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GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

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- 11 -<br />

§ 1<br />

§ 3 Grabgebühren und Friedhofsunterhaltungsgebühren wird wie folgt geändert:<br />

§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

Neben den Grabgebühren wird eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben.<br />

Diese beträgt für ein Einzelgräber 35,00 EUR<br />

für ein Doppelgrab 40,00 EUR<br />

für ein Dreifachgrab 45,00 EUR<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.<strong>2003</strong> in Kraft.<br />

Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong><br />

Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage auf dem Gebiet der Gemeinde Wielenbach;<br />

hier: Vorstellung des Unternehmens WindWelt AG, Bonn, durch Dipl.-Ing. Hanisch<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.08.<strong>2003</strong> dafür ausgesprochen, dass sich das Unternehmen<br />

WindWelt AG zunächst vorstellen sollte, bevor seitens der Gemeinde eine Stellungnahme zu der<br />

geplanten Errichtung der Freiflächen-Solaranlage ergeht.<br />

Zur Sitzung geladen wurde Herr Dipl.-Ing. Hanisch, als Vertreter des Unternehmens.<br />

Herr Hanisch erläutert, dass die Fa. WindWelt AG bislang eine Freiflächen-Solaranlage in der Bundesrepublik<br />

Deutschland, nämlich in der Gemeinde Untergriesbach – Ortsteil Oberötzdorf – betreibt.<br />

Da es sehr schwierig ist geeignete Dachflächen für eine Freiflächen-Solaranlage zu finden und die in<br />

diesem Fall einzugehende Dienstbarkeiten eine große Belastung darstellen, ist das Unternehmen dazu<br />

übergegangen, Solaranlagen auf Freiflächen zu planen.<br />

Die Suche danach erfolgte über Inserate in landwirtschaftlichen Zeitungen. In den letzten Monaten<br />

wurde die Flächensuche in Süddeutschland intensiviert, da für diesen Raum eine höhere Sonneneinstrahlung<br />

als in anderen Gebieten vorausgesagt und deshalb mit einem Mehrertrag zwischen 15 % bis<br />

20 % gerechnet wird.<br />

Das Unternehmen besteht seit 1996 uns ist seit 2,5 Jahren eine Aktiengesellschaft. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

geht über einen Zeitraum von 20 Jahren. Erst danach wird mit einem prozentual hohen<br />

Erlös gerechnet, allerdings arbeitet die Anlage bereits in den ersten Jahren, wenn auch gering, mit<br />

Gewinn. Diese sind gewerbesteuerpflichtig.<br />

Herr Hanisch erläutert den Aufbau und die Funktion der Freiflächen-Solaranlage. Diese ist vollkommen<br />

emmissionsfrei und spiegelt nicht, da sie aus hochtransparenten Gläsern besteht, die 33 % der<br />

Sonneneinstrahlung aufnehmen. Die Messung der Einspeiseleistung erfolgt nach der Trafo-Station.<br />

Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich liegt bei etwa 30 % und erfolgt auf der Fläche<br />

selbst. Die Erforderlichkeit einer UVP-Prüfung ist abhängig von der Anlagengröße. Diese Prüfung<br />

wird bei einer Größe von über 6,0 ha Gesamtfläche notwendig.<br />

Die „Lebensdauer“ der Module liegt bei über 20 Jahren. Der Wirkungsgrad ist, da es sich um kristalline<br />

Module handelt, stets gleichbleibend.

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