GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...
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In diesem Verfahren wird geklärt werden, ob die Gemeinde Eigentümerin der für die vorgenannte Anbindung<br />
des Baugebietes erforderlichen Straßenfläche wird.<br />
Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte die straßenbautechnische Herstellung der Schulstraße grundsätzlich<br />
bis zur Gerichtsentscheidung zurückgestellt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt der Herstellungsumfang,<br />
d.h. Baugebietsanbindung oder Erschließungsstraße mit Wendehammer, bekannt ist.<br />
Die von der Kabelbaufirma Ende der 80er Jahre nicht wieder hergestellte Oberflächenbefestigung bedingt<br />
bei größeren Niederschlägen Auswaschungen des Randstreifens. Diese Schäden sollten künftig<br />
vermieden werden.<br />
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />
Soweit die Anlieger nicht die Durchführung einer Erschließungsmaßnahme wünschen ist die Schulstraße<br />
und der Wendehammer im Frühjahr 2004 provisorisch wiederherzustellen<br />
Erstellung einer Bürgerinformationsbroschüre<br />
Durch den WEKA – Verlag wurde der Gemeinde ein Angebot über die Erstellung einer Bürgerinformationsbroschüre<br />
unterbreitet.<br />
Das Angebot wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss in der Sitzung am 18.11.<strong>2003</strong> vorberaten.<br />
Durch den Ausschuss wurde die Herausgabe einer Bürgerinformationsbroschüre zwar begrüßt, aber<br />
empfohlen das Angebot des WEKA – Verlags nicht anzunehmen. Unter Vorlage von Musteranzeigen<br />
und Preisangabe sollte die Gemeinde vielmehr Gewerbetreibende selbst anschreiben und in Abhängigkeit<br />
der Resonanz die Broschüre selbst herausgeben.<br />
Die Empfehlung ist durch den Gemeinderat noch beschlussmäßig zu behandeln.<br />
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 18.11.<strong>2003</strong> an.<br />
Änderung der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen hinsichtlich der Zulässigkeit<br />
der Errichtung von Grabeinfassungen<br />
hier: Entscheidung über die Gestaltung der Grabeinfassungen<br />
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 14.10.<strong>2003</strong> wurde einem Antrag von Gemeindebürgern auf Zulassung<br />
von Grabeinfassungen stattgegeben.<br />
Vor einer Satzungsänderung wäre durch das Gremium über die Gestaltung dieser Grabeinfassungen zu<br />
entscheiden.<br />
Die Stadt Weilheim und die Gemeinde Wessobrunn haben bis auf die Festlegung der maximalen Einfassungsbreite<br />
keine weitergehenden Regelungen getroffen.<br />
Auch die Friedhofsordnung für den katholischen Friedhof in Wilzhofen regelt lediglich diesen Punkt.<br />
Da in der Sitzung am 14.10.<strong>2003</strong> mehrheitlich die Auffassung vertreten wurde, möglichst wenig Einschränkungen<br />
für den einzelnen festzulegen, wird auch im Hinblick auf eine im Gemeindegebiet einheitliche<br />
Regelung, vorgeschlagen, die Bestimmung der Friedhofsordnung von Wilzhofen zu übernehmen.