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Bebauungsplan Sondergebiet "Photovoltaik" an der Pähler Straße

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Gemeinde Wielenbach:<br />

<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> <strong>Son<strong>der</strong>gebiet</strong> "Photovoltaik" <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pähler</strong> <strong>Straße</strong><br />

- Naturschutzfachliche Einschätzung zur Habitatentwicklung für die Zauneidechse -<br />

Auftraggeber<br />

Auftragnehmer<br />

Bearbeitung<br />

Projektmitarbeit<br />

Gemeinde Wielenbach<br />

Peter-Kaufinger-<strong>Straße</strong> 10<br />

82407 Wielenbach<br />

Armin Beckm<strong>an</strong>n<br />

Dipl.-Ing.(FH) L<strong>an</strong>despflege<br />

Hörnleweg 1<br />

82383 Hohenpeißenberg<br />

Tel (08805) 92 19 19 5<br />

Fax (08805) 92 19 19 7<br />

Armin-Beckm<strong>an</strong>n@t-online.de<br />

Armin Beckm<strong>an</strong>n<br />

Dipl.-Biol. Peter Harsch (Waltenhofen)<br />

St<strong>an</strong>d: 08.03.2013


Gemeinde Wielenbach: <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> <strong>Son<strong>der</strong>gebiet</strong> "Photovoltaik" <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pähler</strong> <strong>Straße</strong><br />

- Naturschutzfachliche Einschätzung zur Habitatentwicklung für die Zauneidechse -<br />

St<strong>an</strong>d: 08.03.2013<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einführung und Aufgabenstellung.....................................................................................2<br />

2 Einschätzung <strong>der</strong> Habitatsituation <strong>der</strong> Zauneidechse im Umfeld ............................................2<br />

3 Maßnahmenkonzept .......................................................................................................4<br />

3.1 Gestaltungsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen...................................................................4<br />

3.2 Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Pl<strong>an</strong>s.....................4<br />

3.3 Maßnahmen im Umfeld ............................................................................................5<br />

3.4 Flächenbil<strong>an</strong>z .........................................................................................................5<br />

3.4.1 Flächenermittlung ............................................................................................5<br />

3.4.2 Erläuterungen zu den Flächen<strong>an</strong>sätzen ................................................................6<br />

4 Fazit ............................................................................................................................7<br />

5 Anh<strong>an</strong>g ........................................................................................................................7<br />

1 Einführung und Aufgabenstellung<br />

Im Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „<strong>Son<strong>der</strong>gebiet</strong> ‚Photovoltaik’ <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pähler</strong> <strong>Straße</strong>“ kommt<br />

es bei Realisierung des Vorhabens zu Eingriffen in aktuell genutzte Lebensräume <strong>der</strong> Zauneidechse.<br />

In den im Rahmen des Verfahrens erstellten naturschutzfachlichen Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung (saP; BECKMANN et al. 2013) wurde das Schädigungsverbot mit Blick auf<br />

vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen und die <strong>an</strong>genommene Habitatsituation im Umfeld verneint.<br />

Diese Aussage erfolgte unter Vorbehalt einer witterungsbedingt (Schneelage) noch ausstehenden<br />

örtlichen Überprüfungen hinsichtlich <strong>der</strong> tatsächlichen Lebensraumausstattung und <strong>der</strong> Biotopverbundsituation.<br />

Das Tötungsverbot war nach gelten<strong>der</strong> Rechtsauffassung zu bejahen, sodass hierfür<br />

die Erteilung eine Ausnahme erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />

Seitens <strong>der</strong> Höheren Naturschutzbehörde bei <strong>der</strong> Regierung von Oberbayern k<strong>an</strong>n ein Mittragen <strong>der</strong><br />

oben skizzierten Argumentation in einer ersten vorläufigen Einschätzung in Aussicht gestellt werden,<br />

sofern die Habitatsituation für die lokale Population <strong>der</strong> Zauneidechse als ausreichend zu bewerten<br />

ist. Als Richtwert wurde dabei eine Habitatgröße von ca. 2 ha ben<strong>an</strong>nt.<br />

Zwischenzeitlich erfolgte eine gemeinsame Ortsbegehung mit dem Biologen Peter HARSCH (Waltenhofen),<br />

<strong>der</strong> die Gestaltungsmaßnahmen mitbetreuen wird und auch den vorgesehenen F<strong>an</strong>g mit Umsiedlung<br />

