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internationale skiwettkampfordnung (iwo) band ii skilanglauf - FIS

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215.2 Es ist den Nationalen Skiverbänden untersagt, dieselben Wettkämpfer<br />

gleichzeitig für mehr als einen Wettbewerb, die am gleichen Datum<br />

vorgesehen sind, anzumelden und auszulosen.<br />

215.3 Für Meldungen zu <strong>internationale</strong>n Wettkämpfen sind nur die Nationalen<br />

Skiverbände zuständig. Jede Anmeldung muss folgende Daten enthalten:<br />

215.3.1 Code, Familienname, Vorname, Geburtsjahr und Nationalen Skiver<strong>band</strong>,<br />

215.3.2 genaue Angaben, für welche Bewerbe die Anmeldung bestimmt ist.<br />

215.4 Für die Meldungen zu <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften siehe Bestimmungen für<br />

die Durchführung von <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften.<br />

215.5 Mit der Anmeldung eines Wettkämpfers durch den Nationalen Skiver<strong>band</strong><br />

entsteht auf der Grundlage der abgegebenen Lizenzerklärung samt<br />

Athletenerklärung ein Vertragsverhältnis nur zwischen Wettkämpfer und<br />

Organisation<br />

216 Mannschaftsführersitzungen<br />

216.1 Zeit und Ort der ersten Mannschaftsführersitzung und der Auslosung muss<br />

im Programm angegeben werden. Die Einladungen für alle weiteren<br />

Sitzungen sind den Mannschaftsführern an der ersten Sitzung bekanntzugeben.<br />

Ad-hoc-Zusammenkünfte sind so bald als möglich anzukündigen.<br />

216.2 Für die Meinungsbildung bei den Mannschaftsführersitzungen ist eine<br />

Stellvertretung durch einen Vertreter einer anderen Nation nicht gestattet.<br />

216.3 Die Mannschaftsführer und Trainer sind vom Organisator gemäss Quoten<br />

zu akkreditieren.<br />

216.4 Die Mannschaftsführer und Trainer müssen die Vorschriften der IWO und<br />

die Beschlüsse der Jury befolgen und sich korrekt und sportlich verhalten.<br />

217 Auslosung<br />

217.1 Die Startreihenfolge der Wettkämpfer wird für jeden Wettbewerb und jede<br />

Disziplin nach eigener Formel durch Auslosung oder/und Punkte<br />

bestimmt.<br />

217.2 Die von einem Nationalen Skiver<strong>band</strong> angemeldeten Wettkämpfer werden<br />

nur unter der Voraussetzung ausgelost, dass die Anmeldungen in der vom<br />

Organisator vorgesehenen Frist schriftlich eingegangen sind.<br />

217.3 Wenn ein Wettkämpfer bei der Mannschaftsführersitzung nicht durch<br />

einen Trainer oder Mannschaftsführer vertreten ist, muss die Teilnahme,<br />

um ausgelost zu werden, bis zum Beginn der Sitzung durch Telefon,<br />

Telegramm, E-Mail oder Telefax dem Organisator bestätigt werden.<br />

217.4 Wenn ein bei der Auslosung bestätigter Wettkämpfer beim Wettbewerb<br />

nicht anwesend ist, muss der TD in seinem Bericht den oder die<br />

Wettkämpfer melden, wenn möglich mit der Begründung der Abwesenheit.<br />

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