01.01.2014 Aufrufe

Blaue Reihe - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen eV

Blaue Reihe - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen eV

Blaue Reihe - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Lagekarte der UNMIS mit dem Frontlinienverlauf und den Gebieten aktueller größerer Gewalttaten.<br />

<br />

Foto: Sven Simon<br />

Neben den offiziellen bewaffneten Organen, einer Joint Integrated Unit (JIU) 4 und der lokalen<br />

integrierten Polizei mit 350 Mann, hälftig bestehend aus ausgebildeten nordsudanesischen Polizisten<br />

sowie unvorbereiteten südsudanesischen Soldaten, agieren in Abyei <strong>die</strong> paramilitärischen<br />

Popular Defence Forces der Misseriya, <strong>die</strong>, wie auch deren Milizen, durch den Norden ausgebildet<br />

und ausgerüstet sind, ebenso wie z.T. verselbständigte SPLA-Komponenten und Dinka-<br />

„Selbstverteidigungskräfte“. Hieraus ergibt sich eine hochexplosive Gemengelage. Diese gestaltet<br />

<strong>die</strong> Auftragserfüllung der UNMIS in besagtem Distrikt, in dem <strong>die</strong> Bewegungsmöglichkeiten ihrer<br />

militärischen und polizeilichen Kräfte – 700 Mann aus Sambia mit auf den Schutz von Zivilisten<br />

beschränktem Mandat – eingeschränkt sind, nicht einfach. Hinreichenden Schutz, Sicherheit und<br />

Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gewährleistet keines der genannten Elemente. Kritisch,<br />

mit weiterhin steigender Tendenz, wurde <strong>die</strong> Situation, als zwei Tage vor dem Referendum, also am<br />

7. Januar 2011, Misseriya-Milizen rund zwölf Kilometer nördlich der Distrikthauptstadt ein Dorf der<br />

Dinka überfielen. Mehr als 30 Tote und über 200 Flüchtlinge wurden gezählt. Unmittelbar ausgelöst<br />

wurde <strong>die</strong> Gewalt durch Behinderung des nomadischen Viehtriebs zu Wasser und zu Land durch<br />

Polizisten des Südens. Nach Vermittlungsversuchen flammte <strong>die</strong> Gewalt zwischenzeitlich mehrfach<br />

4<br />

Kapitel VI des CPA beinhaltet <strong>die</strong> „Security Arrangements“. Danach bestehen SAF und SPLA während<br />

der Übergangszeit in proportional verringertem Umfang gleichberechtigt unter der Bezeichnung Sudan´s<br />

National Armed Forces fort. Daneben sind als Nukleus einer Armee des geeinten Sudan, zu gleichen<br />

Teilen aus SAF und SPLA, <strong>die</strong> Joint Integrated Units in Stärke von 39.000 Mann zu bilden. Kommandostruktur,<br />

Führungsgrundsätze, Ausbildung, Dislozierung u. a. sind genauso geregelt wie <strong>die</strong> Rückführung<br />

der Kräfte in ihre jeweiligen Staaten im Fall der Entscheidung des Südens <strong>für</strong> seine Unabhängigkeit. In <strong>die</strong><br />

Praxis konnte <strong>die</strong>se Zielsetzung nicht umgesetzt werden. Statt „Joint“ blieben <strong>die</strong> Einheiten Kontingente<br />

des Südens bzw. Nordens mit nicht nur gelegentlichen internen Auseinandersetzungen. Und nun, in der<br />

Phase der Rückführung, stellen sie ein ernstzunehmendes Sicherheitsproblem <strong>für</strong> beide Seiten dar.<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!