internationale skiwettkampfordnung (iwo) band ii skilanglauf - FIS
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226.1 Sanktionen gegen beteiligte Personen:<br />
- Ein schriftlicher Verweis;<br />
und/oder<br />
- eine Geldstrafe nicht höher als CHF 100'000.--;<br />
und/oder<br />
- Wettkampfsperre auf der nächsten Sanktionsebene - zum Beispiel<br />
wenn für ein Dopingvergehen eine dreimonatige Sperre verhängt<br />
wurde, führt eine Zuwiderhandlung gegen diese Sperre zu einer<br />
zweijährigen Sperre; wenn für ein Dopingvergehen eine zweijährige<br />
Sperre verhängt wurde, führt eine Zuwiderhandlung gegen diese Sperre<br />
zu einer lebenslänglichen Sperre;<br />
und/oder<br />
- Entzug der Akkreditierung von beteiligten Personen.<br />
226.2 Sanktionen gegen Nationale Skiverbände<br />
- Entzug der finanziellen Unterstützung der <strong>FIS</strong> für Nationale Skiverbände;<br />
und/oder<br />
- Absage von zukünftigen <strong>FIS</strong> Veranstaltungen im betreffenden Land;<br />
und/oder<br />
- Entzug von einigen oder allen <strong>FIS</strong> Mitgliederrechten, inklusive der Teilnahme<br />
an allen <strong>FIS</strong> Veranstaltungen, der Stimmrechte beim <strong>FIS</strong> Kongress,<br />
der Mitgliedschaft in <strong>FIS</strong> Komitees.<br />
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