Umweltbericht 2010 - der Stadt Grünberg
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Verbessernde Maßnahmen am Appenbörner Bach<br />
Der Abwasserverband Ohm-Seenbach beantragte den Bau einer Abwasserdruckleitung<br />
inklusive Pumpstation für die Kläranlage Weitershain.<br />
Die stoffliche Belastung aus <strong>der</strong> Einleitung des Kläranlageablaufs und <strong>der</strong><br />
vorhandenen Regenentlastungsanlagen in das empfindliche Gewässer<br />
„Appenbörner Bach“ entsprach nicht mehr den For<strong>der</strong>ungen des Hessischen<br />
Leitfadens für das Erkennen kritischer Gewässerbelastungen durch<br />
Abwassereinleitungen. Mit <strong>der</strong> vorgesehenen Maßnahmen wird angestrebt,<br />
die Abwasserinhaltsstoffe, vor allem die Gewässer belastenden<br />
Nährstoffe, zu senken. Dadurch wird die Gewässergüte und Strukturgüte<br />
des Appenbörner Baches verbessert, zugleich wird auch den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen.<br />
Das Regenüberlaufbecken in Weitershain mit <strong>der</strong> Pumpstation wird über<br />
eine Fernwirktechnik an das vorhandene System <strong>der</strong> Kläranlage Nie<strong>der</strong>-<br />
Ohmen angeschlossen. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen bietet <strong>der</strong><br />
Anschluss an die Verbandskläranlage Nie<strong>der</strong>-Ohmen durch den Wegfall<br />
eines aufwendigen Betriebspunktes (Kläranlage) weitere Vorteile für die<br />
Betriebsführung und Verwaltung.<br />
Strukturverbessernde Maßnahmen an einem namenlosen<br />
Graben in Reinhardshain<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> hat gemäß §§ 2 und 7 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
die Erlaubnis zur Einleitung teilbehandelten Mischwassers aus <strong>der</strong> Regenentlastungsanlage<br />
in <strong>Grünberg</strong>-Reinhardshain beantragt.<br />
Für die strukturverbessernde Maßnahme wurde im März <strong>2010</strong> eine<br />
Genehmigung seitens des Landkreises ausgesprochen. Nach erfolgter<br />
Abstimmung mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde wird die Maßnahme<br />
nach <strong>der</strong> Kompensationsverordnung verrechnet und dem Ökokonto gutgeschrieben.<br />
Mit <strong>der</strong> Herstellung von zwei Drosselbauwerken und einer Sohlgleite am<br />
losen Graben sowie eine Teilverlegung des Grabens und die Anlage einer<br />
Retentionsmulde wird im Frühjahr 2011 begonnen.<br />
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