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G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach

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G E M E I N D E - I N F O<br />

Ausgabe erstes Halbjahr 2005<br />

G E M E I N D E<br />

W I E L E N B A C H<br />

Informationen und Berichte aus dem <strong>Gemeinde</strong>geschehen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>teile<br />

<strong>Wielenbach</strong><br />

Wilzhofen<br />

Siedlung Hardt<br />

Haunshofen<br />

Bauerbach<br />

Ein in periodischen Abständen erscheinendes Informationsblatt<br />

herausgegeben von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong><br />

Peter-Kaufinger-Straße 10, 82407 <strong>Wielenbach</strong><br />

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Erster Bürgermeister K. Steigenberger<br />

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder.


2<br />

I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />

• Vorwort des ersten Bürgermeisters Seite 3<br />

• Informationen aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> Seite 6<br />

Auszüge aus den Sitzungen von 14.12.2004<br />

bis 21.06.2005<br />

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen<br />

Sitzungen<br />

• Aktuelles aus den <strong>Gemeinde</strong>teilen: Seite 23<br />

<strong>Wielenbach</strong><br />

Wilzhofen<br />

Siedlung Hardt<br />

Haunshofen<br />

Bauerbach<br />

• Aktuelle Hinweise Seite 24<br />

• Beiträge<br />

- der Grund- und Teilhauptschule <strong>Wielenbach</strong> Seite 27<br />

- des Kindergartens <strong>Wielenbach</strong> Seite 30<br />

- von Siegfried Schwaiger: Seite 36<br />

„Das Kriegsende in <strong>Wielenbach</strong>“<br />

• Personalien, Eheschließungen, Geburten, Seite 38<br />

Geburtstage, Ehejubiläen, Sterbefälle<br />

• Terminkalender Seite 42<br />

Anlagen:<br />

- Ergebnis Trinkwasser-Analytik Brunnen <strong>Wielenbach</strong><br />

- Pressemitteilung „Pfaffenwinkel-Ferien(s)pass“<br />

- Berufsinfo der Direktion für Ländliche Entwicklung zur Ausbildung zum/zur<br />

„Techniker/in für Ländliche Entwicklung“<br />

- Nachwuchswerbung der Bayerischen Polizei


3<br />

Vorwort des ersten Bürgermeisters<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

liebe Jugendliche und Kinder,<br />

wieder geht ein Schuljahr zu Ende und die großen Ferien sowie die Urlaubswochen<br />

stehen vor der Tür. Für die Schulabgänger jedoch beginnt in einigen<br />

Wochen der „Ernst des Lebens“. Als Auszubildende oder Studiumsabsolventen<br />

müsst Ihr Euch den Anforderungen im Beruf stellen.<br />

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> ab<br />

September 2006 einen Ausbildungsplatz für den Beruf des/r Verwaltungsangestellten<br />

bereitstellt. Interessenten sollten sich in den nächsten Wochen melden<br />

und nach Möglichkeit eine Schnupperlehre in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung absolvieren<br />

(siehe Anzeige).<br />

Auf meinen Wunsch hin fand am Freitag, den 08. Juli eine Besprechung über die<br />

Zukunft der Teilhauptschulen statt. Der Schulamtsleiter, Herr Barth, hat dazu<br />

die Schulleiter der Teilhauptschulen Raisting und <strong>Wielenbach</strong> sowie die<br />

Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong>n Raisting, Pähl und <strong>Wielenbach</strong> geladen.<br />

Fakt ist, dass gemäß dem Landtagsbeschluss vom 22. Juli 2004 sämtliche<br />

Teilhauptschulen in Bayern bis voraussichtlich zum Schuljahr 2007/2008<br />

aufgelöst werden. Zur Stärkung der Hauptschulen ist die Durchgängigkeit von der<br />

5. Klasse bis zur 9. bzw. 10. Klasse dringend veranlasst. So wie es keine<br />

Teilrealschule bzw. kein Teilgymnasium gibt, so wird es auch keine Teilhauptschule<br />

mehr geben.<br />

So heißt es im Landtagsbeschluss: „Um die Konkurrenzfähigkeit der Hauptschulen<br />

im Vergleich zu den anderen weiterführenden Schulen zu stärken, wird<br />

die Staatsregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Hauptschulen in<br />

Bayern alle Klassenstufen anbieten!“<br />

Die derzeitige und auch künftige Anzahl der Schüler, die in der Hauptschule ihren<br />

Abschluss erreichen möchten, genügen für eine eigene Hauptschule in <strong>Wielenbach</strong><br />

bei weitem nicht. Selbst wenn <strong>Wielenbach</strong> mit Raisting und Pähl gemeinsam eine<br />

Hauptschule anstreben würde, liegt die Zahl der Schüler gerade ab der 7. Klasse<br />

(Abgang zum M-Zug nach Weilheim) an der unteren Grenze. Deshalb wird<br />

voraussichtlich ab September 2007 die Teilhauptschule <strong>Wielenbach</strong> zur<br />

Hauptschule Weilheim, die bis dahin genügend Kapazitäten hat, umorganisiert.<br />

Leider werden dafür von den verantwortlichen Politikern nicht die wahren Gründe<br />

genannt, nämlich die Einsparung von 500 Lehrkräften bei den Hauptschulen,<br />

sondern pädagogische Vorteile für die Schüler vorgeschoben.<br />

Wo der Vorteil liegen soll, wenn ein 10-jähriger Schüler in einen Ballungsraum von<br />

über 700 Schülern unterrichtet wird, kann mir und vielen anderen Eltern niemand<br />

verständlich machen. Vielleicht ist das der Grund, warum die Vorstellung der


4<br />

angekündigten Regionalkonzepte mit intensiven Gesprächen mit den Kommunen und<br />

Eltern nicht stattgefunden haben.<br />

Eine weitere Problematik besteht in der Abfinanzierung der neuen Schule bis zum<br />

Jahr 2017. Durch die geringere Schülerzahl steigt die Umlage pro Schüler<br />

erheblich an und dazu müssen wir für die 5. und 6. Klasse zusätzlich eine Umlage<br />

nach Weilheim bezahlen. Anderen <strong>Gemeinde</strong> geht es ähnlich. Vom Konexitätsprinzip<br />

(wer anschafft bezahlt) will die Regierung aber nichts hören.<br />

Auch mit dem neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz werden sich ab dem<br />

Kindergartenjahr 2006/07 größere Änderungen ergeben. Die Förderung durch<br />

den Staat erfolgt nicht mehr nach der Anzahl der Gruppen sondern im<br />

wesentlichen nach den Buchungszeiten pro Tag, die Eltern für ihr Kind<br />

beanspruchen (mind. 3 – 4 Std./Tag). Dies wird sich sicher auf flexiblere<br />

Öffnungszeiten, eine Mittagsbetreuung mit Essen oder auf eine andere<br />

Gruppeneinteilung auswirken. Näheres dazu, wenn das Ergebnis der Elternbefragung<br />

mit dem Kindergarten-Personal sowie dem <strong>Gemeinde</strong>rat erörtert<br />

wurde.<br />

Großes Interesse an der Baumaßnahme des Hochwasserrückhaltebeckens in<br />

Wilzhofen zeigen in letzter Zeit viele Bürger. Sicher liegt es daran, dass gerade<br />

die Staumauer mit ca. 7 m Höhe erstellt wird. Mit ca. 100 Tonnen Rundeisen und<br />

800 m³ Beton müsste das Bauwerk eigentlich mehrere Jahrhunderte überstehen<br />

und somit dann auch einige Jahrhundert-Hochwasser von Wilzhofen und<br />

<strong>Wielenbach</strong> fernhalten.<br />

Voraussichtlich am 27. oder 28. Juli wird dann die spektakulärste Aktion<br />

stattfinden: Mit einem fast 100 Tonnen schweren und 28 m langen Sondertransport<br />

wird eine Fertigteilbrücke geliefert und anschließend mit einem 400-<br />

Tonnen-Kran auf die Staumauer gehoben. Mit dem Einbau des Drosselschiebers<br />

kann das Bauwerk dann seine Funktion aufnehmen und die Hochwassergefahr<br />

bannen.<br />

Neben der Aufstellung der Bebauungspläne „Erweiterung des Gewerbegebietes<br />

Süd“ und „Forster Straße“ in <strong>Wielenbach</strong> sowie „Ehemaliger Bolzplatz“ in<br />

Haunshofen befasst sich der <strong>Gemeinde</strong>rat auch mit der Ausweisung eines<br />

Wohnbaugebietes an der Wilzhofener Straße und eines Dorfgebietes an der<br />

Pähler Straße. Ziel ist es, für alle Nutzungsarten (Gewerbe/Misch- und<br />

Wohngebiete) Bauflächen vorrangig für Einheimische zur Verfügung zu stellen.<br />

Wieviel Bürokratie dabei zu überwinden ist, obwohl diese Flächen im Flächennutzungsplan<br />

für die jeweils geplante Nutzung bereits ausgewiesen sind, passt<br />

nicht mehr auf die sprichwörtliche „Kuhhaut“. Die Zahl der Paragraphen zu<br />

reduzieren reicht nicht aus. Genauso wichtig ist es, eine Änderung in den Köpfen<br />

derjenigen herbeizuführen, die die verbleibenden Gesetze und Verordnungen


5<br />

vollziehen müssen. Denn Gesetze, das dürfte bekannt sein, sind durchaus vielfältig<br />

interpretierbar.<br />

Wenn dies künftig häufiger im Sinne der Bürger geschehen würde, wäre vielen<br />

geholfen und gewiss keinem geschadet.<br />

Ich möchte Ihnen nun allen eine schöne und vor allem erholsame Urlaubs- und<br />