<strong>der</strong> Zauneidechsen durchführen wird.<br />

2 Einschätzung <strong>der</strong> Habitatsituation <strong>der</strong> Zauneidechse im Umfeld<br />

Nachgewiesen wurde die Zauneidechse bisher im näher untersuchten Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s<br />

(= Nr. 4a in Karte 1). Hierbei h<strong>an</strong>delt es sich um eine ehemalige Kiesgrube, die im Nordteil<br />

bereits verfüllt ist und zu verschiedensten Lagerzwecken genutzt wird (vgl. Umweltbericht, Unterlagen<br />

zur saP). Die gesamte Kiesgrube (Teilflächen 4 a und 4b) ist stark mit invasiven Neophyten<br />

durchsetzt (Riesen-Bärenklau, Goldrute, Drüsiges Springkraut), <strong>der</strong>en Ausbreitung durch die ständige<br />

Armin Beckm<strong>an</strong>n 2 Hohenpeißenberg


Gemeinde Wielenbach: <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> <strong>Son<strong>der</strong>gebiet</strong> "Photovoltaik" <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pähler</strong> <strong>Straße</strong><br />

- Naturschutzfachliche Einschätzung zur Habitatentwicklung für die Zauneidechse -<br />

St<strong>an</strong>d: 08.03.2013<br />

Neuschaffung von Rohbodenflächen (darunter auch temporäre Erdmieten usw.) stark begünstigt wurde<br />

und wird. Es ist davon auszugehen, dass sich hierdurch auch die Habitatbedingungen für die<br />

Zauneidechse in den letzten Jahren bereits verschlechtert haben.<br />

Ein Vorkommen in geeigneten Bereichen <strong>der</strong> südlich <strong>an</strong> den Geltungsbereich <strong>an</strong>grenzenden Flächen<br />

(Nr. 4b in Karte 1) ist nicht auszuschließen. Günstige Habitatbedingungen sind allerdings nur<br />

örtlich sehr begrenzt gegeben. Grund hierfür sind teilweise offene Bereiche ohne jede Deckung, bindig-humoses,<br />

zur Verdichtung neigendes Schüttmaterial <strong>an</strong> den südseitigen Böschungen und <strong>an</strong>grenzenden<br />

Flächen <strong>der</strong> bestehenden Grube, ungünstige Exposition <strong>an</strong> den Nordfl<strong>an</strong>ken <strong>der</strong> gelegentlich<br />

noch zur Kiesgewinnung (in geringem Umf<strong>an</strong>g) genutzten Grube.<br />

Unmittelbar nördlich des Geltungsbereichs grenzt eine im Lauf des letzten Jahres errichtete Photovoltauik<strong>an</strong>lage<br />

<strong>an</strong>, die bereits auf dem Gemeindegebiet von Pähl liegt (vgl. Nr. 3 in Karte 1). Der<br />

Bereich ist <strong>der</strong>zeit noch durch ausgedehnte, lokal zu Verdichtung neigende Rohbodenst<strong>an</strong>dorte gekennzeichnet.<br />

Der zugehörige <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> sieht – mit Ausnahme <strong>der</strong> Westseite – einen Streifen<br />

zur Eingrünung vor, in dem neben Pfl<strong>an</strong>zungen (bzw. teilweisem Erhalt bestehen<strong>der</strong> Gehölzbestände)<br />

u. a. auch extensives Grasl<strong>an</strong>d <strong>an</strong>gelegt sowie Strukturelemente wie Kieshaufen usw. eingebracht<br />

werden sollen. D<strong>an</strong>eben sollen Kleingewässer für Amphibien geschaffen werden. Im verg<strong>an</strong>genen<br />

Herbst/Winter erfolgten Rodungsmaßnahmen am straßenbegleitenden Ostr<strong>an</strong>d des Gebiets. Weitere<br />

Gestaltungsmaßnahmen wurden nach vorh<strong>an</strong>denem Kenntnisst<strong>an</strong>d noch nicht durchgeführt. Eine<br />

Habitateignung ist <strong>der</strong>zeit nicht gegeben bzw. k<strong>an</strong>n allenfalls sehr kleinflächig und suboptimal für<br />

den östlichen R<strong>an</strong>dbereich unterstellt werden (allenfalls Ausbreitungslinie).<br />

