GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...
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G E M E I N D E - I N F O<br />
<strong>Ausgabe</strong> <strong>zweites</strong> <strong>Halbjahr</strong> <strong>2003</strong><br />
G E M E I N D E<br />
W I E L E N B A C H<br />
Informationen und Berichte aus dem Gemeindegeschehen der<br />
Gemeindeteile<br />
Wielenbach<br />
Wilzhofen<br />
Siedlung Hardt<br />
Haunshofen<br />
Bauerbach<br />
Ein in periodischen Abständen erscheinendes Informationsblatt<br />
herausgegeben von der Gemeinde Wielenbach<br />
Peter-Kaufinger-Straße 10, 82407 Wielenbach<br />
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Erster Bürgermeister K. Steigenberger<br />
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder.
- 2 -<br />
I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />
• Vorwort des ersten Bürgermeisters Seite 4<br />
• Informationen aus dem Gemeinderat Wielenbach Seite 6<br />
Auszüge aus den Sitzungen von Juli <strong>2003</strong><br />
bis Dezember <strong>2003</strong><br />
• Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen Seite 19<br />
• Aktuelles aus den Gemeindeteilen:<br />
- Wielenbach Seite 22<br />
- Wilzhofen und Siedlung Hardt Seite 22<br />
- Haunshofen und Bauerbach Seite 23<br />
- Allgemein Seite 24<br />
• Aktuelle Hinweise Seite 24<br />
• Bekanntmachungen Seite 25<br />
• Personalien, Eheschließungen, Geburten, Seite 27<br />
Geburtstage, Ehejubiläen, Sterbefälle<br />
• Terminkalender Seite 30<br />
Anlagen:<br />
• Schießtermine der Schützengesellschaft Wilzhofen <strong>2003</strong>/2004<br />
• Schutzgebietsplan für die Wasserversorgung Wielenbach<br />
• Ortsverschönerungs- und Gartenbauverein „Das Kreuz mit der Grabpflege“<br />
• Tierseuchenbeiträge 2004 – Gemeinden nicht mehr zuständig –<br />
• Tierseuchenrecht; Schutzimpfung gegen Rauschbrand u. Pararauschbrand<br />
• Presseinformation: Gesetzliche Unfallversicherung von Haushaltshilfen
- 3 -<br />
Gedanken zum Jahreswechsel<br />
Nimm Dir Zeit um zu arbeiten;<br />
Es ist der Preis des Erfolges.<br />
Nimm Dir Zeit um nachzudenken;<br />
Es ist die Quelle der Kraft.<br />
Nimm Dir Zeit um zu träumen;<br />
Es ist der Weg zu den Sternen.<br />
Nimm Dir Zeit um auszuspannen;<br />
Es ist der Balsam für Leib und Seele.
- 4 -<br />
Vorwort des ersten Bürgermeisters<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
in den letzten beiden Gemeinde-Infos habe ich auf die schlechte Wirtschaftslage und die damit<br />
zusammenhängende Finanzkrise des Bundes bis runter zu den Gemeinden hingewiesen. Leider hat<br />
sich bisher nicht viel getan, worauf man auf eine wesentliche Verbesserung der Situation schließen<br />
könnte. Selbst die Bayerische Staatsregierung hat jetzt auf allen Gebieten Einsparungen in<br />
Höhe bis zu 15 % angekündigt, was wiederum die Gemeinden als Zuwendungsempfänger für verschiedene<br />
Aufgaben treffen wird.<br />
Weiter ausholen möchte ich hier nicht mehr.<br />
Sehr zufrieden kann die Gemeinde mit der Bezuschussung zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens<br />
in Wilzhofen sein. Für alle zuwendungsfähigen Kosten dieser Maßnahme wurden Zuwendungen<br />
in Höhe von 75 %, dies entspricht einer Summe von 870.000,-- €, zugesichert. Nach Vorlage<br />
der Plangenehmigung erfolgte die Vergabe des 1. Bauabschnittes in der Gemeinderatssitzung<br />
am 19. August an die Firma Huber aus Neuried. Diese ansonsten zuverlässige Firma konnte<br />
den vorgesehenen Baubeginn Anfang September nicht einhalten.<br />
Als im Oktober mit dem Bau der neuen Zufahrtsstraße begonnen wurde, kam die nächste Hiobsbotschaft.<br />
Die Bahn teilte uns mit, dass sie mit der geplanten Maßnahme nicht einverstanden ist.<br />
Da die Bahn bei der Planung und im Plangenehmigungsverfahren beteiligt gewesen ist, war die<br />
plötzlich Ablehnung unerklärlich. Daraufhin versuchte man vergeblich, einen kompetenten Verantwortlichen<br />
für eine Stellungnahme zu finden. Erst Anfang Dezember konnte die Angelegenheit<br />
mit der Bahn geklärt werden uns somit dürfte dem Weiterbau im Frühjahr nichts mehr im<br />
Wege stehen.<br />
Aus der Presse werden Sie sicher die unverständlichen und überzogenen Äußerungen der Weilheimer<br />
Stadträte gegen die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche südwestlich<br />
von Wilzhofen mit verfolgt haben. Auch einige gemeinsame Termine konnten die Bedenken der<br />
Stadt nicht ausräumen. Selbst ein Kompromissvorschlag von Herrn Landrat Braun begeisterte<br />
die Stadträte im Bauausschuss nicht. Diese fordern die Aufgabe der neuen Gewerbefläche, da<br />
sie gerade wegen der exponierten Lage an der B 2 die Ansiedlung großer Discounterfirmen als<br />
Konkurrenz zu Weilheim befürchten.<br />
Geht man davon aus, dass von der 5, 1 ha großen Fläche, die von der Gemeinde zuerst einmal in<br />
Abschnitten zu erwerben ist, aktuell ein Gewerbeflächenbedarf von 3,5 ha vorliegt und auch<br />
noch Erschließungs- und Ausgleichsflächen wegfallen, kann von einer überdimensionalen Ausweisung<br />
nicht die Rede sein. Außerdem soll die Fläche für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren ausreichen.<br />
Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, den Flächennutzungsplan noch im Jahre <strong>2003</strong> zu<br />
beschließen. Ich denke, dass dies – auch wenn die Stadt Weilheim gebeten hat, den Beschluss<br />
noch 2 Monate zu verschieben – in der Abschlusssitzung am 16.12.<strong>2003</strong> erfolgt sein wird.
- 5 -<br />
Wie in vielen anderen Gemeinden ist nun auch in Wielenbach die Postfiliale zum<br />
1. Oktober <strong>2003</strong> von einer Postagentur abgelöst worden. Von vorneherein war klar, dass die Filiale<br />
schließen wird, sobald die jahrelange und zuletzt sehr intensive Suche nach einem Geschäft,<br />
das die Aufgaben der Post übernimmt, erfolgreich ist.<br />
Der jetzigen Gemeindeverwaltung vorzuwerfen, sie habe geschlafen sowie weitere unpassende<br />
zynische Bemerkungen in einem anonymen Beitrag eines „Parteiblattes“ sind völlig aus der Luft<br />
gegriffen.<br />
Ich denke, durch die verlängerten Öffnungszeiten und dem gleichen Angebot wie vorher ist die<br />
Postagentur bei der Gärtnerei ebenso akzeptabel.<br />
Um dem Parkproblem Herr zu werden, wird der Grundstückseigentümer bis März noch weitere 3<br />
Parkplätze zur Verfügung stellen.<br />
Bleibt nur noch zu hoffen, dass diese Lösung der Post auch von Dauer ist.<br />
Wie in der Bürgerversammlung Ende Februar bereits angekündigt, ist eine Erhöhung der Wassergebühren<br />
für das gesamte Gemeindegebiet sowie ein Anheben der Abwassergebühren im Gemeindeteil<br />
Haunshofen unumgänglich. Der Deckungsgrad dieser kostendeckenden Einrichtungen<br />
liegt momentan bei etwa 70 %.<br />
Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt wird gravierende Unterdeckungen nicht mehr dulden<br />
und dies durch die Ablehnung des Gemeindehaushaltes unterstreichen.<br />
Die letzte Erhöhung der Wassergebühren war 1991, die der Abwassergebühren liegt schon 20<br />
Jahre zurück. Um wieder eine annähernd 100%ige Deckung zu erreichen, werden wir um eine<br />
Erhöhung von etwa 30 % nicht hinwegkommen. Im Vergleich zu anderen Gemeinden gehören unsere<br />
Gebührensätze immer noch zu denen am unteren Limit.<br />
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich es nicht versäumen, all jenen ein herzliches „Dankeschön“<br />
zu sagen, die sich auch im vergangenen Jahr wieder in den Dienst für die Allgemeinheit<br />
gestellt haben und auf verschiedene Art und Weise – ob in Vereinen, in öffentlichen Einrichtungen<br />
oder im privaten Kreis – für andere Zeit aufgebracht und gewirkt haben.<br />
Es wäre schön, wenn Sie diesen Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit und für das Leben in unseren<br />
Dörfern auch im kommenden Jahr weiterführen. Letztendlich trägt die Gemeinde einen großen<br />
Nutzen daraus.<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch bei Ihnen möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie<br />
das eine oder andere Mal Verständnis für die Sorgen und Nöte unserer Gemeinde aufbrachten.<br />
Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest,<br />
erholsame, ruhige Feiertage<br />
sowie Gesundheit, Glück und Zufriedenheit im Jahr 2004<br />
wünscht Ihnen allen<br />
Ihr<br />
Korbinian Steigenberger
- 6 -<br />
Informationen (Auszüge) aus dem Gemeinderat<br />
Sitzung vom 15.07.<strong>2003</strong><br />
Wasserversorgung der Gemeinde Wielenbach<br />
hier: Vorstellung der Einzugsgebietsermittlung und des Schutzgebietsvorschlages durch<br />
Herrn Nehmet, Büro Dr. Blasy und Dr. Øverland, Eching, und Beschluss zur Einleitung<br />
des Wasserrechtsverfahrens<br />
Erster Bürgermeister Steigenberger und Herr Nehmet gehen zunächst auf die lange Vorgeschichte zur<br />
Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes ein.<br />
Herr Nehmet führt aus, dass die Altlastdeponie in Unterhausen keine gravierende Belastung für das<br />
Trinkwassereinzugsgebiet von Wielenbach darstellt und der Brunnen in Wielenbach nicht davon tangiert<br />
ist. Eine Belastung besteht aber für den Westerbach.<br />
Der Schutzgebietsvorschlag wurde gegenüber dem bereits vorgelegten Vorschlag überarbeit.<br />
So wurde nunmehr die Schutzzone II verkleinert mit der Folge, dass weniger landwirtschaftliche Flächen<br />
von den Auflagen betroffen sind.<br />
Ein Gefährdungspotential besteht bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen auf der B 2.<br />
Allerdings ist hier auch eine ausreichende Reaktionszeit gegeben.<br />
Die B 2 sollte nach RistWaG ausgebaut werden. Allerdings besteht nach Meinung von Herrn Nehmet<br />
hierauf kein Rechtsanspruch, da die Straße bereits zum Zeitpunkt der Neuausweisung des Schutzgebietes<br />
für die Trinkwasserversorgung von Wielenbach Bestand war.<br />
Zwischen der Bahnlinie und der B 2 existiert kein Grundwasserleiter, so dass der Einfluss von seitens<br />
der Bahn verwendeter Pflanzenschutzmittel nur durch Oberflächenwassereintrag gegeben ist. Dieses<br />
Gefahrenpotential kann allerdings als relativ gering eingestuft werden.<br />
Erläutert werden die Funktionen der Schutzzonen. Die Größe der Zone II (bakteriologischer Schutz)<br />
ist z.B. abhängig von der 50-Tage-Fließzeit zum Brunnen.<br />
Bei der Schutzgebietsermittlung und der Zonenausweisung wurde darauf geachtet „Flächenanschnitte“<br />
zu vermeiden.<br />
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />
Mit dem Gutachten vom 23.06.<strong>2003</strong> des Ingenieurbüros Dr. Blasy und Dr. Øverland, Eching, über die<br />
Einzugsgebietsermittlung und den Schutzgebietsvorschlag für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde<br />
Wielenbach besteht Einverständnis.<br />
Das Wasserrechtsverfahren zur Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes der Gemeinde Wielenbach<br />
ist auf dieser Grundlage zu beantragen.<br />
Dem Wasserwirtschaftsamt ist das Gutachten vorab zur Stellungnahme vorzulegen.<br />
Das Ingenieurbüro Dr. Blasy + Øverland, Eching, wird beauftragt den erforderlichen Wasserrechtsantrag<br />
mit Schutzgebietsvorschlag auszuarbeiten.<br />
Der Lageplan mit den vorgeschlagenen Schutzzonen ist als Anlage abgedruckt.
