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GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

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G E M E I N D E - I N F O<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>zweites</strong> <strong>Halbjahr</strong> <strong>2003</strong><br />

G E M E I N D E<br />

W I E L E N B A C H<br />

Informationen und Berichte aus dem Gemeindegeschehen der<br />

Gemeindeteile<br />

Wielenbach<br />

Wilzhofen<br />

Siedlung Hardt<br />

Haunshofen<br />

Bauerbach<br />

Ein in periodischen Abständen erscheinendes Informationsblatt<br />

herausgegeben von der Gemeinde Wielenbach<br />

Peter-Kaufinger-Straße 10, 82407 Wielenbach<br />

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Erster Bürgermeister K. Steigenberger<br />

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder.


- 2 -<br />

I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />

• Vorwort des ersten Bürgermeisters Seite 4<br />

• Informationen aus dem Gemeinderat Wielenbach Seite 6<br />

Auszüge aus den Sitzungen von Juli <strong>2003</strong><br />

bis Dezember <strong>2003</strong><br />

• Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen Seite 19<br />

• Aktuelles aus den Gemeindeteilen:<br />

- Wielenbach Seite 22<br />

- Wilzhofen und Siedlung Hardt Seite 22<br />

- Haunshofen und Bauerbach Seite 23<br />

- Allgemein Seite 24<br />

• Aktuelle Hinweise Seite 24<br />

• Bekanntmachungen Seite 25<br />

• Personalien, Eheschließungen, Geburten, Seite 27<br />

Geburtstage, Ehejubiläen, Sterbefälle<br />

• Terminkalender Seite 30<br />

Anlagen:<br />

• Schießtermine der Schützengesellschaft Wilzhofen <strong>2003</strong>/2004<br />

• Schutzgebietsplan für die Wasserversorgung Wielenbach<br />

• Ortsverschönerungs- und Gartenbauverein „Das Kreuz mit der Grabpflege“<br />

• Tierseuchenbeiträge 2004 – Gemeinden nicht mehr zuständig –<br />

• Tierseuchenrecht; Schutzimpfung gegen Rauschbrand u. Pararauschbrand<br />

• Presseinformation: Gesetzliche Unfallversicherung von Haushaltshilfen


- 3 -<br />

Gedanken zum Jahreswechsel<br />

Nimm Dir Zeit um zu arbeiten;<br />

Es ist der Preis des Erfolges.<br />

Nimm Dir Zeit um nachzudenken;<br />

Es ist die Quelle der Kraft.<br />

Nimm Dir Zeit um zu träumen;<br />

Es ist der Weg zu den Sternen.<br />

Nimm Dir Zeit um auszuspannen;<br />

Es ist der Balsam für Leib und Seele.


- 4 -<br />

Vorwort des ersten Bürgermeisters<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

in den letzten beiden Gemeinde-Infos habe ich auf die schlechte Wirtschaftslage und die damit<br />

zusammenhängende Finanzkrise des Bundes bis runter zu den Gemeinden hingewiesen. Leider hat<br />

sich bisher nicht viel getan, worauf man auf eine wesentliche Verbesserung der Situation schließen<br />

könnte. Selbst die Bayerische Staatsregierung hat jetzt auf allen Gebieten Einsparungen in<br />

Höhe bis zu 15 % angekündigt, was wiederum die Gemeinden als Zuwendungsempfänger für verschiedene<br />

Aufgaben treffen wird.<br />

Weiter ausholen möchte ich hier nicht mehr.<br />

Sehr zufrieden kann die Gemeinde mit der Bezuschussung zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

in Wilzhofen sein. Für alle zuwendungsfähigen Kosten dieser Maßnahme wurden Zuwendungen<br />

in Höhe von 75 %, dies entspricht einer Summe von 870.000,-- €, zugesichert. Nach Vorlage<br />

der Plangenehmigung erfolgte die Vergabe des 1. Bauabschnittes in der Gemeinderatssitzung<br />

am 19. August an die Firma Huber aus Neuried. Diese ansonsten zuverlässige Firma konnte<br />

den vorgesehenen Baubeginn Anfang September nicht einhalten.<br />

Als im Oktober mit dem Bau der neuen Zufahrtsstraße begonnen wurde, kam die nächste Hiobsbotschaft.<br />

Die Bahn teilte uns mit, dass sie mit der geplanten Maßnahme nicht einverstanden ist.<br />

Da die Bahn bei der Planung und im Plangenehmigungsverfahren beteiligt gewesen ist, war die<br />

plötzlich Ablehnung unerklärlich. Daraufhin versuchte man vergeblich, einen kompetenten Verantwortlichen<br />

für eine Stellungnahme zu finden. Erst Anfang Dezember konnte die Angelegenheit<br />

mit der Bahn geklärt werden uns somit dürfte dem Weiterbau im Frühjahr nichts mehr im<br />

Wege stehen.<br />

Aus der Presse werden Sie sicher die unverständlichen und überzogenen Äußerungen der Weilheimer<br />

Stadträte gegen die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche südwestlich<br />

von Wilzhofen mit verfolgt haben. Auch einige gemeinsame Termine konnten die Bedenken der<br />

Stadt nicht ausräumen. Selbst ein Kompromissvorschlag von Herrn Landrat Braun begeisterte<br />

die Stadträte im Bauausschuss nicht. Diese fordern die Aufgabe der neuen Gewerbefläche, da<br />

sie gerade wegen der exponierten Lage an der B 2 die Ansiedlung großer Discounterfirmen als<br />

Konkurrenz zu Weilheim befürchten.<br />

Geht man davon aus, dass von der 5, 1 ha großen Fläche, die von der Gemeinde zuerst einmal in<br />

Abschnitten zu erwerben ist, aktuell ein Gewerbeflächenbedarf von 3,5 ha vorliegt und auch<br />

noch Erschließungs- und Ausgleichsflächen wegfallen, kann von einer überdimensionalen Ausweisung<br />

nicht die Rede sein. Außerdem soll die Fläche für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren ausreichen.<br />

Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, den Flächennutzungsplan noch im Jahre <strong>2003</strong> zu<br />

beschließen. Ich denke, dass dies – auch wenn die Stadt Weilheim gebeten hat, den Beschluss<br />

noch 2 Monate zu verschieben – in der Abschlusssitzung am 16.12.<strong>2003</strong> erfolgt sein wird.


- 5 -<br />

Wie in vielen anderen Gemeinden ist nun auch in Wielenbach die Postfiliale zum<br />

1. Oktober <strong>2003</strong> von einer Postagentur abgelöst worden. Von vorneherein war klar, dass die Filiale<br />

schließen wird, sobald die jahrelange und zuletzt sehr intensive Suche nach einem Geschäft,<br />

das die Aufgaben der Post übernimmt, erfolgreich ist.<br />

Der jetzigen Gemeindeverwaltung vorzuwerfen, sie habe geschlafen sowie weitere unpassende<br />

zynische Bemerkungen in einem anonymen Beitrag eines „Parteiblattes“ sind völlig aus der Luft<br />

gegriffen.<br />

Ich denke, durch die verlängerten Öffnungszeiten und dem gleichen Angebot wie vorher ist die<br />

Postagentur bei der Gärtnerei ebenso akzeptabel.<br />

Um dem Parkproblem Herr zu werden, wird der Grundstückseigentümer bis März noch weitere 3<br />

Parkplätze zur Verfügung stellen.<br />

Bleibt nur noch zu hoffen, dass diese Lösung der Post auch von Dauer ist.<br />

Wie in der Bürgerversammlung Ende Februar bereits angekündigt, ist eine Erhöhung der Wassergebühren<br />

für das gesamte Gemeindegebiet sowie ein Anheben der Abwassergebühren im Gemeindeteil<br />

Haunshofen unumgänglich. Der Deckungsgrad dieser kostendeckenden Einrichtungen<br />

liegt momentan bei etwa 70 %.<br />

Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt wird gravierende Unterdeckungen nicht mehr dulden<br />

und dies durch die Ablehnung des Gemeindehaushaltes unterstreichen.<br />

Die letzte Erhöhung der Wassergebühren war 1991, die der Abwassergebühren liegt schon 20<br />

Jahre zurück. Um wieder eine annähernd 100%ige Deckung zu erreichen, werden wir um eine<br />

Erhöhung von etwa 30 % nicht hinwegkommen. Im Vergleich zu anderen Gemeinden gehören unsere<br />

Gebührensätze immer noch zu denen am unteren Limit.<br />

Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich es nicht versäumen, all jenen ein herzliches „Dankeschön“<br />

zu sagen, die sich auch im vergangenen Jahr wieder in den Dienst für die Allgemeinheit<br />

gestellt haben und auf verschiedene Art und Weise – ob in Vereinen, in öffentlichen Einrichtungen<br />

oder im privaten Kreis – für andere Zeit aufgebracht und gewirkt haben.<br />

Es wäre schön, wenn Sie diesen Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit und für das Leben in unseren<br />

Dörfern auch im kommenden Jahr weiterführen. Letztendlich trägt die Gemeinde einen großen<br />

Nutzen daraus.<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch bei Ihnen möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie<br />

das eine oder andere Mal Verständnis für die Sorgen und Nöte unserer Gemeinde aufbrachten.<br />

Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest,<br />

erholsame, ruhige Feiertage<br />

sowie Gesundheit, Glück und Zufriedenheit im Jahr 2004<br />

wünscht Ihnen allen<br />

Ihr<br />

Korbinian Steigenberger


- 6 -<br />

Informationen (Auszüge) aus dem Gemeinderat<br />

Sitzung vom 15.07.<strong>2003</strong><br />

Wasserversorgung der Gemeinde Wielenbach<br />

hier: Vorstellung der Einzugsgebietsermittlung und des Schutzgebietsvorschlages durch<br />

Herrn Nehmet, Büro Dr. Blasy und Dr. Øverland, Eching, und Beschluss zur Einleitung<br />

des Wasserrechtsverfahrens<br />

Erster Bürgermeister Steigenberger und Herr Nehmet gehen zunächst auf die lange Vorgeschichte zur<br />

Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes ein.<br />

Herr Nehmet führt aus, dass die Altlastdeponie in Unterhausen keine gravierende Belastung für das<br />

Trinkwassereinzugsgebiet von Wielenbach darstellt und der Brunnen in Wielenbach nicht davon tangiert<br />

ist. Eine Belastung besteht aber für den Westerbach.<br />

Der Schutzgebietsvorschlag wurde gegenüber dem bereits vorgelegten Vorschlag überarbeit.<br />