Westlich <strong>an</strong>grenzend befindet sich ein ehemaliges Kiesgrubengelände, das <strong>der</strong>zeit als Lager- und<br />

Betriebsfläche genutzt wird (Nr. 2 in Karte 1). Hier sind überwiegend offene, unbewachsene kiesige<br />

Rohbodenst<strong>an</strong>dorte sowie Gerätschaften und Kieshaufen etc. vorh<strong>an</strong>den. Die Fläche wird im Westen,<br />

Süden und Osten durch einen Erdwall begrenzt, <strong>der</strong> – so weit erkennbar – überwiegend von neophytischen<br />

Hochstaudenfluren (Springkraut) bewachsen ist. In einem schmalen Bereich im Südteil sowie<br />

vermutlich lokal <strong>an</strong> den gen<strong>an</strong>nten Böschungen ist von Habitatpotenzial für die Zauneidechse auszugehen.<br />

In etwas größerer Entfernung von den bisher gen<strong>an</strong>nten, ± zusammenhängenden Flächen (ca. 200-<br />

300 m westlich davon) befindet sich eine weitere Kiesgrube (Nr. 1 in Karte 1). Während die Sukzession<br />

im Südteil bereits zur Ausbildung ± geschlossener Gehölzbestände führte, befinden sich im Norden<br />

noch offene Bereiche. Am Nordr<strong>an</strong>d erfolgt teilweise noch Kiesgewinnung, die sich lokal bereits<br />

bis zur Grundstücksgrenze ausdehnt (offene, steile und weitgehend unbewachsene, südexponierte<br />

Abbaufl<strong>an</strong>ken). Im Nordosten hat <strong>der</strong> Abbau die Grenze noch nicht erreicht; hier gibt es noch eine<br />

ebene, von lückigen Ru<strong>der</strong>alfluren bewachsene Teilfläche zwischen Grube und <strong>an</strong>grenzenden l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />

Flächen. Hier besteht in Teilbereichen, v. a. im Nordosten des Areals, Habitatpotenzial<br />

für die Zauneidechse. Es gibt allerdings keinerlei verbindende Strukturen zwischen dieser Grube<br />

und den zuvor ben<strong>an</strong>nten Bereichen. Der verbindende Weg ist als Grünweg ausgebildet, <strong>der</strong> schmal<br />

und ohne jede Struktur und Deckungsmöglichkeit zwischen direkt <strong>an</strong>grenzenden l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen verläuft. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Biologie <strong>der</strong> Zauneidechse k<strong>an</strong>n kaum davon ausgeg<strong>an</strong>gen<br />

werden, dass aktuell (noch) regelmäßige Austauschbeziehungen zwischen den beiden Teilgebieten<br />

bestehen. Diese Kiesgrube k<strong>an</strong>n daher nicht – bzw. nicht ohne Durchführung den Biotopverbund<br />

för<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Maßnahmen – dem Lebensraum <strong>der</strong> betroffenen lokalen Population <strong>der</strong> Art zugerechnet<br />

werden.<br />

Armin Beckm<strong>an</strong>n 3 Hohenpeißenberg


Gemeinde Wielenbach: <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> <strong>Son<strong>der</strong>gebiet</strong> "Photovoltaik" <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pähler</strong> <strong>Straße</strong><br />

- Naturschutzfachliche Einschätzung zur Habitatentwicklung für die Zauneidechse -<br />

St<strong>an</strong>d: 08.03.2013<br />

3 Maßnahmenkonzept<br />

3.1 Gestaltungsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen<br />

Die Unterlagen zur saP sehen für die südlich <strong>an</strong> den Geltungsbereich <strong>an</strong>grenzenden Flächen (Teilbereiche<br />

4b) die Durchführung gezielter Maßnahmen zur Habitatoptimierung für die Zauneidechse vor.<br />

Diese Flächen sind zugleich als Ausbringungsort für die innerhalb des Geltungsbereichs gef<strong>an</strong>genen<br />

Tiere vorgesehen. Derzeit befinden sich hier überwiegend offene Rohbodenbereiche, sowie Erdhaufen,<br />

Steinhaufen sowie verschiedene gelagerte Materialien wie Schachtrohre aus Beton usw.. Habitateignung<br />

für die Zauneidechse besteht hier <strong>der</strong>zeit vor allem in den schmalen R<strong>an</strong>dbereichen, da<br />

es hier entsprechende Strukturen (Steinhaufen, einzelne Sträucher usw.) gibt.<br />

