07.01.2014 Aufrufe

GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

GEMEINDE - INFO Ausgabe zweites Halbjahr 2003 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 13 -<br />

sung die Probleme bei der Grünanlagenpflege. So ist es nicht möglich, den Grasbewuchs direkt an der<br />

Einfassung zu mähen. Dieser muss künftig durch den Grabpflegenden beseitigt werden.<br />

Ein weiterer Punkt könnte das „Erscheinungsbild“ der Friedhofsanlage sein. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt<br />

rechtlich nicht möglich, alle Grabinhaber zur Errichtung einer Grabeinfassung zu verpflichten.<br />

Das bedeutet, dass dies entweder in allen Fällen freigestellt bleiben muss, oder, alternativ hierzu, diese<br />

Wahlmöglichkeit nur bei „Altfällen“ eingeräumt wird und bei Neuanlegungen von Gräbern eine entsprechende<br />

Verpflichtung ausgesprochen wird.<br />

Für den kirchlichen Friedhof in Wilzhofen wurde eine Wahlmöglichkeit für alle eingeräumt.<br />

Die Errichtung von Grabeinfassungen ist im Grunde eine Frage des (persönlichen) Geschmacks und<br />

wird demzufolge von vielen befürwortet und von vielen abgelehnt.<br />

Inwieweit der Gemeinderat dem Antrag stattgibt und eine entsprechende Satzungsänderung vornimmt,<br />

wird nach Abwägung aller Gründe zu treffen sein.<br />

Nach eingehender Beratung wird dem Antrag von Frau Köberl und den Mitunterzeichnern auf die Zulassung<br />

von Grabeinfriedungen stattgegeben.<br />

Mitteilungen und Informationen<br />

Anerkennungsverfahren für den Waldkindergarten Weilheim „die Wurzelkinder e.V.“<br />

Mit Bescheid vom 20.01.<strong>2003</strong> hat das Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Jugend und Familie,<br />

den vorgenannten Waldkindergarten die Anerkennung zum Betrieb erteilt und u.a. auch die Gemeinde<br />

Wielenbach in dessen Einzugsgebiet aufgenommen. Die Gemeinde Wielenbach hatte im Vorfeld bereits<br />

mit Schreiben vom 22.10.<strong>2003</strong> ihr Einvernehmen nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayKiG im Rahmen<br />

des Anerkennungsverfahrens verweigert.<br />

Gegen den Bescheid des Landratsamtes vom 20.01.<strong>2003</strong>, mit dem gleichzeitig das gemeindliche Einvernehmen<br />

ersetzt wurde, hat die Gemeinde Wielenbach mit Datum vom 14.02.<strong>2003</strong> Widerspruch<br />

eingelegt.<br />

Da das Landratsamt dem Widerspruch nicht abgeholfen hat, wurde dieser zur Entscheidung der Regierung<br />

von Oberbayern vorgelegt. Entsprechend der Widerspruchsentscheidung hat das Landratsamt<br />

Weilheim-Schongau mit Abhilfebescheiden vom 09.09.<strong>2003</strong> die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens<br />

aufgehoben und die Gemeinde Wielenbach aus dem Einzugsgebiet des Waldkindergartens<br />

Weilheim herausgenommen.<br />

Ergebnis des Ortstermins vom 13.10.<strong>2003</strong> – Moosstraße – mit Herrn Strauß, Landratsamt Weilheim-Schongau<br />

Das Absinken der Straße ist vorrangig durch den schlechten Untergrund sowie die großen Achslasten<br />

der Fahrzeuge bedingt. Die Birkenbäume tragen durch die Entwässerung des Untergrundes ebenfalls<br />

dazu bei, haben aber durch ihr Wurzelwerk eine insgesamt wichtige den Straßenkörper tragende Funktion.<br />

Herr Strauß hat folgende Vorschläge unterbreitet:<br />

- Entsiegelung der Straße mit daraus resultierendem geringerem Unterhaltungsaufwand<br />

- größere Senkungen mit Kiesmaterial auffüllen und mit einer Spritzteerung überziehen oder

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!