Ferienzeit wünschen und hoffe, dass wir uns anschließend gesund wiedersehen.<br />

Bis dahin verbleibe ich<br />

Ihr<br />

Korbinian Steigenberger


6<br />

Informationen (Auszüge) aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Sitzung vom 14.12.2004<br />

Mitteilungen und Informationen<br />

Erstellen eines Radroutenkonzepts im Landkreis Weilheim – Schongau<br />

Erster Bürgermeister Steigenberger trägt vor, dass bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am<br />

11.11.2004 die Erstellung eines Radroutenkonzepts durch das Planungsbüro topplan<br />

vorgetragen wurde.<br />

Herr Strauß vom Landratsamt Weilheim-Schongau bittet um kurzfristige Mitteilung, ob sich<br />

auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> an diesem Konzept beteiligen würde.<br />

Vorgesehen sind die Bereiche:<br />

1. Routenkonzept<br />

2. Beschilderung<br />

3. Marketing/Monitoring<br />

Die von den <strong>Gemeinde</strong>n zu tragenden Kosten (einschließlich der Beschilderung) liegen<br />

zwischen 2.500,-- bis 3.500,-- €. Bezuschusst wird das Konzept mit 50 v.H. aus Fördermitteln<br />

der EU.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat begrüßt grundsätzlich die Maßnahme, da insbesondere im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

im Vergleich zu anderen <strong>Gemeinde</strong>n keine bzw. keine ausreichende Beschilderung der<br />

Radrouten gegeben ist. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> beteiligt sich an diesem Konzept.<br />

Abzuklären sind die versicherungsrechtlichen Aspekte.<br />

Sitzung vom 25.01.2005<br />

Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Hinterfeld“ wegen<br />

Aufhebung der Beschränkung der Grundfläche für Nebengebäude außerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksfläche, Änderungsbeschluss<br />

Der Bebauungsplan „Am Hinterfeld“ sieht bislang nach Ziffer 5 e der textlichen Fest-setzungen<br />

für die Errichtung von Nebengebäuden außerhalb der überbaubaren Grundstücks-fläche eine<br />

Grundfläche von insgesamt höchstens 6 qm je Baugrundstück vor.<br />

Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Gründe dem vorgenannten Antrag nicht stattzugeben.<br />

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Festsetzung laut Ziffer 5 e aufzuheben. Diese Änderung des<br />

Bebauungsplanes Am Hinterfeld ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB möglich.<br />

Da das Gebiet bereits bebaut ist, wird empfohlen die Festsetzungen für Nebengebäude auf das<br />

unbedingt Notwendige zu beschränken.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt, den Bebauungsplan „Am Hinterfeld“ vom 26.07.1990<br />

im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wie folgt zu ändern:


7<br />

Die Ziffer 5 e der textlichen Festsetzungen erhält folgenden Wortlaut:<br />

„Nebengebäude sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Sie sind in Holzbauweise mit<br />

ziegelgedecktem Sattel- oder Pultdach auszuführen. Gemeinsame Nebengebäude sind in der<br />

Dachneigung aufeinander abzustimmen.“<br />

Antrag von Heinrich Lang, auf Antragsstellung beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim<br />

über die Abholzung der Uferböschungen der Ammer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Der vorgenannte Antrag wurde mündlich bei ersten Bürgermeister Steigenberger gestellt.<br />

Hintergrund ist, dass die Uferböschungen der Ammer im Gebiet <strong>Wielenbach</strong> mit Bäumen und<br />

Sträuchern stark zugewachsen sind und diese bei Hochwasser sowohl eine abflusshindernde als<br />

auch rückstauende Wirkung erzeugen. Die Uferböschungen im Bereich der Stadt Weilheim und<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Pähl wurden bereits durch das Wasserwirtschaftsamt abgeholzt. Die Arbeiten<br />

wurden aber aus Naturschutzbelangen nicht weitergeführt.<br />

Herr Lang bittet nunmehr um eine entsprechende Antragstellung beim Wasserwirtschaftsamt<br />

Weilheim durch die <strong>Gemeinde</strong>. Laut seiner Auskunft würde die „Freilegung“ der<br />

Uferböschungen auch von Mitarbeitern des Wasserwirtschaftsamtes als für sinnvoll erachtet.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> beantragt beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim den bei<br />

Hochwasser abflusshindernden Bewuchs der Uferböschungen der Ammer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

<strong>Wielenbach</strong> freizuschneiden.<br />

Der Umfang der notwendigen Uferfreilegung ist unter Berücksichtigung von<br />

naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten festzulegen.<br />

Erhöhung der Wassergebühren,<br />

Satzungsänderung<br />

Seitens der <strong>Gemeinde</strong> wurde in den jeweiligen Bürgerversammlungen 2004 eine Erhöhung der<br />

Wassergebühr um rund 30 % oder 15,-- Cent angekündigt.<br />

Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte im Jahr 1991 von 0,70 DM auf 0,95 DM oder 0,49 €.<br />

Die Rechnungsergebnisse der letzten vier Jahre weisen einen Fehlbetrag von durchschnittlich<br />

37.300,-- € auf.<br />

Durchschnittlicher Durchschnitt verkaufte errechnete Gebühren-<br />

Fehlbetrag : Wassermenge (ohne <strong>Gemeinde</strong> Pähl) erhöhung -<br />

37.300,-- € : 207.724 cbm 0,179 €/cbm<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Erhöhung der Verbrauchsgebühr um 0,18 €/cbm ab 01.01.2004<br />

zu.


8<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes<br />

– KAG- folgende siebte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Wasserabgabesatzung (WAS):<br />

§ 1<br />

§ 10 Abs. 3 wird wie folgt geändert:<br />

Die Gebühr beträgt 0,67 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2004 in Kraft.<br />

Sitzung vom 15.02.2005<br />

Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2005<br />

Bei der Haushaltsplanung 2005 erweist sich der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes als sehr<br />

schwierig. Dies ist u.a. auf die immer höher steigende Kreisumlage von 48,5 % im Jahr 2003<br />

und 51,3 % im Jahr 2004, auf 53,75 % bis zu 55 % (2005) zurückzuführen.<br />

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2003 würden ohne die vorangegangenen Erhöhungen im<br />

Haushaltsjahr 2005 durch Rückgang der Steuerkraft der <strong>Gemeinde</strong> ca. 82.000 € weniger<br />

Kreisumlage abgeführt werden müssen.<br />

Weiterhin belastet der Schuldendienst für die in den letzten Jahren getätigten, kreditfinanzierten<br />

Investitionen und die durchschnittlich 77-prozentige Beteiligung am Grund- und<br />

Teilhauptschulverband den Verwaltungshaushalt stark.<br />

Um den Verwaltungshaushalt wenigstens annähernd ausgleichen zu können, ist eine Anhebung<br />

der Realsteuerhebesätze um jeweils 30 Prozentpunkte nötig. Dies entspricht einer<br />

Mehrbelastung des Abgabepflichtigen in Höhe von 10 %.<br />

Mit dieser Erhöhung können gerechnet auf der Grundlage der derzeitigen Veranlagungen ca.<br />

50.000 € Mehreinnahmen erzielt werden.<br />

Sollten sich keine großen Änderungen ergeben, ist immer noch ein Fehlbetrag von rund 60.000<br />

€ zu erwarten, der nur mit einer Zuführung vom Vermögenshaushalt auszugleichen ist.<br />

Letztmals hat die <strong>Gemeinde</strong> die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer im Jahr 1991<br />

angehoben.<br />

Mit der Erhöhung der Realsteuerhebesätze kommt die <strong>Gemeinde</strong> auch einer Empfehlung der<br />

Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Weilheim – Schongau nach, die<br />

regelmäßig bei der Haushaltsvorlage eine unterdurchschnittliche Ausschöpfung der<br />

Einnahmemöglichkeit aus den gemeindlichen Steuereinnahmen feststellt.<br />

Sämtliche Hebesätze der <strong>Gemeinde</strong>steuern liegen unter dem entsprechenden<br />

Landesdurchschnitt (Stand 2004), so in der Grundsteuer A um 26,9 % (LD 316,9 %), in der<br />

Grundsteuer B um 4,0 % (LD 304,0 %) und in der Gewerbesteuer um 18,9 % (LD 318,9 %).


9<br />

Andererseits liegt die Steuerkraft der <strong>Gemeinde</strong> mit 467,03 € um 1,53 % über dem<br />

Landesdurchschnitt (Stand 2004) von 460 €, was sich für die <strong>Gemeinde</strong> negativ auf die Höhe<br />

der zu entrichtenden Kreisumlage auswirkte.<br />

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.05 darüber beraten und dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

empfohlen, die Hebesätze anzuheben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgt der Empfehlung des Finanzausschusses.<br />

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden ab 2005 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.<br />

b) für Grundstücke (B) 330 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 330 v.H.<br />

Neuwahl des Kommandanten Alfred Abenthum jun. und dessen Stellvertreters Franz<br />

Baumgartner durch die Freiwillige Feuerwehr <strong>Wielenbach</strong>;<br />

Bestätigung gem. Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong><br />

Am 10.01.2005 haben die feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Wielenbach</strong> Herrn Alfred Abenthum jun. zum ersten Kommandanten und Herrn Franz<br />

Baumgartner jun. zu dessen Stellvertreter gewählt.<br />

Beide Gewählten haben die Wahl angenommen und bereits alle erforderlichen Lehrgänge<br />

absolviert.<br />

Durch Kreisbrandrat Breyer werden keine Einwände gegen die Bestätigung durch die<br />

<strong>Gemeinde</strong> erhoben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt Herrn Abenthum in seinem Amt als ersten Kommandanten und<br />

Herrn Baumgartner in seinem Amt als Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>Wielenbach</strong>.<br />

