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Heft 2/2013 - DGE

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28 | Aus dem Vorstand und der Geschäftsstelle der <strong>DGE</strong><br />

5. Mitgliedschaft<br />

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie e.V. hat<br />

Ordentliche Mitglieder, Assoziierte Mitglieder, Seniorenmitglieder,<br />

Ehrenmitglieder, Korrespondierende Mitglieder<br />

und Fördernde Mitglieder. Das Aufnahmegesuch ist<br />

schriftlich an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten,<br />

welche es an den Vorstand weiterleitet, der über die Aufnahme<br />

entscheidet.<br />

5.1 Ordentliche Mitglieder<br />

Forscher/Wissenschaftler: Der Kandidat muss auf<br />

dem Gebiet der Endokrinologie wissenschaftlich ausgewiesen<br />

sein. Dies ist durch Publikation zu belegen.<br />

Klinische Endokrinologen: Ärztinnen und Ärzte aus<br />

verschiedenen Fachrichtungen können als Mitglieder<br />

aufgenommen werden, wenn sie auf dem Gebiet der<br />

Endokrinologie ärztlich tätig sind.<br />

5.2 Assoziierte Mitglieder (Assistenzberufe, Studierende/<br />

Postgraduierte)<br />

Assistenzberufe: Bedingungen für die Aufnahme sind<br />

Qualifikationen, die durch Zertifikate nachzuweisen<br />

sind, oder vorwiegende Tätigkeiten auf dem Gebiet der<br />

Endokrinologie.<br />

Studierende, Postgraduierte: Studierende unterschiedlicher<br />

Fachrichtungen mit Interesse für Endokrinologie<br />

sowie junge Wissenschaftler in Ausbildung<br />

(Masterstudenten, Doktoranden, Postdoktoranden u.a.)<br />

können assoziierte Mitglieder werden. Der Status der<br />

Ausbildung muss dokumentiert werden. Diese assoziierte<br />

Mitgliedschaft der Studierenden/Postgraduierten<br />

endet nach längstens vier Jahren. Danach wird die Mitgliedschaft<br />

automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft<br />

umgewandelt.<br />

Die assoziierten Mitglieder haben kein Stimm- und<br />

Wahlrecht; ihr Mitgliedsbeitrag ist reduziert.<br />

5.3 Senioren<br />

Auf schriftlichen Antrag können Mitglieder nach Beendigung<br />

ihres Berufslebens „Senioren Mitglieder” werden.<br />

Ihr Status (kein Stimm- und Wahlrecht, reduzierter<br />

Mitgliedsbeitrag) entspricht dem der „assoziierten<br />

Mitglieder“.<br />

5.4 Ehrenmitglieder, Korrespondierende Mitglieder<br />

Mitglieder oder Persönlichkeiten, die sich um die Endokrinologie<br />

besondere Verdienste erworben haben,<br />

können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern<br />

ernannt werden. Die Mitgliederversammlung<br />

kann ausländische Persönlichkeiten, die sich um die<br />

Endokrinologie verdient gemacht haben, zu Korrespondierenden<br />

Mitgliedern ernennen. Die Wahl von Ehrenmitgliedern<br />

und von Korrespondierenden Mitgliedern<br />

erfordert eine Stimmenmehrheit von mindestens zwei<br />

Drittel der anwesenden Mitglieder. Sie zahlen keinen<br />

Jahresbeitrag.<br />

5.5 Fördernde Mitglieder<br />

Alle Personen, private und öffentliche Vereinigungen,<br />

welche die Ziele der Gesellschaft unterstützen, können<br />

als Fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Der<br />

Mitgliedsbeitrag hierfür ist gestaffelt und wird in einer<br />

Beitragsordnung geregelt.<br />

5.6. Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

Alle Mitglieder, mit Ausnahme der Senioren und der<br />

assoziierten Mitglieder, sind stimm- und wahlberechtigt.<br />

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder<br />

durch Ausschluss des Mitgliedes. Nichtbezahlung der<br />

Beiträge nach zweimaliger Mahnung wird einer Austrittserklärung<br />

gleichgesetzt. Der Austritt ist jederzeit<br />

zulässig. Er ist über den Sekretär dem Vorstand schriftlich<br />

einzureichen. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem<br />

Ende des Jahres, die Beiträge des laufenden Jahres müssen<br />

entrichtet werden.<br />

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand<br />

nach Anhören des betroffenen Mitgliedes verfügt werden,<br />

wenn es die Interessen der Gesellschaft schwerwiegend<br />

geschädigt hat. Gegen den Ausschluss ist Beschwerde<br />

zulässig, welche innerhalb eines Monats nach<br />

Zustellung des Ausschlussbescheides schriftlich beim<br />

Vorstand anzubringen ist. Über die Beschwerde wird<br />

durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

entschieden.<br />

6. Beiträge<br />

Die Höhe der Jahresbeiträge wird von der Mitgliederversammlung<br />

festgesetzt. Den Beitrag der Fördermitglieder<br />

regelt der Vorstand durch eine Beitragsordnung.<br />

Der Beitrag wird im Einzugsverfahren entrichtet (anderenfalls<br />

sind zusätzliche Verwaltungskosten zu entrichten).<br />

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.<br />

7. Organe der Gesellschaft<br />

Organe der Gesellschaft sind:<br />

1. der Vorstand<br />

2. die Mitgliederversammlung<br />

7.1 Der Vorstand<br />

Der Vorstand besteht aus zehn Mitgliedern:<br />

––<br />

Präsident<br />

––<br />

2 Vizepräsidenten<br />

––<br />

Sekretär und Schatzmeister<br />

––<br />

Mediensprecher<br />

––<br />

Herausgeber der ENDOKRINOLOGIE INFORMATIO-<br />

NEN<br />

––<br />

Drei Tagungspräsidenten von <strong>DGE</strong>-Symposien: des<br />

aktuellen und der zwei nachfolgenden Jahre<br />

––<br />

Vorstandsmitglied für berufspolitische Fragen<br />

Endokrinologie Informationen 37 (<strong>2013</strong>) 2

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