BAU 2009 - Sprit.org
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2x5cm) in die Leibung der Wand nicht möglich.<br />
Es muss daher entweder die Wand im<br />
Bereich der Abschottung auf die Stärke von<br />
10cm (Weichschottstärke) mittels Platten zu<br />
verstärken, oder es wird wie im Bild oben dargestellt<br />
ein „Abschottungskasten“ in der Stärke<br />
von 10cm schachtaußenseitig auf die Wand<br />
aufgeschraubt. Der „Abschottungskasten“<br />
muss dabei ebenfalls eine Rohdichte von<br />
140kg/m3 aufweisen. Davor sind die Leitungen<br />
im Wandbereich zu fächern und mit<br />
Steinwolle dicht zu verstopfen. Im „Abschottungskasten“<br />
selbst ist auf die „Zwickeldichtheit“<br />
der Leitungen bzgl. Kaltrauchdichtheit<br />
zu achten. Daher sind zwischen den Leitungen<br />
systemkonforme Füllermaterialien einzubringen.<br />
MAXIMALE BELEGUNGSDICHTE VON<br />
ABSCHOTTUNGEN:<br />
Die maximale Belegungsdichte von Abschottungen<br />
darf rund 60% nicht überschreiten, da<br />
bei Überbelegungen das Abschottungsmaterial<br />
im Verhältnis zu den Installationen einen zu<br />
geringen Anteil einnimmt und daher die<br />
brandschutztechnischen Anforderungen nicht<br />
mehr erfüllen kann. Ebenso sollte zwischen<br />
den Installationen genügend Arbeitsraum zur<br />
Verfügung stehen, sodass Abschottungsmaterial<br />
eingebracht werden kann. Als Arbeitsraum<br />
zwischen den Installationen muss mindestens<br />
3-5cm zur Verfügung stehen.<br />
ZUSAMMENFASSUNG:<br />
Mit den in diesem Beitrag aufgezeigten Punkten<br />
soll aus brandschutztechnischer Sicht aufgezeigt<br />
werden, wo die Schwachstellen im<br />
Trockenbau in Verbindung mit dem baulichen<br />
Brandschutz liegen. Trockenbau und Brandschutz<br />
ist kein Widerspruch, jedoch sind die<br />
Verarbeitungsv<strong>org</strong>aben der Hersteller, die<br />
Zulassungen sowie die Prüfzeugnisse peinlichst<br />
genau einzuhalten, um den geforderten Brandschutz<br />
und vor allem die brandschutztechnisch<br />
geforderten Schutzziele zu erfüllen.<br />
Sehr oft kommen auf der Baustelle Einbausituationen<br />
vor, die nicht mit Prüfzeugnissen<br />
bzw. Zulassungen abgedeckt sind. Es sind<br />
objektspezifische Sonderlösungen erforderlich,<br />
die in enger Abstimmung mit dem Hersteller<br />
und einer hierfür akkreditierten Prüfanstalt<br />
zu erstellen sind. Unter dieser V<strong>org</strong>ehensweise<br />
sind gutachtliche Freigaben für<br />
Sonderlösungen aus brandschutztechnischer<br />
Sicht durchaus möglich.<br />
TROCKEN<strong>BAU</strong> Journal 1 <strong>2009</strong>