So wurde nunmehr die Schutzzone II verkleinert mit der Folge, dass weniger landwirtschaftliche Flächen<br />

von den Auflagen betroffen sind.<br />

Ein Gefährdungspotential besteht bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen auf der B 2.<br />

Allerdings ist hier auch eine ausreichende Reaktionszeit gegeben.<br />

Die B 2 sollte nach RistWaG ausgebaut werden. Allerdings besteht nach Meinung von Herrn Nehmet<br />

hierauf kein Rechtsanspruch, da die Straße bereits zum Zeitpunkt der Neuausweisung des Schutzgebietes<br />

für die Trinkwasserversorgung von Wielenbach Bestand war.<br />

Zwischen der Bahnlinie und der B 2 existiert kein Grundwasserleiter, so dass der Einfluss von seitens<br />

der Bahn verwendeter Pflanzenschutzmittel nur durch Oberflächenwassereintrag gegeben ist. Dieses<br />

Gefahrenpotential kann allerdings als relativ gering eingestuft werden.<br />

Erläutert werden die Funktionen der Schutzzonen. Die Größe der Zone II (bakteriologischer Schutz)<br />

ist z.B. abhängig von der 50-Tage-Fließzeit zum Brunnen.<br />

Bei der Schutzgebietsermittlung und der Zonenausweisung wurde darauf geachtet „Flächenanschnitte“<br />

zu vermeiden.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />

Mit dem Gutachten vom 23.06.<strong>2003</strong> des Ingenieurbüros Dr. Blasy und Dr. Øverland, Eching, über die<br />

Einzugsgebietsermittlung und den Schutzgebietsvorschlag für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde<br />

Wielenbach besteht Einverständnis.<br />

Das Wasserrechtsverfahren zur Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes der Gemeinde Wielenbach<br />

ist auf dieser Grundlage zu beantragen.<br />

Dem Wasserwirtschaftsamt ist das Gutachten vorab zur Stellungnahme vorzulegen.<br />

Das Ingenieurbüro Dr. Blasy + Øverland, Eching, wird beauftragt den erforderlichen Wasserrechtsantrag<br />

mit Schutzgebietsvorschlag auszuarbeiten.<br />

Der Lageplan mit den vorgeschlagenen Schutzzonen ist als Anlage abgedruckt.


- 7 -<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Haunshofen“;<br />

In der Sitzung am 27.05.<strong>2003</strong> wurde durch den Gemeinderat die vereinfachte Änderung des Ortskern-<br />

Bebauungsplanes Haunshofen im Hinblick auf den Wegfall der ursprünglich festgesetzten Baugrenzen<br />

und einer geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches bei der Flurnummer 603 in Richtung Osten.<br />

Das Änderungsverfahren wurde in der Zeit vom 02.06.<strong>2003</strong> bis 04.07.<strong>2003</strong> durchgeführt.<br />

Bedenken und Anregungen gingen während dieser Frist nicht ein.<br />

Aufgrund einer Empfehlung des Sachgebietes Städtebau, Landratsamt Weilheim-Schongau, vom<br />

25.06.<strong>2003</strong> wurde noch eine städtebauliche Begründung ausgearbeitet.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung hierzu kann gemäß § 10 Abs. 1<br />

BauGB als Satzung beschlossen werden.<br />

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung<br />

(BayBO) und der Verordnung über die Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) erlässt die Gemeinde Wielenbach folgende erste Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Ortskern Haunshofen“ einschließlich der Begründung vom 04.07.<strong>2003</strong> hierzu als Satzung:<br />

§ 1<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Haunshofen“<br />

1. Die festgesetzten Baugrenzen werden ersatzlos gestrichen.<br />

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortskern Haunshofen“ wird an der östlichen Grundstücksgrenze<br />

der Fl.Nr. 45 der Gemarkung Haunshofen in einer geraden Linie von 5,0 m ab der<br />

nordöstlichen Grundstücksecke und 8,0 m ab der südöstlichen Grundstücksecke nach Osten Fl.Nr.<br />

603 erweitert.<br />

Die weiteren Festsetzungen und die Hinweise des Bebauungsplanes „Haunshofen – Ortskern“<br />

bleiben von dieser Änderung unberührt und werden nachrichtlich in den Bebauungsplan „Haunshofen-Ortskern,<br />

erste Änderung“ übernommen.<br />

3. Der bisherige Planteil wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch den Planteil vom<br />

21.05.<strong>2003</strong> ersetzt.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.<br />

Antrag der Firma Huttner, Raisting, auf Genehmigung einer Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl<br />

Mit Schreiben vom 21.05.<strong>2003</strong> wurden durch das Landratsamt Weilheim-Schongau die Antragsunterlagen<br />

der Fa. Huttner, Raisting, auf Genehmigung einer Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage auf<br />

der Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl übermittelt.<br />

Um Stellungnahme bzw. Mitteilung von aus Sicht der Gemeinde Wielenbach evtl. notwendiger Auflagen<br />

und Bedingungen wird gebeten.


- 8 -<br />

Das geplante Vorhaben umfasst die Behandlungsanlage für Betonreste, Brech- und Siebanlage sowie<br />

die Lagerung von vorsortierten Baustellenreststoffen, Betonbruch aus Hausabrissen, Wurzelstöcken<br />

und fertigen Fraktionen, die zum Wiedereinbau geeignet sind. Die Sortierreste werden in bereitgestellte<br />

Container eingebracht und von Fremdfirmen verwertet.<br />

Die Brechung des Materials erfolgt durch hydraulische Pressen, die Bewegung der Materialien auf<br />

dem Gelände wird mehrheitlich von Baggern, Radladern und den Lkw’s der Fa. Huttner ausgeführt.<br />

Der Standort, bei dem es sich um die ehemalige Kiesgrube der Fa. Huttner handelt, liegt ca. 500,0 m<br />

zum Aussiedlerhof Roming bzw. zur Teichwirtschaft und etwa 300,0 m zum neuen Aussiedlerhof<br />

Geiger (Fl.Nr. 274 und 274/1 der Gemarkung Wielenbach) entfernt.<br />

Die Zufahrtnahme erfolgt laut Baueingabeplan über in der Gemarkung Pähl liegende Straßen.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />

Die Gemeinde Wielenbach erhebt grundsätzlich Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb einer<br />

Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage auf der Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl.<br />

Es sind nachweislich ausreichend Vorkehrungen zu treffen, die jegliche Beeinträchtigungen der angrenzenden<br />

Bebauung auf den Fl.Nrn. 286, 274 und 274/1 (geplanter Aussiedlerhof Geiger) der Gemarkung<br />

Wielenbach ausschließen.<br />

Des weiteren ist bei der Beurteilung des Vorhabens die gemeindliche Flächennutzungsplanung, die für<br />

einen Teilbereich der Fl.Nrn. 298, 297, 296, 295, 295/1 und 294 die Ausweisung eines Mischgebietes<br />

vorsieht, mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.<br />

Zu dem Vorhaben gehört werden sollte auch das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft in der<br />

Demollstrasse (Landesanstalt für Gewässergüte).<br />

Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass eine generelle Verkehrsführung des An- und Abfahrtverkehrs<br />

durch den Gemeindeteil Wielenbach nicht erfolgen darf.<br />

Sitzung vom 19.08.<strong>2003</strong><br />

Erlass einer vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />

für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens Wielenbach<br />

Durch den Hauptverwaltungsausschuss wurde in der Sitzung am 22.07.<strong>2003</strong> aufgrund des Antrages<br />

von Gemeinderatsmitglied Sabine Bartl vom 14.01.<strong>2003</strong> die Änderung der Kindergartengebühren im<br />

Hinblick auf eine Neuregelung der bisherigen Geschwisterermäßigung, der Einführung einer Kindergartengebühr<br />

für die Inanspruchnahme der seit 01.01.<strong>2003</strong> eingerichteten erweiterten Vormittagsgruppe<br />

sowie eine maßvolle Erhöhung des Elternanteiles an den Beförderungskosten vorberaten.<br />

Der Hauptverwaltungsausschuss hat sich gegen eine Erhöhung der Kindergartengebühren ausgesprochen<br />

und spricht folgende Empfehlung an den Gemeinderat aus:<br />

Die bisherige Regelung zur Geschwisterermäßigung sollte vollinhaltlich entfallen und durch nachstehende<br />

Regelung ersetzt werden:<br />

Kinder aus Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten eine Geschwisterermäßigung auch, wenn nur<br />

ein Kind den Kindergarten besucht.<br />

Die Geschwisterermäßigung soll 10,-- € betragen.


- 9 -<br />

Nicht erhöht wird auch das Spiel- und Getränkegeld sowie der Anteil der Eltern an den Beförderungskosten.<br />

Aufgrund dieser Empfehlung ergehen nachstehende Beschlüsse zur Änderung der Kindergartengebührensatzung<br />

und zur Erhöhung des Elternanteils an den Beförderungskosten der Kindergartenbuslinie:<br />

Die Gemeinde Wielenbach erlässt aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetztes –<br />

KAG- folgende vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von<br />

Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens Wielenbach i.d.F. vom<br />

22.08.1994:<br />

§ 1<br />

§ 3 Gebührenhöhe, Fälligkeit, Entstehung erhält folgende Fassung:<br />

(1) Für die Vormittagsgruppe: 48,50 € monatlich<br />

Für die erweiterte Vormittagsgruppe: 60,00 € monatlich<br />

Für die Nachmittagsgruppe:<br />

35,50 € monatlich<br />

Für die Ganztagsgruppe:<br />

90,00 € monatlich<br />

(2) Für den Fall, dass ein Kind öfters (ab 3 mal) im Monat nicht pünktlich um 12.30 Uhr abgeholt<br />

wird oder um 7.30 Uhr bereits in den Kindergarten gebracht wird, wird für diesen Monat die Gebühr<br />

für die verlängerte Vormittagsgruppe erhoben.<br />

(3) Es wird pro Monat ein Spiel- und Getränkegeld von 3,-- € erhoben.<br />

(4) Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr erhoben. Bei Abwesenheit (Krankheit oder entschuldigtes<br />

Fehlen) für mehr als 4 Wochen hintereinander, wird ein Monat nicht berechnet.<br />

Krankheitsdauer unter 4 Wochen, Ferien und Fehlen befreit nicht von der Gebührenpflicht, es sei<br />

denn, dass das Kind gemäß § 6 Abs. 2 und 3 der Kindergartenbenutzungssatzung ausgeschlossen<br />

wird.<br />

Bei Abmeldungen für den Monat Juli sind auch die Benutzungsgebühren für den Monat August<br />

zu entrichten.<br />

(5) Besucht ein drittes und jedes weitere Kind einer Familie den Kindergarten werden für diese jeweils<br />

10,-- € weniger Gebühren erhoben.<br />

(6) Die Beiträge werden grundsätzlich per Lastschrift erhoben.<br />

(7) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten.<br />

(8) Bei Neuaufnahme, Ausschluss und Austritt eines Kindes während des Monats sind die Gebühren<br />

für den vollen Monat zu entrichten<br />

(9) Die Kosten für die Beförderung werden von der Gemeinde festgelegt. Die Erziehungsberechtigten<br />

werden durch Aushang oder schriftlich verständigt.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die Änderungssatzung tritt am 01.09.<strong>2003</strong> in Kraft.


