B-Plan-Festsetzungen (PDF: 323 KB) - Ehekirchen
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BEBAUUNGSPLAN<br />
`AM MÜHLBACH´ - WEIDORF<br />
- Fassung vom 9. April 2013 -<br />
D. T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G<br />
Die Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong> erlässt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in des<br />
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der <strong>Plan</strong>zeichenverordnung<br />
(<strong>Plan</strong>zV) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)<br />
folgenden:<br />
BEBAUUNGSPLAN `AM MÜHLBACH´, WEIDORF<br />
als Satzung<br />
Bestandteile:<br />
A = <strong>Plan</strong>zeichnung, M = 1/1.000<br />
B = Festsetzung durch <strong>Plan</strong>zeichen<br />
C = Hinweise durch <strong>Plan</strong>zeichen<br />
D = Textliche Festsetzung<br />
E = Hinweise durch Text<br />
F = Verfahrensvermerke<br />
G = Begründung<br />
H = Umweltbericht<br />
1 Inhalt des Bebauungsplanes<br />
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes `Am Mühlbach´, Weidorf, gilt die vom Beratenden<br />
Ingenieur Dipl.-Ing.(FH) Martin Käser, Buch, ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung vom,<br />
__________________ in der Fassung vom 16. Januar 2013 die zusammen mit den nachstehenden<br />
<strong>Festsetzungen</strong> den Bebauungsplan bilden.<br />
2 Art der baulichen Nutzung<br />
Das mit `WA´ bezeichnete Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) festgestellt. Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht<br />
zulässig<br />
3 Maß der baulichen Nutzung<br />
3.1 Zahl der Vollgeschoße<br />
II Zulässig sind als Höchstgrenze zwei Vollgeschoße<br />
3.2 Grundflächenzahl<br />
Grundflächenzahl GRZ = 0,35<br />
3.3 Geschossflächenzahl<br />
Geschossflächenzahl GFZ = 0,5<br />
3.4 Wohneinheiten<br />
zulässig sind max. 2 Wohneinheiten je Einzelhaus<br />
Ausnahmsweise können eine 3. Wohneinheit oder Einliegerwohnung zugelassen<br />
werden.
BERATENDER INGENIEUR - DIPL.-ING.(FH) MARTIN KÄSER - INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN<br />
RAINER STRAßE 15 A, - 86676 BUCH, - TEL. 08435-1487 - FAX. 08435-1650 - E-MAIL: KAESER-MARTIN@T-ONLINE.DE<br />
4 Bauweise<br />
4.1 Es sind nur Einzelhäuser zulässig.<br />
4.2 Im Baugebiet gilt die offene Bauweise.<br />
4.3 Hauptgebäude, Garagen und Nebenanlagen sind nur innerhalb der Baugrenzen<br />
zulässig.<br />
4.4 Im Dachgeschoß von Grenzbauten (Grenzgaragen) sind Aufenthaltsräume zulässig,<br />
soweit der Brandschutz gesichert ist (abweichende Bauweise im Sinne von § 22 Abs.<br />
4 BauNVO).<br />
5 Bauliche Gestaltung<br />
5.1 Dächer<br />
5.1.1 Bei Bauweise I + D – sind zulässig:<br />
- gleichgeneigte Satteldächer mit mittigem First, Dachneigung 35° bis 48°<br />
- gleichgeneigte versetzte Pultdächer, Dachneigung 25° bis 35°, Versatz der Pultdächer<br />
max. 1,50 m<br />
5.1.2 bei II<br />
- gleichgeneigte Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 18° bis 30°<br />
5.1.3 Dachgauben sind im Rahmen der Dachgaubensatzung der Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong><br />
zulässig.<br />
5.1.4 Bei nachbarlich beidseitiger Grenzbebauung sind die Garagen profilgerecht auszuführen<br />
und in der Gestaltung aufeinander abzustimmen. Höhenversätze sind hierbei<br />
in notwendigem Umfang zulässig.<br />
5.1.5 Für die Dachdeckung sind naturrote bis rotbraune, sowie anthrazitfarbene kleinformatige<br />
Dachsteine zulässig.<br />
5.2 Außenwände<br />
