GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...
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sung die Probleme bei der Grünanlagenpflege. So ist es nicht möglich, den Grasbewuchs direkt an der<br />
Einfassung zu mähen. Dieser muss künftig durch den Grabpflegenden beseitigt werden.<br />
Ein weiterer Punkt könnte das „Erscheinungsbild“ der Friedhofsanlage sein. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt<br />
rechtlich nicht möglich, alle Grabinhaber zur Errichtung einer Grabeinfassung zu verpflichten.<br />
Das bedeutet, dass dies entweder in allen Fällen freigestellt bleiben muss, oder, alternativ hierzu, diese<br />
Wahlmöglichkeit nur bei „Altfällen“ eingeräumt wird und bei Neuanlegungen von Gräbern eine entsprechende<br />
Verpflichtung ausgesprochen wird.<br />
Für den kirchlichen Friedhof in Wilzhofen wurde eine Wahlmöglichkeit für alle eingeräumt.<br />
Die Errichtung von Grabeinfassungen ist im Grunde eine Frage des (persönlichen) Geschmacks und<br />
wird demzufolge von vielen befürwortet und von vielen abgelehnt.<br />
Inwieweit der Gemeinderat dem Antrag stattgibt und eine entsprechende Satzungsänderung vornimmt,<br />
wird nach Abwägung aller Gründe zu treffen sein.<br />
Nach eingehender Beratung wird dem Antrag von Frau Köberl und den Mitunterzeichnern auf die Zulassung<br />
von Grabeinfriedungen stattgegeben.<br />
Mitteilungen und Informationen<br />
Anerkennungsverfahren für den Waldkindergarten Weilheim „die Wurzelkinder e.V.“<br />
Mit Bescheid vom 20.01.<strong>2003</strong> hat das Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Jugend und Familie,<br />
den vorgenannten Waldkindergarten die Anerkennung zum Betrieb erteilt und u.a. auch die Gemeinde<br />
Wielenbach in dessen Einzugsgebiet aufgenommen. Die Gemeinde Wielenbach hatte im Vorfeld bereits<br />
mit Schreiben vom 22.10.<strong>2003</strong> ihr Einvernehmen nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayKiG im Rahmen<br />
des Anerkennungsverfahrens verweigert.<br />
Gegen den Bescheid des Landratsamtes vom 20.01.<strong>2003</strong>, mit dem gleichzeitig das gemeindliche Einvernehmen<br />
ersetzt wurde, hat die Gemeinde Wielenbach mit Datum vom 14.02.<strong>2003</strong> Widerspruch<br />
eingelegt.<br />
Da das Landratsamt dem Widerspruch nicht abgeholfen hat, wurde dieser zur Entscheidung der Regierung<br />
von Oberbayern vorgelegt. Entsprechend der Widerspruchsentscheidung hat das Landratsamt<br />
Weilheim-Schongau mit Abhilfebescheiden vom 09.09.<strong>2003</strong> die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens<br />
aufgehoben und die Gemeinde Wielenbach aus dem Einzugsgebiet des Waldkindergartens<br />
Weilheim herausgenommen.<br />
Ergebnis des Ortstermins vom 13.10.<strong>2003</strong> – Moosstraße – mit Herrn Strauß, Landratsamt Weilheim-Schongau<br />
Das Absinken der Straße ist vorrangig durch den schlechten Untergrund sowie die großen Achslasten<br />
der Fahrzeuge bedingt. Die Birkenbäume tragen durch die Entwässerung des Untergrundes ebenfalls<br />
dazu bei, haben aber durch ihr Wurzelwerk eine insgesamt wichtige den Straßenkörper tragende Funktion.<br />
Herr Strauß hat folgende Vorschläge unterbreitet:<br />
- Entsiegelung der Straße mit daraus resultierendem geringerem Unterhaltungsaufwand<br />
- größere Senkungen mit Kiesmaterial auffüllen und mit einer Spritzteerung überziehen oder