Antrag des Sportvereins Haunshofen über die Inaussichtstellung eines Zuschusses für den<br />

Bau einer Sportanlage<br />

Mit Schreiben vom 07.02.2005 beantragt der Sportverein Haunshofen e.V. die<br />

Inaussichtstellung eines gemeindlichen Zuschusses in Höhe von 60.000,-- € (verteilt auf<br />

mehrere Jahre) für den Bau einer Sportanlage, bestehend aus Sportplatz, Sommerstockbahnen<br />

und Umkleide- und Geräteraum.<br />

Insgesamt werden für die Maßnahme Gesamtkosten von 180.000,-- € geschätzt. Laut<br />

Finanzierungsplan trägt der Verein rund 70.000,-- € aus eigenen Mitteln, der verbleibende


10<br />

Restbetrag von 50.000,-- € wird fremdfinanziert. Der Maßnahmenbeginn ist für das Jahr 2006<br />

geplant.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat lehnt den Antrag wegen der schlechten finanziellen Lage der <strong>Gemeinde</strong> ab.<br />

Sitzung vom 15.03.2005<br />

Beschluss des Haushaltsplanes 2005 mit Anlagen und Erlass der Haushaltssatzung für das<br />

Jahr 2005<br />

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2005, die Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008<br />

sowie die geplanten Investitionen für die Jahre 2005 bis 2009 wurden durch den<br />

Finanzausschuss in vier Sitzungen vorberaten.<br />

Weiterhin wurden im Vorfeld die jeweiligen Einzelpläne mit den Vertretern des Kinder-gartens<br />

bzw. Elternbeirates, der Freiwilligen Feuerwehr und den Bauhofmitarbeitern besprochen.<br />

Dem Haushaltsplanentwurf 2005 in vorgelegter Form sowie dem Finanzplan für die Jahre 2004<br />

– 2008 stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat ohne Änderung zu.<br />

Des weiteren wird folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

H A U S H A L T S S A T Z U N G<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong>, Landkreis Weilheim-Schongau<br />

für das Haushaltsjahr 2005<br />

Aufgrund des Art. 63 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> folgende<br />

Haushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt.<br />

Er schließt<br />

§ 1<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

2.823.257,00 EUR<br />

1.488.186,00 EUR<br />

ab.


11<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende <strong>Gemeinde</strong>steuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

3. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.<br />

b) für Grundstücke (B) 330 v.H.<br />

4. Gewerbesteuer 330 v.H.<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />

Haushaltsplan wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt.<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.<br />

Erste Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Hinterfeld“;<br />

Satzungsbeschluss<br />

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung<br />

(BayBO) und der Verordnung über die Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) - erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> folgende erste Bebauungsplanänderung als<br />

Satzung:<br />

§ 1<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Wilzhofen Am Hinterfeld“<br />

Der Bebauungsplan „Wilzhofen Am Hinterfeld“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> vom 16.10.1991<br />

wird wie folgt geändert:<br />

Ziffer 5 e erhält folgende Fassung:<br />

Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Sie<br />

sind in Holzbauweise mit ziegelgedecktem Sattel- oder Pultdach auszuführen.<br />

Nebenanlagen, die an einer gemeinsamen Grenze zweier Flurstücke zusammengebaut werden,<br />

sind in Dachneigung aufeinander abzustimmen.


12<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.<br />

Mitteilungen und Informationen<br />

Zur Kenntnis gegeben wird der Jahresbericht 2004 der Freiwilligen Feuerwehr Wilzhofen. Die<br />

Mitglieder der FFW Wilzhofen erbrachten insgesamt 567,5 Stunden freiwilligen Dienst.<br />

Herzlichen Dank im Namen aller Einwohner.<br />

Gewässer I Ammer<br />

Antrag auf Abholzung der Uferböschung im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Wielenbach</strong><br />

Durch Herrn Fastner vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim wurde telefonisch mitgeteilt, dass<br />

der Bereich ca. 100 m vor der Eisenbahnbrücke dieses Jahr abgeholzt werden soll. Für weitere<br />

Maßnahmen bekommt das Wasserwirtschaftsamt derzeit keine Genehmigung.<br />

Sitzung vom 12.04.2005<br />

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des<br />

Gewerbegebietes <strong>Wielenbach</strong> – Süd und Erteilung des Planungsauftrages an das<br />

Architekturbüro Bögl, Weilheim, und das Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling,<br />

für einen ggf. erforderlichen Grünordnungsplan<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich in der Sitzung am 15.03.2005 dafür ausgesprochen den Beschluss für<br />

die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebietes <strong>Wielenbach</strong> –<br />

Süd zu fassen und den Planungsauftrag an das Architekturbüro Bögl, Weilheim, zu vergeben.<br />

Da voraussichtlich für das ausgewiesene Gebiet eine Grünordnung erforderlich ist, wird<br />

vorgeschlagen gleichzeitig auch den Auftrag für den Grünordnungsplan zu vergeben.<br />

Das Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, hat bereits Leistungen zum<br />

naturschutzrechtlichen Ausgleich und der Umweltprüfung erbracht. Diese Leistungen werden<br />

dem Honorar des Grünordnungsplanes angerechnet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes<br />

gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung eines Gewerbegebiets auf der Fl.Nr. 1755 der<br />

Gemarkung <strong>Wielenbach</strong>.<br />

Der Bebauungsplan erhält den Namen: Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> - Süd


13<br />

Der Auftrag zur Erbringung der städtebaulichen Leistungen für den Bebauungsplan<br />

Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> - Süd wird dem Architekturbüro Bögl, Weilheim, erteilt.<br />

Ein Honorarvertrag auf der Grundlage der HOAI ist abzuschließen.<br />

Für den Fall, dass ein Grünordnungsplan erforderlich wird, ist dieser Auftrag dem<br />

Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, zu erteilen.<br />

Ein Honorarvertrag auf der Grundlage der HOAI ist abzuschließen.<br />

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Forster Straße“ und Erteilung<br />

des Planungsauftrages an das Architekturbüro Kölbl - Rill, Weilheim, und das<br />

Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, für einen ggf. erforderlichen<br />

Grünordnungsplan<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs-planes<br />

gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf den Fl.Nrn.<br />

1508/Teilfläche, 1502 ,1502/3,1503/Teilfläche und 1509/Teilfläche der Gemarkung<br />

<strong>Wielenbach</strong>.<br />

Der Bebauungsplan erhält den Namen: Forster Straße<br />

Der Auftrag zur Erbringung der städtebaulichen Leistungen für den Bebauungsplan Forster<br />

Straße wird dem Architekturbüro Kölbl - Rill, Weilheim, erteilt.<br />

Ein Honorarvertrag auf der Grundlage der HOAI ist abzuschließen.<br />

Für den Fall, dass ein Grünordnungsplan erforderlich wird, ist dieser Auftrag dem<br />

Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, zu erteilen.<br />

Ein Honorarvertrag auf der Grundlage der HOAI ist abzuschließen.<br />

Mitteilungen und Informationen<br />

Fußweg entlang des Westerbaches bei Fl.Nr. 1682, Gem. <strong>Wielenbach</strong><br />

In der Vergangenheit lief an der Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1682 und dem Westerbach ein<br />

Wegeabschnitt, der offensichtlich durch die regelmäßige Benutzung entstanden ist.<br />

Im gemeindlichen Wegebestandsverzeichnis war diese Trasse nicht eingetragen, d.h. eine<br />

Widmung der Wegetrasse ist niemals erfolgt.<br />

Im Rahmen der Flurbereinigung <strong>Wielenbach</strong> hat die <strong>Gemeinde</strong> nordwestlich des Grundstückes<br />

eine Fläche von 80 qm (Fl.Nr. 1510/1) aus der Fl.Nr. 1510 erworben um den Fußweg, Fl.Nr.<br />

1683 (nördlich der Fl.Nr. 1682 gelegen) an den Fußweg 1623 (Trasse im Westen der Fl.Nr.<br />

1682) anzubinden.<br />

Die „alte“ Wegetrasse wurde abgesperrt. Unabhängig vom Umstand, dass die Benutzung dieser<br />

Trasse durch den Grundstückseigentümer nicht mehr eingeräumt wird, benutzen Einzelne unter<br />

Berufung auf ein Gewohnheitsrecht den „Weg“.<br />

Erster Bürgermeister Steigenberger teilt mit, dass sich im vorliegenden Fall wegen der<br />

fehlenden öffentlichen Widmung bzw. Eintragung in das Wegebestandsverzeichnis vor 1988


14<br />

nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen werden kann und das Betreten der „alten Wegetrasse“<br />

rechtlich nicht zulässig ist.<br />

Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der „neuen“ Wegetrasse. Die Entscheidung<br />

des Grundstückseigentümers der Fl.Nr. 1682, der auch Sicherheitsbedenken vorbringt, ist<br />

rechtlich nicht antastbar und sollte akzeptiert werden.<br />

Sitzung vom 10.05.2005<br />

Beschluss des 1. Nachtragshauhaltsplanes 2005 mit Anlagen und Erlass der ersten<br />

Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2005<br />

Der Nachtrag wurde notwendig, da die in 2004 vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossene, terminlich aber<br />

noch nicht festgelegte Baumaßnahme „Forstwegebau Haunshofen“ mit Ausgaben in Höhe von<br />

85.000 EUR, nun nach Vorsprache des Forstamtes baldmöglichst beginnen soll,<br />

Haushaltsmittel dafür aber nicht eingeplant waren. Durch Zuschüsse und Beiträge der Anlieger<br />

wird die Maßnahme kostenneutral durchgeführt.<br />

Gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 3 GO ist die <strong>Gemeinde</strong> dann zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung<br />

samt Nachtragshaushaltsplan verpflichtet, wenn bisher nicht veranschlagte<br />

Investitionen geleistet werden sollen.<br />

Darüber hinaus werden gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KommHV alle derzeit übersehbaren<br />

