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GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

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- 7 -<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Haunshofen“;<br />

In der Sitzung am 27.05.<strong>2003</strong> wurde durch den Gemeinderat die vereinfachte Änderung des Ortskern-<br />

Bebauungsplanes Haunshofen im Hinblick auf den Wegfall der ursprünglich festgesetzten Baugrenzen<br />

und einer geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches bei der Flurnummer 603 in Richtung Osten.<br />

Das Änderungsverfahren wurde in der Zeit vom 02.06.<strong>2003</strong> bis 04.07.<strong>2003</strong> durchgeführt.<br />

Bedenken und Anregungen gingen während dieser Frist nicht ein.<br />

Aufgrund einer Empfehlung des Sachgebietes Städtebau, Landratsamt Weilheim-Schongau, vom<br />

25.06.<strong>2003</strong> wurde noch eine städtebauliche Begründung ausgearbeitet.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung hierzu kann gemäß § 10 Abs. 1<br />

BauGB als Satzung beschlossen werden.<br />

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung<br />

(BayBO) und der Verordnung über die Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) erlässt die Gemeinde Wielenbach folgende erste Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Ortskern Haunshofen“ einschließlich der Begründung vom 04.07.<strong>2003</strong> hierzu als Satzung:<br />

§ 1<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Haunshofen“<br />

1. Die festgesetzten Baugrenzen werden ersatzlos gestrichen.<br />

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortskern Haunshofen“ wird an der östlichen Grundstücksgrenze<br />

der Fl.Nr. 45 der Gemarkung Haunshofen in einer geraden Linie von 5,0 m ab der<br />

nordöstlichen Grundstücksecke und 8,0 m ab der südöstlichen Grundstücksecke nach Osten Fl.Nr.<br />

603 erweitert.<br />

Die weiteren Festsetzungen und die Hinweise des Bebauungsplanes „Haunshofen – Ortskern“<br />

bleiben von dieser Änderung unberührt und werden nachrichtlich in den Bebauungsplan „Haunshofen-Ortskern,<br />

erste Änderung“ übernommen.<br />

3. Der bisherige Planteil wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch den Planteil vom<br />

21.05.<strong>2003</strong> ersetzt.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.<br />

Antrag der Firma Huttner, Raisting, auf Genehmigung einer Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl<br />

Mit Schreiben vom 21.05.<strong>2003</strong> wurden durch das Landratsamt Weilheim-Schongau die Antragsunterlagen<br />

der Fa. Huttner, Raisting, auf Genehmigung einer Brech- und Bauschuttbehandlungsanlage auf<br />

der Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Pähl übermittelt.<br />

Um Stellungnahme bzw. Mitteilung von aus Sicht der Gemeinde Wielenbach evtl. notwendiger Auflagen<br />

und Bedingungen wird gebeten.

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