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Die Rheinhessischen Kreise - Hessisches Archiv-Dokumentations ...

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G 15 Rheinhessische <strong>Kreise</strong> VI<br />

____________________________________________________________________________________<br />

tag und Provinzialtag. Der (durch Bekanntmachung vom 3.3.1917) an die Stelle des<br />

Kreisrats getretene Kreisdirektor wurde jedoch nach wie vor ohne Mitwirkung des<br />

Kreistages von der Staatsregierung ernannt. <strong>Die</strong> Ausweitung der Verwaltungsaufgaben,<br />

vor allem im wirtschaftlich-sozialen Bereich, führte mit der Vermehrung der Kompetenzen,<br />

zu einem weiteren personellen Anwachsen der Kreisverwaltungen.<br />

1936/38:<br />

Neue Veränderungen brachte dann die autoritäre Umgestaltung der Verwaltung im<br />

NS-Staat. Der Reichsstatthalter in Hessen, seit 1935 "Führer der Landesregierung", verfügte<br />

durch Gesetz vom 21.7.1936 die Aufhebung der Provinzialtage und Kreistage,<br />

deren Befugnisse auf Provinzial- und Kreisausschüsse übergingen. <strong>Die</strong> bisher gewählten<br />

Kreisausschuss-Mitglieder wurden nunmehr vom Reichsstatthalter ernannt. Durch<br />

Gesetz vom 1.4.1937 wurden die Provinzen "als staatliche Verwaltungsbehörden" wie<br />

auch "als öffentliche Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung" aufgehoben,<br />

so dass auch Mainz seine Provinzialdirektion verlor. Das Folgejahr 1938<br />

brachte eine Revision der <strong>Kreise</strong>inteilung. Das Gesetz vom 7.4.1938 löste den Kreis<br />

Oppenheim auf, wobei 20 Orte (d. h. im Wesentlichen der vormalige Friedensgerichtsbezirk<br />

Wörrstadt) zum Kreis Alzey, die Gemeinde Ober-Hilbersheim zum Kreis Bingen,<br />

die restlichen 23 Kreisorte mit Oppenheim selbst zum Kreis Mainz geschlagen<br />

wurden. Gleichzeitig erhielt der Kreis Alzey die bisher zu Worms gehörigen Orte Blödesheim,<br />

Eppelsheim, Hangen-Weisheim und Ober-Flörsheim und mußte dafür 13 Gemeinden<br />

(d.h. den größeren Teil des ehem. Kantons Wöllstein) an den Kreis Bingen<br />

abtreten. Der Kreis Worms erhielt gleichzeitig die Stadt Lampertheim und 8 weitere<br />

Gemeinden aus dem ebenfalls aufgelösten, rechtsrheinischen Kreis Bensheim. Von dieser<br />

letzten Veränderung abgesehen, ähnelte die Neugliederung der rheinhessischen<br />

<strong>Kreise</strong>inteilung, so wie sie 1835-1848 bestanden hatte. Durch ein weiteres Gesetz vom<br />

9.8.1938 wurden die Städte Mainz und Worms selbstständige Stadtkreise und schieden<br />

damit aus den bisherigen Kreisverbänden aus. Zum Stadtkreis Mainz kamen damals<br />

auch die zum 1.1.1930 vom Kreis Groß-Gerau abgetretenen Orte Bischofsheim und<br />

Ginsheim-Gustavsburg. <strong>Die</strong> gesamte Neuregelung trat zum 1.11.1938 in Kraft. Ab<br />

1.1.1939 wurden auch für Hessen die im übrigen Reich üblichen Bezeichnungen Landkreis,<br />

Landrat und Landratsamt eingeführt. Als Ergebnis der Neuordnung ergab sich für<br />

1939 folgendes Bild, wobei sich Kreis und Amtsgerichtsbereiche nicht überall decken:<br />

Stadtkreis Mainz: Stadt Mainz mit eingemeindeten Orten (Altstadt und 9 Vororte,<br />

158.533 Einw.)<br />

Stadtkreis Worms: Stadt Worms (eingemeindete Stadt und rechtsrheinischer<br />

Stadtteil Rosengarten, 50.661 Einw.)<br />

Landkreis Alzey: Amtsgerichtsbezirke Alzey, Wörrstadt (60 Orte, davon 20 vom<br />

ehem. Kr. Oppenheim, 5 vorher Kr. Worms; zus. 53.393 Einw.)<br />

Landkreis Bingen: Amtsgerichtsbezirke Bingen, Wöllstein (Hauptteil) (35 Orte,<br />

davon 1 vom ehem. Kr. Oppenheim, 13 vorher Kr. Alzey; zus. 59.622<br />

Einw.)<br />

Landkreis Mainz: Amtsgerichtsbezirke Mainz, Ober-Ingelheim (39 Orte, davon<br />

23 vom ehem. Kr. Oppenheim; zus. 55.637 Einw.)<br />

Landkreis Worms: Amtsgerichtsbezirke Osthofen, Worms (44 Orte, davon 8 vom<br />

ehem. Kreis Bensheim; zus. 8l.9l3 Einw.).

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