5.2.1 Zulässig sind, neben verputzen Außenwänden auch Holzwände, jedoch keine Rundblöcke<br />
und fingerartige durchdringende Überblattungen in der Fassade.<br />
6 Höhen der Gebäude<br />
6.1 Die Oberkante des Erdgeschossrohfußbodens darf max. 30 cm über der Erschließungsstraße<br />
liegen (Straßenoberkante).<br />
6.2 Wandhöhe<br />
6.2.1 bei Bauweise I + D<br />
Maximale Wandhöhe = 4,0 m<br />
Bezugshöhe ist die Erschließungsstraße<br />
6.2.2 bei Bauweise II<br />
Maximale Wandhöhe = 6,5 m<br />
Bezugshöhe ist die Erschließungsstraße.<br />
BP 381/11 – Fassung 9. April 2013 2
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7 Garagen und Nebengebäude<br />
7.1 Garagenvorplätze<br />
Garagen müssen mit ihren zur Straße gerichteten Einfahrtstoren mindestens<br />
5.0 m hinter der Grundstücksgrenze zur Erschließungsstraße liegen. Der Stauraum<br />
(2 Stellplätze) mit mindestens 5,0 m Tiefe darf nicht eingefriedet werden.<br />
7.2 Kellergaragen<br />
Kellergaragen sind, soweit sie Abfahrtsrampen erfordern, nicht zulässig.<br />
7.3 Die Wandhöhen der Garagen dürfen bis zu 3,0 m im Mittel betragen (Bezugshöhe<br />
ist Erschließungsstraße).<br />
7.4 Grenzgebäude bzw. Grenzgaragen sind mit dem First rechtwinklig oder parallel zur<br />
Grenze zu errichten.<br />
8 Einfriedungen<br />
Zur Einfriedung der Grundstücke sind Zäune mit einer Höhe von maximal 1,20 m<br />
und einem straßenseitigem Sockel von max. 25 cm zulässig.<br />
Nicht an der Straßenseite anliegende Zäune sind nur sockellos zulässig.<br />
Mauern sind nicht zulässig.<br />
9 Stellplätze<br />
9.1 Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze (Garagen werden mitgezählt, Garagenvorplätze<br />
nicht) zu errichten.<br />
9.2 Zur Befestigung der Grundstückszufahren und der Stellplätze sind nur wasserdurchlässige<br />
Beläge zulässig.<br />
10 Grünordnung<br />
10.1 Private Grünflächen<br />
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind als Freiflächen nach landschaftsgärtnerischen<br />
Gesichtspunkten zu gestalten. Je 300 m² angefangene Grundstücksfläche<br />
ist ein Baum gemäß Pflanzenliste 1 zu pflanzen.<br />
10.2 Öffentliche Grünflächen<br />
Straßenraum<br />
Entlang der Erschließungsstraße sind Laubbäume gem. Pflanzenliste 2 im planlich dargestellten<br />
Umfang zu pflanzen.<br />
Die unversiegelte Baumscheibe darf eine Mindestgröße von 6 m² nicht unterschreiten.<br />
Innerhalb der straßenbegleitenden Grünflächen ist die Einordnung eines Mulden- und Rigolensystems<br />
zulässig, welches das anfallende Oberflächenwasser aufnimmt und den Rückhalte-<br />
und Versickerungsbereichen in den öffentlichen Grünflächen zuführt.<br />
Öffentliche Grünflächen an äußeren Rändern des Geltungsbereichs<br />
Die planlich festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind auf 65 % ihrer jeweiligen Länge mit<br />
einer zweireihigen Hecke aus Sträuchern zu bepflanzen. Hierzu sind Sträucher gem. Pflanzenliste<br />
3 in einem Pflanzabstand von 1,5 m x 1,5 m zu pflanzen. Bäume nach Pflanzenliste 4<br />
sind im planlich festgesetzten Umfang in die Pflanzungen einzubringen.<br />
Am Südrand des Geltungsbereichs sind in Abstimmung mit den Erfordernissen der Verkehrssicherheit<br />
(Sichtdreieck) insgesamt 8 Bäume gemäß Pflanzenliste 2 als straßenbegleitende<br />
Baumreihe zu pflanzen.<br />
BP 381/11 – Fassung 9. April 2013 3
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Die sonstigen Teilbereiche der Grünflächen, die nicht mit Gehölzen bepflanzt bzw. nach besonderen<br />
