Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 8 von 112<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />
Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />
Besondere Bestimmungen > Artikel 5<br />
Inhalt: Artikel 5 Grundsatz der Finanzierung<br />
Die Vertragsstaaten führen ein einheitliches Finanzierungsverfahren für die Annahme und Entsorgung von Schiffsabfällen ein.<br />
Stand: 19.07.2012 10:34:31<br />
© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes