internationale skiwettkampfordnung (iwo) band ii skilanglauf - FIS
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215.2 Es ist den Nationalen Skiverbänden untersagt, dieselben Wettkämpfer<br />
gleichzeitig für mehr als einen Wettbewerb, die am gleichen Datum<br />
vorgesehen sind, anzumelden und auszulosen.<br />
215.3 Für Meldungen zu <strong>internationale</strong>n Wettkämpfen sind nur die Nationalen<br />
Skiverbände zuständig. Jede Anmeldung muss folgende Daten enthalten:<br />
215.3.1 Code, Familienname, Vorname, Geburtsjahr und Nationalen Skiver<strong>band</strong>,<br />
215.3.2 genaue Angaben, für welche Bewerbe die Anmeldung bestimmt ist.<br />
215.4 Für die Meldungen zu <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften siehe Bestimmungen für<br />
die Durchführung von <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften.<br />
215.5 Mit der Anmeldung eines Wettkämpfers durch den Nationalen Skiver<strong>band</strong><br />
entsteht auf der Grundlage der abgegebenen Lizenzerklärung samt<br />
Athletenerklärung ein Vertragsverhältnis nur zwischen Wettkämpfer und<br />
Organisation<br />
216 Mannschaftsführersitzungen<br />
216.1 Zeit und Ort der ersten Mannschaftsführersitzung und der Auslosung muss<br />
im Programm angegeben werden. Die Einladungen für alle weiteren<br />
Sitzungen sind den Mannschaftsführern an der ersten Sitzung bekanntzugeben.<br />
Ad-hoc-Zusammenkünfte sind so bald als möglich anzukündigen.<br />
216.2 Für die Meinungsbildung bei den Mannschaftsführersitzungen ist eine<br />
Stellvertretung durch einen Vertreter einer anderen Nation nicht gestattet.<br />
216.3 Die Mannschaftsführer und Trainer sind vom Organisator gemäss Quoten<br />
zu akkreditieren.<br />
216.4 Die Mannschaftsführer und Trainer müssen die Vorschriften der IWO und<br />
die Beschlüsse der Jury befolgen und sich korrekt und sportlich verhalten.<br />
217 Auslosung<br />
217.1 Die Startreihenfolge der Wettkämpfer wird für jeden Wettbewerb und jede<br />
Disziplin nach eigener Formel durch Auslosung oder/und Punkte<br />
bestimmt.<br />
217.2 Die von einem Nationalen Skiver<strong>band</strong> angemeldeten Wettkämpfer werden<br />
nur unter der Voraussetzung ausgelost, dass die Anmeldungen in der vom<br />
Organisator vorgesehenen Frist schriftlich eingegangen sind.<br />
217.3 Wenn ein Wettkämpfer bei der Mannschaftsführersitzung nicht durch<br />
einen Trainer oder Mannschaftsführer vertreten ist, muss die Teilnahme,<br />
um ausgelost zu werden, bis zum Beginn der Sitzung durch Telefon,<br />
Telegramm, E-Mail oder Telefax dem Organisator bestätigt werden.<br />
217.4 Wenn ein bei der Auslosung bestätigter Wettkämpfer beim Wettbewerb<br />
nicht anwesend ist, muss der TD in seinem Bericht den oder die<br />
Wettkämpfer melden, wenn möglich mit der Begründung der Abwesenheit.<br />
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