Änderungen zur Hauhaltssatzung 2005 eingearbeitet.<br />

Dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans 2005 in vorgelegter Form mit den Anlagen nach<br />

VV Nr. 2 zu § 34 KommHV wird ohne Änderung zugestimmt.<br />

Der durch Nachtrag geänderte Finanzplan, für die Jahre 2004 bis 2008 mit dem ihm zugrunde<br />

liegenden geänderten Investitionsprogramm, als Anlage des Haushaltsplan 2005 nach § 2 Abs.<br />

2 Nr. 6 KommHV, wird in vorgelegter Form beschlossen.<br />

Des weiteren wird folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

Erste Nachtragshaushaltssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong>, Landkreis Weilheim-Schongau<br />

für das Haushaltsjahr 2005<br />

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlässt die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wielenbach</strong> folgende Nachtragshaushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit<br />

festgesetzt; dadurch werden


15<br />

erhöht um<br />

Euro<br />

vermindert<br />

um Euro<br />

und damit der Gesamtbetrag<br />

des Haushaltsplans einschl. der<br />

Nachträge<br />

gegenüber bisher<br />

Euro<br />

auf<br />

nunmehr<br />

Euro<br />

verändert<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 15.050 2.823.257 2.838.307<br />

die Ausgaben 15.050 2.823.257 2.838.307<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 42.000 1.488.186 1.530.186<br />

die Ausgaben 42.000 1.488.186 1.530.186<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht<br />

geändert.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 Euro<br />

um 159.500 Euro erhöht und damit auf 159.500 Euro neu festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die <strong>Gemeinde</strong>steuern werden nicht geändert.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />

Haushaltsplan wird nicht geändert.<br />

§ 6<br />

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes „Siedlung Hardt“;<br />

Erweiterung des Geltungsbereichs um das Baugebiet „Am Hardt – Eichenweg“<br />

hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.07.2004<br />

Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 13.07.2004 wurde die Aufstellung eines einfachen<br />

Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB für den bislang noch nicht durch Bebauungsplan<br />

städtebaulich regulierten und nach § 34 Abs. 1 BauGB einzustufenden Bereich der<br />

Hardtsiedlung beschlossen.<br />

Mit Schreiben vom 14.02.2005 beantragte Alexander Tafertshofer eine Änderung des<br />

Bebauungsplanes „Am Eichenweg“ zur Änderung der Festsetzung hinsichtlich der außerhalb<br />

der Baufenster höchstzulässigen Grundfläche für Nebengebäude (beschränkt auf 6,0 qm).<br />

Der Bebauungsplan „Am Eichenweg“ enthält Festsetzungen, deren Umsetzung auch aufgrund<br />

der Topographie des Plangebietes nur schwer oder gar nicht möglich ist. Eine Überarbeitung<br />

der Festsetzungen wäre deshalb grundsätzlich angezeigt.


16<br />

Das Landratsamt Weilheim-Schongau, Bauabteilung, wurde um Stellungnahme gebeten, ob<br />

ohne weitere bauplanungsrechtliche Verpflichtungen (Eingriffsregelung, Umweltprüfung) eine<br />

„Aufhebung“ des Bebauungsplanes „Am Hardt - Eichenweg“ mittels Einbeziehung dieses<br />

Gebietes in den einfachen Bebauungsplan „Siedlung Hardt“ möglich ist.<br />

Der Bebauungsplan sieht für die Fl.Nr. 2304/3 die Nutzung als Kinderspielplatz vor. Eine<br />

Einbeziehung des Bebauungsplanes „Am Eichenweg“ in den einfachen Bebauungsplan<br />

„Siedlung Hardt“ würde für dieses Grundstück die Aufgabe dieser festgesetzten Nutzung und<br />

die Schaffung von Baurecht nach § 34 Abs. 1 BauGB bedeuten. Das Baurecht wurde notariell<br />

am 03.05.2005 durch die Eintragung des Einheimischenmodells gesichert.<br />

Sofern der <strong>Gemeinde</strong>rat den Einbezug des Baugebiets „Am Hardt - Eichenweg“ in den<br />

einfachen Bebauungsplan „Siedlung Hardt“ befürwortet, wäre der Aufstellungsbeschluss vom<br />

13.07.2004 entsprechend zu ändern.<br />

Das Landratsamt Weilheim-Schongau würde keine Einwendungen gegen dieses Vorgehen<br />

erheben. Von einer Forderung hinsichtlich Eingriffsregelung und<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung würde abgesehen werden.<br />

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Siedlung Hardt“ vom 13.07.2004<br />

wird wie folgt geändert:<br />

In den Geltungsbereich einbezogen wird das Gebiet des Bebauungsplanes „Am Hardt -<br />

Eichenweg“ mit den Fl.Nrn. 2302/7, 2302/8, 2304/2, 2304/3, 2304/4, 2304/5, 2304/15,<br />

2304/16, 2304/17, 2304/18, 2304/19, 2314, 2314/8, 2314/9, 2314/10, 2313/5, 2313/6, 2305/22<br />

sowie die Flächen der Erschließungsstraßen Eschenweg Fl.Nr. 2314/11 und Eichenweg Fl.Nr.<br />

2302/5 der Gemarkung <strong>Wielenbach</strong>.<br />

Im übrigen verbleibt es beim Aufstellungsbeschluss vom 13.07.2004.<br />

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „<strong>Wielenbach</strong> – Gesamt Nord-Ost“<br />

Mit Schreiben vom 28.04.2005 beantragt ein Anlieger die Änderung des Bebauungsplanes<br />

„<strong>Wielenbach</strong> Gesamt Nord-Ost“ für das Grundstück Fl.Nr. 217 (Teilfläche) wie folgt:<br />

Änderung von Haustyp I + D in Haustyp II:<br />

II: Haustyp Erdgeschoss und Obergeschoss als Vollgeschoss, Kniestock über dem<br />

Obergeschoss unzulässig, nur Doppelpfette bis max. 40 cm Höhe, gemessen von<br />

Oberkante Rohdecke bis Unterkante Sparren an der Außenseite der Außenwand<br />

gestattet.<br />

Festsetzung der Firstrichtung in Ost-West<br />

Durch den <strong>Gemeinde</strong>rat ist darüber zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben und die<br />

Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt wird.<br />

Die Änderung würde nicht nur die Bauparzelle Fl.Nr. 217/Teilfl. betreffen, sondern wäre<br />

bezüglich der Festsetzung der Firstrichtung auf den gesamten Planbereich 3 auszudehnen und<br />

hinsichtlich der Geschosserhöhung auch auf die westlich noch unbebaute Parzelle, die die<br />

gleiche Topographie aufweist.<br />

Hinsichtlich der Festsetzung der Firstrichtung sollte grundsätzlich darüber beraten werden, ob<br />

eine solche für den Planbereich 3 überhaupt noch festgesetzt wird. Eine Nichtfestsetzung der<br />

Firstrichtung bewirkt einerseits für den Bauherren mehr Flexibilität, andererseits aber eine ggf.<br />

nicht gewollte „Auflockerung“ der Dachlandschaft im Baugebiet.


17<br />

Das Änderungsverfahren könnte nach Rücksprache mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau<br />

im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt den Bebauungsplan „<strong>Wielenbach</strong> Gesamt Nord-<br />

Ost“ vom 01.10.1998, geändert mit Satzung vom 20.12.2000 und vom 10.11.2004, im<br />

vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wie folgt zu ändern:<br />

Die Festsetzung der Firstrichtung wird für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

„<strong>Wielenbach</strong> Gesamt Nord-Ost“ aufgehoben.<br />

Für die zwei nördlich an die Fl.Nr. 217/15 angrenzenden Bauparzellen und die zwei südlich der<br />

Fl.Nr. 217/9 (Amselweg) angrenzenden Bauparzellen wird eine Wandhöhe von maximal 5,30<br />

m, gemessen von der Oberkante Rohdecke Keller bis Schnittpunkt der Außenwand mit der<br />

Oberkante Dachhaut im Bereich der Traufseite, festgesetzt.<br />

Die Höhe der Oberkante Rohdecke Keller wird für die zwei südlich der Fl.Nr. 217/9<br />

(Amselweg) angrenzenden Bauparzellen um 10,0 cm unter der Oberkante der Fl.Nr. 217/9<br />

(Amselweg) festgesetzt. Diese Höhenfestsetzung bezieht sich auf das Mittel der südlichen<br />

Straßenoberkante der Fl.Nr. 217/9 (Amselweg) im Bereich des Baukörpers Hauptgebäude.<br />

Erklärung der Bebauungsplanänderung:<br />

Skizze<br />

Durch die Änderung des Bebauungsplanes<br />

wurde die bisherige Festsetzung mit 1,60 m<br />

Kniestockhöhe in eine zulässige Gesamthöhe<br />

von 5,30 m geändert (siehe nebenstehende<br />

Skizze).<br />

Die sich dadurch ergebende Höhendifferenz<br />

zwischen Dachhaut (alt) und Dachhaut<br />

(neu) beträgt ca. 30 – 40 cm.<br />

Bei den zwei Parzellen südlich des Amselweges<br />

wurde außerdem die Höhe der<br />

Kellerrohdecke neu festgesetzt. Dadurch<br />

wurde die absolute Wandhöhe reduziert.<br />

Insgesamt gesehen hat die Bebauungsplanänderung<br />

kaum noch Auswirkungen auf die<br />

umliegenden Anlieger und deshalb hoffe<br />

ich, dass sich mit dieser Klarstellung die<br />

verständlicherweise herrschende Aufregung<br />

wieder legen wird.