- 7 -<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Haunshofen“;<br />
In der Sitzung am 27.05.<strong>2003</strong> wurde durch den Gemeinderat die vereinfachte Änderung des Ortskern-<br />
Bebauungsplanes Haunshofen im Hinblick auf den Wegfall der ursprünglich festgesetzten Baugrenzen<br />
und einer geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches bei der Flurnummer 603 in Richtung Osten.<br />
Das Änderungsverfahren wurde in der Zeit vom 02.06.<strong>2003</strong> bis 04.07.<strong>2003</strong> durchgeführt.<br />
Bedenken und Anregungen gingen während dieser Frist nicht ein.<br />
Aufgrund einer Empfehlung des Sachgebietes Städtebau, Landratsamt Weilheim-Schongau, vom<br />
25.06.<strong>2003</strong> wurde noch eine städtebauliche Begründung ausgearbeitet.<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung hierzu kann gemäß § 10 Abs. 1<br />
BauGB als Satzung beschlossen werden.<br />
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung<br />
(BayBO) und der Verordnung über die Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) erlässt die Gemeinde Wielenbach folgende erste Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Ortskern Haunshofen“ einschließlich der Begründung vom 04.07.<strong>2003</strong> hierzu als Satzung:<br />
§ 1<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Haunshofen“<br />
1. Die festgesetzten Baugrenzen werden ersatzlos gestrichen.<br />
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortskern Haunshofen“ wird an der östlichen Grundstücksgrenze<br />
der Fl.Nr. 45 der Gemarkung Haunshofen in einer geraden Linie von 5,0 m ab der<br />
nordöstlichen Grundstücksecke und 8,0 m ab der südöstlichen Grundstücksecke nach Osten Fl.Nr.<br />
603 erweitert.<br />
Die weiteren Festsetzungen und die Hinweise des Bebauungsplanes „Haunshofen – Ortskern“<br />
bleiben von dieser Änderung unberührt und werden nachrichtlich in den Bebauungsplan „Haunshofen-Ortskern,<br />
erste Änderung“ übernommen.<br />
3. Der bisherige Planteil wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch den Planteil vom<br />
21.05.<strong>2003</strong> ersetzt.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.<br />
Antrag der Firma Huttner, Raisting, auf Genehmigung einer Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage<br />
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl<br />
Mit Schreiben vom 21.05.<strong>2003</strong> wurden durch das Landratsamt Weilheim-Schongau die Antragsunterlagen<br />
der Fa. Huttner, Raisting, auf Genehmigung einer Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage auf<br />
der Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl übermittelt.<br />
Um Stellungnahme bzw. Mitteilung von aus Sicht der Gemeinde Wielenbach evtl. notwendiger Auflagen<br />
und Bedingungen wird gebeten.
- 8 -<br />
Das geplante Vorhaben umfasst die Behandlungsanlage für Betonreste, Brech- und Siebanlage sowie<br />
die Lagerung von vorsortierten Baustellenreststoffen, Betonbruch aus Hausabrissen, Wurzelstöcken<br />
und fertigen Fraktionen, die zum Wiedereinbau geeignet sind. Die Sortierreste werden in bereitgestellte<br />
Container eingebracht und von Fremdfirmen verwertet.<br />
Die Brechung des Materials erfolgt durch hydraulische Pressen, die Bewegung der Materialien auf<br />
dem Gelände wird mehrheitlich von Baggern, Radladern und den Lkw’s der Fa. Huttner ausgeführt.<br />
Der Standort, bei dem es sich um die ehemalige Kiesgrube der Fa. Huttner handelt, liegt ca. 500,0 m<br />
zum Aussiedlerhof Roming bzw. zur Teichwirtschaft und etwa 300,0 m zum neuen Aussiedlerhof<br />
Geiger (Fl.Nr. 274 und 274/1 der Gemarkung Wielenbach) entfernt.<br />
Die Zufahrtnahme erfolgt laut Baueingabeplan über in der Gemarkung Pähl liegende Straßen.<br />
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />
Die Gemeinde Wielenbach erhebt grundsätzlich Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb einer<br />
Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage auf der Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl.<br />
Es sind nachweislich ausreichend Vorkehrungen zu treffen, die jegliche Beeinträchtigungen der angrenzenden<br />
Bebauung auf den Fl.Nrn. 286, 274 und 274/1 (geplanter Aussiedlerhof Geiger) der Gemarkung<br />
Wielenbach ausschließen.<br />
Des weiteren ist bei der Beurteilung des Vorhabens die gemeindliche Flächennutzungsplanung, die für<br />
einen Teilbereich der Fl.Nrn. 298, 297, 296, 295, 295/1 und 294 die Ausweisung eines Mischgebietes<br />
vorsieht, mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.<br />
Zu dem Vorhaben gehört werden sollte auch das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft in der<br />
Demollstrasse (Landesanstalt für Gewässergüte).<br />
Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass eine generelle Verkehrsführung des An- und Abfahrtverkehrs<br />
durch den Gemeindeteil Wielenbach nicht erfolgen darf.<br />
Sitzung vom 19.08.<strong>2003</strong><br />
Erlass einer vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />
für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens Wielenbach<br />
Durch den Hauptverwaltungsausschuss wurde in der Sitzung am 22.07.<strong>2003</strong> aufgrund des Antrages<br />
von Gemeinderatsmitglied Sabine Bartl vom 14.01.<strong>2003</strong> die Änderung der Kindergartengebühren im<br />
Hinblick auf eine Neuregelung der bisherigen Geschwisterermäßigung, der Einführung einer Kindergartengebühr<br />
für die Inanspruchnahme der seit 01.01.<strong>2003</strong> eingerichteten erweiterten Vormittagsgruppe<br />
sowie eine maßvolle Erhöhung des Elternanteiles an den Beförderungskosten vorberaten.<br />
Der Hauptverwaltungsausschuss hat sich gegen eine Erhöhung der Kindergartengebühren ausgesprochen<br />
und spricht folgende Empfehlung an den Gemeinderat aus:<br />
Die bisherige Regelung zur Geschwisterermäßigung sollte vollinhaltlich entfallen und durch nachstehende<br />
Regelung ersetzt werden:<br />
Kinder aus Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten eine Geschwisterermäßigung auch, wenn nur<br />
ein Kind den Kindergarten besucht.<br />
Die Geschwisterermäßigung soll 10,-- € betragen.
- 9 -<br />
Nicht erhöht wird auch das Spiel- und Getränkegeld sowie der Anteil der Eltern an den Beförderungskosten.<br />
Aufgrund dieser Empfehlung ergehen nachstehende Beschlüsse zur Änderung der Kindergartengebührensatzung<br />
und zur Erhöhung des Elternanteils an den Beförderungskosten der Kindergartenbuslinie:<br />
Die Gemeinde Wielenbach erlässt aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetztes –<br />
KAG- folgende vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von<br />
Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens Wielenbach i.d.F. vom<br />
22.08.1994:<br />
§ 1<br />
§ 3 Gebührenhöhe, Fälligkeit, Entstehung erhält folgende Fassung:<br />
(1) Für die Vormittagsgruppe: 48,50 € monatlich<br />
Für die erweiterte Vormittagsgruppe: 60,00 € monatlich<br />
Für die Nachmittagsgruppe:<br />
35,50 € monatlich<br />
Für die Ganztagsgruppe:<br />
90,00 € monatlich<br />
(2) Für den Fall, dass ein Kind öfters (ab 3 mal) im Monat nicht pünktlich um 12.30 Uhr abgeholt<br />
wird oder um 7.30 Uhr bereits in den Kindergarten gebracht wird, wird für diesen Monat die Gebühr<br />
für die verlängerte Vormittagsgruppe erhoben.<br />
(3) Es wird pro Monat ein Spiel- und Getränkegeld von 3,-- € erhoben.<br />
(4) Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr erhoben. Bei Abwesenheit (Krankheit oder entschuldigtes<br />
Fehlen) für mehr als 4 Wochen hintereinander, wird ein Monat nicht berechnet.<br />
Krankheitsdauer unter 4 Wochen, Ferien und Fehlen befreit nicht von der Gebührenpflicht, es sei<br />
denn, dass das Kind gemäß § 6 Abs. 2 und 3 der Kindergartenbenutzungssatzung ausgeschlossen<br />
wird.<br />
Bei Abmeldungen für den Monat Juli sind auch die Benutzungsgebühren für den Monat August<br />
zu entrichten.<br />
(5) Besucht ein drittes und jedes weitere Kind einer Familie den Kindergarten werden für diese jeweils<br />
10,-- € weniger Gebühren erhoben.<br />
(6) Die Beiträge werden grundsätzlich per Lastschrift erhoben.<br />
(7) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten.<br />
(8) Bei Neuaufnahme, Ausschluss und Austritt eines Kindes während des Monats sind die Gebühren<br />
für den vollen Monat zu entrichten<br />
(9) Die Kosten für die Beförderung werden von der Gemeinde festgelegt. Die Erziehungsberechtigten<br />
werden durch Aushang oder schriftlich verständigt.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die Änderungssatzung tritt am 01.09.<strong>2003</strong> in Kraft.
