G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach
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G E M E I N D E - I N F O<br />
Ausgabe erstes Halbjahr 2005<br />
G E M E I N D E<br />
W I E L E N B A C H<br />
Informationen und Berichte aus dem <strong>Gemeinde</strong>geschehen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>teile<br />
<strong>Wielenbach</strong><br />
Wilzhofen<br />
Siedlung Hardt<br />
Haunshofen<br />
Bauerbach<br />
Ein in periodischen Abständen erscheinendes Informationsblatt<br />
herausgegeben von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong><br />
Peter-Kaufinger-Straße 10, 82407 <strong>Wielenbach</strong><br />
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Erster Bürgermeister K. Steigenberger<br />
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder.
2<br />
I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />
• Vorwort des ersten Bürgermeisters Seite 3<br />
• Informationen aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> Seite 6<br />
Auszüge aus den Sitzungen von 14.12.2004<br />
bis 21.06.2005<br />
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen<br />
Sitzungen<br />
• Aktuelles aus den <strong>Gemeinde</strong>teilen: Seite 23<br />
<strong>Wielenbach</strong><br />
Wilzhofen<br />
Siedlung Hardt<br />
Haunshofen<br />
Bauerbach<br />
• Aktuelle Hinweise Seite 24<br />
• Beiträge<br />
- der Grund- und Teilhauptschule <strong>Wielenbach</strong> Seite 27<br />
- des Kindergartens <strong>Wielenbach</strong> Seite 30<br />
- von Siegfried Schwaiger: Seite 36<br />
„Das Kriegsende in <strong>Wielenbach</strong>“<br />
• Personalien, Eheschließungen, Geburten, Seite 38<br />
Geburtstage, Ehejubiläen, Sterbefälle<br />
• Terminkalender Seite 42<br />
Anlagen:<br />
- Ergebnis Trinkwasser-Analytik Brunnen <strong>Wielenbach</strong><br />
- Pressemitteilung „Pfaffenwinkel-Ferien(s)pass“<br />
- Berufsinfo der Direktion für Ländliche Entwicklung zur Ausbildung zum/zur<br />
„Techniker/in für Ländliche Entwicklung“<br />
- Nachwuchswerbung der Bayerischen Polizei
3<br />
Vorwort des ersten Bürgermeisters<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
liebe Jugendliche und Kinder,<br />
wieder geht ein Schuljahr zu Ende und die großen Ferien sowie die Urlaubswochen<br />
stehen vor der Tür. Für die Schulabgänger jedoch beginnt in einigen<br />
Wochen der „Ernst des Lebens“. Als Auszubildende oder Studiumsabsolventen<br />
müsst Ihr Euch den Anforderungen im Beruf stellen.<br />
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> ab<br />
September 2006 einen Ausbildungsplatz für den Beruf des/r Verwaltungsangestellten<br />
bereitstellt. Interessenten sollten sich in den nächsten Wochen melden<br />
und nach Möglichkeit eine Schnupperlehre in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung absolvieren<br />
(siehe Anzeige).<br />
Auf meinen Wunsch hin fand am Freitag, den 08. Juli eine Besprechung über die<br />
Zukunft der Teilhauptschulen statt. Der Schulamtsleiter, Herr Barth, hat dazu<br />
die Schulleiter der Teilhauptschulen Raisting und <strong>Wielenbach</strong> sowie die<br />
Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong>n Raisting, Pähl und <strong>Wielenbach</strong> geladen.<br />
Fakt ist, dass gemäß dem Landtagsbeschluss vom 22. Juli 2004 sämtliche<br />
Teilhauptschulen in Bayern bis voraussichtlich zum Schuljahr 2007/2008<br />
aufgelöst werden. Zur Stärkung der Hauptschulen ist die Durchgängigkeit von der<br />
5. Klasse bis zur 9. bzw. 10. Klasse dringend veranlasst. So wie es keine<br />
Teilrealschule bzw. kein Teilgymnasium gibt, so wird es auch keine Teilhauptschule<br />
mehr geben.<br />
So heißt es im Landtagsbeschluss: „Um die Konkurrenzfähigkeit der Hauptschulen<br />
im Vergleich zu den anderen weiterführenden Schulen zu stärken, wird<br />
die Staatsregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Hauptschulen in<br />
Bayern alle Klassenstufen anbieten!“<br />
