Handbuch Kindertagespflege: 1. Wegweiser zur Kindertagespflege,
Handbuch Kindertagespflege: 1. Wegweiser zur Kindertagespflege,
Handbuch Kindertagespflege: 1. Wegweiser zur Kindertagespflege,
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
den Sachaufwendungen für das Kind, z.B. für Verpflegung, Verbrauchskosten (Miete, Wasser,<br />
Strom), Spielzeug, ggf. Fahrtkosten usw.<br />
einer Förderungsleistung für die Erziehungsaufwendungen der Tagesmutter<br />
Darüber hinaus erhält die Tagespflegeperson erstattet:<br />
<br />
<br />
<br />
die Beiträge für eine nachgewiesene Unfallversicherung<br />
den hälftigen Beitrag für eine angemessene und nachgewiesene Alterssicherung bzw. für die<br />
gesetzliche Rentenversicherung<br />
den hälftigen Beitrag für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Die Höhe der Leistung wird von der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt oder durch Landesrecht geregelt.<br />
Der Betrag <strong>zur</strong> Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht<br />
auszugestalten. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der<br />
betreuten Kinder zu berücksichtigen.<br />
Mit dieser Geldleistung werden alle aus der bedarfsgerechten Betreuung resultierenden Kosten gedeckt.<br />
Die Erziehungsberechtigten zahlen in diesem Fall für die Inanspruchnahme der <strong>Kindertagespflege</strong> gemäß<br />
§ 90 SGB VIII einen Kostenbeitrag an den Jugendhilfeträger; private Zuzahlungen der<br />
Erziehungsberechtigen an die Tagespflegeperson sind in dieser Systematik nicht vorgesehen.<br />
<strong>1.</strong>4.2 Privat finanzierte <strong>Kindertagespflege</strong><br />
Ohne Förderung aus öffentlichen Mitteln, d.h. wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden,<br />
können die Eltern (Personensorgeberechtigten) und die Tagesmutter die Höhe der Betreuungskosten<br />
untereinander vereinbaren. Die Vereinbarungen sollten in einem schriftlichen Betreuungsvertrag<br />
festgelegt werden. Folgende Punkte sollten in den Vertrag aufgenommen werden:<br />
I. Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsziele<br />
II.<br />
III.<br />
IV.<br />
Zeitraum und Ort der Betreuung<br />
Vergütung<br />
Zahlungsmodalitäten<br />
V. Krankheit<br />
VI.<br />
VII.<br />
VIII.<br />
IX.<br />
Urlaub<br />
Haftung und Versicherung<br />
Beendigung des Betreuungsverhältnisses (Kündigungsregelungen)<br />
Schweigepflicht<br />
X. Schriftform<br />
Ein Mustervertrag kann beim Bundesverband für <strong>Kindertagespflege</strong> e.V. bestellt werden.<br />
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kindertagespflege</strong><br />
( www.handbuch-kindertagespflege.de)<br />
Seite 8