- 10 -<br />
Am Einnahmendeckungsgrad der Beförderungskosten soll zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderung<br />
vorgenommen werden. Der Elternanteil an den Beförderungskosten wird damit für das Kindergartenjahr<br />
<strong>2003</strong>/2004 nicht erhöht.<br />
Erlass einer siebten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung von gemeindlichen<br />
Bestattungseinrichtungen (Erhöhung der Friedhofsunterhaltungsgebühren ab<br />
01.01.<strong>2003</strong>)<br />
Bei den Beratungen zum Haushalt für das Jahr <strong>2003</strong> wurde im Finanzausschuss bereits eine Erhöhung<br />
der Friedhofsunterhaltsgebühren eingeplant.<br />
Diese Einnahme in Höhe von 12.000,-- € wurde auch vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung über<br />
den Haushaltsplan und der Haushaltssatzung beschlossen.<br />
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses werden seit Herbst 2001die genau geleisteten<br />
Arbeits- und Maschinenstunden des gemeindlichen Bauhofes für die verschiedenen Abschnitte ermittelt.<br />
Es stellte sich hierbei eine gravierende Unterdeckung (49 %) bei der Haushaltsstelle 7500.1145<br />
heraus.<br />
Eine Erhöhung der Friedhofsunterhaltsgebühren von derzeit 17,50 € auf mindestens 40,00 € wäre deshalb<br />
erforderlich. Bei dieser Gebührengestaltung würde in diesem Jahr eine Einnahme in Höhe von<br />
11.960,00 € (299 verkaufte Gräber) auf die betreffende Haushaltsstelle treffen.<br />
Der kommunale Prüfungsverband steht einer Erhebung der Friedhofsunterhaltsgebühr positiv gegenüber,<br />
da diese Gebühr eine kurzfristige Anpassung der tatsächlichen Aufwendungen für den Friedhofsunterhalt<br />
ermöglicht. Er empfiehlt aber die Friedhofsunterhaltsgebühren entsprechend der Grabgrößen<br />
(Grabschächte) zu staffeln.<br />
Im Friedhof von Wielenbach gibt es zur Zeit:<br />
23 Einzelgräber ( 1 Grabschacht )<br />
223 Doppelgräber ( 2 Grabschächte )<br />
Im Friedhof von Haunshofen gibt es zur Zeit:<br />
8 Einzelgräber ( 1 Grabschacht )<br />
41 Doppelgräber ( 2 Grabschächte )<br />
4 Dreifachgräber ( 3 Grabschächte )<br />
Der Hauptverwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.07.<strong>2003</strong> an den Gemeinderat mehrheitlich<br />
die Empfehlung abgegeben, die Friedhofsunterhaltungsgebühr ab 01.01.<strong>2003</strong> zu erhöhen.<br />
Aufgrund dieser Empfehlung ergeht nachstehender Beschluss zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung:<br />
Die Gemeinde Wielenbach erlässt aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetztes<br />
(KAG) folgende siebte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung<br />
von gemeindlichen Bestattungseinrichtungen i.d.F. vom 24.10.2000:
- 11 -<br />
§ 1<br />
§ 3 Grabgebühren und Friedhofsunterhaltungsgebühren wird wie folgt geändert:<br />
§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />
Neben den Grabgebühren wird eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben.<br />
Diese beträgt für ein Einzelgräber 35,00 EUR<br />
für ein Doppelgrab 40,00 EUR<br />
für ein Dreifachgrab 45,00 EUR<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.<strong>2003</strong> in Kraft.<br />
Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong><br />
Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage auf dem Gebiet der Gemeinde Wielenbach;<br />
hier: Vorstellung des Unternehmens WindWelt AG, Bonn, durch Dipl.-Ing. Hanisch<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.08.<strong>2003</strong> dafür ausgesprochen, dass sich das Unternehmen<br />
WindWelt AG zunächst vorstellen sollte, bevor seitens der Gemeinde eine Stellungnahme zu der<br />
geplanten Errichtung der Freiflächen-Solaranlage ergeht.<br />
Zur Sitzung geladen wurde Herr Dipl.-Ing. Hanisch, als Vertreter des Unternehmens.<br />
Herr Hanisch erläutert, dass die Fa. WindWelt AG bislang eine Freiflächen-Solaranlage in der Bundesrepublik<br />
Deutschland, nämlich in der Gemeinde Untergriesbach – Ortsteil Oberötzdorf – betreibt.<br />
Da es sehr schwierig ist geeignete Dachflächen für eine Freiflächen-Solaranlage zu finden und die in<br />
diesem Fall einzugehende Dienstbarkeiten eine große Belastung darstellen, ist das Unternehmen dazu<br />
übergegangen, Solaranlagen auf Freiflächen zu planen.<br />
Die Suche danach erfolgte über Inserate in landwirtschaftlichen Zeitungen. In den letzten Monaten<br />
wurde die Flächensuche in Süddeutschland intensiviert, da für diesen Raum eine höhere Sonneneinstrahlung<br />
als in anderen Gebieten vorausgesagt und deshalb mit einem Mehrertrag zwischen 15 % bis<br />
20 % gerechnet wird.<br />
Das Unternehmen besteht seit 1996 uns ist seit 2,5 Jahren eine Aktiengesellschaft. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
geht über einen Zeitraum von 20 Jahren. Erst danach wird mit einem prozentual hohen<br />
Erlös gerechnet, allerdings arbeitet die Anlage bereits in den ersten Jahren, wenn auch gering, mit<br />
Gewinn. Diese sind gewerbesteuerpflichtig.<br />
Herr Hanisch erläutert den Aufbau und die Funktion der Freiflächen-Solaranlage. Diese ist vollkommen<br />
emmissionsfrei und spiegelt nicht, da sie aus hochtransparenten Gläsern besteht, die 33 % der<br />
Sonneneinstrahlung aufnehmen. Die Messung der Einspeiseleistung erfolgt nach der Trafo-Station.<br />
Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich liegt bei etwa 30 % und erfolgt auf der Fläche<br />
selbst. Die Erforderlichkeit einer UVP-Prüfung ist abhängig von der Anlagengröße. Diese Prüfung<br />
wird bei einer Größe von über 6,0 ha Gesamtfläche notwendig.<br />
Die „Lebensdauer“ der Module liegt bei über 20 Jahren. Der Wirkungsgrad ist, da es sich um kristalline<br />
Module handelt, stets gleichbleibend.
- 12 -<br />
Die Vorteile einer Solaranlage sind:<br />
1. Saubere Energie (Energiewende)<br />
2. Reduzierung der Abhängigkeit von Importenergie<br />
3. Aufwertung der bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
Durch das Unternehmen werden die Kosten für die Bauleit- und Grünordnungsplanung übernommen.<br />
Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstandene Schäden werden finanziell ausgeglichen.<br />
Planungen der Gemeinde oder anderer Behörden werden berücksichtigt, ggf. kommen Flächen dann<br />
nicht mehr in Betracht.<br />
Der Pachtvertrag wird auf 20 Jahre mit der Option auf eine Verlängerung um zwei Mal 5 Jahre abgeschlossen.<br />
Durch eine Bankbürgschaft wird die Verpflichtung des Unternehmens gesichert, die Anlage jederzeit<br />
wieder zurückzubauen oder zurückbauen zu können.<br />
Zur Errichtung einer Anlage werden mögliche ortsansässige Handwerker und Firmen herangezogen.<br />
Die Grundstücke bei Wilzhofen sind deshalb geeignet, da diese nicht unmittelbar an einem Siedlungsbereich<br />
liegen und durch die B 2 bereits eine gewisse Vorbelastung der Landschaft und Natur gegeben<br />
ist.<br />
Andere Standortvorschläge würden geprüft werden.<br />
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben grundsätzlich<br />
zu entscheiden.<br />
Widmung der Erschließungsstraße „Albert-Geiger-Straße“ im Baugebiet „Gschwandtner-<br />
Garten“ als Ortsstraße (Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG)<br />
Die Voraussetzungen für die Widmung der Erschließungsstraße im Baugebiet „Gschwandtner-Garten“<br />
liegen nunmehr vor. Um die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu erhalten, bedarf es noch der formellen<br />
Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG als Ortsstraße.<br />
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />
Die im Baugebiet „Gschwandtner-Garten“ hergestellte Erschließungsstraße „Albert-Geiger-Straße“<br />
wird gemäss Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur öffentlichen Straße mit der Einteilung als Ortsstraße gewidmet.<br />
Antrag von Kathi Köberl u.a. auf Änderung der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen<br />
hinsichtlich der Zulässigkeit der Errichtung von Grabeinfassungen<br />
Laut bisheriger Regelung in der Friedhofssatzung dürfen Grabbeete keine Einfassungen erhalten. Dieses<br />
Verbot besteht seit Belegung des Friedhofes Wielenbach.<br />
Grundsätzlich gibt es Gründe, die für oder auch gegen die Zulassung einer Grabeinfassung sprechen.<br />
Einerseits vermindert diese den Pflegeaufwand des einzelnen, andererseits erhöht aber die Grabeinfas-
- 13 -<br />
sung die Probleme bei der Grünanlagenpflege. So ist es nicht möglich, den Grasbewuchs direkt an der<br />
Einfassung zu mähen. Dieser muss künftig durch den Grabpflegenden beseitigt werden.<br />
Ein weiterer Punkt könnte das „Erscheinungsbild“ der Friedhofsanlage sein. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt<br />
rechtlich nicht möglich, alle Grabinhaber zur Errichtung einer Grabeinfassung zu verpflichten.<br />
Das bedeutet, dass dies entweder in allen Fällen freigestellt bleiben muss, oder, alternativ hierzu, diese<br />
Wahlmöglichkeit nur bei „Altfällen“ eingeräumt wird und bei Neuanlegungen von Gräbern eine entsprechende<br />
Verpflichtung ausgesprochen wird.<br />
Für den kirchlichen Friedhof in Wilzhofen wurde eine Wahlmöglichkeit für alle eingeräumt.<br />
Die Errichtung von Grabeinfassungen ist im Grunde eine Frage des (persönlichen) Geschmacks und<br />
wird demzufolge von vielen befürwortet und von vielen abgelehnt.<br />
Inwieweit der Gemeinderat dem Antrag stattgibt und eine entsprechende Satzungsänderung vornimmt,<br />
wird nach Abwägung aller Gründe zu treffen sein.<br />
Nach eingehender Beratung wird dem Antrag von Frau Köberl und den Mitunterzeichnern auf die Zulassung<br />
von Grabeinfriedungen stattgegeben.<br />
Mitteilungen und Informationen<br />
Anerkennungsverfahren für den Waldkindergarten Weilheim „die Wurzelkinder e.V.“<br />
Mit Bescheid vom 20.01.<strong>2003</strong> hat das Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Jugend und Familie,<br />
den vorgenannten Waldkindergarten die Anerkennung zum Betrieb erteilt und u.a. auch die Gemeinde<br />
Wielenbach in dessen Einzugsgebiet aufgenommen. Die Gemeinde Wielenbach hatte im Vorfeld bereits<br />