- 10 -<br />

Am Einnahmendeckungsgrad der Beförderungskosten soll zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderung<br />

vorgenommen werden. Der Elternanteil an den Beförderungskosten wird damit für das Kindergartenjahr<br />

<strong>2003</strong>/2004 nicht erhöht.<br />

Erlass einer siebten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung von gemeindlichen<br />

Bestattungseinrichtungen (Erhöhung der Friedhofsunterhaltungsgebühren ab<br />

01.01.<strong>2003</strong>)<br />

Bei den Beratungen zum Haushalt für das Jahr <strong>2003</strong> wurde im Finanzausschuss bereits eine Erhöhung<br />

der Friedhofsunterhaltsgebühren eingeplant.<br />

Diese Einnahme in Höhe von 12.000,-- € wurde auch vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung über<br />

den Haushaltsplan und der Haushaltssatzung beschlossen.<br />

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses werden seit Herbst 2001die genau geleisteten<br />

Arbeits- und Maschinenstunden des gemeindlichen Bauhofes für die verschiedenen Abschnitte ermittelt.<br />

Es stellte sich hierbei eine gravierende Unterdeckung (49 %) bei der Haushaltsstelle 7500.1145<br />

heraus.<br />

Eine Erhöhung der Friedhofsunterhaltsgebühren von derzeit 17,50 € auf mindestens 40,00 € wäre deshalb<br />

erforderlich. Bei dieser Gebührengestaltung würde in diesem Jahr eine Einnahme in Höhe von<br />

11.960,00 € (299 verkaufte Gräber) auf die betreffende Haushaltsstelle treffen.<br />

Der kommunale Prüfungsverband steht einer Erhebung der Friedhofsunterhaltsgebühr positiv gegenüber,<br />

da diese Gebühr eine kurzfristige Anpassung der tatsächlichen Aufwendungen für den Friedhofsunterhalt<br />

ermöglicht. Er empfiehlt aber die Friedhofsunterhaltsgebühren entsprechend der Grabgrößen<br />

(Grabschächte) zu staffeln.<br />

Im Friedhof von Wielenbach gibt es zur Zeit:<br />

23 Einzelgräber ( 1 Grabschacht )<br />

223 Doppelgräber ( 2 Grabschächte )<br />

Im Friedhof von Haunshofen gibt es zur Zeit:<br />

8 Einzelgräber ( 1 Grabschacht )<br />

41 Doppelgräber ( 2 Grabschächte )<br />

4 Dreifachgräber ( 3 Grabschächte )<br />

Der Hauptverwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.07.<strong>2003</strong> an den Gemeinderat mehrheitlich<br />

die Empfehlung abgegeben, die Friedhofsunterhaltungsgebühr ab 01.01.<strong>2003</strong> zu erhöhen.<br />

Aufgrund dieser Empfehlung ergeht nachstehender Beschluss zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung:<br />

Die Gemeinde Wielenbach erlässt aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetztes<br />

(KAG) folgende siebte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung<br />

von gemeindlichen Bestattungseinrichtungen i.d.F. vom 24.10.2000:


- 11 -<br />

§ 1<br />

§ 3 Grabgebühren und Friedhofsunterhaltungsgebühren wird wie folgt geändert:<br />

§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

Neben den Grabgebühren wird eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben.<br />

Diese beträgt für ein Einzelgräber 35,00 EUR<br />

für ein Doppelgrab 40,00 EUR<br />

für ein Dreifachgrab 45,00 EUR<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.<strong>2003</strong> in Kraft.<br />

Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong><br />

Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage auf dem Gebiet der Gemeinde Wielenbach;<br />

hier: Vorstellung des Unternehmens WindWelt AG, Bonn, durch Dipl.-Ing. Hanisch<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.08.<strong>2003</strong> dafür ausgesprochen, dass sich das Unternehmen<br />

WindWelt AG zunächst vorstellen sollte, bevor seitens der Gemeinde eine Stellungnahme zu der<br />

geplanten Errichtung der Freiflächen-Solaranlage ergeht.<br />

Zur Sitzung geladen wurde Herr Dipl.-Ing. Hanisch, als Vertreter des Unternehmens.<br />

Herr Hanisch erläutert, dass die Fa. WindWelt AG bislang eine Freiflächen-Solaranlage in der Bundesrepublik<br />

Deutschland, nämlich in der Gemeinde Untergriesbach – Ortsteil Oberötzdorf – betreibt.<br />

Da es sehr schwierig ist geeignete Dachflächen für eine Freiflächen-Solaranlage zu finden und die in<br />

diesem Fall einzugehende Dienstbarkeiten eine große Belastung darstellen, ist das Unternehmen dazu<br />

übergegangen, Solaranlagen auf Freiflächen zu planen.<br />

Die Suche danach erfolgte über Inserate in landwirtschaftlichen Zeitungen. In den letzten Monaten<br />

wurde die Flächensuche in Süddeutschland intensiviert, da für diesen Raum eine höhere Sonneneinstrahlung<br />

als in anderen Gebieten vorausgesagt und deshalb mit einem Mehrertrag zwischen 15 % bis<br />

20 % gerechnet wird.<br />

Das Unternehmen besteht seit 1996 uns ist seit 2,5 Jahren eine Aktiengesellschaft. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

geht über einen Zeitraum von 20 Jahren. Erst danach wird mit einem prozentual hohen<br />

Erlös gerechnet, allerdings arbeitet die Anlage bereits in den ersten Jahren, wenn auch gering, mit<br />

Gewinn. Diese sind gewerbesteuerpflichtig.<br />

Herr Hanisch erläutert den Aufbau und die Funktion der Freiflächen-Solaranlage. Diese ist vollkommen<br />

emmissionsfrei und spiegelt nicht, da sie aus hochtransparenten Gläsern besteht, die 33 % der<br />

Sonneneinstrahlung aufnehmen. Die Messung der Einspeiseleistung erfolgt nach der Trafo-Station.<br />

Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich liegt bei etwa 30 % und erfolgt auf der Fläche<br />

selbst. Die Erforderlichkeit einer UVP-Prüfung ist abhängig von der Anlagengröße. Diese Prüfung<br />

wird bei einer Größe von über 6,0 ha Gesamtfläche notwendig.<br />

Die „Lebensdauer“ der Module liegt bei über 20 Jahren. Der Wirkungsgrad ist, da es sich um kristalline<br />

Module handelt, stets gleichbleibend.


- 12 -<br />

Die Vorteile einer Solaranlage sind:<br />

1. Saubere Energie (Energiewende)<br />

2. Reduzierung der Abhängigkeit von Importenergie<br />

3. Aufwertung der bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

Durch das Unternehmen werden die Kosten für die Bauleit- und Grünordnungsplanung übernommen.<br />

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstandene Schäden werden finanziell ausgeglichen.<br />

Planungen der Gemeinde oder anderer Behörden werden berücksichtigt, ggf. kommen Flächen dann<br />

nicht mehr in Betracht.<br />

Der Pachtvertrag wird auf 20 Jahre mit der Option auf eine Verlängerung um zwei Mal 5 Jahre abgeschlossen.<br />

Durch eine Bankbürgschaft wird die Verpflichtung des Unternehmens gesichert, die Anlage jederzeit<br />

wieder zurückzubauen oder zurückbauen zu können.<br />

Zur Errichtung einer Anlage werden mögliche ortsansässige Handwerker und Firmen herangezogen.<br />

Die Grundstücke bei Wilzhofen sind deshalb geeignet, da diese nicht unmittelbar an einem Siedlungsbereich<br />

liegen und durch die B 2 bereits eine gewisse Vorbelastung der Landschaft und Natur gegeben<br />

ist.<br />

Andere Standortvorschläge würden geprüft werden.<br />

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben grundsätzlich<br />

zu entscheiden.<br />

Widmung der Erschließungsstraße „Albert-Geiger-Straße“ im Baugebiet „Gschwandtner-<br />

Garten“ als Ortsstraße (Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG)<br />

Die Voraussetzungen für die Widmung der Erschließungsstraße im Baugebiet „Gschwandtner-Garten“<br />

liegen nunmehr vor. Um die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu erhalten, bedarf es noch der formellen<br />

Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG als Ortsstraße.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />

Die im Baugebiet „Gschwandtner-Garten“ hergestellte Erschließungsstraße „Albert-Geiger-Straße“<br />

wird gemäss Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur öffentlichen Straße mit der Einteilung als Ortsstraße gewidmet.<br />

Antrag von Kathi Köberl u.a. auf Änderung der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen<br />

hinsichtlich der Zulässigkeit der Errichtung von Grabeinfassungen<br />

Laut bisheriger Regelung in der Friedhofssatzung dürfen Grabbeete keine Einfassungen erhalten. Dieses<br />

Verbot besteht seit Belegung des Friedhofes Wielenbach.<br />

Grundsätzlich gibt es Gründe, die für oder auch gegen die Zulassung einer Grabeinfassung sprechen.<br />

Einerseits vermindert diese den Pflegeaufwand des einzelnen, andererseits erhöht aber die Grabeinfas-


- 13 -<br />

sung die Probleme bei der Grünanlagenpflege. So ist es nicht möglich, den Grasbewuchs direkt an der<br />

Einfassung zu mähen. Dieser muss künftig durch den Grabpflegenden beseitigt werden.<br />

Ein weiterer Punkt könnte das „Erscheinungsbild“ der Friedhofsanlage sein. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt<br />

rechtlich nicht möglich, alle Grabinhaber zur Errichtung einer Grabeinfassung zu verpflichten.<br />

Das bedeutet, dass dies entweder in allen Fällen freigestellt bleiben muss, oder, alternativ hierzu, diese<br />

Wahlmöglichkeit nur bei „Altfällen“ eingeräumt wird und bei Neuanlegungen von Gräbern eine entsprechende<br />

Verpflichtung ausgesprochen wird.<br />

Für den kirchlichen Friedhof in Wilzhofen wurde eine Wahlmöglichkeit für alle eingeräumt.<br />