18<br />

Sitzung vom 21.06.2005<br />

Vorstellung des Planungskonzepts Baugebiet „Forster Straße“ durch Architektin<br />

Annette Kölbl-Rill<br />

Durch Architektin Kölbl - Rill wird ein grundsätzliches Planungskonzept vorgestellt, das für<br />

den Fall realisiert werden könnte, dass keine „größeren“ Probleme mit Grundwasser und Boden<br />

vorliegen.<br />

Aufgrund der ungeklärten Fragen zu Grundwasser, Unterboden und Versickerungsfähigkeit<br />

wird empfohlen, ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Das Ergebnis dieses Gutachtens hat<br />

maßgeblichen Einfluss auf notwendige Festsetzungen in der Bauleitplanung und der<br />

Grünordnung. Erforderlich wären vier Bohrungen. Die Kosten hierfür einschließlich<br />

Bodengutachten und Vorschlag für die textlichen Festsetzungen belaufen sich geschätzt auf ca.<br />

4.640,-- € brutto.<br />

Zu den grünordnerischen Festsetzungen sowie dem Ausgleichsbedarf ergehen Ausführungen<br />

durch Frau Schwarzmann, Büro Umwelt und Planung.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt vor Ausarbeitung eines Planungsvorentwurfs mit Grünordnung<br />

bzw. der Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs ein Bodengutachten in Auftrag zu<br />

geben.<br />

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach Angebotseinholung dem wirtschaftlichsten<br />

Anbieter den entsprechenden Auftrag zu erteilen.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> – Süd“;<br />

Vorstellung des Vorentwurfs mit Grünordnung, Begründung und Umweltbericht<br />

In der Sitzung am 12.04.2005 wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat das Bebauungsplankonzept<br />

„Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> – Süd“ durch Architekt Bögl vorgestellt. Auf der Grundlage<br />

dieses Konzeptes wurde zwischenzeitlich der Bebauungsplanvorentwurf mit Grünordnung,<br />

Begründung und Umweltbericht gefertigt.<br />

Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist im Baugebiet selbst alleine nicht möglich und muss<br />

damit an einer anderen Stelle im <strong>Gemeinde</strong>gebiet erfolgen.<br />

Der Ausgleich wurde durch das Büro Umwelt und Planung mit dem Faktor 0,4 ( Ausgleichsbedarf<br />

3.024 qm) gerechnet. Gegebenenfalls könnte der niedrigere Faktor 0,3 (Ausgleichsbedarf<br />

2.268 qm) angesetzt werden. Hierzu wird nach der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung noch ein<br />

Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Hett, stattfinden. Im Ergebnis des<br />

Gesprächs würde der Bebauungsplanvorentwurf entsprechend geändert werden.<br />

Laut Herrn Hett kann die Hälfte der Abstandsfläche zur B 2 als Ausgleichsfläche eingerechnet<br />

werden. Die Abstandsfläche ist 1.600 qm groß, so dass 800 qm „verrechnet“ werden können.<br />

Bei einem Faktor von 0,4 verbleiben somit 2.224 qm bzw. bei Faktor 0,3 1.468 qm, die<br />

zusätzlich ausgeglichen werden müssen.<br />

Der Bebauungsplanvorentwurf, die Grünordnung und der Umweltbericht wird durch Architekt<br />

Bögl bzw. Frau Schwarzmann vom Planungsbüro Umwelt und Planung im Detail erläutert. Es


19<br />

wird vorgeschlagen, die sich ggf. aufgrund der noch ausstehenden Stellungnahmen des<br />

Technischen Umweltschutzes und der Unteren Naturschutzbehörde ergebenden Änderungen in<br />

den Bebauungsplanvorentwurf vor Einleitung des Verfahrens noch einzuarbeiten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> –<br />

Süd“ vom 21.06.2005 mit integriertem Grundordnungsplan grundsätzlich zu.<br />

Ggf. notwendige Änderungen bezüglich immissionsschutzrechtlicher Festsetzungen und<br />

Grünordnung sind vor Einleitung des Aufstellungsverfahrens in die Planung noch<br />

einzuarbeiten. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat sind etwaige Änderungen in der nächsten Sitzung mitzuteilen.<br />

Vorstellung des Planungskonzeptes Bauhof/Feuerwehrgerätehaus auf der Fl.Nr. 1728/20<br />

der Gemarkung <strong>Wielenbach</strong> durch das Architekturbüro Bögl, Weilheim<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich in dieser Sitzung dafür ausgesprochen durch das Architekturbüro<br />

Bögl, Weilheim, ein Nutzungskonzept Bauhof – Feuerwehr unter Berücksichtigung der<br />

Räumlichkeiten für den Trachtenverein und die Musikkapelle ausarbeiten zu lassen.<br />

Durch Architekt Bögl werden verschiedene Planungsvarianten vorgestellt, wobei u.a. auch<br />

untersucht wurde, ob der Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes ohne Einschränkung des<br />

gemeindlichen Bedarfs möglich ist. Dreh- und Angelpunkt ist die Fläche des für die Feuerwehr<br />

benötigten Übungsplatzes und deren Raumbedarf. Ein Flächenverkauf würde letztendlich zu<br />

einer Beschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten des gemeindlichen Bauhofs führen.<br />

Durch den <strong>Gemeinde</strong>rat werden die einzelnen Planungsvarianten zur Kenntnis genommen.<br />

Mit den Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Wielenbach</strong>, des Trachtenvereins und der<br />

Musikkapelle wird demnächst eine Besprechung der Angelegenheit stattfinden.<br />

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „<strong>Wielenbach</strong> – Ortskern“ wegen Aufhebung<br />

der Baulinie entlang der Rudolf – Seeberger – Allee<br />

Mit Niederschrift vom 14.06.2005 beantragt eine Anliegerin die vorgenannte Änderung des<br />

Bebauungsplanes <strong>Wielenbach</strong>–Ortskern“. Der Antrag wird zur Kenntnis gegeben.<br />

Die entlang der Rudolf–Seeberger-Allee festgesetzte Baulinie soll dazu dienen, dass im Falle<br />

von Wohngebäudeabbrüchen, diese in einer einheitlichen Front wieder an der Straße errichtet<br />

werden. Städtebaulicher Hintergrund ist die Gestaltung des Ortsbildes entlang der Durchgangsstraße.<br />

Eine Baulinie wurde auch im Bebauungsplan „Ortskern Haunshofen“ entlang der Hauptstraße<br />

festgesetzt.<br />

Dem Antrag wird insoweit stattgegeben, dass die Baulinie für das Grundstück Fl.Nr. 15 der<br />

Gemarkung <strong>Wielenbach</strong> um 3,0 m nach Westen versetzt wird. Der Bebauungsplan<br />

„<strong>Wielenbach</strong> Ortskern“ ist im vereinfachten Verfahren entsprechend zu ändern.


20<br />

Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Beschränkung der<br />

höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wilzhofen<br />

Auf die Niederschrift zur öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 15.03.2005 wird verwiesen.<br />

Mit der Polizeiinspektion Weilheim, Herrn PHK Pogorel, wurde die Beschilderung zur<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, wie vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 15.03.2005 festgelegt,<br />

abgestimmt.<br />

Der Beschilderungsplan wurde der Sitzungsladung als Anlage beigegeben. Danach müssten<br />

insgesamt 12 Schilder aufgestellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich ohne Pfosten und<br />

Befestigungsmaterial auf rund 600,-- € brutto. Empfohlen wird noch die Anbringung von zwei<br />

Hinweisschildern „schlechte Wegstrecke“. Mit Herrn Pogorel wurde eine „Reduzierung“ der<br />

Beschilderung, z.B. Weglassen von Schildern nach Straßeneinmündungen, vor Ort besprochen.<br />

Dies wird seitens der Polizei nicht befürwortet. Für diesen Fall würden auch keine<br />

Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.<br />

Eine Verminderung der Schilderzahl könnte dadurch erzielt werden, wenn lediglich nur für<br />

einen „Straßenabschnitt“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wird. Eine<br />

Begründung hierfür könnte z.B. der schlechte Straßenzustand sein.<br />

Im Zeitraum vom 08.06. bis 20.06.05 wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Diese<br />

brachten im Ergebnis bei 2540 gemessenen Fahrzeugen in Fahrtrichtung Staatsstraße (08.06.bis<br />

15.06.05) eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 km/h (Gewichtung 43 km/h) und 852<br />

gemessenen Fahrzeugen in Fahrtrichtung <strong>Wielenbach</strong> eine Durchschnittsgeschwindigkeit von<br />

29 km/h (Gewichtung 39 km/h).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Alten–<br />

Münchner–Straße entsprechend dem mit der Polizeiinspektion Weilheim abgestimmten<br />

Beschilderungsplan (12 Schilder) abgelehnt.<br />

Ebenfalls wurde jedoch abgelehnt, für die Alte–Münchner–Straße keine verkehrsrechtliche<br />

Anordnung zur Beschränkung der höchstzulässigen Geschwindigkeit zu erlassen.<br />

Demzufolge ist zu dem mit der Polizeiinspektion Weilheim abgestimmten Beschilderungsplan<br />

hinsichtlich des zu beschränkenden Straßenabschnitts ein Kompromissvorschlag auszuarbeiten.<br />

Es ist weiterhin zu prüfen, ob es effektvolle Alternativen zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

gibt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Bartl stellt den Antrag, die Objektplanung zum Ausbau der Alten–<br />

Münchner–Straße hinsichtlich einer straßenbautechnisch bedingten Geschwindigkeitsreduzierung<br />

zu überprüfen.<br />

Antrag von Anastasia Specker u.a. auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone in der Thalfeldund<br />

Wettersteinstraße in Haunshofen<br />

Begründet wird der Antrag damit, dass, bedingt durch teilweise überhöhte Geschwindigkeiten,<br />

gehbehinderte <strong>Gemeinde</strong>bürger besonders im Abschnitt der Thalfeldstraße einer erheblichen<br />

Verkehrsgefährdung ausgesetzt seien. In der Wettersteinstraße wären ebenfalls Kinder durch<br />

rücksichtslose Raserei gefährdet.


