GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...
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§ 1<br />
§ 3 Grabgebühren und Friedhofsunterhaltungsgebühren wird wie folgt geändert:<br />
§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />
Neben den Grabgebühren wird eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben.<br />
Diese beträgt für ein Einzelgräber 35,00 EUR<br />
für ein Doppelgrab 40,00 EUR<br />
für ein Dreifachgrab 45,00 EUR<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.<strong>2003</strong> in Kraft.<br />
Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong><br />
Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage auf dem Gebiet der Gemeinde Wielenbach;<br />
hier: Vorstellung des Unternehmens WindWelt AG, Bonn, durch Dipl.-Ing. Hanisch<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.08.<strong>2003</strong> dafür ausgesprochen, dass sich das Unternehmen<br />
WindWelt AG zunächst vorstellen sollte, bevor seitens der Gemeinde eine Stellungnahme zu der<br />
geplanten Errichtung der Freiflächen-Solaranlage ergeht.<br />
Zur Sitzung geladen wurde Herr Dipl.-Ing. Hanisch, als Vertreter des Unternehmens.<br />
Herr Hanisch erläutert, dass die Fa. WindWelt AG bislang eine Freiflächen-Solaranlage in der Bundesrepublik<br />
Deutschland, nämlich in der Gemeinde Untergriesbach – Ortsteil Oberötzdorf – betreibt.<br />
Da es sehr schwierig ist geeignete Dachflächen für eine Freiflächen-Solaranlage zu finden und die in<br />
diesem Fall einzugehende Dienstbarkeiten eine große Belastung darstellen, ist das Unternehmen dazu<br />
übergegangen, Solaranlagen auf Freiflächen zu planen.<br />
Die Suche danach erfolgte über Inserate in landwirtschaftlichen Zeitungen. In den letzten Monaten<br />
wurde die Flächensuche in Süddeutschland intensiviert, da für diesen Raum eine höhere Sonneneinstrahlung<br />
als in anderen Gebieten vorausgesagt und deshalb mit einem Mehrertrag zwischen 15 % bis<br />
20 % gerechnet wird.<br />
Das Unternehmen besteht seit 1996 uns ist seit 2,5 Jahren eine Aktiengesellschaft. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
geht über einen Zeitraum von 20 Jahren. Erst danach wird mit einem prozentual hohen<br />
Erlös gerechnet, allerdings arbeitet die Anlage bereits in den ersten Jahren, wenn auch gering, mit<br />
Gewinn. Diese sind gewerbesteuerpflichtig.<br />
Herr Hanisch erläutert den Aufbau und die Funktion der Freiflächen-Solaranlage. Diese ist vollkommen<br />
emmissionsfrei und spiegelt nicht, da sie aus hochtransparenten Gläsern besteht, die 33 % der<br />
Sonneneinstrahlung aufnehmen. Die Messung der Einspeiseleistung erfolgt nach der Trafo-Station.<br />
Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich liegt bei etwa 30 % und erfolgt auf der Fläche<br />
selbst. Die Erforderlichkeit einer UVP-Prüfung ist abhängig von der Anlagengröße. Diese Prüfung<br />
wird bei einer Größe von über 6,0 ha Gesamtfläche notwendig.<br />
Die „Lebensdauer“ der Module liegt bei über 20 Jahren. Der Wirkungsgrad ist, da es sich um kristalline<br />
Module handelt, stets gleichbleibend.