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internationale skiwettkampfordnung (iwo) band ii skilanglauf - FIS

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226.1 Sanktionen gegen beteiligte Personen:<br />

- Ein schriftlicher Verweis;<br />

und/oder<br />

- eine Geldstrafe nicht höher als CHF 100'000.--;<br />

und/oder<br />

- Wettkampfsperre auf der nächsten Sanktionsebene - zum Beispiel<br />

wenn für ein Dopingvergehen eine dreimonatige Sperre verhängt<br />

wurde, führt eine Zuwiderhandlung gegen diese Sperre zu einer<br />

zweijährigen Sperre; wenn für ein Dopingvergehen eine zweijährige<br />

Sperre verhängt wurde, führt eine Zuwiderhandlung gegen diese Sperre<br />

zu einer lebenslänglichen Sperre;<br />

und/oder<br />

- Entzug der Akkreditierung von beteiligten Personen.<br />

226.2 Sanktionen gegen Nationale Skiverbände<br />

- Entzug der finanziellen Unterstützung der <strong>FIS</strong> für Nationale Skiverbände;<br />

und/oder<br />

- Absage von zukünftigen <strong>FIS</strong> Veranstaltungen im betreffenden Land;<br />

und/oder<br />

- Entzug von einigen oder allen <strong>FIS</strong> Mitgliederrechten, inklusive der Teilnahme<br />

an allen <strong>FIS</strong> Veranstaltungen, der Stimmrechte beim <strong>FIS</strong> Kongress,<br />

der Mitgliedschaft in <strong>FIS</strong> Komitees.<br />

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