landschaftspflegerischen Gesichtspunkten gestaltet werden, sind zu einer Extensivwiese<br />
zu entwickeln.<br />
Soweit erforderlich ist für die Entwicklung der Extensivwiese die Ansaat einer standortgemäßen,<br />
kräuterreichen Saatgutmischung vorzunehmen.<br />
Öffentliche Grünfläche / Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
:<br />
Innerhalb der öffentlichen Grünflächen am Nordrand des Geltungsbereichs eine gewässerökologische<br />
Aufwertung des Grabens durchzuführen. Bei der Umgestaltung des Gewässerlaufs<br />
ist auf eine unregelmäßiges Gewässerprofil mit hoher Varianz hinsichtlich Gewässerbreite<br />
und –tiefe zu achten. Hierzu sind abschnittsweise das Gewässerprofil oberhalb der<br />
Mittelwasserlinie aufzuweiten und die Uferböschungen abzuflachen. Die Maßnahmen sind<br />
so auszuführen, dass die Wasserführung bei Mittelwasser weiterhin hinreichend gewährleistet<br />
bleibt. Neophytischer Pflanzenaufwuchs (Ind. Springkraut u.a.) ist vor Samenreife durch geeignete<br />
Maßnahmen wirksam zu beseitigen. Dies ist bei Bedarf zu wiederholen. Am Ufer des<br />
umgestalteten Gewässers sind in Abstimmung mit den Erfordernissen der Gewässerunterhaltung<br />
mindestens drei Gruppen von jeweils mindestens drei Bäumen gemäß Pflanzenliste 4 zu<br />
pflanzen. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist ein wechselfeuchter Muldenkomplex mit<br />
flachen Böschungszonen naturnah auszubilden. Die Mulden sind zur Aufnahme von unverschmutztem<br />
Niederschlagswasser, das im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen anfällt,<br />
zu nutzen. Stellenweise ist die Entwicklung von Röhricht durch Initialpflanzungen in der Wasserwechselzone<br />
zu fördern.<br />
An mind. 3 Stellen sind die Versickermulden so tief auszubilden, dass sie zumindest zeitweilig<br />
Wasser führen. Darüber hinaus ist an geeigneter Stelle ein mind. 50 m² großes naturnahes<br />
Amphibienkleingewässer anzulegen, das permanent Wasser führt.<br />
Im Umgriff der Versickerungsanlagen sind Gehölze gemäß Pflanzenlisten 3 bzw. 4 im planlich<br />
festgesetzten Umfang zu pflanzen.<br />
Im Ostteil der Maßnahmenfläche ist ein ca. 600 m² großer Bereich als Obstwiese zu entwickeln.<br />
Hierzu sind mindestens 6 regionaltypische, robuste Obst-Hochstämme oder Wildobs-<br />
Hochstämme zu verwenden (Mindestpflanzqualität: Hochstamm, STU 10-12 cm).<br />
Pflegeeingriffe im Bereich der Sichermulden sind nur bei Bedarf durchzuführen. Ansonsten<br />
soll die natürliche Vegetationsentwicklung zugelassen werden, um die optimale Funktion<br />
der Flächen hinsichtlich Retention und Reinigung des Wassers sowie als naturnaher Lebensraum<br />
sicherzustellen.<br />
Die Bereiche der öffentlichen Grünflächen, die nicht nach oben stehenden <strong>Festsetzungen</strong><br />
mit Gehölzen bepflanzt bzw. in besonderer Weise gestaltet werden sollen, sind zu einer Extensivwiese<br />
zu entwickeln.<br />
Soweit erforderlich ist für die Entwicklung der Extensivwiesen die Ansaat einer standortgemäßen,<br />
kräuterreichen Regio-Saatgutmischung vorzunehmen.<br />
Die Wiesenflächen sind extensiv, d.h. 1-2mal jährlich zu pflegen. Als frühester Schnittzeitpunkt<br />
ist der 01.07. zu wählen. Kleine, jährlich wechselnde Brache-Inseln bis zu 15% der Fläche sind<br />
über den Winter zu belassen. Das Schnittgut ist aus den Flächen abzufahren und fachgerecht<br />
zu entsorgen. Alternativ zur Mahd kann eine extensive Beweidung mit anschließendem<br />
Säuberungsschnitt erfolgen.<br />