Die Errichtung von Grabeinfassungen ist im Grunde eine Frage des (persönlichen) Geschmacks und<br />

wird demzufolge von vielen befürwortet und von vielen abgelehnt.<br />

Inwieweit der Gemeinderat dem Antrag stattgibt und eine entsprechende Satzungsänderung vornimmt,<br />

wird nach Abwägung aller Gründe zu treffen sein.<br />

Nach eingehender Beratung wird dem Antrag von Frau Köberl und den Mitunterzeichnern auf die Zulassung<br />

von Grabeinfriedungen stattgegeben.<br />

Mitteilungen und Informationen<br />

Anerkennungsverfahren für den Waldkindergarten Weilheim „die Wurzelkinder e.V.“<br />

Mit Bescheid vom 20.01.<strong>2003</strong> hat das Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Jugend und Familie,<br />

den vorgenannten Waldkindergarten die Anerkennung zum Betrieb erteilt und u.a. auch die Gemeinde<br />

Wielenbach in dessen Einzugsgebiet aufgenommen. Die Gemeinde Wielenbach hatte im Vorfeld bereits<br />

mit Schreiben vom 22.10.<strong>2003</strong> ihr Einvernehmen nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayKiG im Rahmen<br />

des Anerkennungsverfahrens verweigert.<br />

Gegen den Bescheid des Landratsamtes vom 20.01.<strong>2003</strong>, mit dem gleichzeitig das gemeindliche Einvernehmen<br />

ersetzt wurde, hat die Gemeinde Wielenbach mit Datum vom 14.02.<strong>2003</strong> Widerspruch<br />

eingelegt.<br />

Da das Landratsamt dem Widerspruch nicht abgeholfen hat, wurde dieser zur Entscheidung der Regierung<br />

von Oberbayern vorgelegt. Entsprechend der Widerspruchsentscheidung hat das Landratsamt<br />

Weilheim-Schongau mit Abhilfebescheiden vom 09.09.<strong>2003</strong> die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens<br />

aufgehoben und die Gemeinde Wielenbach aus dem Einzugsgebiet des Waldkindergartens<br />

Weilheim herausgenommen.<br />

Ergebnis des Ortstermins vom 13.10.<strong>2003</strong> – Moosstraße – mit Herrn Strauß, Landratsamt Weilheim-Schongau<br />

Das Absinken der Straße ist vorrangig durch den schlechten Untergrund sowie die großen Achslasten<br />

der Fahrzeuge bedingt. Die Birkenbäume tragen durch die Entwässerung des Untergrundes ebenfalls<br />

dazu bei, haben aber durch ihr Wurzelwerk eine insgesamt wichtige den Straßenkörper tragende Funktion.<br />

Herr Strauß hat folgende Vorschläge unterbreitet:<br />

- Entsiegelung der Straße mit daraus resultierendem geringerem Unterhaltungsaufwand<br />

- größere Senkungen mit Kiesmaterial auffüllen und mit einer Spritzteerung überziehen oder


- 14 -<br />

- die gesamte Straßenfläche fräsen, profilieren und nur asphaltieren (sehr kostenintensiv)<br />

Bei einer Bitumenauffüllung besteht aufgrund des Gewichtes die Gefahr einer weiteren Absenkung.<br />

Außerdem ist der Angleich an die bestehende Decke problematisch.<br />

Die jetzigen Ausbesserungs- bzw. Teerarbeiten wurden von der Stadt Weilheim ausgeführt. Die Gemeinde<br />

Wielenbach hat lediglich die Materialkosten zu tragen.<br />

Sitzung vom 21.10.<strong>2003</strong><br />

Abwasserbeseitigung Bauerbach<br />

hier: Vorstellung der durch das Ingenieurbüro Dippold und Gerold, Germering, erstellten<br />

Abwasserstudie<br />

Laut Auftrag des Gemeinderates wurde durch das Ingenieurbüro Dippold und Gerold aus Germering<br />

eine Studie über die möglichen Varianten zur Abwasserbeseitigung des Gemeindeteils Bauerbach erstellt.<br />

Ein seitens der Gemeinde gestellter Vorbescheidsantrag über die Errichtung einer Pflanzenkläranlage<br />

wurde bislang wegen der fehlenden Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verbeschieden. Der Vorfluter<br />

der Pflanzenkläranlage läuft durch das Wasserschutzgebiet der Gemeinde Bernried. Das Gesundheitsamt<br />

fordert ein hydrogeologisches Gutachten, das eine negative Beeinträchtigung des Trinkwasserbrunnens<br />

der Gemeinde Bernried ausschließt.<br />

In Folge dessen forderte das Wasserwirtschaftsamt die Gemeinde Wielenbach auf, folgende Lösungen<br />

der Abwasserbeseitigung Bauerbach untersuchen zu lassen:<br />

Variante 1: Eigene Kläranlage in Bauerbach mit<br />

a) Einleitung in den Schleifmühlgraben (hydrogeologisches Gutachten erforderlich)<br />

b) Einleitung in den Grünbach, nach dem Wasserschutzgebiet<br />

Variante 2: Anschluss von Bauerbach an die Kläranlage Haunshofen mit Nachrüstung der<br />

Kläranlage (bei jeder Variante erforderlich; bei Investitionskosten enthalten)<br />

Variante 3: Anschluss von Bauerbach an den Abwasserzweckverband Ammersee-Ost<br />

a) in Wilzhofen<br />

b) über Haunshofen<br />

Die Abwasseranlage Bauerbach ist auf eine Ausbaugröße von 220 EW auszulegen. Davon entfallen<br />

ca. 60 EW auf die Gaststätte.<br />

Vorgeschlagen wird die Errichtung eines Kanalsystems für das Schmutzwasser. Im Rahmen der Planung<br />

sollte auch eine Konzeption für die Beseitigung des Niederschlagswassers erstellt werden.<br />

Das Kanalsystem für die Schmutzwasserableitung kann für alle Varianten als gleichgestaltet angenommen<br />

werden. Es wurde daher nicht in den Kostenvergleich aufgenommen.<br />

Endpunkt des Kanalnetzes ist die Einmündung der Dorfstraße in die Kreisstraße WM 28. Anschliessend<br />

ist entweder ein Ableitungskanal zur ortseigenen Kläranlage (Variante 1), oder ein Pumpwerk<br />

(Variante 2 und 3) zu errichten.


- 15 -<br />

Laut vorliegender Studie ergeben sich folgende<br />

Investitionskosten und jährliche Betriebskosten<br />

Variante 1 a 493.000,-- € 24.150,-- €<br />

Variante 1 b 502.000,-- € 24.880,-- €<br />

Variante 2 525.000,-- € 18.750,-- €<br />

Variante 3 a 864.000,-- € 21.540,-- €<br />

Variante 3 b 1.012.000,-- € 21.220,-- €<br />

Die einzelnen untersuchten Varianten werden durch Dipl.-Ing. Dippold im Detail erläutert.<br />

Beratungsergebnis:<br />

Für den Gemeindeteil Bauerbach sollte, soweit möglich, d.h. sobald Aussagen über die Ortskanalisation,<br />

die Beiträge und Gebühren usw., getroffen werden können, noch im Jahr <strong>2003</strong> eine Aufklärungsversammlung<br />

stattfinden.<br />

Mit dem Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ammersee-Ost sind Verhandlungen hinsichtlich<br />

einer Beteiligung zu führen.<br />

Es wird folgender Zeitplan besprochen:<br />

Der Planungsauftrag soll durch den Gemeinderat umgehend erteilt werden.<br />

Im Jahr 2004 sollte die Planung und auch die Grunderwerbsverhandlungen abgeschlossen sein, so dass<br />

im Winter 2004 die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen kann.<br />

Es ist anzustreben die komplette Baumaßnahme im Jahr 2005 abzuschließen.<br />

Sitzung vom 02.12.<strong>2003</strong><br />

Übernahme der Trägerschaft für die Benedictus - Realschule Tutzing durch das Schulwerk<br />

der Diözese Augsburg<br />

hier: Beteiligung der Gemeinde Wielenbach<br />

Bislang obliegt die Trägerschaft der Benedictus – Realschule in Tutzing der Missionsbenediktinerinnen<br />

Tutzing. Diese soll aus Personalgründen auf das Schulwerk der Diözese Augsburg übertragen<br />

werden. Das Schulwerk ist bereit die Trägerschaft zu übernehmen, sofern vorab die Finanzierung des<br />

Betriebskostendefizits geklärt ist.<br />

Vorgeschlagen wird eine freiwillige Beteiligung der Landkreise Starnberg und Weilheim-Schongau<br />

und der Wohnsitzgemeinden der aufgenommenen Schülern in Höhe von 40 %.<br />

Einen Anteil von 11 % trägt das Schulwerk und 49 % des Betriebskostendefizits soll über das Schulgeld<br />

eingehoben werden.<br />

Der Landkreis Weilheim-Schongau hat erklärt, das eine finanzielle Beteiligung mit Ablauf des laufenden<br />

Schuljahres nicht mehr erfolgen wird, da zwischenzeitlich wieder in den Realschulen im Landkreis<br />

selbst ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.<br />

Der Hauptverwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.<strong>2003</strong> die Auffassung vertreten, dass<br />

die Beteiligung der Gemeinde Wielenbach am Betriebskostendefizit der Benedictus – Realschule in<br />

Tutzing nicht über die bisher gewährte freiwillige Leistung in Höhe von 127,82 € je Schüler hinausge-


- 16 -<br />

hen darf und eine Vereinbarung über eine verbindliche Beteiligung der Gemeinde nicht eingegangen<br />

werden soll. Wenn erforderlich, sollte vielmehr zum Ausgleich des Betriebskostendefizits das Schulgeld<br />

entsprechend erhöht werden.<br />

Am 25.11.<strong>2003</strong> fand eine erneute Besprechung der Angelegenheit mit den Bürgermeistern der Stadt<br />

Weilheim und der Gemeinden Bernried, Seeshaupt und Wielenbach sowie Vertretern des Landratsamtes<br />

Starnberg und Weilheim statt.<br />

Letztendlich wäre der Landkreis Starnberg damit einverstanden, dass seitens der Gemeinde Wielenbach<br />

der bisherige Anteil als freiwillige Leistung weiterhin entrichtet wird. Die Leistung sollte aber<br />

zeitlich auf zumindest drei Jahre fixiert werden.<br />

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 18.11.<strong>2003</strong> an.<br />

Dem Landkreis Starnberg wird zugesichert, dass ein Zuschuss in Höhe von 125,-- € pro Schüler für die<br />

