Umweltbericht 2010 - der Stadt Grünberg
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Abfallentsorgung<br />
Altlasten<br />
Ehemalige Schuttladen und Altdeponien werden im Volksmund als belastete<br />
o<strong>der</strong> kontaminierte Flächen bezeichnet. Das Bundesbodenschutzgesetz<br />
definiert <strong>der</strong>artige Flächen als Altlastenverdachtsflächen o<strong>der</strong> Altlasten.<br />
Mit Bescheid vom Juli 2009 bewilligte die Genehmigungsbehörde eine<br />
Landeszuwendung nach den Altlastenfinanzierungsrichtlinien für die orientierende<br />
Untersuchung.<br />
An <strong>der</strong> Altablagerung „Eisenkaute“ in <strong>Grünberg</strong>-Weickartshain und „Saustecken“<br />
in <strong>Grünberg</strong>-Queckborn. Die orientierende Untersuchung dient<br />
<strong>der</strong> Feststellung, ob konkrete Anhaltspunkte für den hinreichenden Verdacht<br />
einer schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ung vorliegen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> orientierenden Untersuchung wurden in <strong>2010</strong> Grundwassermessstellen<br />
in <strong>der</strong> nahen Umgebung <strong>der</strong> Altablagerung eingerichtet.<br />
Nach Durchführung <strong>der</strong> orientierenden Untersuchungen wurde das<br />
Gutachten dem Regierungspräsidium Gießen vorgelegt. Aus dieser<br />
Untersuchung des Bodens und <strong>der</strong> Bodenluft geht nun hervor, dass von<br />
den betreffenden Altablagerungen keine umweltrelevanten Verunreinigungen<br />
ausgehen. Der Altlastenverdacht wurde daher mit dem Bescheid<br />
aufgehoben. Damit besteht für die beiden Flächen aus altlastenfachlicher<br />
Sicht kein weiterer Handlungsbedarf.<br />
Illegale Abfallablagerungen<br />
Obwohl im Landkreis Gießen für<br />
jede Abfallart geordnete Entsorgungsmöglichkeiten<br />
bestehen,<br />
kommt es gelegentlich zu illegalen<br />
Abfallablagerungen.<br />
Vermutlich aus Bequemlichkeit<br />
werden Abfälle unterschiedlichster<br />
Arten in <strong>der</strong> freien Landschaft abgelegt.<br />
Sie verschandeln nicht nur<br />
die Landschaft, son<strong>der</strong>n verursachen<br />
auch zusätzliche Kosten<br />
für die Kommune.<br />
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