Heft 2/2013 - DGE
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28 | Aus dem Vorstand und der Geschäftsstelle der <strong>DGE</strong><br />
5. Mitgliedschaft<br />
Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie e.V. hat<br />
Ordentliche Mitglieder, Assoziierte Mitglieder, Seniorenmitglieder,<br />
Ehrenmitglieder, Korrespondierende Mitglieder<br />
und Fördernde Mitglieder. Das Aufnahmegesuch ist<br />
schriftlich an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten,<br />
welche es an den Vorstand weiterleitet, der über die Aufnahme<br />
entscheidet.<br />
5.1 Ordentliche Mitglieder<br />
Forscher/Wissenschaftler: Der Kandidat muss auf<br />
dem Gebiet der Endokrinologie wissenschaftlich ausgewiesen<br />
sein. Dies ist durch Publikation zu belegen.<br />
Klinische Endokrinologen: Ärztinnen und Ärzte aus<br />
verschiedenen Fachrichtungen können als Mitglieder<br />
aufgenommen werden, wenn sie auf dem Gebiet der<br />
Endokrinologie ärztlich tätig sind.<br />
5.2 Assoziierte Mitglieder (Assistenzberufe, Studierende/<br />
Postgraduierte)<br />
Assistenzberufe: Bedingungen für die Aufnahme sind<br />
Qualifikationen, die durch Zertifikate nachzuweisen<br />
sind, oder vorwiegende Tätigkeiten auf dem Gebiet der<br />
Endokrinologie.<br />
Studierende, Postgraduierte: Studierende unterschiedlicher<br />
Fachrichtungen mit Interesse für Endokrinologie<br />
sowie junge Wissenschaftler in Ausbildung<br />
(Masterstudenten, Doktoranden, Postdoktoranden u.a.)<br />
können assoziierte Mitglieder werden. Der Status der<br />
Ausbildung muss dokumentiert werden. Diese assoziierte<br />
Mitgliedschaft der Studierenden/Postgraduierten<br />
endet nach längstens vier Jahren. Danach wird die Mitgliedschaft<br />
automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft<br />
umgewandelt.<br />
Die assoziierten Mitglieder haben kein Stimm- und<br />
Wahlrecht; ihr Mitgliedsbeitrag ist reduziert.<br />
5.3 Senioren<br />
Auf schriftlichen Antrag können Mitglieder nach Beendigung<br />
ihres Berufslebens „Senioren Mitglieder” werden.<br />
Ihr Status (kein Stimm- und Wahlrecht, reduzierter<br />
Mitgliedsbeitrag) entspricht dem der „assoziierten<br />
Mitglieder“.<br />
5.4 Ehrenmitglieder, Korrespondierende Mitglieder<br />
Mitglieder oder Persönlichkeiten, die sich um die Endokrinologie<br />
besondere Verdienste erworben haben,<br />
können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern<br />
ernannt werden. Die Mitgliederversammlung<br />
kann ausländische Persönlichkeiten, die sich um die<br />
Endokrinologie verdient gemacht haben, zu Korrespondierenden<br />
Mitgliedern ernennen. Die Wahl von Ehrenmitgliedern<br />
und von Korrespondierenden Mitgliedern<br />
erfordert eine Stimmenmehrheit von mindestens zwei<br />
Drittel der anwesenden Mitglieder. Sie zahlen keinen<br />
Jahresbeitrag.<br />
5.5 Fördernde Mitglieder<br />
Alle Personen, private und öffentliche Vereinigungen,<br />
welche die Ziele der Gesellschaft unterstützen, können<br />
als Fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Der<br />
Mitgliedsbeitrag hierfür ist gestaffelt und wird in einer<br />
Beitragsordnung geregelt.<br />
5.6. Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
Alle Mitglieder, mit Ausnahme der Senioren und der<br />
assoziierten Mitglieder, sind stimm- und wahlberechtigt.<br />
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder<br />
durch Ausschluss des Mitgliedes. Nichtbezahlung der<br />
Beiträge nach zweimaliger Mahnung wird einer Austrittserklärung<br />
gleichgesetzt. Der Austritt ist jederzeit<br />
zulässig. Er ist über den Sekretär dem Vorstand schriftlich<br />
einzureichen. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem<br />
Ende des Jahres, die Beiträge des laufenden Jahres müssen<br />
entrichtet werden.<br />
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand<br />
nach Anhören des betroffenen Mitgliedes verfügt werden,<br />
wenn es die Interessen der Gesellschaft schwerwiegend<br />
geschädigt hat. Gegen den Ausschluss ist Beschwerde<br />
zulässig, welche innerhalb eines Monats nach<br />
Zustellung des Ausschlussbescheides schriftlich beim<br />
Vorstand anzubringen ist. Über die Beschwerde wird<br />
durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
entschieden.<br />
6. Beiträge<br />
Die Höhe der Jahresbeiträge wird von der Mitgliederversammlung<br />
festgesetzt. Den Beitrag der Fördermitglieder<br />
regelt der Vorstand durch eine Beitragsordnung.<br />
Der Beitrag wird im Einzugsverfahren entrichtet (anderenfalls<br />
sind zusätzliche Verwaltungskosten zu entrichten).<br />
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.<br />
7. Organe der Gesellschaft<br />
Organe der Gesellschaft sind:<br />
1. der Vorstand<br />
2. die Mitgliederversammlung<br />
7.1 Der Vorstand<br />
Der Vorstand besteht aus zehn Mitgliedern:<br />
––<br />
Präsident<br />
––<br />
2 Vizepräsidenten<br />
––<br />
Sekretär und Schatzmeister<br />
––<br />
Mediensprecher<br />
––<br />
Herausgeber der ENDOKRINOLOGIE INFORMATIO-<br />
NEN<br />
––<br />
Drei Tagungspräsidenten von <strong>DGE</strong>-Symposien: des<br />
aktuellen und der zwei nachfolgenden Jahre<br />
––<br />
Vorstandsmitglied für berufspolitische Fragen<br />
Endokrinologie Informationen 37 (<strong>2013</strong>) 2