Dauer von drei Jahren eingeräumt wird.<br />

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechend befristete Vereinbarung mit dem Landkreis<br />

Starnberg abzuschließen.<br />

Grundsatzentscheidung über die Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage auf dem Gebiet der<br />

Gemeinde Wielenbach (siehe Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong>)<br />

Das Gespräch mit der Gemeinde Untergriesbach, in der die Fa. WindWelt AG bereits eine Freiflächen-<br />

Solaranlage betreibt, hat ergeben, dass es weder mit dem Unternehmen noch mit der Anlage selbst<br />

Probleme gegeben hat. Auch seitens der Bürgerschaft, der das Projekt bei einer Bürgerversammlung<br />

vorgestellt wurde, gab es keine Widerstände.<br />

Es ergeht weiterer Sachvortrag durch ersten Bürgermeister Steigenberger<br />

Nach eingehender Beratung erhebt die Gemeinde Wielenbach grundsätzlich keine Bedenken gegen die<br />

Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage im Gemeindegebiet.<br />

Herstellung der Schulstraße im Gemeindeteil Haunshofen; Schreiben der Anwohner der Schulstraße<br />

vom 26.09.<strong>2003</strong><br />

Mit Schreiben vom 26.09.<strong>2003</strong> wurde von den Anwohnern der Schulstraße eine Stellungnahme zum<br />

Zeitungsartikel „Ärger um die Schulstraße“, Weilheimer Tagblatt vom 01.09.<strong>2003</strong> an die Mitglieder<br />

des Gemeinderates übermittelt.<br />

Die Straße selbst war noch niemals im Sinne des Erschließungsbeitragesrechts erstmalig hergestellt,<br />

d.h. dass sämtliche Instandsetzungsarbeitung zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel gehen.<br />

Zur Freilegung des Wendehammers wird erläutert, dass es sich hier um eine bereits seit Jahren an die<br />

Grundstückseigentümerin der Fl.Nr. 824 gestellte Forderung der Gemeinde handelt. Seitens der Gemeinde<br />

wurde allerdings angeboten die als Gartenanteil genutzte Fläche des Wendehammers mit der<br />

für die Anbindung des Baugebietes „Haunshofen-Süd“ aus der Fl.Nr. 824 benötigten Grundstücksfläche<br />

zu tauschen. Das Angebot wurde nicht angenommen.<br />

Ein weiterer Sachvortrag ergeht im Hinblick auf das anstehende Gerichtsverfahren nicht.


- 17 -<br />

In diesem Verfahren wird geklärt werden, ob die Gemeinde Eigentümerin der für die vorgenannte Anbindung<br />

des Baugebietes erforderlichen Straßenfläche wird.<br />

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte die straßenbautechnische Herstellung der Schulstraße grundsätzlich<br />

bis zur Gerichtsentscheidung zurückgestellt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt der Herstellungsumfang,<br />

d.h. Baugebietsanbindung oder Erschließungsstraße mit Wendehammer, bekannt ist.<br />

Die von der Kabelbaufirma Ende der 80er Jahre nicht wieder hergestellte Oberflächenbefestigung bedingt<br />

bei größeren Niederschlägen Auswaschungen des Randstreifens. Diese Schäden sollten künftig<br />

vermieden werden.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />

Soweit die Anlieger nicht die Durchführung einer Erschließungsmaßnahme wünschen ist die Schulstraße<br />

und der Wendehammer im Frühjahr 2004 provisorisch wiederherzustellen<br />

Erstellung einer Bürgerinformationsbroschüre<br />

Durch den WEKA – Verlag wurde der Gemeinde ein Angebot über die Erstellung einer Bürgerinformationsbroschüre<br />

unterbreitet.<br />

Das Angebot wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss in der Sitzung am 18.11.<strong>2003</strong> vorberaten.<br />

Durch den Ausschuss wurde die Herausgabe einer Bürgerinformationsbroschüre zwar begrüßt, aber<br />

empfohlen das Angebot des WEKA – Verlags nicht anzunehmen. Unter Vorlage von Musteranzeigen<br />

und Preisangabe sollte die Gemeinde vielmehr Gewerbetreibende selbst anschreiben und in Abhängigkeit<br />

der Resonanz die Broschüre selbst herausgeben.<br />

Die Empfehlung ist durch den Gemeinderat noch beschlussmäßig zu behandeln.<br />

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 18.11.<strong>2003</strong> an.<br />

Änderung der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen hinsichtlich der Zulässigkeit<br />

der Errichtung von Grabeinfassungen<br />

hier: Entscheidung über die Gestaltung der Grabeinfassungen<br />

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 14.10.<strong>2003</strong> wurde einem Antrag von Gemeindebürgern auf Zulassung<br />

von Grabeinfassungen stattgegeben.<br />

Vor einer Satzungsänderung wäre durch das Gremium über die Gestaltung dieser Grabeinfassungen zu<br />

entscheiden.<br />

Die Stadt Weilheim und die Gemeinde Wessobrunn haben bis auf die Festlegung der maximalen Einfassungsbreite<br />

keine weitergehenden Regelungen getroffen.<br />

Auch die Friedhofsordnung für den katholischen Friedhof in Wilzhofen regelt lediglich diesen Punkt.<br />

Da in der Sitzung am 14.10.<strong>2003</strong> mehrheitlich die Auffassung vertreten wurde, möglichst wenig Einschränkungen<br />

für den einzelnen festzulegen, wird auch im Hinblick auf eine im Gemeindegebiet einheitliche<br />

Regelung, vorgeschlagen, die Bestimmung der Friedhofsordnung von Wilzhofen zu übernehmen.


- 18 -<br />

§ 17 der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen würde damit folgende Fassung<br />

erhalten:<br />

Größe der Grabdenkmäler, Grabkreuze und Einfassungen<br />

(1) Grabdenkmäler dürfen – soweit es Sicherheit und Ordnung im Friedhof erfordern – folgende<br />

Maße nicht überschreiten:<br />

- bei Kindergräbern Höhe 1,00 m / Breite 0,50 m<br />

- bei Reihengräbern Höhe 1,20 m / Breite 1,00 m<br />

- bei Familiengräbern<br />

mit 2 Grabstellen Höhe 1,30 m / Breite 1,30 m<br />

- bei Familiengräbern<br />

mit 3 Grabstellen Höhe 1,30 m / Breite 1,50 m<br />

(2) Grabkreuze dürfen die in Abs. 1 aufgeführten Maße in der Höhe um 0,50 m überschreiten.<br />

(3) Für Grabdenkmäler und Grabkreuze, die zum Zeitpunkt der Satzungsänderung bereits errichtet<br />

sind und die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Maße überschreiten, besteht Bestandsschutz.<br />

(4) Die Einfriedung oder Einfassung der Gräber darf über die in § 9 Absatz 1 genannten Maße nicht<br />

hinausgreifen. Einfassungen dürfen nur aus Stein hergestellt werden, sofern nicht der einfache<br />

Grabhügel vorgezogen wird. Zur Einfriedung der Gräber genügt auch eine gepflanzte Einfassung.<br />

Auszug aus der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen<br />

der Gemeinde Wielenbach:<br />

§ 9<br />

Größe der Gräber<br />

1) Die einzelnen Grabstellen haben folgende Ausmaße, wobei das Längenmaß von der Hinterkante des<br />

Grabmales aus gemessen wird.<br />

a) für Kinder bis zu 5 Jahren<br />

Reihengräber: Länge 1,00 Meter, Breite 0,50 Meter<br />

b) für Personen über 5 Jahre<br />

Reihengräber: Länge 1,80 Meter, Breite 0,90 Meter<br />

Familien- und Urnengräber mit 2 Grabstellen: Länge 1,80 Meter, Breite 1,30 Meter<br />

Familien- und Urnengräber mit 3 Grabstellen: Länge 1,80 Meter, Breite 1,70 Meter<br />

Durch diese Satzungsänderung stünde es dem Grabinhaber vollkommen frei ob oder in welcher Art<br />

eine Grabeinfassung erfolgt.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />

Die Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen wird hinsichtlich der Errichtung von<br />

Grabeinfassungen wie vorgeschlagen geändert.<br />

In die Satzungsänderung aufzunehmen ist die Verpflichtung der Grabinhaber den Bereich von<br />

10,0 cm um die Grabeinfassung selbst zu pflegen.


- 19 -<br />

Mitteilungen und Informationen<br />

Anhebung des Wasserlieferungspreises mit der Gemeinde Pähl<br />

Mit Schreiben vom 26.11.<strong>2003</strong> wurde die Gemeinde Pähl darüber in Kenntnis gesetzt, dass der seit<br />

01.01.1990 bestehende Wasserlieferpreis von 0,15 € je Kubikmeter Wasserbezug aufgrund der erheblichen<br />

Mehraufwendungen in den letzten Jahren ab 01.01.2004 aufgrund der derzeitigen überschlägigen<br />

Ermittlung auf 0,30 € je Kubikmeter angehoben werden wird.<br />

Eine genaue Berechnung des Wasserlieferpreises findet derzeit statt.<br />

Die Gemeinde Pähl wurde gebeten bei der Haushaltsplanung 2004 in jedem Fall eine entsprechende<br />

Anhebung ihres <strong>Ausgabe</strong>ansatzes vorzusehen.<br />

Die Angelegenheit wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss in der Sitzung am 18.11.<strong>2003</strong> vorberaten.<br />

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ammersee-Ost, Herrsching<br />

Konzept über die Aufgabenerweiterung des Zweckverbandes<br />

In der Ausschusssitzung vom 30.07.<strong>2003</strong> war die Verwaltung des Zweckverbandes aufgefordert worden,<br />

ein Konzept für eine Aufgabenerweiterung in Bezug auf Wasserversorgung und Regenwasserentsorgung<br />

zu erstellen.<br />

Daraufhin wurden zahlreiche Gespräche u.a. mit Zweckverbänden, die Wasser- und Abwasseranlagen<br />

gleichzeitig betreiben und verschiedenen Behörden und Einrichtungen geführt.<br />

In der Ausschusssitzung am 28.11.<strong>2003</strong> wurden den Mitglieder das Ergebnis „Projekt 3S“, d.h. 3Seen<br />

(Ammersee, Pilsensee, Wörthsee) – 3Sparten (Trinkwasser, Regenwasser, Schmutzwasser) –<br />

3Synergien (Gewässerschutz, Bürgerservice, Kostenoptimierung) mitgeteilt.<br />

Bekanntgabe von nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen<br />

Sitzung vom 27.05.<strong>2003</strong><br />

Abschluss des Vertrages über die Erstellung der Vorbereitungsplanung Dorferneuerung Haunshofen/Bauerbach<br />

mit dem Verband für Ländliche Entwicklung Oberbayern und der Arbeitsgruppe<br />

für Landnutzungsplanung (AGL), vertreten durch Dr. U. Pröbstl, Etting-Polling<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.<strong>2003</strong> beschlossen die Planungsgruppe AGL, Frau Dr.<br />

Pröbstl, mit der Vorbereitungsplanung zur Dorferneuerung Haunshofen – Bauerbach zu beauftragen.<br />

Durch die Direktion für ländliche Entwicklung wurde nunmehr vorhergehender Prüfung durch die<br />

Gemeinde der Vertrag über diese Planungsleistungen zur Unterzeichnung übermittelt.<br />

Der Vertragsinhalt wird zur Kenntnis gegeben.<br />

Der Gesamthonoraranspruch einschließlich der Nebenkosten beläuft sich auf 23.160,-- € brutto. Hiervon<br />

entfallen 4.160,-- € brutto auf die Planung Grünordnung/Dorfökologie und 19.000,-- € brutto auf<br />

die ortsräumliche Planung.