mit Schreiben vom 22.10.<strong>2003</strong> ihr Einvernehmen nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayKiG im Rahmen<br />
des Anerkennungsverfahrens verweigert.<br />
Gegen den Bescheid des Landratsamtes vom 20.01.<strong>2003</strong>, mit dem gleichzeitig das gemeindliche Einvernehmen<br />
ersetzt wurde, hat die Gemeinde Wielenbach mit Datum vom 14.02.<strong>2003</strong> Widerspruch<br />
eingelegt.<br />
Da das Landratsamt dem Widerspruch nicht abgeholfen hat, wurde dieser zur Entscheidung der Regierung<br />
von Oberbayern vorgelegt. Entsprechend der Widerspruchsentscheidung hat das Landratsamt<br />
Weilheim-Schongau mit Abhilfebescheiden vom 09.09.<strong>2003</strong> die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens<br />
aufgehoben und die Gemeinde Wielenbach aus dem Einzugsgebiet des Waldkindergartens<br />
Weilheim herausgenommen.<br />
Ergebnis des Ortstermins vom 13.10.<strong>2003</strong> – Moosstraße – mit Herrn Strauß, Landratsamt Weilheim-Schongau<br />
Das Absinken der Straße ist vorrangig durch den schlechten Untergrund sowie die großen Achslasten<br />
der Fahrzeuge bedingt. Die Birkenbäume tragen durch die Entwässerung des Untergrundes ebenfalls<br />
dazu bei, haben aber durch ihr Wurzelwerk eine insgesamt wichtige den Straßenkörper tragende Funktion.<br />
Herr Strauß hat folgende Vorschläge unterbreitet:<br />
- Entsiegelung der Straße mit daraus resultierendem geringerem Unterhaltungsaufwand<br />
- größere Senkungen mit Kiesmaterial auffüllen und mit einer Spritzteerung überziehen oder
- 14 -<br />
- die gesamte Straßenfläche fräsen, profilieren und nur asphaltieren (sehr kostenintensiv)<br />
Bei einer Bitumenauffüllung besteht aufgrund des Gewichtes die Gefahr einer weiteren Absenkung.<br />
Außerdem ist der Angleich an die bestehende Decke problematisch.<br />
Die jetzigen Ausbesserungs- bzw. Teerarbeiten wurden von der Stadt Weilheim ausgeführt. Die Gemeinde<br />
Wielenbach hat lediglich die Materialkosten zu tragen.<br />
Sitzung vom 21.10.<strong>2003</strong><br />
Abwasserbeseitigung Bauerbach<br />
hier: Vorstellung der durch das Ingenieurbüro Dippold und Gerold, Germering, erstellten<br />
Abwasserstudie<br />
Laut Auftrag des Gemeinderates wurde durch das Ingenieurbüro Dippold und Gerold aus Germering<br />
eine Studie über die möglichen Varianten zur Abwasserbeseitigung des Gemeindeteils Bauerbach erstellt.<br />
Ein seitens der Gemeinde gestellter Vorbescheidsantrag über die Errichtung einer Pflanzenkläranlage<br />
wurde bislang wegen der fehlenden Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verbeschieden. Der Vorfluter<br />
der Pflanzenkläranlage läuft durch das Wasserschutzgebiet der Gemeinde Bernried. Das Gesundheitsamt<br />
fordert ein hydrogeologisches Gutachten, das eine negative Beeinträchtigung des Trinkwasserbrunnens<br />
der Gemeinde Bernried ausschließt.<br />
In Folge dessen forderte das Wasserwirtschaftsamt die Gemeinde Wielenbach auf, folgende Lösungen<br />
der Abwasserbeseitigung Bauerbach untersuchen zu lassen:<br />
Variante 1: Eigene Kläranlage in Bauerbach mit<br />
a) Einleitung in den Schleifmühlgraben (hydrogeologisches Gutachten erforderlich)<br />
b) Einleitung in den Grünbach, nach dem Wasserschutzgebiet<br />
Variante 2: Anschluss von Bauerbach an die Kläranlage Haunshofen mit Nachrüstung der<br />
Kläranlage (bei jeder Variante erforderlich; bei Investitionskosten enthalten)<br />
Variante 3: Anschluss von Bauerbach an den Abwasserzweckverband Ammersee-Ost<br />
a) in Wilzhofen<br />
b) über Haunshofen<br />
Die Abwasseranlage Bauerbach ist auf eine Ausbaugröße von 220 EW auszulegen. Davon entfallen<br />
ca. 60 EW auf die Gaststätte.<br />
Vorgeschlagen wird die Errichtung eines Kanalsystems für das Schmutzwasser. Im Rahmen der Planung<br />
sollte auch eine Konzeption für die Beseitigung des Niederschlagswassers erstellt werden.<br />
Das Kanalsystem für die Schmutzwasserableitung kann für alle Varianten als gleichgestaltet angenommen<br />
werden. Es wurde daher nicht in den Kostenvergleich aufgenommen.<br />
Endpunkt des Kanalnetzes ist die Einmündung der Dorfstraße in die Kreisstraße WM 28. Anschliessend<br />
ist entweder ein Ableitungskanal zur ortseigenen Kläranlage (Variante 1), oder ein Pumpwerk<br />
(Variante 2 und 3) zu errichten.
- 15 -<br />
Laut vorliegender Studie ergeben sich folgende<br />
Investitionskosten und jährliche Betriebskosten<br />
Variante 1 a 493.000,-- € 24.150,-- €<br />
Variante 1 b 502.000,-- € 24.880,-- €<br />
Variante 2 525.000,-- € 18.750,-- €<br />
Variante 3 a 864.000,-- € 21.540,-- €<br />
Variante 3 b 1.012.000,-- € 21.220,-- €<br />
Die einzelnen untersuchten Varianten werden durch Dipl.-Ing. Dippold im Detail erläutert.<br />
Beratungsergebnis:<br />
Für den Gemeindeteil Bauerbach sollte, soweit möglich, d.h. sobald Aussagen über die Ortskanalisation,<br />
die Beiträge und Gebühren usw., getroffen werden können, noch im Jahr <strong>2003</strong> eine Aufklärungsversammlung<br />
stattfinden.<br />
Mit dem Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ammersee-Ost sind Verhandlungen hinsichtlich<br />
einer Beteiligung zu führen.<br />
Es wird folgender Zeitplan besprochen:<br />
Der Planungsauftrag soll durch den Gemeinderat umgehend erteilt werden.<br />
Im Jahr 2004 sollte die Planung und auch die Grunderwerbsverhandlungen abgeschlossen sein, so dass<br />
im Winter 2004 die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen kann.<br />
Es ist anzustreben die komplette Baumaßnahme im Jahr 2005 abzuschließen.<br />
Sitzung vom 02.12.<strong>2003</strong><br />
Übernahme der Trägerschaft für die Benedictus - Realschule Tutzing durch das Schulwerk<br />
der Diözese Augsburg<br />
hier: Beteiligung der Gemeinde Wielenbach<br />
Bislang obliegt die Trägerschaft der Benedictus – Realschule in Tutzing der Missionsbenediktinerinnen<br />
Tutzing. Diese soll aus Personalgründen auf das Schulwerk der Diözese Augsburg übertragen<br />
werden. Das Schulwerk ist bereit die Trägerschaft zu übernehmen, sofern vorab die Finanzierung des<br />
Betriebskostendefizits geklärt ist.<br />
Vorgeschlagen wird eine freiwillige Beteiligung der Landkreise Starnberg und Weilheim-Schongau<br />
und der Wohnsitzgemeinden der aufgenommenen Schülern in Höhe von 40 %.<br />
Einen Anteil von 11 % trägt das Schulwerk und 49 % des Betriebskostendefizits soll über das Schulgeld<br />
eingehoben werden.<br />
Der Landkreis Weilheim-Schongau hat erklärt, das eine finanzielle Beteiligung mit Ablauf des laufenden<br />
Schuljahres nicht mehr erfolgen wird, da zwischenzeitlich wieder in den Realschulen im Landkreis<br />
selbst ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.<br />
Der Hauptverwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.<strong>2003</strong> die Auffassung vertreten, dass<br />
die Beteiligung der Gemeinde Wielenbach am Betriebskostendefizit der Benedictus – Realschule in<br />
Tutzing nicht über die bisher gewährte freiwillige Leistung in Höhe von 127,82 € je Schüler hinausge-
- 16 -<br />
hen darf und eine Vereinbarung über eine verbindliche Beteiligung der Gemeinde nicht eingegangen<br />
werden soll. Wenn erforderlich, sollte vielmehr zum Ausgleich des Betriebskostendefizits das Schulgeld<br />
entsprechend erhöht werden.<br />
Am 25.11.<strong>2003</strong> fand eine erneute Besprechung der Angelegenheit mit den Bürgermeistern der Stadt<br />
Weilheim und der Gemeinden Bernried, Seeshaupt und Wielenbach sowie Vertretern des Landratsamtes<br />
Starnberg und Weilheim statt.<br />
Letztendlich wäre der Landkreis Starnberg damit einverstanden, dass seitens der Gemeinde Wielenbach<br />
der bisherige Anteil als freiwillige Leistung weiterhin entrichtet wird. Die Leistung sollte aber<br />
zeitlich auf zumindest drei Jahre fixiert werden.<br />
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 18.11.<strong>2003</strong> an.<br />
Dem Landkreis Starnberg wird zugesichert, dass ein Zuschuss in Höhe von 125,-- € pro Schüler für die<br />
Dauer von drei Jahren eingeräumt wird.<br />
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechend befristete Vereinbarung mit dem Landkreis<br />
Starnberg abzuschließen.<br />
Grundsatzentscheidung über die Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage auf dem Gebiet der<br />
Gemeinde Wielenbach (siehe Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong>)<br />
Das Gespräch mit der Gemeinde Untergriesbach, in der die Fa. WindWelt AG bereits eine Freiflächen-<br />
Solaranlage betreibt, hat ergeben, dass es weder mit dem Unternehmen noch mit der Anlage selbst<br />
Probleme gegeben hat. Auch seitens der Bürgerschaft, der das Projekt bei einer Bürgerversammlung<br />
vorgestellt wurde, gab es keine Widerstände.<br />
Es ergeht weiterer Sachvortrag durch ersten Bürgermeister Steigenberger<br />
Nach eingehender Beratung erhebt die Gemeinde Wielenbach grundsätzlich keine Bedenken gegen die<br />
Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage im Gemeindegebiet.<br />
Herstellung der Schulstraße im Gemeindeteil Haunshofen; Schreiben der Anwohner der Schulstraße<br />
vom 26.09.<strong>2003</strong><br />
Mit Schreiben vom 26.09.<strong>2003</strong> wurde von den Anwohnern der Schulstraße eine Stellungnahme zum<br />
Zeitungsartikel „Ärger um die Schulstraße“, Weilheimer Tagblatt vom 01.09.<strong>2003</strong> an die Mitglieder<br />
des Gemeinderates übermittelt.<br />
Die Straße selbst war noch niemals im Sinne des Erschließungsbeitragesrechts erstmalig hergestellt,<br />
d.h. dass sämtliche Instandsetzungsarbeitung zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel gehen.<br />
Zur Freilegung des Wendehammers wird erläutert, dass es sich hier um eine bereits seit Jahren an die<br />
Grundstückseigentümerin der Fl.Nr. 824 gestellte Forderung der Gemeinde handelt. Seitens der Gemeinde<br />
wurde allerdings angeboten die als Gartenanteil genutzte Fläche des Wendehammers mit der<br />
für die Anbindung des Baugebietes „Haunshofen-Süd“ aus der Fl.Nr. 824 benötigten Grundstücksfläche<br />
zu tauschen. Das Angebot wurde nicht angenommen.<br />
Ein weiterer Sachvortrag ergeht im Hinblick auf das anstehende Gerichtsverfahren nicht.