11 Pflanzmaßnahmen<br />
Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der Pflanzperiode nach Abschluss<br />
der Bauarbeiten durchzuführen. Die unten stehenden Pflanzqualitäten dürfen nicht unterschritten<br />
werden.<br />
Die zu pflanzenden Bäume und Sträucher sowie die zugehörigen Vegetationsflächen müssen<br />
gepflegt und erhalten werden; abgängige Pflanzen sind spätestens in der folgenden<br />
Pflanzperiode zu ersetzen.<br />
BP 381/11 – Fassung 9. April 2013 4
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Pflanzenliste 1<br />
Bäume für private Grünflächen (Artenauswahl)<br />
Bäume: 2 x verpflanzt; mit Ballen, Stammumfang 10 -12 cm<br />
Acer campestre<br />
Acer platanoides<br />
Aesculus carnea u. hippocastanum<br />
Carpinus betulus<br />
Prunus avium<br />
Sorbus aucuparia<br />
Tilia cordata<br />
Obstbäume (Apfel, Birne, Kirsche,<br />
Zwetschge, Walnuss)<br />
Feldahorn<br />
Spitzahorn (in Art und Sorte)<br />
Kastanie (in Art und Sorte)<br />
Weißbuche, Hainbuche<br />
Vogelkirsche (in Art und Sorte)<br />
Eberesche<br />
Winterlinde (in Art und Sorte)<br />
als Hochstamm<br />
(ausnahmsweise als Halbstamm zulässig)<br />
Pflanzenliste 2<br />
Bäume für Straßenraum<br />
Bäume: 3 x verpflanzt, mit Drahtballen, Stammumfang 14 -16 cm<br />
Acer campestre<br />
Carpinus betulus<br />
Prunus avium<br />
Tilia cordata<br />
Feldahorn<br />
Hainbuche<br />
Vogelkirsche (Art und Sorte)<br />
Winterlinde<br />
Pflanzenliste 3<br />
Sträucher für öffentliche Grünflächen (Artenauswahl)<br />
Sträucher: 5 bis 7 Triebe, 2 x verpflanzt, Höhe 60 bis 100 cm;<br />
Heister 2xv 125-150 cm<br />
Cornus mas<br />
Corylus avellana<br />
Frangula alnus<br />
Ligustrum vulgare<br />
Lonicera xylosteum<br />
Prunus padus<br />
Rhamnus catharticus<br />
Rosa arvensis<br />
Rosa canina<br />
Salix aurita<br />
Viburnum lantana<br />
Viburnum opulus<br />
Kornelkirsche<br />
Hasel<br />
Faulbaum<br />
Liguster<br />
Heckenkirsche<br />
Traubenkirsche<br />
Kreuzdorn<br />
Feldrose<br />
Hundsrose<br />
Ohrweide (nur am Nordrand)<br />
Wolliger Schneeball<br />
Gem. Schneeball<br />
Pflanzenliste 4<br />
Bäume für öffentliche Grünflächen<br />
Bäume: 3 x verpflanzt; mit Ballen, Stammumfang 12 -14 cm<br />
Acer platanoides<br />
Acer campestre<br />
Betula pendula<br />
Carpinus betulus<br />
Fagus sylvatica<br />
Juglans regia<br />
Malus silvestris<br />
Prunus avium<br />
Pyrus pyraster<br />
Quercus robur<br />
Spitzahorn<br />
Feldahorn<br />
Hängebirke<br />
Weißbuche, Hainbuche<br />
Rotbuche<br />
Walnuss<br />
Holzapfel<br />
Vogelkirsche<br />
Holzbirne<br />
Stieleiche<br />
BP 381/11 – Fassung 9. April 2013 5
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12 Immissionsschutz<br />
12.1 Südliche Parzellen Nr. 1 und 2<br />
12.1.1 Es ist für Schlaf- und Kinderzimmer mit Fenstern an der Süd-, West- und Ostfassade<br />
mindestens ein zusätzliches Fenster zur Belüftung an einer anderen Fassade erforderlich,<br />
oder es ist eine aktive Belüftung einzubauen.<br />
12.1.2 An der Südfassade sind die Anforderungen nach DIN 4109 „Schallschutz im<br />
Hochbau, Anforderungen und Nachweise“, vom November 1989 entsprechend<br />
des Lärmpegelbereiches IV zu erfüllen.<br />
An der West- und Ostfassade sind die Anforderungen nach DIN 4109, Schallschutz<br />
im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“, vom November 1989 entsprechend<br />
des Lärmpegelbereiches III zu erfüllen.<br />
12.2 Parzellen 3 und 4<br />
Es ist für Schlaf- und Kinderzimmer mit Fenstern an der Süd- und Westfassade<br />