- 20 -<br />

Der gemeindliche Kostenanteil mit 30 v.H. beträgt 6.948,-- €. Die restlichen 70 Prozent werden durch<br />

den Verband für Ländliche Entwicklung getragen.<br />

Das Honorar für anfallende Besondere Leistungen sind in den vorgenannten Beträgen nicht enthalten.<br />

Der Abschluss des Vertrages bedarf der Zustimmung durch den Gemeinderat.<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Vertrages über die Erstellung einer Vorbereitungsplanung<br />

zur Dorferneuerung (ortsräumliche Planung und Planung Grünordnung/Dorfökologie) mit dem Verband<br />

für Ländliche Entwicklung Oberbayern, vertreten durch BD Würzl, und der Arbeitsgruppe für<br />

Landnutzungsplanung (AGL), vertreten durch Dipl.-Ing. Dr. U. Pröbstl, vom 05.05.<strong>2003</strong> zu.<br />

Sitzung vom 15.07.<strong>2003</strong><br />

Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf, zur<br />

Errichtung einer Mobilfunkanlage auf der Fl.Nr. 1963 der Gemarkung Wielenbach<br />

Durch den Arbeitskreis Mobilfunk wurde in seiner Sitzung am 02.06.<strong>2003</strong> der von E-Plus übermittelte<br />

Mustergestattungsvertrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf der Fl.Nr. 1963 erörtert und ergänzt.<br />

Die Änderungswünsche wurden in den Mustervertrag eingearbeitet.<br />

Durch E-Plus wurde nunmehr nach mehrmaligen Gesprächen in der Gemeindeverwaltung der endgültige<br />

Vertrag gefertigt und zur Zustimmung durch den Gemeinderat übermittelt.<br />

Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 15.07.<strong>2003</strong> und ist auf unbestimmte Zeit festgelegt.<br />

Eingeräumt wird ein Mitbenutzungsrecht des Sendestandortes für Dritte.<br />

Die Anlage selbst umfasst eine Fläche von ca. 150 qm, auf der ein Mast mit einer Höhe von bis ca.<br />

50,0 m errichtet werden kann.<br />

Weiterhin erklärt E-Plus im Gemeindebereich Wielenbach keine weiteren Mobilfunkstationen zu errichten,<br />

wenn dessen Notwendigkeit nicht nachgewiesen und mit der Gemeinde Wielenbach abgesprochen<br />

ist.<br />

Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich ist durch die E-Plus als Verursacher zu regulieren.<br />

Der Ausgleich erfolgt mittels einer durch die Baugenehmigungsbehörde auf der Grundlage der reinen<br />

Baukosten festgesetzten Entschädigungszahlung.<br />

Gegen den Abschluss des Vertrages bestehen keine Einwendungen.<br />

Ergänzend zum Vertrag ist eine Bevollmächtigung an E-Plus zur Einholung von Auskünften bei Behörden<br />

(Baubehörde, Grundbuch) zu erteilen, sowie eine Grundstückseigentümererklärung für den<br />

Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu unterzeichnen.<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des mit Schreiben vom 11.07.<strong>2003</strong> durch die E-Plus Mobilfunk<br />

GmbH & Co KG übermittelten Gestattungsvertrag vollinhaltlich zu.<br />

Der erste Bürgermeister wird des weiteren ermächtigt die dem Vertrag beigefügte Vollmacht und<br />

Grundstückseigentümererklärung zu unterzeichnen.


- 21 -<br />

Sitzung vom 19.08.<strong>2003</strong><br />

Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in Wilzhofen,<br />

erste Bauphase: Dammvorschüttung und Straßenbau<br />

hier: Auftragserteilung an die Fa. Gebr. Huber, Neuried<br />

Die Gemeinde Wielenbach erteilt der Fa. Huber, Neuried, als annehmbarsten Bieter auf der Grundlage<br />

des Angebotes vom 04.08.<strong>2003</strong> gemäß § 25, Ziffer 3, Satz 3 VOB/A den Auftrag zur Durchführung<br />

der Bauleistung für die erste Bauphase des Regenrückhaltebeckens Wilzhofen (Dammvorschüttung<br />

und Strasse) zum geprüften Angebotspreis von 431.632,98 € brutto.<br />

Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong><br />

Genehmigung des Kaufvertrages UR.Nr. 1716/03 des Notariats Dr. Bracker, Weilheim, vom<br />

18.09.<strong>2003</strong>mit Leonhard Lautenbacher zum Erwerb der Fl.Nr. 74, Gemarkung Haunshofen<br />

Am Donnerstag, den 18.09.<strong>2003</strong> fand im Notariat Bracker, Weilheim, die Beurkundung des vorgenannten<br />

Grundstückserwerbs statt.<br />

Die Gemeinde Wielenbach erwirbt die Fl.Nr. 74 der Gemarkung Haunshofen mit einer Größe von<br />

2.798 qm. Mitverkauft und im Kaufpreis inbegriffen sind die gesamte Einrichtung der Gaststube und<br />

des Saals, soweit sie im Eigentum des Verkäufers stehen, die komplette Kücheneinrichtung, das zum<br />

Gaststättenbetrieb gehörende Geschirr und die Gläser sowie Biertische und Bänke.<br />

Das Grundstück ist vollkommen miet- und lastenfrei zu stellen.<br />

Als Termin des Nutzungsübergangs wurde der 01.02.2004 vereinbart. Bis dahin ist das Vertragsobjekt<br />

von allen nicht mitverkauften beweglichen Gegenständen zu räumen und unbewohnt zu übergeben.<br />

Zur anteiligen Mitbenutzung der Maschinenhalle wurde eine Dienstbarkeit zugunsten von Leonhard<br />

und Juliane Lautenbacher auf deren Lebenszeit bzw. zugunsten des Verkäufers befristet bis 31.12.2019<br />

eingetragen.<br />

Der Inhalt des Kaufvertrages wird im einzelnen vorgetragen. Der Kaufvertrag bedarf noch der Genehmigung<br />

durch den Gemeinderat.<br />

Der Kaufvertrag UR.Nr. 1716/03 vom 18.09.<strong>2003</strong> des Notariats Bracker, Weilheim, über den Erwerb<br />

der Fl.Nr. 74 der Gemarkung Haunshofen wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich<br />

genehmigt.<br />

Ankauf eines Schneepfluges für den Schlepper<br />

Das bisherige Schneeräumschild für den Schlepper hat nie das gewünschte Räumergebnis erzielt.<br />

Bei der Firma Eder ist zur Zeit ein wenig gebrauchter Federklappen-Schneepflug der Marke Flötzinger<br />

0FLSS-SL 240, Gewicht 410 kg, 0,70 m hoch, mit Gerätedreieck zu einem Preis von 3.500,-- € brutto<br />

auf Lager.<br />

Nach einer Begutachtung durch Gemeinderat Thumann wurde dieser Schneepflug so als nicht geeignet<br />

für die Gemeinde bewertet. Die Schürfleiste ist aus Kunststoff (Vulcolan) und deshalb sehr starkem<br />

Verschleiß ausgesetzt. Bei den anderen angebotenen Schneepflügen ist die Schürfleiste aus Stahl gefertigt.


- 22 -<br />

Die Fa. Eder erklärte sich jedoch bereit die Vulcolanschürfleiste mit einer Stahlschürfleiste kostenlos<br />

auszutauschen.<br />

Es wird aus nachstehenden Gründen empfohlen, einen Flötzinger –Federklappen- Schneepflug zu beschaffen.<br />

Dieser Schneepflug hat gegenüber dem Schmid - Schneepflug den Vorteil, dass er durch die<br />

Federklappen nicht so „aggressiv“ räumt.<br />

Da mit dem IHC Schlepper in erster Linie Ortsstraßen, die mit einer Spritzteerung versehen sind, geräumt<br />

werden sollen ist der Flötzinger Schneepflug mit den Federklappen der Geeignetere.<br />

Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Die Gemeinde kauft von der Fa. Eder den gebrauchten Federklappen-Schneepflug der Marke Flötzinger<br />

OFLSS-SL 240 unter Austausch der Vulcolanschürfleiste mit einer Spezial-Stahlschürfleiste zum<br />

Angebotspreis von 3.500,-- € brutto.<br />

Aus den<br />

Gemeindeteilen<br />

W I E L E N B A C H<br />

Die Grund- und Teilhauptschule Wielenbach hat im Sommer eine „Rammadamma-Aktion“ im Bereich<br />

Wielenbach – Wilzhofen – Hardt durchgeführt.<br />

Ab der 3. Klasse waren alle Schulkinder mit ihren Lehrkräften hauptsächlich an den Gewässerufern<br />

und an den Straßenrändern unterwegs, um den Müll anderer Leute einzusammeln.<br />

Diese „Arbeit“ trägt sicher zu einem umweltbewussten Verhalten der Kinder bei.<br />

Beim Leiter der Schule, Herrn Gugger, bei allen Lehrkräften, aber ganz besonders bei den Kindern<br />

sage ich für die gelungene Aktion „Danke schön“<br />

.<br />

W I L Z H O F E N und H A R D T S I E D L U N G<br />

Leider konnte der Fußweg von der Grünbachbrücke bis zur Westendstraße nicht wie versprochen<br />

im abgelaufenen Jahr hergestellt werden. Die Regierung von Oberbayern hat die Zustimmung zum<br />

vorzeitigen Baubeginn nicht erteilt, was beim Bau zum Verlust der Zuwendungen geführt hätte.<br />

Damit dies nicht geschieht, musste die Gemeinde einen Antrag auf „Vorsorgemaßnahme“ stellen, damit<br />

die Kosten bei Ausführung der Gesamtmaßnahme mitgefördert werden.<br />

Für die Durchführung der „Vorsorgemaßnahme“, zu der auch das Versetzen des Buswartehäuschens<br />

für die Hardtsiedlung gehört, haben wir am 08.12.<strong>2003</strong> die Zustimmung erhalten.<br />

Diese Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Erschließungsstraße im Baugebiet „Am Hinterfeld, 1.<br />

Erweiterung“ baldmöglichst in Angriff genommen werden.