- 17 -<br />
In diesem Verfahren wird geklärt werden, ob die Gemeinde Eigentümerin der für die vorgenannte Anbindung<br />
des Baugebietes erforderlichen Straßenfläche wird.<br />
Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte die straßenbautechnische Herstellung der Schulstraße grundsätzlich<br />
bis zur Gerichtsentscheidung zurückgestellt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt der Herstellungsumfang,<br />
d.h. Baugebietsanbindung oder Erschließungsstraße mit Wendehammer, bekannt ist.<br />
Die von der Kabelbaufirma Ende der 80er Jahre nicht wieder hergestellte Oberflächenbefestigung bedingt<br />
bei größeren Niederschlägen Auswaschungen des Randstreifens. Diese Schäden sollten künftig<br />
vermieden werden.<br />
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />
Soweit die Anlieger nicht die Durchführung einer Erschließungsmaßnahme wünschen ist die Schulstraße<br />
und der Wendehammer im Frühjahr 2004 provisorisch wiederherzustellen<br />
Erstellung einer Bürgerinformationsbroschüre<br />
Durch den WEKA – Verlag wurde der Gemeinde ein Angebot über die Erstellung einer Bürgerinformationsbroschüre<br />
unterbreitet.<br />
Das Angebot wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss in der Sitzung am 18.11.<strong>2003</strong> vorberaten.<br />
Durch den Ausschuss wurde die Herausgabe einer Bürgerinformationsbroschüre zwar begrüßt, aber<br />
empfohlen das Angebot des WEKA – Verlags nicht anzunehmen. Unter Vorlage von Musteranzeigen<br />
und Preisangabe sollte die Gemeinde vielmehr Gewerbetreibende selbst anschreiben und in Abhängigkeit<br />
der Resonanz die Broschüre selbst herausgeben.<br />
Die Empfehlung ist durch den Gemeinderat noch beschlussmäßig zu behandeln.<br />
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 18.11.<strong>2003</strong> an.<br />
Änderung der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen hinsichtlich der Zulässigkeit<br />
der Errichtung von Grabeinfassungen<br />
hier: Entscheidung über die Gestaltung der Grabeinfassungen<br />
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 14.10.<strong>2003</strong> wurde einem Antrag von Gemeindebürgern auf Zulassung<br />
von Grabeinfassungen stattgegeben.<br />
Vor einer Satzungsänderung wäre durch das Gremium über die Gestaltung dieser Grabeinfassungen zu<br />
entscheiden.<br />
Die Stadt Weilheim und die Gemeinde Wessobrunn haben bis auf die Festlegung der maximalen Einfassungsbreite<br />
keine weitergehenden Regelungen getroffen.<br />
Auch die Friedhofsordnung für den katholischen Friedhof in Wilzhofen regelt lediglich diesen Punkt.<br />
Da in der Sitzung am 14.10.<strong>2003</strong> mehrheitlich die Auffassung vertreten wurde, möglichst wenig Einschränkungen<br />
für den einzelnen festzulegen, wird auch im Hinblick auf eine im Gemeindegebiet einheitliche<br />
Regelung, vorgeschlagen, die Bestimmung der Friedhofsordnung von Wilzhofen zu übernehmen.
- 18 -<br />
§ 17 der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen würde damit folgende Fassung<br />
erhalten:<br />
Größe der Grabdenkmäler, Grabkreuze und Einfassungen<br />
(1) Grabdenkmäler dürfen – soweit es Sicherheit und Ordnung im Friedhof erfordern – folgende<br />
Maße nicht überschreiten:<br />
- bei Kindergräbern Höhe 1,00 m / Breite 0,50 m<br />
- bei Reihengräbern Höhe 1,20 m / Breite 1,00 m<br />
- bei Familiengräbern<br />
mit 2 Grabstellen Höhe 1,30 m / Breite 1,30 m<br />
- bei Familiengräbern<br />
mit 3 Grabstellen Höhe 1,30 m / Breite 1,50 m<br />
(2) Grabkreuze dürfen die in Abs. 1 aufgeführten Maße in der Höhe um 0,50 m überschreiten.<br />
(3) Für Grabdenkmäler und Grabkreuze, die zum Zeitpunkt der Satzungsänderung bereits errichtet<br />
sind und die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Maße überschreiten, besteht Bestandsschutz.<br />
(4) Die Einfriedung oder Einfassung der Gräber darf über die in § 9 Absatz 1 genannten Maße nicht<br />
hinausgreifen. Einfassungen dürfen nur aus Stein hergestellt werden, sofern nicht der einfache<br />
Grabhügel vorgezogen wird. Zur Einfriedung der Gräber genügt auch eine gepflanzte Einfassung.<br />
Auszug aus der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen<br />
der Gemeinde Wielenbach:<br />
§ 9<br />
Größe der Gräber<br />
1) Die einzelnen Grabstellen haben folgende Ausmaße, wobei das Längenmaß von der Hinterkante des<br />
Grabmales aus gemessen wird.<br />
a) für Kinder bis zu 5 Jahren<br />
Reihengräber: Länge 1,00 Meter, Breite 0,50 Meter<br />
b) für Personen über 5 Jahre<br />
Reihengräber: Länge 1,80 Meter, Breite 0,90 Meter<br />
Familien- und Urnengräber mit 2 Grabstellen: Länge 1,80 Meter, Breite 1,30 Meter<br />
Familien- und Urnengräber mit 3 Grabstellen: Länge 1,80 Meter, Breite 1,70 Meter<br />
Durch diese Satzungsänderung stünde es dem Grabinhaber vollkommen frei ob oder in welcher Art<br />
eine Grabeinfassung erfolgt.<br />
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />
Die Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen wird hinsichtlich der Errichtung von<br />
Grabeinfassungen wie vorgeschlagen geändert.<br />
In die Satzungsänderung aufzunehmen ist die Verpflichtung der Grabinhaber den Bereich von<br />
10,0 cm um die Grabeinfassung selbst zu pflegen.
- 19 -<br />
Mitteilungen und Informationen<br />
Anhebung des Wasserlieferungspreises mit der Gemeinde Pähl<br />
Mit Schreiben vom 26.11.<strong>2003</strong> wurde die Gemeinde Pähl darüber in Kenntnis gesetzt, dass der seit<br />
01.01.1990 bestehende Wasserlieferpreis von 0,15 € je Kubikmeter Wasserbezug aufgrund der erheblichen<br />
Mehraufwendungen in den letzten Jahren ab 01.01.2004 aufgrund der derzeitigen überschlägigen<br />
Ermittlung auf 0,30 € je Kubikmeter angehoben werden wird.<br />
Eine genaue Berechnung des Wasserlieferpreises findet derzeit statt.<br />
Die Gemeinde Pähl wurde gebeten bei der Haushaltsplanung 2004 in jedem Fall eine entsprechende<br />
Anhebung ihres <strong>Ausgabe</strong>ansatzes vorzusehen.<br />
Die Angelegenheit wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss in der Sitzung am 18.11.<strong>2003</strong> vorberaten.<br />
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ammersee-Ost, Herrsching<br />
Konzept über die Aufgabenerweiterung des Zweckverbandes<br />
In der Ausschusssitzung vom 30.07.<strong>2003</strong> war die Verwaltung des Zweckverbandes aufgefordert worden,<br />
ein Konzept für eine Aufgabenerweiterung in Bezug auf Wasserversorgung und Regenwasserentsorgung<br />
zu erstellen.<br />
Daraufhin wurden zahlreiche Gespräche u.a. mit Zweckverbänden, die Wasser- und Abwasseranlagen<br />
gleichzeitig betreiben und verschiedenen Behörden und Einrichtungen geführt.<br />
In der Ausschusssitzung am 28.11.<strong>2003</strong> wurden den Mitglieder das Ergebnis „Projekt 3S“, d.h. 3Seen<br />
(Ammersee, Pilsensee, Wörthsee) – 3Sparten (Trinkwasser, Regenwasser, Schmutzwasser) –<br />
3Synergien (Gewässerschutz, Bürgerservice, Kostenoptimierung) mitgeteilt.<br />
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen<br />
Sitzung vom 27.05.<strong>2003</strong><br />
Abschluss des Vertrages über die Erstellung der Vorbereitungsplanung Dorferneuerung Haunshofen/Bauerbach<br />
mit dem Verband für Ländliche Entwicklung Oberbayern und der Arbeitsgruppe<br />
für Landnutzungsplanung (AGL), vertreten durch Dr. U. Pröbstl, Etting-Polling<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.<strong>2003</strong> beschlossen die Planungsgruppe AGL, Frau Dr.<br />
Pröbstl, mit der Vorbereitungsplanung zur Dorferneuerung Haunshofen – Bauerbach zu beauftragen.<br />
Durch die Direktion für ländliche Entwicklung wurde nunmehr vorhergehender Prüfung durch die<br />
Gemeinde der Vertrag über diese Planungsleistungen zur Unterzeichnung übermittelt.<br />
Der Vertragsinhalt wird zur Kenntnis gegeben.<br />
Der Gesamthonoraranspruch einschließlich der Nebenkosten beläuft sich auf 23.160,-- € brutto. Hiervon<br />
entfallen 4.160,-- € brutto auf die Planung Grünordnung/Dorfökologie und 19.000,-- € brutto auf<br />
die ortsräumliche Planung.
