Begründung zum Entwurf - Günzach
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4.3.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde<br />
über die erfolgten Darstellungen hinaus für mehrere Gebiete eine Bebauung diskutiert, die<br />
dann aus verschiedenen Gründen nicht ausgewiesen wurden. Grenzen, die nicht durch<br />
Bebauung überschritten werden sollen, sind im Flächennutzungsplan dargestellt, die Gründe<br />
dafür sind überdurchschnittliche Belastung der Potenziale Wasser oder Landschaftsbild und<br />
Erholung.<br />
4.3.3 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung kann unter Beibehaltung der aktuellen<br />
Rahmenbedingungen davon ausgegangen werden, dass der derzeitige Zustand des Gebiets im<br />
Wesentlichen erhalten bleibt. Konkrete Entwicklungen, die unmittelbar zu einer qualitativen<br />
Änderung führen, sind derzeit nicht erkennbar.<br />
Es ist zu erwarten, dass ohne die Aufstellung eines Flächennutzungsplans bzw. dessen<br />
Umsetzung in den kommenden Jahren eine weniger geordnete Entwicklung vonstattengehen<br />
wird.<br />
5. MASSNAHMEN<br />
5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Bezogen auf die Schutzgüter werden für die aufzustellenden Bebauungspläne folgende<br />
Minimierungsmaßnahmen vorgeschlagen:<br />
5.1.1 Schutzgut Lebensgemeinschaften<br />
Bei der Ausweisung der Bauflächen werden höherwertige Lebensräume nicht tangiert. Mit der<br />
Siedlungserweiterung wird die Schaffung von Kleinbiotopen angeregt, wie <strong>zum</strong> Beispiel:<br />
- Komposthaufen als Unterschlupf und Futterquelle für Insekten und Vögel<br />
- Reisighaufen als Unterschlupf für Vögel und Igel sowie Lebensmöglichkeit für<br />
holzbewohnende Insekten<br />
- Brennholzstapel als Nistmöglichkeit für Wildbienen und -wespen<br />
- Hochstaudenfluren als Lebensgrundlage für Schmetterlinge<br />
- Trockenmauern in südlicher Exposition als Raum für Reptilien (Eidechsen)<br />
- Verschalungen an Wohnhäusern und Nebengebäuden sollten unten offen gelassen<br />
werden, um Fledermäusen eine Unterschlupfmöglichkeit zu bieten<br />
- Schaffung von Magerstrukturen (Magerrasen, offene ungenutzte Kiesflächen) am<br />
Rand der Gewerbegebiete<br />
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