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GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

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hen darf und eine Vereinbarung über eine verbindliche Beteiligung der Gemeinde nicht eingegangen<br />

werden soll. Wenn erforderlich, sollte vielmehr zum Ausgleich des Betriebskostendefizits das Schulgeld<br />

entsprechend erhöht werden.<br />

Am 25.11.<strong>2003</strong> fand eine erneute Besprechung der Angelegenheit mit den Bürgermeistern der Stadt<br />

Weilheim und der Gemeinden Bernried, Seeshaupt und Wielenbach sowie Vertretern des Landratsamtes<br />

Starnberg und Weilheim statt.<br />

Letztendlich wäre der Landkreis Starnberg damit einverstanden, dass seitens der Gemeinde Wielenbach<br />

der bisherige Anteil als freiwillige Leistung weiterhin entrichtet wird. Die Leistung sollte aber<br />

zeitlich auf zumindest drei Jahre fixiert werden.<br />

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 18.11.<strong>2003</strong> an.<br />

Dem Landkreis Starnberg wird zugesichert, dass ein Zuschuss in Höhe von 125,-- € pro Schüler für die<br />

Dauer von drei Jahren eingeräumt wird.<br />

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechend befristete Vereinbarung mit dem Landkreis<br />

Starnberg abzuschließen.<br />

Grundsatzentscheidung über die Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage auf dem Gebiet der<br />

Gemeinde Wielenbach (siehe Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong>)<br />

Das Gespräch mit der Gemeinde Untergriesbach, in der die Fa. WindWelt AG bereits eine Freiflächen-<br />

Solaranlage betreibt, hat ergeben, dass es weder mit dem Unternehmen noch mit der Anlage selbst<br />

Probleme gegeben hat. Auch seitens der Bürgerschaft, der das Projekt bei einer Bürgerversammlung<br />

vorgestellt wurde, gab es keine Widerstände.<br />

Es ergeht weiterer Sachvortrag durch ersten Bürgermeister Steigenberger<br />

Nach eingehender Beratung erhebt die Gemeinde Wielenbach grundsätzlich keine Bedenken gegen die<br />

Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage im Gemeindegebiet.<br />

Herstellung der Schulstraße im Gemeindeteil Haunshofen; Schreiben der Anwohner der Schulstraße<br />

vom 26.09.<strong>2003</strong><br />

Mit Schreiben vom 26.09.<strong>2003</strong> wurde von den Anwohnern der Schulstraße eine Stellungnahme zum<br />

Zeitungsartikel „Ärger um die Schulstraße“, Weilheimer Tagblatt vom 01.09.<strong>2003</strong> an die Mitglieder<br />

des Gemeinderates übermittelt.<br />

Die Straße selbst war noch niemals im Sinne des Erschließungsbeitragesrechts erstmalig hergestellt,<br />

d.h. dass sämtliche Instandsetzungsarbeitung zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel gehen.<br />

Zur Freilegung des Wendehammers wird erläutert, dass es sich hier um eine bereits seit Jahren an die<br />

Grundstückseigentümerin der Fl.Nr. 824 gestellte Forderung der Gemeinde handelt. Seitens der Gemeinde<br />

wurde allerdings angeboten die als Gartenanteil genutzte Fläche des Wendehammers mit der<br />

für die Anbindung des Baugebietes „Haunshofen-Süd“ aus der Fl.Nr. 824 benötigten Grundstücksfläche<br />

zu tauschen. Das Angebot wurde nicht angenommen.<br />

Ein weiterer Sachvortrag ergeht im Hinblick auf das anstehende Gerichtsverfahren nicht.

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