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Sofortgeld für die Hochwassergeschädigten im Landkreis Weilheim ...

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PRESSEMITTEILUNG<br />

6. Juni 2013<br />

Nr. 74/2013<br />

<strong>Sofortgeld</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Hochwassergeschädigten</strong> <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> Weilhe<strong>im</strong>-Schongau<br />

Ab sofort können bei den Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es Weilhe<strong>im</strong>-Schongau Anträge<br />

zum <strong>Sofortgeld</strong> <strong>für</strong> Privathaushalte, Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche<br />

Betriebe gestellt werden, so Landrat Dr. Zeller. Möglich wurde <strong>die</strong>s durch das beschlossene<br />

150-Millionen-Sofortpaket des Bayerischen Kabinetts.<br />

1. Das <strong>Sofortgeld</strong> wird als Zuschuss gewährt, wenn<br />

ein Schaden durch Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni entstanden ist,<br />

<strong>die</strong> Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörtem Hausrat<br />

oder Betriebsvermögen verwendet werden.<br />

2. Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das <strong>Sofortgeld</strong> <strong>für</strong> Ersatzbeschaffungen<br />

verwendet wird. Wird nur <strong>Sofortgeld</strong> beantragt, sind ein Schadensund<br />

anschließender Verwendungsnachweis nicht zu führen.<br />

3. Das <strong>Sofortgeld</strong> wird auf anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet.<br />

4. Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das <strong>Sofortgeld</strong> zurückzuzahlen.<br />

Übersteigt das <strong>Sofortgeld</strong> <strong>die</strong> Versicherungsleistung, ist <strong>die</strong> Rückzahlung auf<br />

<strong>die</strong> Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.<br />

5. Das <strong>Sofortgeld</strong> beträgt 1.500 € pro Haushalt. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern<br />

und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt das <strong>Sofortgeld</strong> bis<br />

zu 5.000 €. In besonderen Härtefällen sind auch höhere Beträge möglich.<br />

Weitere Informationen und <strong>die</strong> Kurzanträge erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung<br />

und sind auch auf der Homepage des <strong>Landkreis</strong>es Weilhe<strong>im</strong>-Schongau veröffentlicht.<br />

Soweit es durch das Hochwasser zu einer existentiellen Notlage gekommen ist, können<br />

geschädigte Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige sowie<br />

Land- und Forstwirte zusätzlich unter Anrechnung des <strong>Sofortgeld</strong>es Leistungen aus


dem „Härtefonds“ erhalten. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist jedoch neben der existentiellen<br />

Notlage, dass es sich um Schäden handelt, <strong>die</strong> nicht versicherbar waren.<br />

Zuständig <strong>für</strong> <strong>die</strong> zusätzlichen Leistungen nach dem Härtefonds sind bei Privathaushalten,<br />

Gewerbebetrieben und selbständig Tätige wir als <strong>Landkreis</strong> und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Landund<br />

Forstwirte <strong>die</strong> Ämter <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen seitens meines Hauses Herr Plonner (Tel.: 0881 – 681 –<br />

1328, E-Mail: m.plonner@lra-wm.bayern.de) zur Verfügung.<br />

Martina Huber<br />

Pressestelle

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