- 20 -<br />
Der gemeindliche Kostenanteil mit 30 v.H. beträgt 6.948,-- €. Die restlichen 70 Prozent werden durch<br />
den Verband für Ländliche Entwicklung getragen.<br />
Das Honorar für anfallende Besondere Leistungen sind in den vorgenannten Beträgen nicht enthalten.<br />
Der Abschluss des Vertrages bedarf der Zustimmung durch den Gemeinderat.<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Vertrages über die Erstellung einer Vorbereitungsplanung<br />
zur Dorferneuerung (ortsräumliche Planung und Planung Grünordnung/Dorfökologie) mit dem Verband<br />
für Ländliche Entwicklung Oberbayern, vertreten durch BD Würzl, und der Arbeitsgruppe für<br />
Landnutzungsplanung (AGL), vertreten durch Dipl.-Ing. Dr. U. Pröbstl, vom 05.05.<strong>2003</strong> zu.<br />
Sitzung vom 15.07.<strong>2003</strong><br />
Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf, zur<br />
Errichtung einer Mobilfunkanlage auf der Fl.Nr. 1963 der Gemarkung Wielenbach<br />
Durch den Arbeitskreis Mobilfunk wurde in seiner Sitzung am 02.06.<strong>2003</strong> der von E-Plus übermittelte<br />
Mustergestattungsvertrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf der Fl.Nr. 1963 erörtert und ergänzt.<br />
Die Änderungswünsche wurden in den Mustervertrag eingearbeitet.<br />
Durch E-Plus wurde nunmehr nach mehrmaligen Gesprächen in der Gemeindeverwaltung der endgültige<br />
Vertrag gefertigt und zur Zustimmung durch den Gemeinderat übermittelt.<br />
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 15.07.<strong>2003</strong> und ist auf unbestimmte Zeit festgelegt.<br />
Eingeräumt wird ein Mitbenutzungsrecht des Sendestandortes für Dritte.<br />
Die Anlage selbst umfasst eine Fläche von ca. 150 qm, auf der ein Mast mit einer Höhe von bis ca.<br />
50,0 m errichtet werden kann.<br />
Weiterhin erklärt E-Plus im Gemeindebereich Wielenbach keine weiteren Mobilfunkstationen zu errichten,<br />
wenn dessen Notwendigkeit nicht nachgewiesen und mit der Gemeinde Wielenbach abgesprochen<br />
ist.<br />
Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich ist durch die E-Plus als Verursacher zu regulieren.<br />
Der Ausgleich erfolgt mittels einer durch die Baugenehmigungsbehörde auf der Grundlage der reinen<br />
Baukosten festgesetzten Entschädigungszahlung.<br />
Gegen den Abschluss des Vertrages bestehen keine Einwendungen.<br />
Ergänzend zum Vertrag ist eine Bevollmächtigung an E-Plus zur Einholung von Auskünften bei Behörden<br />
(Baubehörde, Grundbuch) zu erteilen, sowie eine Grundstückseigentümererklärung für den<br />
Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu unterzeichnen.<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des mit Schreiben vom 11.07.<strong>2003</strong> durch die E-Plus Mobilfunk<br />
GmbH & Co KG übermittelten Gestattungsvertrag vollinhaltlich zu.<br />
Der erste Bürgermeister wird des weiteren ermächtigt die dem Vertrag beigefügte Vollmacht und<br />
Grundstückseigentümererklärung zu unterzeichnen.
- 21 -<br />
Sitzung vom 19.08.<strong>2003</strong><br />
Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in Wilzhofen,<br />
erste Bauphase: Dammvorschüttung und Straßenbau<br />
hier: Auftragserteilung an die Fa. Gebr. Huber, Neuried<br />
Die Gemeinde Wielenbach erteilt der Fa. Huber, Neuried, als annehmbarsten Bieter auf der Grundlage<br />
des Angebotes vom 04.08.<strong>2003</strong> gemäß § 25, Ziffer 3, Satz 3 VOB/A den Auftrag zur Durchführung<br />
der Bauleistung für die erste Bauphase des Regenrückhaltebeckens Wilzhofen (Dammvorschüttung<br />
und Strasse) zum geprüften Angebotspreis von 431.632,98 € brutto.<br />
Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong><br />
Genehmigung des Kaufvertrages UR.Nr. 1716/03 des Notariats Dr. Bracker, Weilheim, vom<br />
18.09.<strong>2003</strong>mit Leonhard Lautenbacher zum Erwerb der Fl.Nr. 74, Gemarkung Haunshofen<br />
Am Donnerstag, den 18.09.<strong>2003</strong> fand im Notariat Bracker, Weilheim, die Beurkundung des vorgenannten<br />
Grundstückserwerbs statt.<br />
Die Gemeinde Wielenbach erwirbt die Fl.Nr. 74 der Gemarkung Haunshofen mit einer Größe von<br />
2.798 qm. Mitverkauft und im Kaufpreis inbegriffen sind die gesamte Einrichtung der Gaststube und<br />
des Saals, soweit sie im Eigentum des Verkäufers stehen, die komplette Kücheneinrichtung, das zum<br />
Gaststättenbetrieb gehörende Geschirr und die Gläser sowie Biertische und Bänke.<br />
Das Grundstück ist vollkommen miet- und lastenfrei zu stellen.<br />
Als Termin des Nutzungsübergangs wurde der 01.02.2004 vereinbart. Bis dahin ist das Vertragsobjekt<br />
von allen nicht mitverkauften beweglichen Gegenständen zu räumen und unbewohnt zu übergeben.<br />
Zur anteiligen Mitbenutzung der Maschinenhalle wurde eine Dienstbarkeit zugunsten von Leonhard<br />
und Juliane Lautenbacher auf deren Lebenszeit bzw. zugunsten des Verkäufers befristet bis 31.12.2019<br />
eingetragen.<br />
Der Inhalt des Kaufvertrages wird im einzelnen vorgetragen. Der Kaufvertrag bedarf noch der Genehmigung<br />
durch den Gemeinderat.<br />
Der Kaufvertrag UR.Nr. 1716/03 vom 18.09.<strong>2003</strong> des Notariats Bracker, Weilheim, über den Erwerb<br />
der Fl.Nr. 74 der Gemarkung Haunshofen wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich<br />
genehmigt.<br />
Ankauf eines Schneepfluges für den Schlepper<br />
Das bisherige Schneeräumschild für den Schlepper hat nie das gewünschte Räumergebnis erzielt.<br />
Bei der Firma Eder ist zur Zeit ein wenig gebrauchter Federklappen-Schneepflug der Marke Flötzinger<br />
0FLSS-SL 240, Gewicht 410 kg, 0,70 m hoch, mit Gerätedreieck zu einem Preis von 3.500,-- € brutto<br />
auf Lager.<br />
Nach einer Begutachtung durch Gemeinderat Thumann wurde dieser Schneepflug so als nicht geeignet<br />
für die Gemeinde bewertet. Die Schürfleiste ist aus Kunststoff (Vulcolan) und deshalb sehr starkem<br />
Verschleiß ausgesetzt. Bei den anderen angebotenen Schneepflügen ist die Schürfleiste aus Stahl gefertigt.
- 22 -<br />
Die Fa. Eder erklärte sich jedoch bereit die Vulcolanschürfleiste mit einer Stahlschürfleiste kostenlos<br />
auszutauschen.<br />
Es wird aus nachstehenden Gründen empfohlen, einen Flötzinger –Federklappen- Schneepflug zu beschaffen.<br />
Dieser Schneepflug hat gegenüber dem Schmid - Schneepflug den Vorteil, dass er durch die<br />
Federklappen nicht so „aggressiv“ räumt.<br />
Da mit dem IHC Schlepper in erster Linie Ortsstraßen, die mit einer Spritzteerung versehen sind, geräumt<br />
werden sollen ist der Flötzinger Schneepflug mit den Federklappen der Geeignetere.<br />
Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Die Gemeinde kauft von der Fa. Eder den gebrauchten Federklappen-Schneepflug der Marke Flötzinger<br />
OFLSS-SL 240 unter Austausch der Vulcolanschürfleiste mit einer Spezial-Stahlschürfleiste zum<br />
Angebotspreis von 3.500,-- € brutto.<br />
Aus den<br />
Gemeindeteilen<br />
W I E L E N B A C H<br />
Die Grund- und Teilhauptschule Wielenbach hat im Sommer eine „Rammadamma-Aktion“ im Bereich<br />
Wielenbach – Wilzhofen – Hardt durchgeführt.<br />
Ab der 3. Klasse waren alle Schulkinder mit ihren Lehrkräften hauptsächlich an den Gewässerufern<br />
und an den Straßenrändern unterwegs, um den Müll anderer Leute einzusammeln.<br />
Diese „Arbeit“ trägt sicher zu einem umweltbewussten Verhalten der Kinder bei.<br />
Beim Leiter der Schule, Herrn Gugger, bei allen Lehrkräften, aber ganz besonders bei den Kindern<br />
sage ich für die gelungene Aktion „Danke schön“<br />
.<br />
W I L Z H O F E N und H A R D T S I E D L U N G<br />
Leider konnte der Fußweg von der Grünbachbrücke bis zur Westendstraße nicht wie versprochen<br />
im abgelaufenen Jahr hergestellt werden. Die Regierung von Oberbayern hat die Zustimmung zum<br />
vorzeitigen Baubeginn nicht erteilt, was beim Bau zum Verlust der Zuwendungen geführt hätte.<br />
Damit dies nicht geschieht, musste die Gemeinde einen Antrag auf „Vorsorgemaßnahme“ stellen, damit<br />
die Kosten bei Ausführung der Gesamtmaßnahme mitgefördert werden.<br />
Für die Durchführung der „Vorsorgemaßnahme“, zu der auch das Versetzen des Buswartehäuschens<br />
für die Hardtsiedlung gehört, haben wir am 08.12.<strong>2003</strong> die Zustimmung erhalten.<br />
Diese Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Erschließungsstraße im Baugebiet „Am Hinterfeld, 1.<br />
Erweiterung“ baldmöglichst in Angriff genommen werden.