Für eine gezielte Umgestaltung hinsichtlich einer Habitatoptimierung kommt <strong>der</strong>zeit v. a. ein ca. 15-<br />

20 m breiter Geländestreifen zwischen <strong>der</strong> Grenze des Geltungsbereichs im Norden und <strong>der</strong> Abkippk<strong>an</strong>te<br />

im Süden in Betracht. Hier sind die nachfolgend ben<strong>an</strong>nten Maßnahmen vorgesehen, die in<br />

ihrer Lage, Ausdehnung und konkreten Ausführung im Rahmen <strong>der</strong> beauftragten Umweltbaubegleitung<br />

konkret festgelegt werden. Eine kurzfristige Umsetzung wird erheblich dadurch erleichtert, dass<br />

nötiges Material (Steine, Kies, S<strong>an</strong>d, Holz usw.) direkt vor Ort verfügbar ist und mit kurzen Tr<strong>an</strong>sportwegen<br />

umgehend eingebaut werden k<strong>an</strong>n. Die vorbereitenden Arbeiten (V) sind bereits abgeschlossen;<br />

die Gestaltungsmaßnahmen werden kurzfristig umgesetzt.<br />

Vorgesehen ist eine Kombination aus folgenden Teilmaßnahmen:<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Entfernen vorh<strong>an</strong>dener Erdhaufen (V)<br />

Entfernen ungeeigneter Materialien (z. B. große Betonfertigteile usw.) (V)<br />

Zumindest lokal Aufbringen von durchlässigem, kiesigem Material auf die ebenen Flächen<br />

Errichten von Steinhaufen usw. <strong>an</strong> geeigneten Stellen, auch in Anbindung <strong>an</strong> bestehende Saumbereiche<br />

v. a. im Westen mit bereits gegebener Habitateignung<br />

Errichten geeigneter Bereiche für die Eiablage und Überwinterung (Stein-S<strong>an</strong>dhaufen, teilweise<br />

eingegraben)<br />

Ergänzend dazu sind auch im südlich <strong>an</strong>grenzenden Teilbereich <strong>der</strong> Fläche 4b Maßnahmen zur Habitatoptimierung<br />

vorgesehen, die noch konkret festzulegen sind. Als kurzfristig realisierbare Maßnahmen<br />

kommen hier insbeson<strong>der</strong>e auch Pflegemaßnahmen zur Zurückdrängung invasiver Neophyten<br />

und kleinräumige Biotopgestaltungsmaßnahmen in Betracht.<br />

3.2 Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Pl<strong>an</strong>s<br />

Der B-Pl<strong>an</strong> sieht zum einen gezielte Maßnahmen zur Struktur<strong>an</strong>reicherung und -optimierung in einer<br />

Größenordnung von ca. 1.200 m² vor (vgl. Kap. 7 <strong>der</strong> Begründung zum B-Pl<strong>an</strong>).<br />

So weit möglich sollen d<strong>an</strong>eben Teilbereiche des Ausg<strong>an</strong>gsbest<strong>an</strong>ds vor allem am Ostr<strong>an</strong>d des Areals<br />

erhalten werden. Inwieweit sich hier gezielte Optimierungsmöglichkeiten für die Zauneidechse ergeben,<br />

wird sich im Zuge <strong>der</strong> Realisierung herausstellen.<br />

Armin Beckm<strong>an</strong>n 4 Hohenpeißenberg


Gemeinde Wielenbach: <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> <strong>Son<strong>der</strong>gebiet</strong> "Photovoltaik" <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pähler</strong> <strong>Straße</strong><br />

- Naturschutzfachliche Einschätzung zur Habitatentwicklung für die Zauneidechse -<br />

St<strong>an</strong>d: 08.03.2013<br />

Im Hinblick auf die Habitateignung für die Zauneidechse wesentlich ist die Zielsetzung, auf <strong>der</strong> gesamten<br />

Fläche mageres Grünl<strong>an</strong>d zu schaffen und durch geeignete Pflege zu erhalten (vergl. Kap. 7.8<br />

und 7.9 des B-Pl<strong>an</strong>s). Im Vorfeld wurde mit <strong>der</strong> Gemeinde bereits besprochen, dass hierzu erhöhte<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> die Erdbauarbeiten und <strong>der</strong>en konkrete Umsetzung zu stellen sind. Dies betrifft<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch den Bodenaufbau in den oberen Bereichen unter Verwendung möglichst durchlässigen<br />

