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VORBERICHT - der Stadt Grünberg

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2007 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> Seite: 13<br />

In diesem Falle würde die <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> ohne Vorbelastungen durch abzuwickelnde Vorjahresergebnisse vom kameralen in das doppische<br />

Zeitalter wechseln.<br />

Die Ergebnisentwicklung im ersten doppischen Haushaltsplan 2007 wird entscheidend durch die erstmalige Einführung einer flächendeckenden<br />

Abschreibung des städtischen Anlagevermögens sowie <strong>der</strong> fehlenden Gegenbuchung <strong>der</strong> Abschreibungsbeträge auf <strong>der</strong><br />

Einnahmen- bzw. Ertragsseite des Haushaltes geprägt und beeinflusst. Aufgrund eines maßgeblichen Reformzieles, nämlich den Werteverzehr<br />

<strong>der</strong> Anlagegüter in <strong>der</strong> jeweiligen Rechnungsperiode zu dokumentieren und in das Jahresergebnis einfließen zu lassen, werden<br />

die Abschreibungsbeträge im doppischen Haushalt lediglich auf <strong>der</strong> Aufwandsseite mit dem Ziel ausgewiesen, diesem Ressourcenverbrauch<br />

entsprechende Erträge entgegenzusetzen. Teilweise kann dieser Aufwand durch die Erträge aus <strong>der</strong> Auflösung von<br />

Son<strong>der</strong>posten für die in den vergangenen Jahren erhaltenen Investitionszuweisungen und Beiträgen aufgefangen werden. Im bisherigen,<br />

kameralen Haushaltsrecht wurden die Abschreibungsbeträge auf <strong>der</strong> Ausgabenseite durch entsprechende Gegenbuchungen im<br />

Unterabschnitt 9100 auf <strong>der</strong> Einnahmenseite neutralisiert. Über das im kameralen Haushaltsrecht verankerte Gesamtdeckungsprinzip<br />

führte dies i.d.R. dazu, dass die bei den kostenrechnenden Einrichtungen durch Gebühren gedeckte Abschreibungsbeträge an an<strong>der</strong>er<br />

Stelle im Verwaltungshaushalt für konsumtive Maßnahmen verausgabt bzw. "verfrühstückt" wurden. Dieser "zweckwidrigen" Verwendung<br />

<strong>der</strong> erwirtschafteten Abschreibungsbeträge wird durch das neue Haushaltsrecht zukünftig ein Riegel vorgeschoben.<br />

Die Aufwendungen für Abschreibungen abzüglich <strong>der</strong> Erträge für die Auflösung von Investitionszuschüssen/Beiträgen betragen nach<br />

vorläufiger Berechnung im Haushaltsjahr 2007 ca. 840 T€. Dieser Betrag beeinflusst maßgeblich das erste doppische Jahresergebnis.<br />

Als weiterer, extrem belasten<strong>der</strong> Faktor kommt eine Verschlechterung bei den Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich gegenüber<br />

dem Vorjahr in Höhe von rd. 1,2 Mio. € hinzu. Hier wirken sich die gestiegene Steuerkraft sowie die vom Land zugunsten <strong>der</strong><br />

Landkreise und zu Lasten <strong>der</strong> kreisangehörigen Kommunen verän<strong>der</strong>ten Berechnungsgrundlagen in doppeltem Sinne negativ für die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> aus. Die Verschlechterung beim Kommunalen Finanzausgleich kann jedoch größtenteils dadurch abgefe<strong>der</strong>t werden,<br />

indem für den Jahresabschluss 2006 im Sinne einer periodengerechten Zuordnung eine Rückstellung für die Mehrbelastungen in 2007<br />

gebildet wird, da die Ursachen für diese höheren Umlagezahlungen bereits in den Vorjahren 2005 und 2006 gesetzt wurden. Unter Berücksichtigung<br />

des Verbrauchs dieser Rückstellung in Höhe von 974 T€ verbleibt im Ergebnisplan 2007 ein voraussichtlicher Fehlbetrag<br />

in Höhe von 628.206 €.<br />

In dieses negative Ergebnis fließen im Haushaltsjahr 2007 zudem erstmals Zuführungsbeträge an die Rückstellungen für die Beamtenversorgung<br />

sowie die Altersteilzeitmaßnahmen ein, welche ebenfalls im Sinne einer periodengerechten Zuordnung bereits zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Entstehung <strong>der</strong> jeweiligen Versorgungsansprüche als Aufwand zu berücksichtigen sind.

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