- 23 -<br />
H A U N S H O F E N und B A U E R B A C H<br />
Dorferneuerung<br />
Sehr erfreulich war die zahlreiche Beteiligung an der Bürgerversammlung am 21.11.<strong>2003</strong> zum Thema<br />
Dorferneuerung Haunshofen – Bauerbach.<br />
Frau Dr. Pröbstl stellte die Vorplanung, in der sämtliche Verbesserungsvorschläge für die beiden Dörfer<br />
aufgeführt sind, den fast 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vor. Anschließend konnte jeder<br />
6 Punkte für bauliche Maßnahmen und 6 Punkte für grünordnerische und kulturelle Vorhaben vergeben.<br />
Folgende Wichtigkeit für die Bürger stellte sich dabei heraus:<br />
bauliche Maßnahmen:<br />
- Umbau und Umgestaltung des ehemaligen Gasthauses Hälterlein als Dorfgemeinschaftshaus<br />
- neue Nutzungen für die Wirtschaftsgebäude des Anwesens Hälterlein<br />
- Kirchenvorplatz und Gehwegverbreiterung<br />
- Gestaltung eines Dorfplatzes und Verkehrsberuhigung<br />
- verkehrsberuhigende Maßnahmen der Nord- und Südeinfahrt von Haunshofen<br />
- Verkehrsberuhigung an der Kreuzung Kreisstraße / Bergknappstraße in Bauerbach<br />
- gestalterische und verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt Haunshofen<br />
- Sanierung des Pfarrhofes<br />
- dorfgerechte Gestaltung der Dorfstraße in Bauerbach<br />
grünordnerische und kulturelle Vorhaben:<br />
- ortsverbindende Wege (Fuß- und Radweganbindung) nach Bauerbach<br />
- Einrichtung eines Jugendraumes<br />
- Erstellung eines Bolzplatzes<br />
- Dorfchronik für Haunshofen und Bauerbach<br />
- Sanierung des Löschbehälters<br />
- Theaterbühne<br />
- landwirtschaftl. Nutzungskooperation (Gemeinschaftswaschplatz, Schlachtraum)<br />
- Gestaltung des Pfarrgartens<br />
Die Vorplanung samt Kostenschätzung erfordert jetzt noch die Zustimmung des Gemeinderates und<br />
einiger Behörden, bevor durch die Direktion für ländliche Entwicklung voraussichtlich im März/April<br />
2004 die Anordnung des Dorferneuerungsverfahrens erfolgen kann.<br />
Am 09. Dezember wurde im ehem. Gasthaus Hälterlein der Verein „Dorfgemeinschaft Haunshofen<br />
– Bauerbach“ gegründet.<br />
Zweck des Vereins ist die Förderung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Haunshofen und<br />
Bauerbach. Dazu gehören die Unterstützung der Vereine sowie anderer Gruppierungen, insbesondere<br />
Kinder, Jugendliche und Senioren. Während der Bauzeit des Dorfgemeinschaftshauses unterstützt der<br />
Verein die Gemeinde Wielenbach finanziell und durch freiwillige, unentgeltliche Arbeitsleistungen.<br />
Nach Fertigstellung des Hauses ist der Verein verantwortlich für dessen Trägerschaft, Benutzung,<br />
Betreuung und Unterhalt.<br />
Erfreulicherweise waren 61 Bürgerinnen und Bürger zur Gründungsversammlung erschienen, darunter<br />
auch 5 Gemeinderäte.
- 24 -<br />
Ich wünsche der Vorstandschaft und allen Mitgliedern bei der schwierigen Aufgabe, das Dorfgemeinschaftshaus<br />
zu planen, zu erstellen und zu unterhalten, viel Geschick, Toleranz und Zusammenhalt.<br />
Alle Haunshofner und Bauerbacher fordere ich auf, Mitglied der Dorfgemeinschaft zu werden und den<br />
Verein zu unterstützen!<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Am 05. Februar 2004 findet im Gasthaus Hälterlein die Bürgerversammlung für die Ortsteile Haunshofen<br />
und Bauerbach mit dem Schwerpunktthema „Abwasserbeseitigung“ statt.<br />
Nach der Vorstellung der einzelnen Entsorgungsvarianten durch das Ingenieur-Büro können die verschiedenen<br />
Möglichkeiten diskutiert werden.<br />
Musikkapellen<br />
A L L G E M E I N<br />
Zum ersten Mal beteiligten sich gemeinsam die Musikkapellen von Wielenbach und Haunshofen, unterstützt<br />
vom Trommlerzug Haunshofen, am großen Trachten- und Schützenzug des Oktoberfestes<br />
<strong>2003</strong>. Damit hat sich das gute Verhältnis der beiden Kapellen fortgesetzt und vertieft.<br />
A K T U E L L E<br />
H I N W E I S E<br />
Wasserzählerablesung<br />
Die Wasserzählerablesung Ende des Jahres wird heuer zum ersten Mal nicht durch die Gemeindearbeiter<br />
durchgeführt. Jeder Hauseigentümer wird von der Gemeindeverwaltung durch einen Ablesebrief<br />
aufgefordert, die Wasseruhr selbst abzulesen und den Stand entweder telefonisch, per Fax, per<br />
e-mail oder auf dem Postweg der Gemeinde mitzuteilen.<br />
Falls Sie den Postweg wählen, bitte ich Sie, den Ablesebrief ausreichend zu frankieren oder direkt in<br />
den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen.<br />
Für Ihre Bereitschaft, somit Kosten zu sparen, möchte ich mich vorab herzlich bedanken.<br />
Rathaus geschlossen<br />
Vorankündigung:<br />
Wegen Umstellung der EDV-Anlage bleiben das Einwohnermeldeamt und das<br />
Standesamt am Montag, den 02.02.<strong>2003</strong> und Dienstag, den 03.02.<strong>2003</strong> für<br />
den Parteiverkehr geschlossen.<br />
Das Standesamt ist in dringenden Fällen telefonisch unter der Nummer<br />
0881/9344-13 erreichbar.
- 25 -<br />
Rückgabe von Lohnsteuerkarten<br />
Sollten Sie im Kalenderjahr 2004 voraussichtlich keine Lohnsteuerkarte benötigen, geben Sie diese<br />
bitte mit einem entsprechenden Vermerk an die Gemeinde Wielenbach zurück.<br />
Alle Gemeinden erhalten seit 1970 durch die Gemeindefinanzreform einen Anteil aus der von ihren<br />
Bürgern bezahlten Lohnsteuer (Einkommenssteuerbeteiligung). Für die Berechnung der örtlichen<br />
Schlüsselzahl ist es wichtig, dass alle Lohnsteuerkarten nach Ablauf des Jahres dem Finanzamt vorgelegt<br />
werden.<br />
Sollten Sie oder Ihr Arbeitgeber noch im Besitz der Lohnsteuerkarten 2002 oder früherer Jahre sein,<br />
schicken Sie diese bitte an die Gemeinde Wielenbach oder direkt an das Finanzamt zurück. Sie können<br />
auf diese Weise Ihren Anteil zur Deckung der ständig steigenden Lasten für Ihre Wohnsitzgemeinde<br />
beitragen.<br />
Bürgerversammlung<br />
Die Bürgerversammlung im Jahr 2004 findet statt am: Donnerstag, 05. Februar 2004 (Haunshofen)<br />
Dienstag, 02. März 2004 (Wielenbach)<br />
Hardtkapelle<br />
Gesucht wird immer noch ein Nachfolger als Mesner für die Hardtkapelle. Herr Loris möchte sein<br />
Amt zum 31.05.2004 aus beruflichen Gründen beenden.<br />
Wer Interesse hat, möchte sich bitte bei der Gemeinde melden.<br />
Bekanntmachung<br />
Die Gemeinde Wielenbach verpachtet ab sofort eine landwirtschaftliche Fläche mit der Größe von<br />
1,6510 ha. Das Grundstück trägt die Bezeichnung<br />
„Unterbergen“, Fl.Nr. 85, Gemarkung Haunshofen.<br />
Interessenten werden gebeten bis zum 15.01.2004 ein Gebot in der Gemeindeverwaltung<br />
Wielenbach abzugeben.
- 26 -<br />
Die Gemeinde Wielenbach bzw. der Grund- und Teilhauptschulverband<br />
sucht dringend ab Januar 2004<br />
eine Aufsichtsperson<br />
für die Busaufsicht an der Haltestelle Immenweg (Schule)<br />
Ende dieses Jahres beendet die bisherige Aufsichtsperson an der Schulbushaltestelle Immenweg<br />
(Schule) ihre Tätigkeit. Der Gemeinde steht ab diesem Zeitpunkt keine Person mehr für die Schulbusaufsicht<br />
zur Verfügung.<br />
Aus diesem Grund sucht die Gemeinde bzw. der Schulverband<br />
Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
die in der Zeit täglich zwischen ca. 11.00 und 13.30 Uhr<br />
an der Schulbushaltestelle Immenweg<br />
die Schulbuskinder beaufsichtigen.<br />
Selbstverständlich wird dieser Aufsichtsdienst entschädigt.<br />
Gesucht werden verantwortungsbewusste Personen, die mit Schulkindern gut umgehen können. Vorstellbar<br />
wäre auch, dass sich mehrere Personen diese Stelle teilen.<br />
Anfragen oder Bewerbungen richten Sie bitte an die Gemeinde Wielenbach – Herrn Humburg –<br />
persönlich oder telefonisch unter Telefon 9344-12.<br />
Wir hoffen, dass dieser Aufruf im Interesse und zum Wohl unserer Schulkinder nicht ungehört bleibt.<br />
Sollte keine Aufsichtsperson gefunden werden, werden alle Eltern bereits jetzt vorsorglich darauf hingewiesen,<br />
dass eine Busaufsicht nach den Weihnachtsferien nicht mehr gewährleistet ist.
