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Recht<br />
Just Culture<br />
• Keine Zweckentfremdung zu<br />
Ungunsten des Meldenden<br />
• Informationen dienen ausschließlich der<br />
Verbesserung der Luftverkehrssicherheit<br />
• Vertraulichkeit der Daten auch gegenüber<br />
Strafverfolgungsbehörden<br />
• Solange „akzeptables Verhalten“, Fahrlässigkeit<br />
Stellung im Ermittlungsverfahren<br />
• Zeuge: Kann etwas aus eigener Wahrnehmung<br />
bekunden, ist nicht Beschuldigter<br />
• Verdächtiger: Kommt <strong>als</strong> Täter/Teilnehmer<br />
einer Straftat in Betracht<br />
• Beschuldigter: Verdächtiger, gegen den sich<br />
das Ermittlungsverfahren formell richtet<br />
Beweisgewinnung im Ermittlungsverfahren<br />
• Vorladungen der Polizei sind insgesamt<br />
unbeachtlich; weder Erscheinen, noch<br />
Aussage kann durchgesetzt werden.<br />
• StA kann Aussage von Zeugen und Aussage<br />
erzwingen (Ordnungsgeld, Vorführung)<br />
• Ermittlungsrichter auch Ordnungshaft<br />
Zeugenvernehmung<br />
• § 55 StPO: Auskunftsverweigerungsrecht zu<br />
einzelnen Fragen bei Selbstbelastung oder<br />
Belastung von Angehörigen<br />
• § 52 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht generell<br />
bei beschuldigten Angehörigen<br />
• (§ 53 StPO: Berufsgeheimnisträger)<br />
• Bei unterbliebener Belehrung hierüber<br />
Beweisverwertungsverbot<br />
• Pflicht zur Wahrheit und Vollständigkeit<br />
Beschuldigtenvernehmung<br />
• Muß über Tatvorwurf aufgeklärt werden, ebenso<br />
im Hinblick auf sein Schweigerecht (nemotenetur-Grundsatz)<br />
belehrt werden, Hinweis<br />
auf Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen<br />
und Beweiserhebungen zu beantragen<br />
• Bei unterbliebener Belehrung hierüber<br />
Beweisverwertungsverbot<br />
• Recht zu lügen<br />
• (Gesamt-)Schweigen darf nicht nachteilig<br />
gewertet werden<br />
Beschlagnahmefreiheit<br />
• § 97 StPO: Unterlagen im alleinigen Gewahrsam<br />
des Zeugnisverweigerungsberechtigten<br />
• Ist der Beschuldigte zivilrechtlich/arbeitsrechtlich<br />
verpflichtet, sich zu einem strafrechtlich relevanten<br />
Vorgang zu äußern, so sind diese Angaben verwertbar,<br />
Unterlagen sind bei schwerwiegenden Straftaten<br />
(fahrlässige Tötung etc.) auch grundsätzlich<br />
beschlagnahmefähig<br />
Ausblick<br />
• Beweisverwertungsverbot für interne Meldedaten<br />
• Zeugnisverweigerungsrecht für Vorgesetzte der<br />
Meldenden und/oder Untersuchungsstellen<br />
(Analogie zu § 53 StPO)<br />
der flugleiter 2009/03<br />
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