Die derzeitige und auch künftige Anzahl der Schüler, die in der Hauptschule ihren<br />
Abschluss erreichen möchten, genügen für eine eigene Hauptschule in <strong>Wielenbach</strong><br />
bei weitem nicht. Selbst wenn <strong>Wielenbach</strong> mit Raisting und Pähl gemeinsam eine<br />
Hauptschule anstreben würde, liegt die Zahl der Schüler gerade ab der 7. Klasse<br />
(Abgang zum M-Zug nach Weilheim) an der unteren Grenze. Deshalb wird<br />
voraussichtlich ab September 2007 die Teilhauptschule <strong>Wielenbach</strong> zur<br />
Hauptschule Weilheim, die bis dahin genügend Kapazitäten hat, umorganisiert.<br />
Leider werden dafür von den verantwortlichen Politikern nicht die wahren Gründe<br />
genannt, nämlich die Einsparung von 500 Lehrkräften bei den Hauptschulen,<br />
sondern pädagogische Vorteile für die Schüler vorgeschoben.<br />
Wo der Vorteil liegen soll, wenn ein 10-jähriger Schüler in einen Ballungsraum von<br />
über 700 Schülern unterrichtet wird, kann mir und vielen anderen Eltern niemand<br />
verständlich machen. Vielleicht ist das der Grund, warum die Vorstellung der
4<br />
angekündigten Regionalkonzepte mit intensiven Gesprächen mit den Kommunen und<br />
Eltern nicht stattgefunden haben.<br />
Eine weitere Problematik besteht in der Abfinanzierung der neuen Schule bis zum<br />
Jahr 2017. Durch die geringere Schülerzahl steigt die Umlage pro Schüler<br />
erheblich an und dazu müssen wir für die 5. und 6. Klasse zusätzlich eine Umlage<br />
nach Weilheim bezahlen. Anderen <strong>Gemeinde</strong> geht es ähnlich. Vom Konexitätsprinzip<br />
(wer anschafft bezahlt) will die Regierung aber nichts hören.<br />
Auch mit dem neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz werden sich ab dem<br />
Kindergartenjahr 2006/07 größere Änderungen ergeben. Die Förderung durch<br />
den Staat erfolgt nicht mehr nach der Anzahl der Gruppen sondern im<br />
wesentlichen nach den Buchungszeiten pro Tag, die Eltern für ihr Kind<br />
beanspruchen (mind. 3 – 4 Std./Tag). Dies wird sich sicher auf flexiblere<br />
Öffnungszeiten, eine Mittagsbetreuung mit Essen oder auf eine andere<br />
Gruppeneinteilung auswirken. Näheres dazu, wenn das Ergebnis der Elternbefragung<br />
mit dem Kindergarten-Personal sowie dem <strong>Gemeinde</strong>rat erörtert<br />
wurde.<br />
Großes Interesse an der Baumaßnahme des Hochwasserrückhaltebeckens in<br />
Wilzhofen zeigen in letzter Zeit viele Bürger. Sicher liegt es daran, dass gerade<br />
die Staumauer mit ca. 7 m Höhe erstellt wird. Mit ca. 100 Tonnen Rundeisen und<br />
800 m³ Beton müsste das Bauwerk eigentlich mehrere Jahrhunderte überstehen<br />
und somit dann auch einige Jahrhundert-Hochwasser von Wilzhofen und<br />
<strong>Wielenbach</strong> fernhalten.<br />
Voraussichtlich am 27. oder 28. Juli wird dann die spektakulärste Aktion<br />
stattfinden: Mit einem fast 100 Tonnen schweren und 28 m langen Sondertransport<br />
wird eine Fertigteilbrücke geliefert und anschließend mit einem 400-<br />
Tonnen-Kran auf die Staumauer gehoben. Mit dem Einbau des Drosselschiebers<br />
kann das Bauwerk dann seine Funktion aufnehmen und die Hochwassergefahr<br />
bannen.<br />
Neben der Aufstellung der Bebauungspläne „Erweiterung des Gewerbegebietes<br />
Süd“ und „Forster Straße“ in <strong>Wielenbach</strong> sowie „Ehemaliger Bolzplatz“ in<br />
Haunshofen befasst sich der <strong>Gemeinde</strong>rat auch mit der Ausweisung eines<br />
Wohnbaugebietes an der Wilzhofener Straße und eines Dorfgebietes an der<br />
Pähler Straße. Ziel ist es, für alle Nutzungsarten (Gewerbe/Misch- und<br />
Wohngebiete) Bauflächen vorrangig für Einheimische zur Verfügung zu stellen.<br />
Wieviel Bürokratie dabei zu überwinden ist, obwohl diese Flächen im Flächennutzungsplan<br />
für die jeweils geplante Nutzung bereits ausgewiesen sind, passt<br />
nicht mehr auf die sprichwörtliche „Kuhhaut“. Die Zahl der Paragraphen zu<br />
reduzieren reicht nicht aus. Genauso wichtig ist es, eine Änderung in den Köpfen<br />