mindestens ein zusätzliches Fenster zur Belüftung an einer anderen Fassade<br />
erforderlich, oder es ist eine aktive Belüftung einzubauen.<br />
12.3 Allgemein<br />
Aktive Belüftungen können entfallen, wenn Räume mit Wintergärten, Loggias<br />
oder anderen Pufferräumgen vor den Lärmimmissionen geschützt werden<br />
(Verbesserung mindestens 15 dB(A). Diese Pufferräume müssen so ausgestattet<br />
sein, dass sie zur Nutzung als Schlaf- oder Kinderzimmer nicht geeignet sind.<br />
Die der <strong>Plan</strong>ung zugrunde liegenden Vorschriften (z. B. DIN 4109) können bei<br />
der Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong>, Bauamt, eingesehen werden.<br />
13 Niederschlagswasser<br />
Unverschmutztes Niederschlagswasser von Dächern und befestigten Flächen ist,<br />
soweit es nicht als Brauchwasser genutzt wird, auf den Baugrundstücken zu versickern.<br />
14 Geländeveränderungen<br />
14.1 Veränderungen des natürlichen Geländes durch Aufschüttungen und<br />
Abgrabungen sind auf den zur Einfügung der Gebäude notwendigem<br />
Umfang zu beschränken.<br />
14.2 Stützmauern bis max. 50 cm Höhe in Beton / Natursteinen bzw. Palisadenform<br />
von der Garagenvorderkante bis zur Erschließungsstraße sind bei<br />
hängigem Gelände zulässig und im Bauplan darzustellen.<br />
BP 381/11 – Fassung 9. April 2013 6
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E. Hinweise durch Text<br />
1. Durch die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe und Flächenkönnen<br />
zeitweise Lärm- und Geruchsbelästigungen, sowie Staubemissionen auftreten.<br />
2. Die Hausanschlusskabel der e-on enden in Wandnischen oder in a. P. Hausanschlusskästen<br />
im Keller, an der der Straßenseite zugewandten Hauswand unter Berücksichtigung der<br />
baulichen Gegebenheit. Die Verteilerschränke werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit<br />
in die Zäune integriert, d. h. auf Privatgrund gesetzt.<br />
3. Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung von Bauvorhaben zutage kommen, unterliegen<br />
der Meldepflicht nach Art. 8 DSchG (Denkmalschutzgesetz). Darüber hinaus unterliegt<br />
die Bebauung der Grundstücke der Genehmigungspflicht nach Art. 7 (1) DSchG, soweit sie<br />
nicht von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden.<br />
4. Schicht- und Grundwasseraustritte sind nicht auszuschließen. Keller sollten wasserdicht ausgeführt<br />
werden. Alle Bauvorhaben sind an die öffentliche Entwässerungsanlage und an<br />
die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen.<br />
5. Sollten im Bereich des Bebauungsplans Altlastenverdachtsflächen, ein konkreter Altlastenverdacht<br />
oder sonstige Untergrundverunreinigungen bekannt werden, sind diese im Einvernehmen<br />
mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu erkunden, abzugrenzen und ggf.<br />
zu sanieren.<br />
6. Regenwasseranlagen<br />
- Der Inhaber von Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind,<br />
das nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat und die im Haushalt<br />
zusätzlich zu den Wasserversorgungsanlagen im Sinne des § 3 Nr. 2 installiert werden,<br />
hat diese bei Inbetriebnahme der zuständigen Behörde an zuzeigen.<br />
7. Wasserwirtschaft<br />
- Tag- und sonstiges Abwasser darf nicht auf Straßengrund abgeleitet werden.<br />
- Niederschlagswasser von Dachflächen ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern.<br />
Wenn die Bodenbeschaffenheit dies nicht zulässt, ist dies nachzuweisen.<br />
