GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...
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hen darf und eine Vereinbarung über eine verbindliche Beteiligung der Gemeinde nicht eingegangen<br />
werden soll. Wenn erforderlich, sollte vielmehr zum Ausgleich des Betriebskostendefizits das Schulgeld<br />
entsprechend erhöht werden.<br />
Am 25.11.<strong>2003</strong> fand eine erneute Besprechung der Angelegenheit mit den Bürgermeistern der Stadt<br />
Weilheim und der Gemeinden Bernried, Seeshaupt und Wielenbach sowie Vertretern des Landratsamtes<br />
Starnberg und Weilheim statt.<br />
Letztendlich wäre der Landkreis Starnberg damit einverstanden, dass seitens der Gemeinde Wielenbach<br />
der bisherige Anteil als freiwillige Leistung weiterhin entrichtet wird. Die Leistung sollte aber<br />
zeitlich auf zumindest drei Jahre fixiert werden.<br />
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 18.11.<strong>2003</strong> an.<br />
Dem Landkreis Starnberg wird zugesichert, dass ein Zuschuss in Höhe von 125,-- € pro Schüler für die<br />
Dauer von drei Jahren eingeräumt wird.<br />
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechend befristete Vereinbarung mit dem Landkreis<br />
Starnberg abzuschließen.<br />
Grundsatzentscheidung über die Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage auf dem Gebiet der<br />
Gemeinde Wielenbach (siehe Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong>)<br />
Das Gespräch mit der Gemeinde Untergriesbach, in der die Fa. WindWelt AG bereits eine Freiflächen-<br />
Solaranlage betreibt, hat ergeben, dass es weder mit dem Unternehmen noch mit der Anlage selbst<br />
Probleme gegeben hat. Auch seitens der Bürgerschaft, der das Projekt bei einer Bürgerversammlung<br />
vorgestellt wurde, gab es keine Widerstände.<br />
Es ergeht weiterer Sachvortrag durch ersten Bürgermeister Steigenberger<br />
Nach eingehender Beratung erhebt die Gemeinde Wielenbach grundsätzlich keine Bedenken gegen die<br />
Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage im Gemeindegebiet.<br />
Herstellung der Schulstraße im Gemeindeteil Haunshofen; Schreiben der Anwohner der Schulstraße<br />
vom 26.09.<strong>2003</strong><br />
Mit Schreiben vom 26.09.<strong>2003</strong> wurde von den Anwohnern der Schulstraße eine Stellungnahme zum<br />
Zeitungsartikel „Ärger um die Schulstraße“, Weilheimer Tagblatt vom 01.09.<strong>2003</strong> an die Mitglieder<br />
des Gemeinderates übermittelt.<br />
Die Straße selbst war noch niemals im Sinne des Erschließungsbeitragesrechts erstmalig hergestellt,<br />
d.h. dass sämtliche Instandsetzungsarbeitung zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel gehen.<br />
Zur Freilegung des Wendehammers wird erläutert, dass es sich hier um eine bereits seit Jahren an die<br />
Grundstückseigentümerin der Fl.Nr. 824 gestellte Forderung der Gemeinde handelt. Seitens der Gemeinde<br />
wurde allerdings angeboten die als Gartenanteil genutzte Fläche des Wendehammers mit der<br />
für die Anbindung des Baugebietes „Haunshofen-Süd“ aus der Fl.Nr. 824 benötigten Grundstücksfläche<br />
zu tauschen. Das Angebot wurde nicht angenommen.<br />
Ein weiterer Sachvortrag ergeht im Hinblick auf das anstehende Gerichtsverfahren nicht.