Materials ohne nennenswerten Auftrag von Oberboden (vergl. Begründung Kap. 7.6). Bei <strong>der</strong><br />

Pflege ist verstärktes Augenmerk auf das M<strong>an</strong>agement invasiver Arten einerseits sowie die Etablierung<br />

magerer Grasl<strong>an</strong>dbestände zu richten.<br />

3.3 Maßnahmen im Umfeld<br />

Die tatsächlich o<strong>der</strong> potenziell geeigneten Flächen im Umfeld sind nicht im Besitz <strong>der</strong> Gemeinde und<br />

liegen zudem bereits auf dem Gemeindegebiet von Pähl. Daher bestehen keine Möglichkeiten, hier<br />

konkrete Maßnahmen durchzuführen, geschweige denn, diese entsprechend zu sichern.<br />

Im Hinblick auf die kurz- bis mittelfristige L<strong>an</strong>dschaftsentwicklung k<strong>an</strong>n jedoch zumindest für den<br />

Bereich <strong>der</strong> Photovoltaikflächen (Nr. 3) davon ausgeg<strong>an</strong>gen werden, dass sich hier zumindest auf<br />

Teilflächen Strukturen mit potenzieller Eignung für die Zauneidechse entwickeln werden.<br />

3.4 Flächenbil<strong>an</strong>z<br />

3.4.1 Flächenermittlung<br />

Eine vertiefende fachliche Diskussion <strong>der</strong> Frage von Mindestarealen usw. k<strong>an</strong>n <strong>an</strong> dieser Stelle nicht<br />

erfolgen. In <strong>der</strong> Literatur finden sich verschiedenste Angaben von 1 bis 4 ha aufwärts. Wesentlich ist<br />

jedoch nicht nur die bl<strong>an</strong>ke Flächengröße; beson<strong>der</strong>e Relev<strong>an</strong>z kommt v. a. auch den vorh<strong>an</strong>denen<br />

Strukturen und <strong>der</strong>en Stabilität in räumlich-zeitlicher Hinsicht zu. Als pragmatischer Ansatz wurde<br />

im Verfahren eine Gesamtgröße von ca. 2 ha Habitatfläche im räumlichen Verbund zugrunde gelegt.<br />

Bezogen auf die zuvor gen<strong>an</strong>nten Teilbereiche, die überhaupt in Betracht kommen, werden folgende<br />

Flächen <strong>an</strong>gesetzt:<br />

Tabelle 1: Flächenbil<strong>an</strong>z<br />

Teilfläche Flächen<strong>an</strong>satz (m²) Hinweise<br />

1 - nicht innerhalb des Biotopverbunds<br />

2 2000 Teilbereiche im Südteil des Geländes sowie Teilbereiche <strong>der</strong> Böschungen<br />

3 2000 Teilbereiche am Süd- und Ostr<strong>an</strong>d des Areals<br />

4a 5000 gezielt gestaltete Bereiche für die Zauneidechse sowie Teilflächen <strong>der</strong><br />

vorgesehenen Magergrünl<strong>an</strong>dflächen und des östlichen Saumbereichs<br />

4b 6000 Biotopkomplex im Südteil des Pl<strong>an</strong>ungsgrundstücks inklusive Kiesgrube und<br />

gepl<strong>an</strong>ten CEF-Flächen<br />

Summe 15000<br />

Armin Beckm<strong>an</strong>n 5 Hohenpeißenberg


Gemeinde Wielenbach: <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> <strong>Son<strong>der</strong>gebiet</strong> "Photovoltaik" <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pähler</strong> <strong>Straße</strong><br />

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St<strong>an</strong>d: 08.03.2013<br />

3.4.2 Erläuterungen zu den Flächen<strong>an</strong>sätzen<br />

Potenzielle Habitate in Teilfläche 1 bleiben aus den oben gen<strong>an</strong>nten Gründen unberücksichtigt.<br />

Potenzielle Habitate in Teilfläche 2 werden aufgrund <strong>der</strong> aktuellen Habitateignung <strong>an</strong>teilig in die<br />

Lebensraumbil<strong>an</strong>z innerhalb des Biotopverbunds miteinbezogen. Eine Sicherung <strong>der</strong> Flächen ist nicht<br />

möglich.<br />

Bei Teilfläche 3 werden nur Teilbereiche am Süd- und Ostr<strong>an</strong>d <strong>an</strong>teilig berücksichtigt, die im Zuge<br />