- Hausdränagen dürfen an den Abwasserkanal nicht angeschlossen werden.<br />
- Eine Versiegelung der Geländeoberfläche ist gemäß Bekanntmachung im MABL Nr.<br />
10/1985 `Erhaltung der Versickerfähigkeit von Flächen´ soweit wie möglich zu vermeiden.<br />
8. Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen<br />
- (z. B. auf den Dächern) sind zulässig<br />
9. Mit Schalleemissionen aus Verkehr von der südlichen Kreisstraße ND 8 und aus dem<br />
westlichen Gewerbe (Verpackungsbetrieb `Sperl´) ist zu rechnen.<br />
10. Versorgungsanlagen<br />
Es ist vorgesehen, das Baugebiet mit einer zentralen Flüssigkeitsgasanlage zu versorgen.<br />
Anschluss- oder Nutzungszwang besteht jedoch nicht.<br />
11. Baubeantragungen ist ein Höhenplan als Bestandteil des Bauantrages beizufügen.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Ehekirchen</strong>, den _____________________<br />
__________________________________<br />
1. Bürgermeister Günter Gamisch<br />
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F. Verfahrensvermerke<br />
1. Aufstellungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong> hat in der öffentlichen Sitzung am 17. April 2012<br />
die Aufstellung des Bebauungsplanes `Am Mühlbach-Weidorf´, beschlossen.<br />
Der Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.<br />
<strong>Ehekirchen</strong>, den .................................... ....................................................................................................................................<br />
1. Bürgermeister Günter Gamisch, Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong><br />
2. Billigungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat <strong>Ehekirchen</strong> hat in seiner Sitzung am ..................................................... den Entwurf des<br />
Bebauungsplanes i. d. F. vom 16. Januar 2013 gebilligt.<br />
<strong>Ehekirchen</strong>, den .................................... ....................................................................................................................................<br />
1. Bürgermeister Günter Gamisch, Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong><br />
3. Öffentliche Auslegung<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom ……………………………….……… wurde mit der Begründung<br />
gemäß § 3 (2) BauGB vom ……………………………….……… bis ……………………………….……… öffentlich ausgelegt.<br />
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Nr. (2)<br />
BauGB in der Zeit vom ……………………………….……… bis ……………………………….……… statt.<br />
4. Satzungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong> hat mit Beschluss vom ……………………………….………<br />
Bebauungsplan mit Begründung i. d. F. vom ……………………………….……… gemäß § 10 Abs. 1<br />
als Satzung beschlossen.<br />
den<br />
BauGB<br />
Der Beschluss wurde am ……………………………….……… ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Der Bebauungsplan ` Am Mühlbach ´-Weidorf, ist damit in Kraft getreten.<br />
<strong>Ehekirchen</strong>, den .................................... ....................................................................................................................................<br />
1. Bürgermeister Günter Gamisch, Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong><br />
BP 381/11 – Fassung 9. April 2013 8
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G. Begründung<br />
1 Ziel und Zweck der <strong>Plan</strong>ung<br />
