GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...
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Das geplante Vorhaben umfasst die Behandlungsanlage für Betonreste, Brech- und Siebanlage sowie<br />
die Lagerung von vorsortierten Baustellenreststoffen, Betonbruch aus Hausabrissen, Wurzelstöcken<br />
und fertigen Fraktionen, die zum Wiedereinbau geeignet sind. Die Sortierreste werden in bereitgestellte<br />
Container eingebracht und von Fremdfirmen verwertet.<br />
Die Brechung des Materials erfolgt durch hydraulische Pressen, die Bewegung der Materialien auf<br />
dem Gelände wird mehrheitlich von Baggern, Radladern und den Lkw’s der Fa. Huttner ausgeführt.<br />
Der Standort, bei dem es sich um die ehemalige Kiesgrube der Fa. Huttner handelt, liegt ca. 500,0 m<br />
zum Aussiedlerhof Roming bzw. zur Teichwirtschaft und etwa 300,0 m zum neuen Aussiedlerhof<br />
Geiger (Fl.Nr. 274 und 274/1 der Gemarkung Wielenbach) entfernt.<br />
Die Zufahrtnahme erfolgt laut Baueingabeplan über in der Gemarkung Pähl liegende Straßen.<br />
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />
Die Gemeinde Wielenbach erhebt grundsätzlich Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb einer<br />
Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage auf der Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl.<br />
Es sind nachweislich ausreichend Vorkehrungen zu treffen, die jegliche Beeinträchtigungen der angrenzenden<br />
Bebauung auf den Fl.Nrn. 286, 274 und 274/1 (geplanter Aussiedlerhof Geiger) der Gemarkung<br />
Wielenbach ausschließen.<br />
Des weiteren ist bei der Beurteilung des Vorhabens die gemeindliche Flächennutzungsplanung, die für<br />
einen Teilbereich der Fl.Nrn. 298, 297, 296, 295, 295/1 und 294 die Ausweisung eines Mischgebietes<br />
vorsieht, mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.<br />
Zu dem Vorhaben gehört werden sollte auch das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft in der<br />
Demollstrasse (Landesanstalt für Gewässergüte).<br />
Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass eine generelle Verkehrsführung des An- und Abfahrtverkehrs<br />
durch den Gemeindeteil Wielenbach nicht erfolgen darf.<br />
Sitzung vom 19.08.<strong>2003</strong><br />
Erlass einer vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />
für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens Wielenbach<br />
Durch den Hauptverwaltungsausschuss wurde in der Sitzung am 22.07.<strong>2003</strong> aufgrund des Antrages<br />
von Gemeinderatsmitglied Sabine Bartl vom 14.01.<strong>2003</strong> die Änderung der Kindergartengebühren im<br />
Hinblick auf eine Neuregelung der bisherigen Geschwisterermäßigung, der Einführung einer Kindergartengebühr<br />
für die Inanspruchnahme der seit 01.01.<strong>2003</strong> eingerichteten erweiterten Vormittagsgruppe<br />
sowie eine maßvolle Erhöhung des Elternanteiles an den Beförderungskosten vorberaten.<br />
Der Hauptverwaltungsausschuss hat sich gegen eine Erhöhung der Kindergartengebühren ausgesprochen<br />
und spricht folgende Empfehlung an den Gemeinderat aus:<br />
Die bisherige Regelung zur Geschwisterermäßigung sollte vollinhaltlich entfallen und durch nachstehende<br />
Regelung ersetzt werden:<br />
Kinder aus Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten eine Geschwisterermäßigung auch, wenn nur<br />
ein Kind den Kindergarten besucht.<br />
Die Geschwisterermäßigung soll 10,-- € betragen.