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Handbuch Kindertagespflege: 1. Wegweiser zur Kindertagespflege,

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den Sachaufwendungen für das Kind, z.B. für Verpflegung, Verbrauchskosten (Miete, Wasser,<br />

Strom), Spielzeug, ggf. Fahrtkosten usw.<br />

einer Förderungsleistung für die Erziehungsaufwendungen der Tagesmutter<br />

Darüber hinaus erhält die Tagespflegeperson erstattet:<br />

<br />

<br />

<br />

die Beiträge für eine nachgewiesene Unfallversicherung<br />

den hälftigen Beitrag für eine angemessene und nachgewiesene Alterssicherung bzw. für die<br />

gesetzliche Rentenversicherung<br />

den hälftigen Beitrag für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Die Höhe der Leistung wird von der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt oder durch Landesrecht geregelt.<br />

Der Betrag <strong>zur</strong> Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht<br />

auszugestalten. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der<br />

betreuten Kinder zu berücksichtigen.<br />

Mit dieser Geldleistung werden alle aus der bedarfsgerechten Betreuung resultierenden Kosten gedeckt.<br />

Die Erziehungsberechtigten zahlen in diesem Fall für die Inanspruchnahme der <strong>Kindertagespflege</strong> gemäß<br />

§ 90 SGB VIII einen Kostenbeitrag an den Jugendhilfeträger; private Zuzahlungen der<br />

Erziehungsberechtigen an die Tagespflegeperson sind in dieser Systematik nicht vorgesehen.<br />

<strong>1.</strong>4.2 Privat finanzierte <strong>Kindertagespflege</strong><br />

Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden,<br />

können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Tagesmutter die Höhe der Betreuungskosten<br />

untereinander vereinbaren. Die Vereinbarungen sollten in einem schriftlichen Betreuungsvertrag<br />

festgelegt werden. Folgende Punkte sollten in den Vertrag aufgenommen werden:<br />

I. Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsziele<br />

II.<br />

III.<br />

IV.<br />

Zeitraum und Ort der Betreuung<br />

Vergütung<br />

Zahlungsmodalitäten<br />

V. Krankheit<br />

VI.<br />

VII.<br />

VIII.<br />

IX.<br />

Urlaub<br />

Haftung und Versicherung<br />

Beendigung des Betreuungsverhältnisses (Kündigungsregelungen)<br />

Schweigepflicht<br />

X. Schriftform<br />

Ein Mustervertrag kann beim Bundesverband für <strong>Kindertagespflege</strong> e.V. bestellt werden.<br />

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kindertagespflege</strong><br />

( www.handbuch-kindertagespflege.de)<br />

Seite 8

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