Die Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong> beabsichtigt zur Schaffung von weiteren Wohnflächen das im räumlichen<br />
Geltungsbereich erfasste Gebiet als allgemeines Wohngebiet auszuweisen, sodass der<br />
bestehenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen nachgekommen werden kann.<br />
Nachdem das Baugebiet `Schulstraße´- Weidorf, aufgrund örtlicher Gegebenheiten (insbesondere<br />
des Oberflächenwasserabflusses), sowie das Baugebiet `Hoffeld´ - Weidorf wegen<br />
schwieriger Gründungsverhältnissen (hochstehende Grund- und Hangwässer, geringe Standfestigkeiten<br />
des Untergrundes gemäß Bodengutachten) wurden alternative Möglichkeiten der<br />
Ausweisung von Bauflächen untersucht.<br />
2 <strong>Plan</strong>ungsrechtliche Situation<br />
Die Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong> hat in seiner Sitzung vom 17. April 2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 23 `Am Mühlbach´- Weidorf beschlossen.<br />
Das Gebiet wird umgrenzt:<br />
- im Norden vom Mühlbach,<br />
- im Westen vom Betriebsgelände der Fa. Sperl, Weidorf,<br />
- im Süden von der Kreisstraße Kr ND 8,<br />
- um im Osten von landwirtschaftlich genutzten Flächen (Flur-Nr. 354/2)<br />
3 Ziel des Bebauungsplanes<br />
Im <strong>Ehekirchen</strong>er Ortsteil Weidorf besteht eine erhöhte Nachfrage der jungen, einheimischen<br />
Bevölkerung nach örtlichen Bauflächen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll einerseits<br />
Baurecht geschaffen und andererseits die vorgesehene Baufläche einer geordneten,<br />
städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden.<br />
4 Lage und Größe des Baugebietes<br />
Das Baugebiet liegt am östlichen Ortsrand von Weidorf, nördlich der Pöttmeser Straße (Kreisstraße<br />
Kr ND 8). Es sind 12 Bauparzellen vorgesehen. Im nördlichen Teil des Geltungsbereiches<br />
soll ein Grünbereich als Ausgleich des baulichen Eingriffes zumindest teilweise geschaffen werden.<br />
Hier sollen zudem anfallende Oberflächenwässer versickert werden.<br />
Die Größe des gesamten Geltungsbereiches des Baugebietes umfasst ca. 1,84 ha.<br />
5 Beschaffenheit des Baugebietes<br />
Das Baugebiet weist ein leichtes Gefälle von Süden (`Pöttmeser Straße´) nach Norden (Mühlbach)<br />
auf. Nach dem Bodengutachten des Grundbaulabors Wagner, Aichach, ist mit einem<br />
tragfähigen Untergrund in einer Tiefe von bis ca. 3 m unter Gelände zu rechnen. Grundwasserandrang<br />
wurde in einer Tiefe zwischen 1,90 m bis 2,50 m festgestellt.<br />
6 Immissionsschutz<br />
Zum Immissionsschutz wurde von der Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong> eine schalltechnische Untersuchung<br />
durch die Fa. BEKON, Augsburg, veranlasst.<br />
Bezüglich Lärmimmissionen aus dem benachbarten Betriebsgelände und der südlichen Kreisstraße<br />
Kr ND 8 wurden passive Lärmschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden (wie Situierung<br />
der Schlafräume, Schallabsorptionen durch Fenster und dgl.) festgesetzt.<br />
Ein Lärmschutzwall soll aus landschaftgestalterischen Gesichtspunkten (Verunstaltung des Ortsbildes)<br />
nicht vorgesehen werden.<br />
7 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA), gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer Grundflächenzahl von 0,35 vergleichsweise zurückhaltend<br />
geregelt. Die zugelassene zweigeschossige Bauweise passt sich der Umgebung<br />
und dem gewachsenen Ortsbild an.<br />
BP 381/11 – Fassung 9. April 2013 9
BERATENDER INGENIEUR - DIPL.-ING.(FH) MARTIN KÄSER - INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN<br />