21<br />

Bislang sind bei der <strong>Gemeinde</strong> keine entsprechenden Beschwerden eingegangen.<br />

Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Thalfeld-/Wettersteinstraße kommt aus<br />

rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Auch nach Auffassung der Polizeiinspektion Weilheim,<br />

Herrn Pogorell, braucht eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht angeordnet werden, da es<br />

sich ausschließlich um eine Anliegerstraße handelt, die nur von den Anliegern und von<br />

landwirtschaftlichen Fahrzeugen benutzt wird.<br />

Dem Antrag auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone wird nicht stattgegeben, da hierfür die<br />

rechtlichen Grundlagen nicht gegeben sind.<br />

Für den Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zu einer<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung wird keine Erforderlichkeit gesehen. Im Bereich der Thalfeldund<br />

Wettersteinstraße sind ggf. Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.<br />

Antrag von Anwohnern aus der Albert-Geiger-Straße, des Friedhofswegs, der<br />

Hauptstraße und der Bahnhofstraße auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs<br />

für die Albert-Geiger-Straße oder hilfsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10<br />

km/h<br />

Nach Auffassung der Polizeiinspektion Weilheim, Herrn Pogorell, besteht, da es sich<br />

ausschließlich um eine Anliegerstraße handelt, keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines<br />

verkehrsberuhigten Bereichs sowie für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h.<br />

Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Bekanntgabe von nichtöffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

Sitzung vom 12.04.2005<br />

Auftragsvergabe für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens in Wilzhofen,<br />

2. Bauphase<br />

Los 1: Auslauf- und Entlastungsbauwerk mit Tosbecken und Brücke<br />

Los 2: Dammvorschüttung, Kanal- und Erdarbeiten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> erteilt der Fa. Gebr. Huber, Neuried, gemäß § 25 Ziffer 3, Satz 3<br />

VOB/ auf der Grundlage der geprüften Angebote vom 21.03.2005 den Auftrag über Los 1 und<br />

Los 2 der zweiten Bauphase des Hochwasserrückhaltebeckens Wilzhofen zum Angebotspreis<br />

von 640.476,00 € brutto.<br />

Den Zuschlag erhält damit insgesamt gesehen das wirtschaftlichste Angebot.


22<br />

Sitzung vom 10.05.2005<br />

Weiteres Vorgehen in der Entwicklung des Baugebiets an der Wilzhofener Straße<br />

Durch das Architekturbüro Bögl, Weilheim, ist zunächst eine Bebauungsskizze über das<br />

gesamte Gebiet, einschließlich der Flächen der öffentlichen Erschließung, des<br />

naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der weiteren öffentlichen Flächen, zu erstellen.<br />

Die Erschließung des Baugebiets soll nur über die Wilzhofener Straße erfolgen.<br />

Ankauf eines Baggers für den gemeindlichen Bauhof<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Ankauf des Baggers der Marke Liebherr 900 (Baujahr 1993) von<br />

der Fa. Schwojer, <strong>Wielenbach</strong>, zum Preis von 29.000,-- € brutto bzw. 25.000 € netto zu.<br />

Der bisher im Bauhof im Einsatz befindliche Bagger wird durch örtlichen Aushang zum<br />

Verkauf ausgeschrieben.<br />

Sitzung vom 21.06.2005<br />

Auftragsvergabe für den Bau des Forstwirtschaftsweges „Brandleiten“, Gemarkung<br />

Haunshofen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> erteilt der Fa. Schneider GmbH, Peiting, auf der Grundlage des<br />

geprüften Angebotes vom 24.05.2005 den Auftrag für den Forstwirtschaftswegebau<br />

„Brandleiten“ zum Angebotspreis von 50.932,06 € brutto.<br />

Den Zuschlag erhält damit das wirtschaftlichste Angebot.


23<br />

Aus den<br />

<strong>Gemeinde</strong>teilen<br />

W I E L E N B A C H<br />

Umrüstung der Sirenen<br />

Die Feuerwehrsirenen in <strong>Wielenbach</strong>, Wilzhofen und Haunshofen (Schule) wurden zur<br />

Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen umgerüstet.<br />

W I L Z H O F E N und H A R D T S I E D L U N G<br />

Interessengemeinschaft der Wochenendsiedler und Gartenbesitzer<br />

Mit Schreiben vom 08.04.2005 teilt die IWG-Gemeinschaft <strong>Wielenbach</strong> mit, dass das nach<br />

Auslösung des Vereins verbleibende Restvermögen in Höhe von 800,-- € (nachträglich erhöht<br />

um 20,-- €) als Spende zwischenzeitlich an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> überwiesen wurde.<br />

Der Betrag soll entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 26.03.2002 für einen speziellen<br />

Zweck in der Hardtsiedlung verwendet werden.<br />

Um entsprechende Mitteilung wird gebeten.<br />

H A U N S H O F E N und B A U E R B A C H<br />

Badeverbot Bergknappweiher<br />

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat mit Allgemeinverfügung vom 23.06.2005 das Baden<br />

im Bergknappweiher in Bauerbach untersagt.<br />

Ochsenrennen<br />

Am Sonntag, den 28.08.2005 findet in Haunshofen wieder das Ochsenrennen mit Rahmenprogramm<br />

von Donnerstag, 25.08 bis Montag, 29.08. statt (siehe auch „Terminübersicht“)<br />

Die Bewirtung erfolgt durch die Dorfgemeinschaft zu Gunsten der Sanierung der Dorfwirtschaft.


24<br />

A K T U E L L E<br />

H I N W E I S E<br />

Rückgabe von Lohnsteuerkarten<br />

Das Jahr 2004 ist wieder ein Statistikjahr für die Verteilung des <strong>Gemeinde</strong>anteils an der<br />

Einkommensteuer. Für jede <strong>Gemeinde</strong> ist es wichtig, dass den Finanzämtern sämtliche Daten<br />

über die von ihren <strong>Gemeinde</strong>einwohnern bezahlte Lohn- und Einkommensteuer zur Verfügung<br />

gestellt werden. Dem dient die Rückgabe der Lohnsteuerkarten 2004.<br />

Zwar haben viele Arbeitgeber bereits im elektronischen Verfahren die entsprechenden Daten an<br />

die Finanzverwaltung übermittelt. Damit werden aber nicht sämtliche relevanten Fälle erfasst.<br />

Wir bitten Sie daher, die Lohnsteuerkarten auch dann an das Finanzamt (oder an die <strong>Gemeinde</strong>)<br />

zurückzugeben, wenn kein Lohnsteuerjahresausgleich bzw. keine Einkommen-steuererklärung<br />

abgegeben wird.<br />

Reisezeit<br />

Angesichts der bevorstehenden Reisezeit bitten wir Sie, Ihre Reisedokumente rechtzeitig auf<br />

Gültigkeitsdauer zu überprüfen und ggf. eine Neuausstellung des Ausweises/Reisepasses zu<br />

beantragen.<br />

Fundamt<br />

Folgende Gegenstände wurden beim Fundamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> abgegeben:<br />

‣ Brille<br />

‣ kleiner Schlüssel (BMW)<br />

‣ Geldbörse samt Inhalt<br />

‣ mehrere Fahrräder<br />

‣ Kinderroller „Urban Scooter“<br />

An alle Hausbesitzer<br />

Damit bei der Anfahrt von Rettungsdiensten, Notärzten sowie der Feuerwehr keine<br />

lebenswichtige Zeit verloren geht und den Helfern die Anfahrt erleichtert wird, ersuchen wir<br />

die Hausbesitzer die Hausnummernschilder an ihren Häusern so anzubringen, dass diese von<br />

der Straße her gut sichtbar sind.


25<br />

Sichtbehinderung<br />

Immer wieder beeinträchtigen Sichthindernisse die Einfahrt in eine öffentliche Straße.<br />

Vor allem wegen überhängender Äste von Sträuchern und Büschen gehen wieder vermehrt<br />

Beschwerden ein.<br />

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dürfen Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen und ähnliche mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände<br />

nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen<br />

können.<br />

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer im Interesse der Verkehrssicherheit die<br />

Verkehrsräume, wie Straßen und Gehwege, von überhängenden Zweigen und Ästen<br />

freizuhalten.<br />

Insbesondere sind auch die Verkehrszeichen freizuschneiden.<br />

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten - auch in Ihrem eigenen Interesse - um ständige<br />

Beachtung.<br />

Altkleidercontainer<br />

Vor nunmehr einem halben Jahr wurden die Sammelbehälter für Altkleider von der Aktion<br />

Hoffnung entfernt. An den Containerstandplätzen in Peißenberg, Peiting, Penzberg, Schongau<br />

und Weilheim finden Sie die Altkleidersammelbehälter weiterhin.<br />

Gut erhaltene Altkleider werden außerdem kostenlos am Recyclinghof im Weilheim<br />

angenommen.<br />

Altpapiersammlung<br />

In letzter Zeit finden neben Altkleidersammlungen auch vermehrt gewerbliche Altpapiersammlungen<br />

statt.<br />

Ich möchte alle Bürger darauf hinweisen, dass im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wielenbach</strong> das<br />

