Begründung zum Entwurf - Günzach
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Auf <strong>Günzach</strong>er Gemeindegebiet liegt zudem das Vorranggebiet für die öffentliche<br />
Wasserversorgung Nr. WVR 43 „Sellthüren“ sowie das Vorbehaltsgebiet für die öffentliche<br />
Wasserversorgung Nr. WVB 54 „Grünegger Wald“. Weiterhin liegen an der nördlichen<br />
Gemeindegrenze ein kleineres Vorranggebiet für den Abbau von Kies und Sand (Nr. KS 9) und<br />
ein Vorranggebiet für die Errichtung überörtlich bedeutsamer Windkraftanlagen (Nr. 9).<br />
Ausschnitt aus der Karte Natur und Landschaft des<br />
Regionalplans<br />
Ausschnitt aus der Karte Siedlung und Versorgung<br />
des Regionalplans<br />
Für die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung sind folgende regionalplanerische<br />
Entwicklungsziele von Bedeutung:<br />
Teil A, Überfachliche Ziele (RP 16, AI)<br />
- Die Region soll vorrangig als Lebens- und Wirtschaftsraum für die dort lebende<br />
Bevölkerung erhalten und in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und<br />
versorgungsmäßigen Eigenständigkeit gestärkt werden (RP16, AI, 1).<br />
- In der Region sollen Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen<br />
nachhaltig gesichert und soweit erforderlich wieder hergestellt werden (RP16, AI, 2).<br />
- Es ist anzustreben, dass die vielfältigen, ökologisch bedeutsamen Naturräume der<br />
Region in ihren Funktionen dauerhaft erhalten und soweit möglich vernetzt werden<br />
(RP16, AII, 2.1)<br />
- Die Iller-Vorberge sollen in ihrer ökologischen Bedeutung und ihrer Erholungsqualität<br />
erhalten bleiben.<br />
Teil B, Fachliche Ziele und Grundsätze<br />
Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige<br />
Wasserwirtschaft (RP 16, B I):<br />
- Die natürlichen Grundlagen und die landschaftlichen Gegebenheiten sollen zur<br />
Erhaltung und Entwicklung der Region als Lebens- und Arbeitsraum für die dortige<br />
Bevölkerung und als bedeutender Erholungsraum gesichert werden (RP 16, B I, 1.1).<br />
- Die verschiedenen Landschaftsräume der Region sind möglichst differenziert und<br />
standortgerecht – unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege und der Erholung – zu nutzen (RP 16, B I, 1.2).<br />
- Der Erhalt und die Entwicklung des Biotopverbunds zwischen den zahlreichen Mooren<br />
[...] ist anzustreben (RP 16, B I, 2.3.1).<br />
- Weitere Zerschneidungen der ausgedehnten Moorlandschaft des Alpenvorlands,<br />
insbesondere im Naturraum der [...] Iller-Vorberge [...] sind möglichst u vermeiden (RP<br />
16, BI, 2.3.2)<br />
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