RAINER STRAßE 15 A, - 86676 BUCH, - TEL. 08435-1487 - FAX. 08435-1650 - E-MAIL: KAESER-MARTIN@T-ONLINE.DE<br />
8 Flächenzusammenstellung<br />
8.1 Geltungsbereich des Baugebietes = 18.614 m²<br />
8.2 Aufteilung der Flächen<br />
8.2.1 Grünfläche<br />
8.2.1.1 Nördliche Grün-, Ausgleichs- und Versickerfläche = 2.669 m²<br />
8.2.1.2 Grünfläche Nord = 408 m²<br />
8.2.1.3 Westliche Grünfläche = 1.054 m²<br />
8.2.1.4 Östliche Grünfläche = 1.859 m²<br />
_______________________________________________________________________<br />
Gesamte Grünfläche = 5.990 m²<br />
8.2.2 Verkehrsfläche<br />
A Verkehr = 1.573 m²<br />
A Gehweganschluss = 220 m²<br />
_________________________________<br />
A Verkehrsfläche, gesamt = 1.793 m²<br />
8.2.2.1 Sichtflächen<br />
(ohne Anteil Grünflächen) = 654 m²<br />
8.2.3 Netto-Wohnbaufläche<br />
8.2.3.1 Allgemeines Wohngebiet<br />
Parzelle 1 = 821 m²<br />
Parzelle 2 = 860 m²<br />
Parzelle 3 = 819 m²<br />
Parzelle 4 = 860 m²<br />
Parzelle 5 = 819 m²<br />
Parzelle 6 = 859 m²<br />
Parzelle 7 = 819 m²<br />
Parzelle 8 = 855 m²<br />
Parzelle 9 = 950 m²<br />
Parzelle 10 = 883 m²<br />
Parzelle 11 = 733 m²<br />
Parzelle 12 = 899 m²<br />
__________________________________________________________<br />
Netto-Wohnbauflächen, Allg. Wohngebiet = 10.177 m²<br />
BP 381/11 – Fassung 9. April 2013 10
BERATENDER INGENIEUR - DIPL.-ING.(FH) MARTIN KÄSER - INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN<br />
RAINER STRAßE 15 A, - 86676 BUCH, - TEL. 08435-1487 - FAX. 08435-1650 - E-MAIL: KAESER-MARTIN@T-ONLINE.DE<br />
8.2.4 Zusammenstellung der Flächen<br />
8.2.1 Grünflächen = 5.990 m² = (32,2%)<br />
8.2.2 Verkehrsflächen = 1.793 m² = (9,6%)<br />
8.2.2.1 Sichtflächen = 654 m² = (3,5%)<br />
8.2.3.1 Wohnbaufläche, Allg. Wohngebiet = 10.177 m² = (54,7%)<br />
_____________________________________________________________________<br />
Gesamte Fläche = 18.614 m² (100 %)<br />
9 Erschließung des Baugebietes<br />
Das Baugebiet wird über die südliche Kreisstraße Kr ND 8 (`Pöttmeser Straße´) an das öffentliche<br />
Verkehrsnetz angeschlossen.<br />
10 Wasserversorgung<br />
Der Anschluss der Grundstücke erfolgt durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der<br />
Burgheimer Gruppe.<br />
11 Abwasserbeseitigung<br />
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Rahmen der Erschließungsarbeiten und wird durch den<br />
Anschluss an das östliche Kanalnetz ermöglicht.<br />
12 Regenwasser<br />
Nachdem eine Versickerung der Regenwässer aufgrund der anstehenden wenig durchlässigen<br />
Böden nur eingeschränkt möglich ist, werden überschüssige Oberflächenwässer aus den<br />
Baugrundstücken und der Stichstraße in einem eigenen Regenwasserkanal gesammelt werden<br />
und einer zentralen Versicker- und Rückhalteeinrichtung zugeleitet, welche einen Notüberlauf<br />
in den Mühlbach erhalten soll.<br />
13 Stromversorgung<br />
Die Stromversorgung wird durch den Anschluss an das Versorgernetz der e-on Bayern hergestellt.<br />
14 Abfallbeseitigung<br />
Die Müllbeseitigung wird durch den Landkreis Neuburg/Donau-Schrobenhausen sichergestellt.<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Ehekirchen</strong>, den .................................... ....................................................................................................................................<br />
1. Bürgermeister Günter Gamisch, Gemeinde <strong>Ehekirchen</strong><br />
BP 381/11 – Fassung 9. April 2013 11