- 23 -<br />

H A U N S H O F E N und B A U E R B A C H<br />

Dorferneuerung<br />

Sehr erfreulich war die zahlreiche Beteiligung an der Bürgerversammlung am 21.11.<strong>2003</strong> zum Thema<br />

Dorferneuerung Haunshofen – Bauerbach.<br />

Frau Dr. Pröbstl stellte die Vorplanung, in der sämtliche Verbesserungsvorschläge für die beiden Dörfer<br />

aufgeführt sind, den fast 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vor. Anschließend konnte jeder<br />

6 Punkte für bauliche Maßnahmen und 6 Punkte für grünordnerische und kulturelle Vorhaben vergeben.<br />

Folgende Wichtigkeit für die Bürger stellte sich dabei heraus:<br />

bauliche Maßnahmen:<br />

- Umbau und Umgestaltung des ehemaligen Gasthauses Hälterlein als Dorfgemeinschaftshaus<br />

- neue Nutzungen für die Wirtschaftsgebäude des Anwesens Hälterlein<br />

- Kirchenvorplatz und Gehwegverbreiterung<br />

- Gestaltung eines Dorfplatzes und Verkehrsberuhigung<br />

- verkehrsberuhigende Maßnahmen der Nord- und Südeinfahrt von Haunshofen<br />

- Verkehrsberuhigung an der Kreuzung Kreisstraße / Bergknappstraße in Bauerbach<br />

- gestalterische und verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt Haunshofen<br />

- Sanierung des Pfarrhofes<br />

- dorfgerechte Gestaltung der Dorfstraße in Bauerbach<br />

grünordnerische und kulturelle Vorhaben:<br />

- ortsverbindende Wege (Fuß- und Radweganbindung) nach Bauerbach<br />

- Einrichtung eines Jugendraumes<br />

- Erstellung eines Bolzplatzes<br />

- Dorfchronik für Haunshofen und Bauerbach<br />

- Sanierung des Löschbehälters<br />

- Theaterbühne<br />

- landwirtschaftl. Nutzungskooperation (Gemeinschaftswaschplatz, Schlachtraum)<br />

- Gestaltung des Pfarrgartens<br />

Die Vorplanung samt Kostenschätzung erfordert jetzt noch die Zustimmung des Gemeinderates und<br />

einiger Behörden, bevor durch die Direktion für ländliche Entwicklung voraussichtlich im März/April<br />

2004 die Anordnung des Dorferneuerungsverfahrens erfolgen kann.<br />

Am 09. Dezember wurde im ehem. Gasthaus Hälterlein der Verein „Dorfgemeinschaft Haunshofen<br />

– Bauerbach“ gegründet.<br />

Zweck des Vereins ist die Förderung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Haunshofen und<br />

Bauerbach. Dazu gehören die Unterstützung der Vereine sowie anderer Gruppierungen, insbesondere<br />

Kinder, Jugendliche und Senioren. Während der Bauzeit des Dorfgemeinschaftshauses unterstützt der<br />

Verein die Gemeinde Wielenbach finanziell und durch freiwillige, unentgeltliche Arbeitsleistungen.<br />

Nach Fertigstellung des Hauses ist der Verein verantwortlich für dessen Trägerschaft, Benutzung,<br />

Betreuung und Unterhalt.<br />

Erfreulicherweise waren 61 Bürgerinnen und Bürger zur Gründungsversammlung erschienen, darunter<br />

auch 5 Gemeinderäte.


- 24 -<br />

Ich wünsche der Vorstandschaft und allen Mitgliedern bei der schwierigen Aufgabe, das Dorfgemeinschaftshaus<br />

zu planen, zu erstellen und zu unterhalten, viel Geschick, Toleranz und Zusammenhalt.<br />

Alle Haunshofner und Bauerbacher fordere ich auf, Mitglied der Dorfgemeinschaft zu werden und den<br />

Verein zu unterstützen!<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Am 05. Februar 2004 findet im Gasthaus Hälterlein die Bürgerversammlung für die Ortsteile Haunshofen<br />

und Bauerbach mit dem Schwerpunktthema „Abwasserbeseitigung“ statt.<br />

Nach der Vorstellung der einzelnen Entsorgungsvarianten durch das Ingenieur-Büro können die verschiedenen<br />

Möglichkeiten diskutiert werden.<br />

Musikkapellen<br />

A L L G E M E I N<br />

Zum ersten Mal beteiligten sich gemeinsam die Musikkapellen von Wielenbach und Haunshofen, unterstützt<br />

vom Trommlerzug Haunshofen, am großen Trachten- und Schützenzug des Oktoberfestes<br />

<strong>2003</strong>. Damit hat sich das gute Verhältnis der beiden Kapellen fortgesetzt und vertieft.<br />

A K T U E L L E<br />

H I N W E I S E<br />

Wasserzählerablesung<br />

Die Wasserzählerablesung Ende des Jahres wird heuer zum ersten Mal nicht durch die Gemeindearbeiter<br />

durchgeführt. Jeder Hauseigentümer wird von der Gemeindeverwaltung durch einen Ablesebrief<br />

aufgefordert, die Wasseruhr selbst abzulesen und den Stand entweder telefonisch, per Fax, per<br />

e-mail oder auf dem Postweg der Gemeinde mitzuteilen.<br />

Falls Sie den Postweg wählen, bitte ich Sie, den Ablesebrief ausreichend zu frankieren oder direkt in<br />

den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen.<br />

Für Ihre Bereitschaft, somit Kosten zu sparen, möchte ich mich vorab herzlich bedanken.<br />

Rathaus geschlossen<br />

Vorankündigung:<br />

Wegen Umstellung der EDV-Anlage bleiben das Einwohnermeldeamt und das<br />

Standesamt am Montag, den 02.02.<strong>2003</strong> und Dienstag, den 03.02.<strong>2003</strong> für<br />

den Parteiverkehr geschlossen.<br />

Das Standesamt ist in dringenden Fällen telefonisch unter der Nummer<br />

0881/9344-13 erreichbar.


- 25 -<br />

Rückgabe von Lohnsteuerkarten<br />

Sollten Sie im Kalenderjahr 2004 voraussichtlich keine Lohnsteuerkarte benötigen, geben Sie diese<br />

bitte mit einem entsprechenden Vermerk an die Gemeinde Wielenbach zurück.<br />

Alle Gemeinden erhalten seit 1970 durch die Gemeindefinanzreform einen Anteil aus der von ihren<br />

Bürgern bezahlten Lohnsteuer (Einkommenssteuerbeteiligung). Für die Berechnung der örtlichen<br />

Schlüsselzahl ist es wichtig, dass alle Lohnsteuerkarten nach Ablauf des Jahres dem Finanzamt vorgelegt<br />

werden.<br />

Sollten Sie oder Ihr Arbeitgeber noch im Besitz der Lohnsteuerkarten 2002 oder früherer Jahre sein,<br />

schicken Sie diese bitte an die Gemeinde Wielenbach oder direkt an das Finanzamt zurück. Sie können<br />

auf diese Weise Ihren Anteil zur Deckung der ständig steigenden Lasten für Ihre Wohnsitzgemeinde<br />

beitragen.<br />

Bürgerversammlung<br />

Die Bürgerversammlung im Jahr 2004 findet statt am: Donnerstag, 05. Februar 2004 (Haunshofen)<br />

Dienstag, 02. März 2004 (Wielenbach)<br />

Hardtkapelle<br />

Gesucht wird immer noch ein Nachfolger als Mesner für die Hardtkapelle. Herr Loris möchte sein<br />

Amt zum 31.05.2004 aus beruflichen Gründen beenden.<br />

Wer Interesse hat, möchte sich bitte bei der Gemeinde melden.<br />

Bekanntmachung<br />

Die Gemeinde Wielenbach verpachtet ab sofort eine landwirtschaftliche Fläche mit der Größe von<br />

1,6510 ha. Das Grundstück trägt die Bezeichnung<br />

„Unterbergen“, Fl.Nr. 85, Gemarkung Haunshofen.<br />

Interessenten werden gebeten bis zum 15.01.2004 ein Gebot in der Gemeindeverwaltung<br />

Wielenbach abzugeben.


- 26 -<br />

Die Gemeinde Wielenbach bzw. der Grund- und Teilhauptschulverband<br />

sucht dringend ab Januar 2004<br />

eine Aufsichtsperson<br />

für die Busaufsicht an der Haltestelle Immenweg (Schule)<br />

Ende dieses Jahres beendet die bisherige Aufsichtsperson an der Schulbushaltestelle Immenweg<br />

(Schule) ihre Tätigkeit. Der Gemeinde steht ab diesem Zeitpunkt keine Person mehr für die Schulbusaufsicht<br />

zur Verfügung.<br />

Aus diesem Grund sucht die Gemeinde bzw. der Schulverband<br />

Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

die in der Zeit täglich zwischen ca. 11.00 und 13.30 Uhr<br />

an der Schulbushaltestelle Immenweg<br />

die Schulbuskinder beaufsichtigen.<br />

Selbstverständlich wird dieser Aufsichtsdienst entschädigt.<br />

Gesucht werden verantwortungsbewusste Personen, die mit Schulkindern gut umgehen können. Vorstellbar<br />

wäre auch, dass sich mehrere Personen diese Stelle teilen.<br />

Anfragen oder Bewerbungen richten Sie bitte an die Gemeinde Wielenbach – Herrn Humburg –<br />

persönlich oder telefonisch unter Telefon 9344-12.<br />

Wir hoffen, dass dieser Aufruf im Interesse und zum Wohl unserer Schulkinder nicht ungehört bleibt.<br />

Sollte keine Aufsichtsperson gefunden werden, werden alle Eltern bereits jetzt vorsorglich darauf hingewiesen,<br />

dass eine Busaufsicht nach den Weihnachtsferien nicht mehr gewährleistet ist.