Altpapier auch weiterhin regelmäßig von den örtlichen Vereinen gesammelt wird und der Erlös<br />

hieraus vollständig den Vereinen zugute kommt.<br />

Schadstoffe in der Wohnung<br />

Die Wohngift-Telefonnummer in Bayern hat sich zum 01.05.2005 geändert:<br />

Die Schadstoff-Experten des Instituts für angewandte Umweltforschung können nun unter der<br />

neuen kostenlosen Telefonnummer 0800/7293600 erreicht werden


26<br />

Brennholz in Selbstwerbung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> verkauft ab Oktober aus dem <strong>Gemeinde</strong>wald Brennholz in<br />

Selbstwerbung. Das bedeutet, die Holzabschnitte, die nicht der Vermarktung dienen, können<br />

selbst aufgearbeitet und abgefahren werden.<br />

Preise:<br />

- Laubholz 10,-- €/m³<br />

- Fichten 5,-- €/m³<br />

Für weitere Nach- bzw. Anfragen stehen wir Ihnen gerne unter folgenden Telefonnummern zur<br />

Verfügung: 0881/9344-10 oder<br />

0881/9344-15<br />

Hobby-Turnier des SV <strong>Wielenbach</strong><br />

Einige Anlieger beklagen die laute Musikveranstaltung beim Hobby-Turnier.<br />

Da diese Veranstaltung nur einmal im Jahr stattfindet, bittet der SV <strong>Wielenbach</strong> um Ihr<br />

Verständnis. Diese Einnahmequelle ist erforderlich, um das Turnier auch finanziell bestreiten<br />

zu können.<br />

Herzlichen Dank an alle, die dafür ein paar laute Nachtstunden in Kauf nehmen!<br />

Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> beabsichtigt die Einstellung eines Auszubildenden oder einer<br />

Auszubildenden für den Beruf des/r Verwaltungsfachangestellten, Fachrichtung<br />

allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und der Kommunalverwaltung im<br />

Jahr 2006.<br />

Die Ausbildung umfast drei Ausbildungsjahre und beinhaltet neben der betrieblichen<br />

Ausbildung den Besuch von Volllehrgängen an der Bayerischen Verwaltungsschule und den<br />

Besuch der Berufsschule zur praktischen Berufsausbildung.<br />

Interessenten an dieser Ausbildungsstelle sollen zunächst eine Schnupperlehre in der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung absolvieren.<br />

Entsprechende Auskünfte können während der üblichen Dienstzeiten bei ersten Bürgermeister<br />

Steigenberger, Tel. 0881/9344-10, oder der Geschäftsstellenleiterin, Verw.-Ang. Deglmann,<br />

Tel. 0881/9344-11, eingeholt werden.<br />

Sofern Interesse an dieser Ausbildungsstelle besteht, bitten wir bis 31.08.2005 ein<br />

entsprechendes Anschreiben unter Beigabe des aktuellen Schulzeugnisses an die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wielenbach</strong>, Peter-Kaufinger-Straße 10, 82407 <strong>Wielenbach</strong> zu richten.


27<br />

Aus dem Schulleben<br />

Rückblick auf Highlights in den letzten Wochen und Monaten<br />

Schüler auf verschiedenen Fahrten und Veranstaltungen<br />

Schliersee Volksmusik-Tage<br />

für Lehrer und Schüler aller Schularten statt. Unter der Leitung von Frau Hermann durfte<br />

auch die Flöten- und Okarinagruppe unserer Schule teilnehmen.<br />

Wie schon im Vorjahr war diese Gruppe auch beim Jugendvolksmusiknachmittag auf<br />

der Glentleiten am 10.07.2005 zu Gast.<br />

Darüber hinaus vertrat sie die Schule auch beim Heimatabend des Heimat- und<br />

Trachtenvereins <strong>Wielenbach</strong> im April dieses Jahres.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Am 12.04.2005 durften unsere beiden Flötengruppen sowie einige Chorschüler an der<br />

Veranstaltung „Der Gasteig brummt“ in der Münchner Philharmonie teilnehmen.<br />

Schüler und Lehrer – Frau Reiß und Frau Hermann mit Frau Seibert als Begleitperson –<br />

waren von den einmaligen Darbietungen begeistert.<br />

In guter Erinnerung wird der 5. Klasse die Fahrt nach Berlin bleiben, wo sie vom<br />

11. bis zum 13. April viele nachhaltige Eindrücke von der Hauptstadt Deutschlands<br />

bekam. Die Klassenleiterin Frau Bauer hatte in Frau Brandmeir und Frau Tiefenbrunner<br />

wichtige Stützen auf dieser erlebnisreichen Fahrt.<br />

Die vierten Klassen machten am 11. Mai mit ihren Lehrerinnen Frau Huber und<br />

Frau Reiter einen Ausflug nach München. Sie besuchten dort das Museum „Mensch<br />

und Natur“ sowie den Botanischen Garten.<br />

Einen Tag später fuhr die 6. Klasse mit Herrn Gugger nach München.<br />

Angesagt war ein Gang durch die Innenstadt der bayerischen Metropole.<br />

Gerne denken die Mädchen und Buben der 6. Klasse an die Tage vom 6. bis zum 10. Juni:<br />

Hier fand ihr Schullandheimaufenthalt in der Jugendherberge Scharling/Kreut am<br />

Tegernsee statt.<br />

(Leitung: Herr Gugger / Begleitperson: Frau Reiß)<br />

Am Nachmittag des 29. Juni mussten die Schüler der vierten Klassen bei einer ausgewählten,<br />

etwa 2 km langen Strecke in Schulnähe unter Beweis stellen, dass sie das<br />

„Radfahren in der Verkehrswirklichkeit“ beherrschen.<br />

Herr Hoyer von der Polizeiinspektion Weilheim war der Verantwortliche dieser<br />

Veranstaltung, die unter dem Namen „Realverkehr“ ablief.


28<br />

<br />

Bestens geschlagen haben sich unsere Schulmannschaften bei sportlichen Wettbewerben<br />

Beim Leichtathletikwettkampf in Peiting am 06.07.2005 belegte unsere Vertretung<br />

mit Mädchen und Buben aus den Klassen 3 / 4 unter 10 Mannschaften den 2. Platz!<br />

(Leitung: Herr Dempf)<br />

Die Fußballmannschaft gewann das Endturnier in Peißenberg am 07.07.2005 und<br />

holte sich somit die Kreismeisterschaft, und das bei so renommierten Teilnehmern<br />

wie die GS Weilheim (Hardt und Ammer), die GS Schongau und Peiting,<br />

die GS Huglfing, die GS Peißenberg (Josef-Zerhoch-VS) und die GTH Peißenberg -<br />

St. Johann.<br />

(Leiter der Fußballmannschaft: Herr Gugger)<br />

Frau Seibert, die inzwischen ihren Ruhestand genießt, stellte sich bei einigen Fahrten<br />

gerne als Begleitperson zur Verfügung.<br />

Ihre ehemalige Schule weiß Ihre große Hilfsbereitschaft zu schätzen!<br />

Projekttage<br />

<br />

<br />

„Jung für Alt“ – Schülerlauf für Senioren<br />

Unter diesem Motto liefen die Schulkinder im Rahmen einer Projektwoche für unsere<br />

Senioren. Die Veranstaltung fand am Mittwoch, dem 20.07.2005 beim Sportzentrum statt.<br />

Mit dem Erlös dieser Aktion – die Läufe werden „gesponsert“ – soll im nächsten Schuljahr<br />

für die Senioren der ganzen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> und Unterhausen ein „Schüler-<br />

Senioren-Treff“ von der Schule organisiert werden.<br />

Beim gut besuchten Schulfest am Nachmittag des 14. Juli<br />

wurde den Eltern und Kindern von den Schülern der<br />

ersten Klassen unter der Leitung von Frau Limley das<br />

neue Schullogo vorgestellt.<br />

<br />

Beim Schulfest erfuhren Schüler und Eltern, wie erfolgreich die Aktion „Grüne-Umwelt-<br />

Box“ (Sammeldrache) bisher abgelaufen ist:<br />

Es wurden einige Geräte vorgestellt (Tageslichtprojektor, Laminiergerät, kleine Lautsprecheranlage,<br />

CD-Player und Lautsprecheranlage), die von der Schule „kostenfrei“<br />

erworben werden konnten.<br />

Herzlichen Dank allen Sammlern und Herrn Dempf, der diese Aktion vor etwa dreieinhalb<br />

Jahren initiiert und dann immer wieder aktiviert hat.<br />

Helfen Sie also durch das Sammeln von leeren Kartuschen (Drucker, Kopierer und Faxgeräte)<br />

weiterhin mit, das rentable Unternehmen „Sammeldrache“ zu unterstützten.


