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Begründung zum Entwurf - Günzach

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Auf <strong>Günzach</strong>er Gemeindegebiet liegt zudem das Vorranggebiet für die öffentliche<br />

Wasserversorgung Nr. WVR 43 „Sellthüren“ sowie das Vorbehaltsgebiet für die öffentliche<br />

Wasserversorgung Nr. WVB 54 „Grünegger Wald“. Weiterhin liegen an der nördlichen<br />

Gemeindegrenze ein kleineres Vorranggebiet für den Abbau von Kies und Sand (Nr. KS 9) und<br />

ein Vorranggebiet für die Errichtung überörtlich bedeutsamer Windkraftanlagen (Nr. 9).<br />

Ausschnitt aus der Karte Natur und Landschaft des<br />

Regionalplans<br />

Ausschnitt aus der Karte Siedlung und Versorgung<br />

des Regionalplans<br />

Für die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung sind folgende regionalplanerische<br />

Entwicklungsziele von Bedeutung:<br />

Teil A, Überfachliche Ziele (RP 16, AI)<br />

- Die Region soll vorrangig als Lebens- und Wirtschaftsraum für die dort lebende<br />

Bevölkerung erhalten und in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und<br />

versorgungsmäßigen Eigenständigkeit gestärkt werden (RP16, AI, 1).<br />

- In der Region sollen Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen<br />

nachhaltig gesichert und soweit erforderlich wieder hergestellt werden (RP16, AI, 2).<br />

- Es ist anzustreben, dass die vielfältigen, ökologisch bedeutsamen Naturräume der<br />

Region in ihren Funktionen dauerhaft erhalten und soweit möglich vernetzt werden<br />

(RP16, AII, 2.1)<br />

- Die Iller-Vorberge sollen in ihrer ökologischen Bedeutung und ihrer Erholungsqualität<br />

erhalten bleiben.<br />

Teil B, Fachliche Ziele und Grundsätze<br />

Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige<br />

Wasserwirtschaft (RP 16, B I):<br />

- Die natürlichen Grundlagen und die landschaftlichen Gegebenheiten sollen zur<br />

Erhaltung und Entwicklung der Region als Lebens- und Arbeitsraum für die dortige<br />

Bevölkerung und als bedeutender Erholungsraum gesichert werden (RP 16, B I, 1.1).<br />

- Die verschiedenen Landschaftsräume der Region sind möglichst differenziert und<br />

standortgerecht – unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege und der Erholung – zu nutzen (RP 16, B I, 1.2).<br />

- Der Erhalt und die Entwicklung des Biotopverbunds zwischen den zahlreichen Mooren<br />

[...] ist anzustreben (RP 16, B I, 2.3.1).<br />

- Weitere Zerschneidungen der ausgedehnten Moorlandschaft des Alpenvorlands,<br />

insbesondere im Naturraum der [...] Iller-Vorberge [...] sind möglichst u vermeiden (RP<br />

16, BI, 2.3.2)<br />

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