<strong>der</strong> laut B-Pl<strong>an</strong> vorgesehenen Gestaltungsmaßnahmen entwickelt werden sollen. Ungeachtet dessen<br />

k<strong>an</strong>n vermutlich davon ausgeg<strong>an</strong>gen werden, dass sich auch Teilbereiche <strong>der</strong> eigentlichen Photovoltaik-Flächen<br />

so entwickeln werden, dass sie zumindest kleinflächig und/o<strong>der</strong> zeitweise einen Beitrag<br />

zum nötigen Habitatmosaik für die Zauneidechse liefern können. Eine flächenbezogene Sicherung<br />

besteht zumindest für Teilbereiche über die Festsetzungen des B-Pl<strong>an</strong>s zur Gründordnung. Eine Qualitäts-Sicherung<br />

im eigentlichen Sinn ist damit zwar nicht verbunden. Die künftige Nutzung <strong>der</strong> Fläche<br />

dürfte jedoch schon aus wirtschaftlichen Gründen deutlich weniger intensiv als beispielsweise<br />

herkömmliche l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung ausfallen. Insofern können für die Flächenentwicklung –<br />

bei allen mit <strong>der</strong> konkreten Umsetzung verbundenen Unwägbarkeiten – insgesamt eher vergleichsweise<br />

günstige Prognosen gestellt werden.<br />

Teilfläche 4a wird vor dem Hintergrund <strong>der</strong> konkret vorgesehenen Maßnahmen mit knapp 25% <strong>der</strong><br />

Gesamtfläche <strong>an</strong>gesetzt. Bei günstiger Entwicklung und zielgerichteter Pflege k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Anteil tatsächlich<br />

nutzbarer Habitatfläche allerdings deutlich höher liegen. Zum jetzigen Zeitpunkt k<strong>an</strong>n diese<br />

Entwicklung jedoch nicht mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit prognostiziert werden, sodass ein eher geringerer<br />

Anteil berücksichtigt wird.<br />

Teilfläche 4 b wird mit Ausnahme <strong>der</strong> ± geschlossenen Gehölzflächen zur Gänze <strong>an</strong>gerechnet. Vor<br />

dem Hintergrund <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sicherung von ausreichenden Habitatflächen für die Zauneidechse<br />

ist <strong>der</strong>zeit die mittel- bis l<strong>an</strong>gfristige Bereitstellung dieser Teilflächen für Naturschutzzwecke vorgesehen.<br />

Die Fläche soll noch zu Abbau- und Verfüllungszwecken genutzt werden. Bei <strong>der</strong> folgenden<br />

Rekultivierung sollen allerdings naturschutzfachliche Ziele im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Inwieweit eine<br />

l<strong>an</strong>gfristige Sicherung für Naturschutzzwecke erfolgen k<strong>an</strong>n, ist <strong>der</strong>zeit noch nicht absehbar. Als<br />

wesentlicher Best<strong>an</strong>dteil im Gesamthabitatsystem für die Zauneidechse ist eine abweichende Nutzung<br />

und Entwicklung jedoch nur d<strong>an</strong>n denkbar, wenn die Habitateignung auf Teilfläche 4a auf größerer<br />

Fläche bestätigt werden k<strong>an</strong>n.<br />

Insgesamt ergibt sich damit eine Fläche von ca. 1,5 ha <strong>an</strong> potenziell geeigneten Habitatflächen für<br />

die Zauneidechse, die <strong>der</strong>zeit vorh<strong>an</strong>den ist bzw. mittelfristig zu entwickeln ist.<br />

Armin Beckm<strong>an</strong>n 6 Hohenpeißenberg


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St<strong>an</strong>d: 08.03.2013<br />

4 Fazit<br />

Bei einer Abschätzung <strong>der</strong> kurz- bis mittelfristig verfügbaren Habitatflächen für die Zauneidechse<br />

wurde eine Flächengröße von ca. 1,5 ha ermittelt. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> überwiegend noch dynamischen,<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Zauneidechse teilweise erst in Entwicklung befindlichen Best<strong>an</strong>dssituation<br />

