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GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

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Sitzung vom 19.08.<strong>2003</strong><br />

Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in Wilzhofen,<br />

erste Bauphase: Dammvorschüttung und Straßenbau<br />

hier: Auftragserteilung an die Fa. Gebr. Huber, Neuried<br />

Die Gemeinde Wielenbach erteilt der Fa. Huber, Neuried, als annehmbarsten Bieter auf der Grundlage<br />

des Angebotes vom 04.08.<strong>2003</strong> gemäß § 25, Ziffer 3, Satz 3 VOB/A den Auftrag zur Durchführung<br />

der Bauleistung für die erste Bauphase des Regenrückhaltebeckens Wilzhofen (Dammvorschüttung<br />

und Strasse) zum geprüften Angebotspreis von 431.632,98 € brutto.<br />

Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong><br />

Genehmigung des Kaufvertrages UR.Nr. 1716/03 des Notariats Dr. Bracker, Weilheim, vom<br />

18.09.<strong>2003</strong>mit Leonhard Lautenbacher zum Erwerb der Fl.Nr. 74, Gemarkung Haunshofen<br />

Am Donnerstag, den 18.09.<strong>2003</strong> fand im Notariat Bracker, Weilheim, die Beurkundung des vorgenannten<br />

Grundstückserwerbs statt.<br />

Die Gemeinde Wielenbach erwirbt die Fl.Nr. 74 der Gemarkung Haunshofen mit einer Größe von<br />

2.798 qm. Mitverkauft und im Kaufpreis inbegriffen sind die gesamte Einrichtung der Gaststube und<br />

des Saals, soweit sie im Eigentum des Verkäufers stehen, die komplette Kücheneinrichtung, das zum<br />

Gaststättenbetrieb gehörende Geschirr und die Gläser sowie Biertische und Bänke.<br />

Das Grundstück ist vollkommen miet- und lastenfrei zu stellen.<br />

Als Termin des Nutzungsübergangs wurde der 01.02.2004 vereinbart. Bis dahin ist das Vertragsobjekt<br />

von allen nicht mitverkauften beweglichen Gegenständen zu räumen und unbewohnt zu übergeben.<br />

Zur anteiligen Mitbenutzung der Maschinenhalle wurde eine Dienstbarkeit zugunsten von Leonhard<br />

und Juliane Lautenbacher auf deren Lebenszeit bzw. zugunsten des Verkäufers befristet bis 31.12.2019<br />

eingetragen.<br />

Der Inhalt des Kaufvertrages wird im einzelnen vorgetragen. Der Kaufvertrag bedarf noch der Genehmigung<br />

durch den Gemeinderat.<br />

Der Kaufvertrag UR.Nr. 1716/03 vom 18.09.<strong>2003</strong> des Notariats Bracker, Weilheim, über den Erwerb<br />

der Fl.Nr. 74 der Gemarkung Haunshofen wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich<br />

genehmigt.<br />

Ankauf eines Schneepfluges für den Schlepper<br />

Das bisherige Schneeräumschild für den Schlepper hat nie das gewünschte Räumergebnis erzielt.<br />

Bei der Firma Eder ist zur Zeit ein wenig gebrauchter Federklappen-Schneepflug der Marke Flötzinger<br />

0FLSS-SL 240, Gewicht 410 kg, 0,70 m hoch, mit Gerätedreieck zu einem Preis von 3.500,-- € brutto<br />

auf Lager.<br />

Nach einer Begutachtung durch Gemeinderat Thumann wurde dieser Schneepflug so als nicht geeignet<br />

für die Gemeinde bewertet. Die Schürfleiste ist aus Kunststoff (Vulcolan) und deshalb sehr starkem<br />

Verschleiß ausgesetzt. Bei den anderen angebotenen Schneepflügen ist die Schürfleiste aus Stahl gefertigt.

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