- 27 -<br />
P E R S O N A L I E N<br />
Wir gratulieren den glücklichen Eltern zum Nachwuchs<br />
17. Februar Jan Toma Spiegler, Wilzhofen<br />
11. Juni Andreas Bußinger, Wielenbach<br />
22. Juni Marie Susanna Sporer, Wielenbach<br />
06. Juli Kilian German Georg Kreipl, Wilzhofen<br />
07. August Markus Simbürger, Haunshofen<br />
12. August Djellza Tola, Wielenbach<br />
18. August Leonie Marie Steber, Wielenbach<br />
18. August Thomas Florian Geiger, Wielenbach<br />
21. August Martina Franziska Sepp, Wielenbach<br />
10. September Peter Max Sedlmaier, Haunshofen<br />
20. September Sebastian Klemke, Schörghof<br />
29. September Marie Louise Scherf, Wielenbach<br />
31. Oktober Alena Julia Mansi, Wielenbach<br />
31. Oktober Luis Wahl, Wilzhofen<br />
03. November Marco Hauke, Wielenbach<br />
19. November Peter Mayerhofer, Haunshofen<br />
30. November Sabrina Breitenberger, Wilzhofen<br />
02. Dezember Julia Münster, Wilzhofen<br />
Wir gratulieren den Eheschließenden<br />
28. Juli Herrn Axel Husmann und Frau Birte Langenbach, beide Haunshofen<br />
14. August Herrn Jürgen Barth und Frau Silvia Charlotte Krolitzki, beide Wielenbach<br />
(Eheschl. in Weilheim i. OB)<br />
14. August Herrn Dipl.Ing. (FH) Jörg Youssefi und Frau Angela Romana<br />
Rößler, beide Wielenbach<br />
21. August Herrn Peter Ertl und Frau Eva Katharina Härtl, beide Bauerbach<br />
28. August Herrn Max Reinhard Hermann und Frau Sandra Lehmann, beide<br />
Wielenbach-Siedlung<br />
06. September Herrn Matthias Klein und Frau Stefanie Steitz, beide Bauerbach<br />
(Eheschl. in Stromberg/Hunsrück)<br />
13. September Herrn Bernd Johann Hermann Rabenstein und Frau Gudrun Christine Stolte,<br />
beide Wielenbach<br />
20. September Herrn Heiko Drexler, und Frau Daniela Förster, beide Wielenbach<br />
(Eheschl. in Bautzen)
- 28 -<br />
26. September Herrn Robert Johannes Breitenberger und Frau Sabine Rauch, beide Wilzhofen<br />
(Eheschl. in Weilheim i. OB)<br />
10. Oktober Herrn Marco Antonio Di Maggio und Frau Simone Siefker, beide Wilzhofen<br />
(Eheschl. in Starnberg)<br />
13. Oktober Herrn Ferdinand Michael Bruckmeir, Münsing und Frau Barbara Fendt, Haunshofen<br />
(Eheschl. in Münsing)<br />
17. Oktober Herrn Johannes Zach, Haunshofen und Dipl.Kauffrau Frau Katharina Andrea<br />
Frembs, Tutzing<br />
27. Oktober Herrn Stergios Stergatos, Wielenbach und Frau Ankica Horvat, Novi Marof/Kroatien<br />
31. Oktober Herrn Korbinian Steigenberger und Frau Angelika Lautenbacher, beide Bauerbach<br />
(Eheschl. in Bernried)<br />
12. Dezember Herrn Ludwig Schlögel und Frau Ingrid Lutz, beide Wilzhofen<br />
Ein ehrendes Gedenken unserer Verstorbenen<br />
20. Juli Frau Elisabeth Kaptein, Wilzhofen<br />
27. Juli Herrn Albert Ludwig Engl, Wielenbach<br />
03. August Frau Elisabeth Schweikl, Wielenbach<br />
07. August Frau Ruth Karin Folkerts, Wielenbach-Siedlung<br />
21. September Frau Eleonore Maria Drescher, Wilzhofen<br />
23. Oktober Frau Magdalena Färber, Wielenbach<br />
23. Oktober Frau Theres Riegel, Haunshofen<br />
Wir gratulieren den Geburtstagskindern<br />
zum 70.<br />
23. Juli Frau Anna Watzl, Wielenbach-Siedlung<br />
31. Juli Frau Margareta Fischer, Wielenbach<br />
19. August Frau Marianne Reindl, Haunshofen<br />
23. August Frau Frieda Schwarz, Wielenbach-Siedlung<br />
03. September Herrn Lorenz Schamper, Wielenbach<br />
01. Oktober Herrn Werner Himmel, Wielenbach-Lichtenau<br />
03. November Herrn Franz Hatzelmann, Wielenbach-Raucherberg<br />
16. Dezember Frau Hermine Vogl, Wielenbach
- 29 -<br />
zum 75.<br />
25. Juli Herrn Johann Mayr, Wilzhofen<br />
08. August Frau Kreszenz Thumann, Wielenbach<br />
09. August Herrn Walter Köhler, Wilzhofen<br />
23. August Frau Ida Kleber, Wielenbach<br />
26. August Frau Erna Rothwinkler, Wielenbach<br />
18. September Frau Ruth Gibbert, Wilzhofen<br />
22. September Herrn Otto von Bülow, Wielenbach<br />
16. Oktober Herrn Andreas Brandmeir, Wielenbach<br />
27. Oktober Herrn Werner Obrecht, Wielenbach<br />
03. November Herrn Lorenz Thumann, Wielenbach<br />
04. November Frau Maria Köhler, Wilzhofen<br />
12. November Frau Emilie Scharnagl, Wilzhofen<br />
28. November Herrn Reinhold Möller, Wilzhofen<br />
07. Dezember Herrn Michael Schöpf, Wielenbach<br />
10. Dezember Herrn Kurt Miller, Wielenbach<br />
zum 80.<br />
23. August Frau Maria Herrmann, Wielenbach-Siedlung<br />
13. September Herrn Johann Gailler, Wielenbach<br />
19. November Herrn Bronislaw Sokolowski, Wielenbach-Siedlung<br />
22. Dezember Frau Anna Schäffler, Wilzhofen<br />
25. Dezember Herrn Maximilian Eckert, Wielenbach<br />
zum 85.<br />
18. September Frau Lieselotte Michael, Wielenbach<br />
zum 90.<br />
10. Dezember Frau Anna Faßl, Wielenbach-Siedlung
- 30 -<br />
Terminübersicht <strong>2003</strong>/2004<br />
<strong>2003</strong><br />
21.12. Adventsingen in Bauerbach<br />
22.12. Weihnachtsschießen in Wilzhofen<br />
26.12. Weihnachtsschießen in Wilzhofen<br />
28./29.12. Königsschießen in Haunshofen<br />
2004<br />
02.01. Königsschießen in Haunshofen<br />
02.01. Königsschießen in Wilzhofen<br />
03.01. Generalversammlung des Burschenvereins Haunshofen<br />
03.01. Königsschießen in Haunshofen<br />
04.01. Königsschießen in Wilzhofen<br />
05.01. Königsproklamation in Wilzhofen<br />
06.01. Preisverteilung beim Schützenverein Haunshofen<br />
10.01. „Eiszapfenfest“ des Burschenvereins Haunshofen<br />
11.01. Hauptversammlung des Veteranenvereins Wielenbach<br />
11.01. Hauptversammlung der Feuerwehr Haunshofen<br />
12.01. Hauptversammlung der Feuerwehr Wielenbach<br />
15.01. Geburtstagsfeier im Pfarrhaus<br />
17.01. Bäuerinnen- und Bauernball in Wielenbach<br />
18.01. Generalversammlung des SV Haunshofen<br />
24.01. Schützenball in Haunshofen<br />
24.01. Sportlerball in Wielenbach<br />
31.01. Schützenball in Wielenbach (Wielenbach und Wilzhofen)<br />
01.02. Kaffeekranzl der Veteranen und Reservisten in Wilzhofen<br />
07.02. Burschenball in Haunshofen<br />
07.02. Kaffeekranzl des SV Wielenbach in der Grünbachstub’n<br />
11.02. Hauptversammlung der Feuerwehr Wilzhofen<br />
12.02. Geburtstagsfeier im Pfarrhaus<br />
13.02. Faschingsgunggl des SV Haunshofen im Heim<br />
15.02. Patrozinium in Wilzhofen<br />
19.02. Seniorenfasching in Wilzhofen<br />
20.02. Maskeragaudi des Trachtenvereins Haunshofen<br />
21.02. Faschingsparty des SV Wielenbach in der Grünbachstub’n<br />
23.02. Feuerwehrball in Haunshofen<br />
01.03. Landvolk: Ländliches Seminar in Huglfing<br />
05.03. Jahreshauptversammlung der Theaterer Wielenbach
- 31 -<br />
05./06.03. Sauschießen in Wilzhofen<br />
08.03. Landvolk: Ländliches Seminar in Huglfing<br />
09.03. Gartenbau Wielenbach: Vortrag Grabgestaltung im grünen Friedhof<br />
15.03. Landvolk: Ländliches Seminar in Huglfing<br />
18.03. Geburtstagsfeier im Pfarrhaus<br />
22.03. Bußgottesdienst in Wielenbach<br />
23.03. Bußgottesdienst in Haunshofen<br />
24.03. Bußgottesdienst in Wilzhofen<br />
03./04.04. Theater in Haunshofen<br />
04.04. Kreuzwegandacht bei der Hardtkapelle<br />
12.04. Theater in Haunshofen<br />
16.04. Theater in Haunshofen<br />
16.04. Endschießen in Wilzhofen<br />
17.04. Theater in Haunshofen<br />
18.04. Erstkommunion in Wielenbach<br />
18.04. Theater in Haunshofen<br />
22.04. Geburtstagsfeier im Pfarrhaus<br />
23.04. Frühjahrsversammlung des Gartenbauvereins Haunshofen<br />
24.04. Pflanzentauschmarkt in Wielenbach<br />
25.04. Erstkommunion in Haunshofen<br />
01.05. Maibaumaufstellung in Bauerbach<br />
01.05. Modellflugwettbewerb<br />
02.05. Veteranenjahrtag in Wielenbach<br />
08.05. Gartentag in der Herzogsägmühle<br />
21.05. Bittgang nach Andechs<br />
28.05. Maiandacht bei der Bruder-Konrad-Kapelle<br />
27.06. Patrozinium in Wielenbach<br />
** Ende Juni: Firmung in Wielenbach **<br />
10.07. „Offene Gartentür“ in Haunshofen<br />
17.07. Ausflug des Gartenbauvereins Wielenbach: Landesgartenschau<br />
Burghausen<br />
25.07. Gartenfest des Trachtenvereins Wielenbach<br />
Vorankündigung:<br />
02.10. Festabend: 100 Jahre Gartenbauverein Wielenbach