedaten<br />

• Zeugnisverweigerungsrecht für Vorgesetzte der<br />

Meldenden und/oder Untersuchungsstellen<br />

(Analogie zu § 53 StPO)<br />

der flugleiter 2009/03<br />

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