- 27 -<br />

P E R S O N A L I E N<br />

Wir gratulieren den glücklichen Eltern zum Nachwuchs<br />

17. Februar Jan Toma Spiegler, Wilzhofen<br />

11. Juni Andreas Bußinger, Wielenbach<br />

22. Juni Marie Susanna Sporer, Wielenbach<br />

06. Juli Kilian German Georg Kreipl, Wilzhofen<br />

07. August Markus Simbürger, Haunshofen<br />

12. August Djellza Tola, Wielenbach<br />

18. August Leonie Marie Steber, Wielenbach<br />

18. August Thomas Florian Geiger, Wielenbach<br />

21. August Martina Franziska Sepp, Wielenbach<br />

10. September Peter Max Sedlmaier, Haunshofen<br />

20. September Sebastian Klemke, Schörghof<br />

29. September Marie Louise Scherf, Wielenbach<br />

31. Oktober Alena Julia Mansi, Wielenbach<br />

31. Oktober Luis Wahl, Wilzhofen<br />

03. November Marco Hauke, Wielenbach<br />

19. November Peter Mayerhofer, Haunshofen<br />

30. November Sabrina Breitenberger, Wilzhofen<br />

02. Dezember Julia Münster, Wilzhofen<br />

Wir gratulieren den Eheschließenden<br />

28. Juli Herrn Axel Husmann und Frau Birte Langenbach, beide Haunshofen<br />

14. August Herrn Jürgen Barth und Frau Silvia Charlotte Krolitzki, beide Wielenbach<br />

(Eheschl. in Weilheim i. OB)<br />

14. August Herrn Dipl.Ing. (FH) Jörg Youssefi und Frau Angela Romana<br />

Rößler, beide Wielenbach<br />

21. August Herrn Peter Ertl und Frau Eva Katharina Härtl, beide Bauerbach<br />

28. August Herrn Max Reinhard Hermann und Frau Sandra Lehmann, beide<br />

Wielenbach-Siedlung<br />

06. September Herrn Matthias Klein und Frau Stefanie Steitz, beide Bauerbach<br />

(Eheschl. in Stromberg/Hunsrück)<br />

13. September Herrn Bernd Johann Hermann Rabenstein und Frau Gudrun Christine Stolte,<br />

beide Wielenbach<br />

20. September Herrn Heiko Drexler, und Frau Daniela Förster, beide Wielenbach<br />

(Eheschl. in Bautzen)


- 28 -<br />

26. September Herrn Robert Johannes Breitenberger und Frau Sabine Rauch, beide Wilzhofen<br />

(Eheschl. in Weilheim i. OB)<br />

10. Oktober Herrn Marco Antonio Di Maggio und Frau Simone Siefker, beide Wilzhofen<br />

(Eheschl. in Starnberg)<br />

13. Oktober Herrn Ferdinand Michael Bruckmeir, Münsing und Frau Barbara Fendt, Haunshofen<br />

(Eheschl. in Münsing)<br />

17. Oktober Herrn Johannes Zach, Haunshofen und Dipl.Kauffrau Frau Katharina Andrea<br />

Frembs, Tutzing<br />

27. Oktober Herrn Stergios Stergatos, Wielenbach und Frau Ankica Horvat, Novi Marof/Kroatien<br />

31. Oktober Herrn Korbinian Steigenberger und Frau Angelika Lautenbacher, beide Bauerbach<br />

(Eheschl. in Bernried)<br />

12. Dezember Herrn Ludwig Schlögel und Frau Ingrid Lutz, beide Wilzhofen<br />

Ein ehrendes Gedenken unserer Verstorbenen<br />

20. Juli Frau Elisabeth Kaptein, Wilzhofen<br />

27. Juli Herrn Albert Ludwig Engl, Wielenbach<br />

03. August Frau Elisabeth Schweikl, Wielenbach<br />

07. August Frau Ruth Karin Folkerts, Wielenbach-Siedlung<br />

21. September Frau Eleonore Maria Drescher, Wilzhofen<br />

23. Oktober Frau Magdalena Färber, Wielenbach<br />

23. Oktober Frau Theres Riegel, Haunshofen<br />

Wir gratulieren den Geburtstagskindern<br />

zum 70.<br />

23. Juli Frau Anna Watzl, Wielenbach-Siedlung<br />

31. Juli Frau Margareta Fischer, Wielenbach<br />

19. August Frau Marianne Reindl, Haunshofen<br />

23. August Frau Frieda Schwarz, Wielenbach-Siedlung<br />

03. September Herrn Lorenz Schamper, Wielenbach<br />

01. Oktober Herrn Werner Himmel, Wielenbach-Lichtenau<br />

03. November Herrn Franz Hatzelmann, Wielenbach-Raucherberg<br />

16. Dezember Frau Hermine Vogl, Wielenbach


- 29 -<br />

zum 75.<br />

25. Juli Herrn Johann Mayr, Wilzhofen<br />

08. August Frau Kreszenz Thumann, Wielenbach<br />

09. August Herrn Walter Köhler, Wilzhofen<br />

23. August Frau Ida Kleber, Wielenbach<br />

26. August Frau Erna Rothwinkler, Wielenbach<br />

18. September Frau Ruth Gibbert, Wilzhofen<br />

22. September Herrn Otto von Bülow, Wielenbach<br />

16. Oktober Herrn Andreas Brandmeir, Wielenbach<br />

27. Oktober Herrn Werner Obrecht, Wielenbach<br />

03. November Herrn Lorenz Thumann, Wielenbach<br />

04. November Frau Maria Köhler, Wilzhofen<br />

12. November Frau Emilie Scharnagl, Wilzhofen<br />

28. November Herrn Reinhold Möller, Wilzhofen<br />

07. Dezember Herrn Michael Schöpf, Wielenbach<br />

10. Dezember Herrn Kurt Miller, Wielenbach<br />

zum 80.<br />

23. August Frau Maria Herrmann, Wielenbach-Siedlung<br />

13. September Herrn Johann Gailler, Wielenbach<br />

19. November Herrn Bronislaw Sokolowski, Wielenbach-Siedlung<br />

22. Dezember Frau Anna Schäffler, Wilzhofen<br />

25. Dezember Herrn Maximilian Eckert, Wielenbach<br />

zum 85.<br />

18. September Frau Lieselotte Michael, Wielenbach<br />

zum 90.<br />

10. Dezember Frau Anna Faßl, Wielenbach-Siedlung


- 30 -<br />

Terminübersicht <strong>2003</strong>/2004<br />

<strong>2003</strong><br />

21.12. Adventsingen in Bauerbach<br />

22.12. Weihnachtsschießen in Wilzhofen<br />

26.12. Weihnachtsschießen in Wilzhofen<br />

28./29.12. Königsschießen in Haunshofen<br />

2004<br />

02.01. Königsschießen in Haunshofen<br />

02.01. Königsschießen in Wilzhofen<br />

03.01. Generalversammlung des Burschenvereins Haunshofen<br />

03.01. Königsschießen in Haunshofen<br />

04.01. Königsschießen in Wilzhofen<br />

05.01. Königsproklamation in Wilzhofen<br />

06.01. Preisverteilung beim Schützenverein Haunshofen<br />

10.01. „Eiszapfenfest“ des Burschenvereins Haunshofen<br />

11.01. Hauptversammlung des Veteranenvereins Wielenbach<br />

11.01. Hauptversammlung der Feuerwehr Haunshofen<br />

12.01. Hauptversammlung der Feuerwehr Wielenbach<br />

15.01. Geburtstagsfeier im Pfarrhaus<br />

17.01. Bäuerinnen- und Bauernball in Wielenbach<br />

18.01. Generalversammlung des SV Haunshofen<br />

24.01. Schützenball in Haunshofen<br />

24.01. Sportlerball in Wielenbach<br />

31.01. Schützenball in Wielenbach (Wielenbach und Wilzhofen)<br />

01.02. Kaffeekranzl der Veteranen und Reservisten in Wilzhofen<br />

07.02. Burschenball in Haunshofen<br />

07.02. Kaffeekranzl des SV Wielenbach in der Grünbachstub’n<br />

11.02. Hauptversammlung der Feuerwehr Wilzhofen<br />

12.02. Geburtstagsfeier im Pfarrhaus<br />

13.02. Faschingsgunggl des SV Haunshofen im Heim<br />

15.02. Patrozinium in Wilzhofen<br />

19.02. Seniorenfasching in Wilzhofen<br />

20.02. Maskeragaudi des Trachtenvereins Haunshofen<br />

21.02. Faschingsparty des SV Wielenbach in der Grünbachstub’n<br />

23.02. Feuerwehrball in Haunshofen<br />

01.03. Landvolk: Ländliches Seminar in Huglfing<br />

05.03. Jahreshauptversammlung der Theaterer Wielenbach


- 31 -<br />

05./06.03. Sauschießen in Wilzhofen<br />

08.03. Landvolk: Ländliches Seminar in Huglfing<br />

09.03. Gartenbau Wielenbach: Vortrag Grabgestaltung im grünen Friedhof<br />

15.03. Landvolk: Ländliches Seminar in Huglfing<br />

18.03. Geburtstagsfeier im Pfarrhaus<br />

22.03. Bußgottesdienst in Wielenbach<br />

23.03. Bußgottesdienst in Haunshofen<br />

24.03. Bußgottesdienst in Wilzhofen<br />

03./04.04. Theater in Haunshofen<br />

04.04. Kreuzwegandacht bei der Hardtkapelle<br />

12.04. Theater in Haunshofen<br />

16.04. Theater in Haunshofen<br />

16.04. Endschießen in Wilzhofen<br />

17.04. Theater in Haunshofen<br />

18.04. Erstkommunion in Wielenbach<br />

18.04. Theater in Haunshofen<br />

22.04. Geburtstagsfeier im Pfarrhaus<br />

23.04. Frühjahrsversammlung des Gartenbauvereins Haunshofen<br />

24.04. Pflanzentauschmarkt in Wielenbach<br />

25.04. Erstkommunion in Haunshofen<br />

01.05. Maibaumaufstellung in Bauerbach<br />

01.05. Modellflugwettbewerb<br />

02.05. Veteranenjahrtag in Wielenbach<br />

08.05. Gartentag in der Herzogsägmühle<br />

21.05. Bittgang nach Andechs<br />

28.05. Maiandacht bei der Bruder-Konrad-Kapelle<br />

27.06. Patrozinium in Wielenbach<br />

** Ende Juni: Firmung in Wielenbach **<br />

10.07. „Offene Gartentür“ in Haunshofen<br />

17.07. Ausflug des Gartenbauvereins Wielenbach: Landesgartenschau<br />

Burghausen<br />

25.07. Gartenfest des Trachtenvereins Wielenbach<br />

Vorankündigung:<br />

02.10. Festabend: 100 Jahre Gartenbauverein Wielenbach

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