(nötige Entwicklungszeit <strong>der</strong> Lebensräume) wurde dabei ein eher zurückhalten<strong>der</strong> Flächen<strong>an</strong>satz<br />

zugrunde gelegt. Bei pl<strong>an</strong>gemäßer Entwicklung <strong>der</strong> Flächen k<strong>an</strong>n dieser deutlich höher liegen.<br />

Betrachtet m<strong>an</strong> bei <strong>der</strong> Flächenbil<strong>an</strong>z lediglich den vorhabensbezogenen Verlust <strong>an</strong> potenziell geeigneten<br />

Habitaten im Geltungsbereich, ergeben sich grob geschätzt maximal ca. 0,4-0,5 ha (ca. 1 ha<br />

Offenl<strong>an</strong>d abzüglich wenig bis nicht geeigneter Flächen wie bl<strong>an</strong>ke Kiesflächen, frische Erdmieten<br />

und Ablagerungen, dichte Ru<strong>der</strong>alfluren usw.). Dem stehen gezielte Gestaltungs- und Optimierungsmaßnahmen<br />

auf ca. 0,12 ha im Bereich <strong>der</strong> Photovoltaikflächen und ca. 0,15 ha im Bereich <strong>der</strong> Ausbringungsflächen<br />

gegenüber. Hinzu kommt die vorgesehene Entwicklung magerer Grasl<strong>an</strong>dbestände<br />

auf weit über 1 ha.<br />

Abgesehen von <strong>der</strong> reinen Flächenbil<strong>an</strong>z spielt natürlich auch die Qualität <strong>der</strong> Lebensräume eine<br />

wichtige Rolle, darunter u. a. Anteil, Ausgestaltung und Verbreitung geeigneter Teilhabitate (Sonnplätze,<br />

Eiablagehabitate usw.). Hier besteht kurzfristig insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> für die Ausbringung<br />

gef<strong>an</strong>gener Tiere vorgesehenen Fläche (Nordteil Fläche 4b) erhebliches Entwicklungspotenzial,<br />

mittel- bis längerfristig auch in den südlich <strong>an</strong>grenzenden Bereichen.<br />

Eine Schwierigkeit besteht in <strong>der</strong> engen Zeitschiene, v. a. aufgrund <strong>der</strong> verfahrensbedingt nötigen<br />

kurzfristigen Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen. Hier ist es als günstig zu werten, dass die gezielt gestalteten<br />

Flächen in enger räumlicher Benachbarung zu Bereichen mit zumindest lokal gegebenem Habitatpotenzial<br />

liegen. Auch wenn es sich um „frisch geschaffene Habitatbausteine“ h<strong>an</strong>delt, besteht<br />

hier immerhin ein konkreter räumlicher Funktionsbezug, <strong>der</strong> ein Annehmen <strong>der</strong> neu geschaffenen<br />

Strukturen wahrscheinlicher macht.<br />

Bei allen Unwägbarkeiten <strong>der</strong> Entwicklung ist dabei auch zu berücksichtigen, dass die <strong>der</strong>zeit verbliebenen<br />

Habitate <strong>der</strong> Zauneidechse im Zuge einer L<strong>an</strong>dschaftsdynamik entst<strong>an</strong>den sind, die nicht<br />

gezielt auf Bel<strong>an</strong>ge dieser Art (o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Arten) Rücksicht nahm.<br />

Insgesamt ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Maßnahmen bei sachgerechter Umsetzung<br />

dazu geeignet sind, die ökologische Funktion <strong>der</strong> Lebensstätten <strong>der</strong> Zauneidechse im räumlichen<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g aufrecht zu erhalten.<br />

5 Anh<strong>an</strong>g<br />

Karte 1 (siehe Folgeseite)<br />

Armin Beckm<strong>an</strong>n 7 Hohenpeißenberg


Gemeinde Wielenbach: <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> <strong>Son<strong>der</strong>gebiet</strong> "Photovoltaik" <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pähler</strong> <strong>Straße</strong><br />

- Naturschutzfachliche Einschätzung zur Habitatentwicklung für die Zauneidechse -<br />

Karte 1 - Übersichtslagepl<strong>an</strong> (siehe Text) 1:5.000<br />

2 3<br />

4a<br />

1<br />

4b<br />

Legende<br />

Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s<br />

Gemeindegrenze<br />

Geodaten: (C) Bayer. Vermessungsverwaltung: Digitales Orthophoto 2m (BVV) (http://geodaten.bayern.de/ogc/ogc_dop200_oa.cgi?)

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