GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...
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Sitzung vom 19.08.<strong>2003</strong><br />
Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in Wilzhofen,<br />
erste Bauphase: Dammvorschüttung und Straßenbau<br />
hier: Auftragserteilung an die Fa. Gebr. Huber, Neuried<br />
Die Gemeinde Wielenbach erteilt der Fa. Huber, Neuried, als annehmbarsten Bieter auf der Grundlage<br />
des Angebotes vom 04.08.<strong>2003</strong> gemäß § 25, Ziffer 3, Satz 3 VOB/A den Auftrag zur Durchführung<br />
der Bauleistung für die erste Bauphase des Regenrückhaltebeckens Wilzhofen (Dammvorschüttung<br />
und Strasse) zum geprüften Angebotspreis von 431.632,98 € brutto.<br />
Sitzung vom 14.10.<strong>2003</strong><br />
Genehmigung des Kaufvertrages UR.Nr. 1716/03 des Notariats Dr. Bracker, Weilheim, vom<br />
18.09.<strong>2003</strong>mit Leonhard Lautenbacher zum Erwerb der Fl.Nr. 74, Gemarkung Haunshofen<br />
Am Donnerstag, den 18.09.<strong>2003</strong> fand im Notariat Bracker, Weilheim, die Beurkundung des vorgenannten<br />
Grundstückserwerbs statt.<br />
Die Gemeinde Wielenbach erwirbt die Fl.Nr. 74 der Gemarkung Haunshofen mit einer Größe von<br />
2.798 qm. Mitverkauft und im Kaufpreis inbegriffen sind die gesamte Einrichtung der Gaststube und<br />
des Saals, soweit sie im Eigentum des Verkäufers stehen, die komplette Kücheneinrichtung, das zum<br />
Gaststättenbetrieb gehörende Geschirr und die Gläser sowie Biertische und Bänke.<br />
Das Grundstück ist vollkommen miet- und lastenfrei zu stellen.<br />
Als Termin des Nutzungsübergangs wurde der 01.02.2004 vereinbart. Bis dahin ist das Vertragsobjekt<br />
von allen nicht mitverkauften beweglichen Gegenständen zu räumen und unbewohnt zu übergeben.<br />
Zur anteiligen Mitbenutzung der Maschinenhalle wurde eine Dienstbarkeit zugunsten von Leonhard<br />
und Juliane Lautenbacher auf deren Lebenszeit bzw. zugunsten des Verkäufers befristet bis 31.12.2019<br />
eingetragen.<br />
Der Inhalt des Kaufvertrages wird im einzelnen vorgetragen. Der Kaufvertrag bedarf noch der Genehmigung<br />
durch den Gemeinderat.<br />
Der Kaufvertrag UR.Nr. 1716/03 vom 18.09.<strong>2003</strong> des Notariats Bracker, Weilheim, über den Erwerb<br />
der Fl.Nr. 74 der Gemarkung Haunshofen wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich<br />
genehmigt.<br />
Ankauf eines Schneepfluges für den Schlepper<br />
Das bisherige Schneeräumschild für den Schlepper hat nie das gewünschte Räumergebnis erzielt.<br />
Bei der Firma Eder ist zur Zeit ein wenig gebrauchter Federklappen-Schneepflug der Marke Flötzinger<br />
0FLSS-SL 240, Gewicht 410 kg, 0,70 m hoch, mit Gerätedreieck zu einem Preis von 3.500,-- € brutto<br />
auf Lager.<br />
Nach einer Begutachtung durch Gemeinderat Thumann wurde dieser Schneepflug so als nicht geeignet<br />
für die Gemeinde bewertet. Die Schürfleiste ist aus Kunststoff (Vulcolan) und deshalb sehr starkem<br />
Verschleiß ausgesetzt. Bei den anderen angebotenen Schneepflügen ist die Schürfleiste aus Stahl gefertigt.