29<br />

Ausblick<br />

In das nächste Schuljahr werden wir mit 10 Klassen und insgesamt etwa 230 Kindern gehen,<br />

darunter sind 46 ABC-Schützen.<br />

Die Sommerferien beginnen am 1. August und enden am Montag, dem 12. September.<br />

Wir wünschen allen Eltern einen schönen Urlaub und den Kindern erholsame Ferien.<br />

Für die wohltuende Unterstützung in allen schulischen Belangen und für die vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit möchten wir uns auf diesem Weg bei der <strong>Gemeinde</strong> und beim Schulverband<br />

sehr herzlich bedanken.<br />

Andreas Gugger<br />

im Namen aller<br />

Kollegen und Mitarbeiter<br />

der VS <strong>Wielenbach</strong>


30<br />

P E R S O N A L I E N<br />

Wir gratulieren den glücklichen Eltern zum Nachwuchs<br />

2004<br />

27. Dezember Gregor Emil Walter Meißner, Haunshofen<br />

27. Dezember Luis Lorenz Huber, Haunshofen<br />

2005<br />

11. Januar Muriel Kristin Mathauser, <strong>Wielenbach</strong><br />

21. Januar Zwillinge: Tim Felix Spiegler, Wilzhofen<br />

21. Januar Anna Julia Spiegler, Wilzhofen<br />

02. Februar Zwillinge: Markus Neu, <strong>Wielenbach</strong><br />

02. Februar Lisa Neu, <strong>Wielenbach</strong><br />

27. Februar Terese Lucia Lang, <strong>Wielenbach</strong><br />

13. März Jakob Zach, Haunshofen<br />

12. April Sarah Marie Rosa Rosmarie Glaß, Haunshofen<br />

19. April Elias Andreas Lang, <strong>Wielenbach</strong><br />

23. April Felix Georg Lautenbacher, <strong>Wielenbach</strong><br />

10. Mai Paul Hohenwarter, <strong>Wielenbach</strong><br />

03. Juni Leonhard Benjamin Bandilla, <strong>Wielenbach</strong><br />

15. Juni Florian Michael Ulbrich, Wilzhofen<br />

04. Juli Frederic Lennox Gerold<br />

Wir gratulieren den Eheschließenden<br />

28. Januar Herrn Edmund Fritz Schmidt und Frau Ilse Johanna<br />

Albrecht, beide <strong>Wielenbach</strong><br />

11. März Herrn Jürgen Bernd Kreß und Frau Angelika Peso,<br />

beide Wilzhofen, Eheschl. in Utting a. Ammersee<br />

05. Mai Herrn Thomas Johann Bauer, Buch a. Ammersee<br />

und Frau Gabriele Sabine Huber, Bauerbach,<br />

Eheschl. in Inning a. Ammersee<br />

06. Mai Herrn Peter Ernst Günter Leinweber, Haunshofen und<br />

Frau Martina Iris Lengger, Schongau,<br />

Eheschl. in Wessobrun<br />

13. Mai Herrn Peter Michael Paintner und Frau Maria Franziska<br />

Guggemos, beide Wilzhofen


31<br />

20. Mai Herrn Martin Alois Gall und Frau Karin Klupsch, beide<br />

<strong>Wielenbach</strong>, Eheschl. in Murnau a. Staffelsee<br />

11. Juni Herrn Andreas Rutzmoser und Frau Martina Geiger,<br />

beide <strong>Wielenbach</strong><br />

28. Juli Herrn Reinhard Scheeler und Frau Annemarie Scheeler,<br />

beide Haunshofen<br />

30. Juli Herrn Michael Erich Brunnert und Frau Helga Marie<br />

Steingrobe-Vollmer, beide Wilzhofen<br />

Wir gratulieren<br />

zur EISERNEN HOCHZEIT<br />

06. Januar Herrn Karl und Frau Marie Prochaska, <strong>Wielenbach</strong><br />

zur GOLDENEN HOCHZEIT<br />

09. April Herrn Kurt und Frau Eva Tiede, <strong>Wielenbach</strong><br />

09. Mai Herrn Thomas und Frau Viktoria März, <strong>Wielenbach</strong><br />

21. Mai Herrn Johann und Frau Therese Schneider, <strong>Wielenbach</strong><br />

16. Juli Herrn Max und Frau Hermine Vogl, <strong>Wielenbach</strong><br />

Ein ehrendes Gedenken unserer Verstorbenen<br />

2004<br />

13. Dezember Frau Sylva-Renate Werle-Popp, <strong>Wielenbach</strong><br />

23. Dezember Herrn Roland Bußinger, <strong>Wielenbach</strong><br />

2005<br />

10. Januar Herrn Peter Steigenberger, Haunshofen<br />

22. Januar Frau Maria Fanderl, Bauerbach<br />

18. Februar Frau Anna Holzer, <strong>Wielenbach</strong><br />

24. Februar Herrn Anton Ringmayr, <strong>Wielenbach</strong><br />

03. März Frau Margareta Schröferl, <strong>Wielenbach</strong><br />

24. März Herrn Kurt Friedrich Schatz,<strong>Wielenbach</strong><br />

29. März Frau Kreszenzia Maria Stoß, <strong>Wielenbach</strong>


32<br />

05. April Frau Josefa Sepp, <strong>Wielenbach</strong><br />

15. April Frau Rita Albina Saal, Hardtsiedlung<br />

09. Mai Frau Marianne Reindl, Haunshofen<br />

09. Juli Herr Ludwig Spöttel, <strong>Wielenbach</strong><br />

Wir gratulieren den Geburtstagskindern<br />

zum 70.<br />

15. Januar Frau Erika Obrecht, <strong>Wielenbach</strong><br />

25. Januar Frau Eva Tiede, <strong>Wielenbach</strong><br />

09. Februar Herrn Xaver Kanamüller, <strong>Wielenbach</strong><br />

16. Februar Herrn Konrad Venus, <strong>Wielenbach</strong><br />

09. März Frau Maria Paulik, Wilzhofen<br />

13. März Frau Veronika Pampusch, <strong>Wielenbach</strong><br />

02. April Herrn Hans-Eberhard Stein, <strong>Wielenbach</strong><br />

03. April Herrn Michael Färber, <strong>Wielenbach</strong><br />

12. April Herrn Josef Schmid, <strong>Wielenbach</strong><br />

29. April Frau Ingrid Roßmayer, Bauerbach<br />

08. Mai Frau Anna Mayr, <strong>Wielenbach</strong><br />

13. Mai Frau Theresia Rockmann, <strong>Wielenbach</strong><br />

20. Mai Herrn Horst Hohmann, <strong>Wielenbach</strong><br />

28. Juni Frau Maria Mathauser, <strong>Wielenbach</strong><br />

06. Juli Herrn Alois Birkl, <strong>Wielenbach</strong><br />

zum 75.<br />

05. Januar Frau Augustine Jelinek, Hardtsiedlung<br />

18. Januar Herrn Johann Ücker, <strong>Wielenbach</strong><br />

01. Februar Frau Marie Müller, <strong>Wielenbach</strong><br />

23. Februar Herrn Josef Henke, <strong>Wielenbach</strong><br />

06. März Herrn Friedrich Fischer, <strong>Wielenbach</strong><br />

14. März Herrn Klaus Wrona, <strong>Wielenbach</strong><br />

zum 80.<br />

25. Januar Frau Gertrud Wehnl, <strong>Wielenbach</strong><br />

17. Februar Frau Gertrud Haug, Haunshofen<br />

11. März Frau Theresia März, <strong>Wielenbach</strong><br />

06. April Frau Hildegard Roming, <strong>Wielenbach</strong><br />

26. April Frau Anita Hentschke, <strong>Wielenbach</strong><br />

04. Juni Frau Katharina Brennauer, Haunshofen<br />

14. Juli Frau Anna Schwaller, Wilzhofen<br />

21. Juli Frau Anna Witzany, <strong>Wielenbach</strong>


33<br />

zum 85.<br />

24. Januar Frau Magdalena Tafertshofer, <strong>Wielenbach</strong><br />

04. Februar Herrn Andreas Promberger, <strong>Wielenbach</strong><br />

28. Februar Frau Maria Ege, <strong>Wielenbach</strong><br />

05. März Frau Viktoria Mayr, <strong>Wielenbach</strong><br />

31. März Frau Anna Deisenberger, <strong>Wielenbach</strong><br />

14. April Herrn Johann Schöpf, <strong>Wielenbach</strong><br />

zum 90.<br />

01. Januar Herrn Johann Breckner, <strong>Wielenbach</strong><br />

zum 95.<br />

13. April Frau Maria Manetsberger, <strong>Wielenbach</strong>


34<br />

TERMINÜBERSICHT 2. Halbjahr 2005<br />

24.07. Trachtenjugendtag in Bauerbach<br />

26.07. Altenausflug<br />

31.07. Gartenfest des Trachtenvereins <strong>Wielenbach</strong><br />

05.-07.08. Ausflug der <strong>Wielenbach</strong>er Trachtenjugend<br />

06.08. Modellflieger: Großseglertreffen<br />

06.08. Biergartenfest in Wilzhofen<br />

15.08. Kirchweih bei der Hardtkapelle<br />

25.08.-29.08. Ochsenrennen Haunshofen mit Rahmenprogramm:<br />

25.08. Showband „Wanted“ im Festzelt Haunshofen<br />

26.08. Schaumparty im Festzelt Haunshofen<br />

27.08. Bullenreiten im Festzelt Haunshofen<br />

28.08. Ochsenrennen in Haunshofen<br />

29.08. „Blauer Montag“ in Haunshofen mit Oldtimer Bulldogtrefen<br />

04.-05.09. Wandertage in <strong>Wielenbach</strong><br />

16.-18.09. Ausflug des Trachtenvereins <strong>Wielenbach</strong> (Vorarlberg)<br />

16.09. Vereinsabend des Trachtenvereins Haunshofen<br />

21.09. Altenausflug<br />

23.09. Weinfest der <strong>Wielenbach</strong>er Veteranen und Reservisten<br />

24.09. Bruder-Klaus-Gottesdienst in <strong>Wielenbach</strong><br />

02.10. Erntedank mit „Aktion Minibrot“<br />

09.10. Gartlerhoagascht<br />

23.10. Kirchweih in Haunshofen<br />

26.10. Altenausflug<br />

30.10. Totenehrung in Wilzhofen<br />

01.11. Totenehrung in Haunshofen und <strong>Wielenbach</strong><br />

02.11. Totenehrung in Bauerbach<br />

04.11. Jahreshauptversammlung des Trachtenvereins <strong>Wielenbach</strong><br />

06.11. Leonhardi in Bauerbach<br />

November:<br />

Theater der <strong>Wielenbach</strong>er Theaterer

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