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GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

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In diesem Verfahren wird geklärt werden, ob die Gemeinde Eigentümerin der für die vorgenannte Anbindung<br />

des Baugebietes erforderlichen Straßenfläche wird.<br />

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte die straßenbautechnische Herstellung der Schulstraße grundsätzlich<br />

bis zur Gerichtsentscheidung zurückgestellt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt der Herstellungsumfang,<br />

d.h. Baugebietsanbindung oder Erschließungsstraße mit Wendehammer, bekannt ist.<br />

Die von der Kabelbaufirma Ende der 80er Jahre nicht wieder hergestellte Oberflächenbefestigung bedingt<br />

bei größeren Niederschlägen Auswaschungen des Randstreifens. Diese Schäden sollten künftig<br />

vermieden werden.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />

Soweit die Anlieger nicht die Durchführung einer Erschließungsmaßnahme wünschen ist die Schulstraße<br />

und der Wendehammer im Frühjahr 2004 provisorisch wiederherzustellen<br />

Erstellung einer Bürgerinformationsbroschüre<br />

Durch den WEKA – Verlag wurde der Gemeinde ein Angebot über die Erstellung einer Bürgerinformationsbroschüre<br />

unterbreitet.<br />

Das Angebot wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss in der Sitzung am 18.11.<strong>2003</strong> vorberaten.<br />

Durch den Ausschuss wurde die Herausgabe einer Bürgerinformationsbroschüre zwar begrüßt, aber<br />

empfohlen das Angebot des WEKA – Verlags nicht anzunehmen. Unter Vorlage von Musteranzeigen<br />

und Preisangabe sollte die Gemeinde vielmehr Gewerbetreibende selbst anschreiben und in Abhängigkeit<br />

der Resonanz die Broschüre selbst herausgeben.<br />

Die Empfehlung ist durch den Gemeinderat noch beschlussmäßig zu behandeln.<br />

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 18.11.<strong>2003</strong> an.<br />

Änderung der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen hinsichtlich der Zulässigkeit<br />

der Errichtung von Grabeinfassungen<br />

hier: Entscheidung über die Gestaltung der Grabeinfassungen<br />

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 14.10.<strong>2003</strong> wurde einem Antrag von Gemeindebürgern auf Zulassung<br />

von Grabeinfassungen stattgegeben.<br />

Vor einer Satzungsänderung wäre durch das Gremium über die Gestaltung dieser Grabeinfassungen zu<br />

entscheiden.<br />

Die Stadt Weilheim und die Gemeinde Wessobrunn haben bis auf die Festlegung der maximalen Einfassungsbreite<br />

keine weitergehenden Regelungen getroffen.<br />

Auch die Friedhofsordnung für den katholischen Friedhof in Wilzhofen regelt lediglich diesen Punkt.<br />

Da in der Sitzung am 14.10.<strong>2003</strong> mehrheitlich die Auffassung vertreten wurde, möglichst wenig Einschränkungen<br />

für den einzelnen festzulegen, wird auch im Hinblick auf eine im Gemeindegebiet einheitliche<br />

Regelung, vorgeschlagen, die Bestimmung der Friedhofsordnung von Wilzhofen zu übernehmen.

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