Handbuch Kindertagespflege: 1. Wegweiser zur Kindertagespflege,
Handbuch Kindertagespflege: 1. Wegweiser zur Kindertagespflege,
Handbuch Kindertagespflege: 1. Wegweiser zur Kindertagespflege,
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Besonders wichtig für die <strong>Kindertagespflege</strong> sind <br />
die Online-Bibliothek (mit ca. 500 Fachartikeln), <br />
die Empfehlungen <strong>zur</strong> Qualität von Tagespflege(.pdf, 136 KB), <br />
das Fortbildungsverzeichnis des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB), <br />
die Länderübersicht <strong>Kindertagespflege</strong> (.pdf, 71 KB), die (auf der Basis der Mitteilungen der <br />
Bundesländer) die fachlichen und rechtlichen Regelungen in Deutschland darstellt. <br />
Service<br />
Ansprechpartner:<br />
Von der Internetseite des Landes oder direkt über die Familien für Kinder gGmbH kommt man zum<br />
Beratungsangebot, das aus Landesmitteln finanziert wird. Hier finden sich<br />
die Online-Version der Informationsbroschüre Tagespflege im Land Brandenburg von A-Z<br />
ein Hinweis auf die Erreichbarkeit der Beratungsstelle <strong>Kindertagespflege</strong> in Brandenburg<br />
die (nicht nur aus Brandenburg) sehr gut besuchten Internetforen zu allen Fragen, die<br />
Tagespflegepersonen, Eltern oder Ämter im Zusammenhang mit der <strong>Kindertagespflege</strong> interessieren.<br />
Daneben gibt es das Informationsangebot von pme-Familienservice Forum für innovative<br />
Kinderbetreuung in Brandenburg - FINK sowie die Internetforen des Landesministeriums.<br />
<strong>1.</strong>6.2.5 Bremen<br />
Die Stellung der <strong>Kindertagespflege</strong> im Land<br />
<strong>Kindertagespflege</strong> konzentriert sich bisher überwiegend auf ergänzende Angebote <strong>zur</strong> Tagesbetreuung in<br />
Einrichtungen (insbesondere zeitliche Ergänzungen), mit dem Schwerpunkt bei Kindern unter drei Jahren<br />
und Schulkindern. Einhergehend mit dem Ausbau des Angebots für die Kinder unter drei ist auch ein<br />
Ausbau der <strong>Kindertagespflege</strong> vorgesehen. Neben der Neufassung des § 15 des Bremisches<br />
Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetz (BremKTG) werden <strong>zur</strong> Zeit die geltenden "Richtlinien <strong>zur</strong><br />
Förderung und Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen im Lande Bremen" überarbeitet.<br />
<strong>Kindertagespflege</strong> kann nach der Neufassung des §15 BremKTG im Haushalt der Tagespflegeperson,<br />
dem Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen kindgerechten Räumen stattfinden. In der<br />
<strong>Kindertagespflege</strong> können pro Tagespflegeperson bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder<br />
betreut werden. Bei der <strong>Kindertagespflege</strong> in anderen kindgerechten Räumen dürfen bis zu zwei<br />
Tagespflegepersonen gleichzeitig tätig sein. Jede dieser Tagespflegepersonen bedarf einer gesonderten<br />
Erlaubnis <strong>zur</strong> <strong>Kindertagespflege</strong>. Die betreuten Kinder müssen einer Tagespflegeperson zugeordnet sein.<br />
Das Nähere wird in den zu überarbeitenden Richtlinien geregelt.<br />
Unterstützung der <strong>Kindertagespflege</strong> im Land<br />
Die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erhalten keine finanzielle Unterstützung aus<br />
Landesmitteln.<br />
Landesrechtliche Rahmenbedingungen<br />
<strong>Kindertagespflege</strong> ist seit dem 19.12.2000 im Bremischen Gesetz <strong>zur</strong> Förderung von Kindern in<br />
Tageseinrichtungen und in <strong>Kindertagespflege</strong> (BremKTG) - als Teil des Betreuungs- und<br />
Förderungsangebotes beschrieben.<br />
Informationen <strong>zur</strong> <strong>Kindertagespflege</strong><br />
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kindertagespflege</strong><br />
( www.handbuch-kindertagespflege.de)<br />
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