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Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

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<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />

Anlagen > Anlage 2 > Teil B<br />

Inhalt: Teil B - Sammlung, Abgabe und Annahme aus dem Ladungsbereich<br />

Kapitel V - Allgemeine Bestimmungen (Artikel 5.01 bis Artikel 5.03)<br />

Kapitel VI - Verpflichtungen des Schiffsführers (Artikel 6.01 bis Artikel 6.03)<br />

Kapitel VII - Verpflichtungen des Frachtführers, des Befrachters, des Ladungsempfängers und des Betreibers der Umschlagsanlage (Artikel<br />

7.01 bis Artikel 7.09)<br />

Stand: 28.01.2011 15:38:32<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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