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Begründung zum Entwurf - Günzach

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4.3.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde<br />

über die erfolgten Darstellungen hinaus für mehrere Gebiete eine Bebauung diskutiert, die<br />

dann aus verschiedenen Gründen nicht ausgewiesen wurden. Grenzen, die nicht durch<br />

Bebauung überschritten werden sollen, sind im Flächennutzungsplan dargestellt, die Gründe<br />

dafür sind überdurchschnittliche Belastung der Potenziale Wasser oder Landschaftsbild und<br />

Erholung.<br />

4.3.3 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung kann unter Beibehaltung der aktuellen<br />

Rahmenbedingungen davon ausgegangen werden, dass der derzeitige Zustand des Gebiets im<br />

Wesentlichen erhalten bleibt. Konkrete Entwicklungen, die unmittelbar zu einer qualitativen<br />

Änderung führen, sind derzeit nicht erkennbar.<br />

Es ist zu erwarten, dass ohne die Aufstellung eines Flächennutzungsplans bzw. dessen<br />

Umsetzung in den kommenden Jahren eine weniger geordnete Entwicklung vonstattengehen<br />

wird.<br />

5. MASSNAHMEN<br />

5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Bezogen auf die Schutzgüter werden für die aufzustellenden Bebauungspläne folgende<br />

Minimierungsmaßnahmen vorgeschlagen:<br />

5.1.1 Schutzgut Lebensgemeinschaften<br />

Bei der Ausweisung der Bauflächen werden höherwertige Lebensräume nicht tangiert. Mit der<br />

Siedlungserweiterung wird die Schaffung von Kleinbiotopen angeregt, wie <strong>zum</strong> Beispiel:<br />

- Komposthaufen als Unterschlupf und Futterquelle für Insekten und Vögel<br />

- Reisighaufen als Unterschlupf für Vögel und Igel sowie Lebensmöglichkeit für<br />

holzbewohnende Insekten<br />

- Brennholzstapel als Nistmöglichkeit für Wildbienen und -wespen<br />

- Hochstaudenfluren als Lebensgrundlage für Schmetterlinge<br />

- Trockenmauern in südlicher Exposition als Raum für Reptilien (Eidechsen)<br />

- Verschalungen an Wohnhäusern und Nebengebäuden sollten unten offen gelassen<br />

werden, um Fledermäusen eine Unterschlupfmöglichkeit zu bieten<br />

- Schaffung von Magerstrukturen (Magerrasen, offene ungenutzte Kiesflächen) am<br />

Rand der Gewerbegebiete<br />

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