07.01.2014 Aufrufe

GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 8 -<br />

Das geplante Vorhaben umfasst die Behandlungsanlage für Betonreste, Brech- und Siebanlage sowie<br />

die Lagerung von vorsortierten Baustellenreststoffen, Betonbruch aus Hausabrissen, Wurzelstöcken<br />

und fertigen Fraktionen, die zum Wiedereinbau geeignet sind. Die Sortierreste werden in bereitgestellte<br />

Container eingebracht und von Fremdfirmen verwertet.<br />

Die Brechung des Materials erfolgt durch hydraulische Pressen, die Bewegung der Materialien auf<br />

dem Gelände wird mehrheitlich von Baggern, Radladern und den Lkw’s der Fa. Huttner ausgeführt.<br />

Der Standort, bei dem es sich um die ehemalige Kiesgrube der Fa. Huttner handelt, liegt ca. 500,0 m<br />

zum Aussiedlerhof Roming bzw. zur Teichwirtschaft und etwa 300,0 m zum neuen Aussiedlerhof<br />

Geiger (Fl.Nr. 274 und 274/1 der Gemarkung Wielenbach) entfernt.<br />

Die Zufahrtnahme erfolgt laut Baueingabeplan über in der Gemarkung Pähl liegende Straßen.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />

Die Gemeinde Wielenbach erhebt grundsätzlich Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb einer<br />

Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage auf der Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl.<br />

Es sind nachweislich ausreichend Vorkehrungen zu treffen, die jegliche Beeinträchtigungen der angrenzenden<br />

Bebauung auf den Fl.Nrn. 286, 274 und 274/1 (geplanter Aussiedlerhof Geiger) der Gemarkung<br />

Wielenbach ausschließen.<br />

Des weiteren ist bei der Beurteilung des Vorhabens die gemeindliche Flächennutzungsplanung, die für<br />

einen Teilbereich der Fl.Nrn. 298, 297, 296, 295, 295/1 und 294 die Ausweisung eines Mischgebietes<br />

vorsieht, mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.<br />

Zu dem Vorhaben gehört werden sollte auch das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft in der<br />

Demollstrasse (Landesanstalt für Gewässergüte).<br />

Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass eine generelle Verkehrsführung des An- und Abfahrtverkehrs<br />

durch den Gemeindeteil Wielenbach nicht erfolgen darf.<br />

Sitzung vom 19.08.<strong>2003</strong><br />

Erlass einer vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />

für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens Wielenbach<br />

Durch den Hauptverwaltungsausschuss wurde in der Sitzung am 22.07.<strong>2003</strong> aufgrund des Antrages<br />

von Gemeinderatsmitglied Sabine Bartl vom 14.01.<strong>2003</strong> die Änderung der Kindergartengebühren im<br />

Hinblick auf eine Neuregelung der bisherigen Geschwisterermäßigung, der Einführung einer Kindergartengebühr<br />

für die Inanspruchnahme der seit 01.01.<strong>2003</strong> eingerichteten erweiterten Vormittagsgruppe<br />

sowie eine maßvolle Erhöhung des Elternanteiles an den Beförderungskosten vorberaten.<br />

Der Hauptverwaltungsausschuss hat sich gegen eine Erhöhung der Kindergartengebühren ausgesprochen<br />

und spricht folgende Empfehlung an den Gemeinderat aus:<br />

Die bisherige Regelung zur Geschwisterermäßigung sollte vollinhaltlich entfallen und durch nachstehende<br />

Regelung ersetzt werden:<br />

Kinder aus Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten eine Geschwisterermäßigung auch, wenn nur<br />

ein Kind den Kindergarten besucht.<br />

Die Geschwisterermäßigung soll 10,-- € betragen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!