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VORBERICHT - der Stadt Grünberg

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2007 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> Seite: 5<br />

Ergebnisrechnung ausgewiesene Saldo (Überschuss/Fehlbetrag) verdeutlicht den Ressourcenverbrauch innerhalb <strong>der</strong> Rechnungsperiode<br />

und bildet unmittelbar die Verän<strong>der</strong>ung des Eigenkapitals <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> in <strong>der</strong> Bilanz (Vermögensrechnung) ab.<br />

Während <strong>der</strong> Gesamtergebnishaushalt in § 2 GemHVO-Doppik beschrieben wird, finden sich die Regelungen zur Gesamtergebnisrechnung<br />

in § 46.<br />

2. Finanzhaushalt und Finanzrechnung<br />

Als 2. Komponente des NKRS stellt <strong>der</strong> Finanzplan einen verwaltungsspezifischen Bestandteil des neuen Rechnungswesens dar. Der<br />

Finanzplan beinhaltet alle geplanten Ein- und Auszahlungen innerhalb einer Periode und stellt damit die planerische Verän<strong>der</strong>ung des<br />

Geldvermögens dar. Diese Komponente des NKRS macht den wesentlichen Unterschied des öffentlichen Rechnungswesens zur kaufmännischen<br />

Buchführung <strong>der</strong> Privatwirtschaft aus.<br />

Der zukünftige Finanzplan hat trotz gleicher Begrifflichkeit nichts mit <strong>der</strong> bisherigen kommunalen Finanzplanung nach <strong>der</strong> kameralen<br />

Systematik gemeinsam. Durch die Abbildung aller geplanter Investitionsmaßnahmen sowie <strong>der</strong>en Finanzierung innerhalb des Finanzplanes<br />

geht jedoch <strong>der</strong> bisherige, kamerale Vermögenshaushalt in dem neuen Finanzplan auf.<br />

Der Finanzplan gibt einen systematischen Überblick über die voraussichtliche finanzielle Lage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> im Planjahr und den 3 Folgejahren.<br />

Er stellt dabei insbeson<strong>der</strong>e dar, inwieweit sich <strong>der</strong> Finanzmittelbedarf aus laufen<strong>der</strong> Tätigkeit o<strong>der</strong> aus Investitionstätigkeit ergibt<br />

und wie <strong>der</strong> Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit (z.B. über Kreditaufnahmen) gedeckt werden soll.<br />

Die Finanzrechnung weist dementsprechend periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen <strong>der</strong> liquiden Mittel nach und bildet<br />

zusätzlich die Investitionstätigkeiten und <strong>der</strong>en Finanzierung ab.<br />

Der Liquiditätssaldo gemäß <strong>der</strong> Finanzrechnung (Überschuss/Fehlbetrag aus Einzahlungen und Auszahlungen) bildet die Verän<strong>der</strong>ung<br />

des Bestandes an liquiden Mitteln in <strong>der</strong> Bilanz ab.<br />

Während <strong>der</strong> Gesamtfinanzhaushalt in § 3 GemHVO-Doppik beschrieben wird, finden sich die Regelungen zur Gesamtfinanzrechnung<br />

in § 47.

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