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Sofortgeld für die Hochwassergeschädigten im Landkreis Weilheim ...

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dem „Härtefonds“ erhalten. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist jedoch neben der existentiellen<br />

Notlage, dass es sich um Schäden handelt, <strong>die</strong> nicht versicherbar waren.<br />

Zuständig <strong>für</strong> <strong>die</strong> zusätzlichen Leistungen nach dem Härtefonds sind bei Privathaushalten,<br />

Gewerbebetrieben und selbständig Tätige wir als <strong>Landkreis</strong> und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Landund<br />

Forstwirte <strong>die</strong> Ämter <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen seitens meines Hauses Herr Plonner (Tel.: 0881 – 681 –<br />

1328, E-Mail: m.plonner@lra-wm.bayern.de) zur Verfügung.<br />

Martina Huber<br />

Pressestelle

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