derjenigen herbeizuführen, die die verbleibenden Gesetze und Verordnungen
5<br />
vollziehen müssen. Denn Gesetze, das dürfte bekannt sein, sind durchaus vielfältig<br />
interpretierbar.<br />
Wenn dies künftig häufiger im Sinne der Bürger geschehen würde, wäre vielen<br />
geholfen und gewiss keinem geschadet.<br />
Ich möchte Ihnen nun allen eine schöne und vor allem erholsame Urlaubs- und<br />
Ferienzeit wünschen und hoffe, dass wir uns anschließend gesund wiedersehen.<br />
Bis dahin verbleibe ich<br />
Ihr<br />
Korbinian Steigenberger
6<br />
Informationen (Auszüge) aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Sitzung vom 14.12.2004<br />
Mitteilungen und Informationen<br />
Erstellen eines Radroutenkonzepts im Landkreis Weilheim – Schongau<br />
Erster Bürgermeister Steigenberger trägt vor, dass bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am<br />
11.11.2004 die Erstellung eines Radroutenkonzepts durch das Planungsbüro topplan<br />
vorgetragen wurde.<br />
Herr Strauß vom Landratsamt Weilheim-Schongau bittet um kurzfristige Mitteilung, ob sich<br />
auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> an diesem Konzept beteiligen würde.<br />
Vorgesehen sind die Bereiche:<br />
1. Routenkonzept<br />
2. Beschilderung<br />
3. Marketing/Monitoring<br />
Die von den <strong>Gemeinde</strong>n zu tragenden Kosten (einschließlich der Beschilderung) liegen<br />
zwischen 2.500,-- bis 3.500,-- €. Bezuschusst wird das Konzept mit 50 v.H. aus Fördermitteln<br />
der EU.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat begrüßt grundsätzlich die Maßnahme, da insbesondere im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
im Vergleich zu anderen <strong>Gemeinde</strong>n keine bzw. keine ausreichende Beschilderung der<br />
Radrouten gegeben ist. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> beteiligt sich an diesem Konzept.<br />
Abzuklären sind die versicherungsrechtlichen Aspekte.<br />
Sitzung vom 25.01.2005<br />
Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Hinterfeld“ wegen<br />
Aufhebung der Beschränkung der Grundfläche für Nebengebäude außerhalb der<br />
überbaubaren Grundstücksfläche, Änderungsbeschluss<br />
Der Bebauungsplan „Am Hinterfeld“ sieht bislang nach Ziffer 5 e der textlichen Fest-setzungen<br />
für die Errichtung von Nebengebäuden außerhalb der überbaubaren Grundstücks-fläche eine<br />
Grundfläche von insgesamt höchstens 6 qm je Baugrundstück vor.<br />
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Gründe dem vorgenannten Antrag nicht stattzugeben.<br />
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Festsetzung laut Ziffer 5 e aufzuheben. Diese Änderung des<br />
Bebauungsplanes Am Hinterfeld ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB möglich.<br />
Da das Gebiet bereits bebaut ist, wird empfohlen die Festsetzungen für Nebengebäude auf das<br />
unbedingt Notwendige zu beschränken.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt, den Bebauungsplan „Am Hinterfeld“ vom 26.07.1990<br />
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wie folgt zu ändern:
7<br />
Die Ziffer 5 e der textlichen Festsetzungen erhält folgenden Wortlaut:<br />
„Nebengebäude sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Sie sind in Holzbauweise mit<br />
ziegelgedecktem Sattel- oder Pultdach auszuführen. Gemeinsame Nebengebäude sind in der<br />
Dachneigung aufeinander abzustimmen.“<br />
Antrag von Heinrich Lang, auf Antragsstellung beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim<br />
über die Abholzung der Uferböschungen der Ammer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
Der vorgenannte Antrag wurde mündlich bei ersten Bürgermeister Steigenberger gestellt.<br />
Hintergrund ist, dass die Uferböschungen der Ammer im Gebiet <strong>Wielenbach</strong> mit Bäumen und<br />
Sträuchern stark zugewachsen sind und diese bei Hochwasser sowohl eine abflusshindernde als<br />
auch rückstauende Wirkung erzeugen. Die Uferböschungen im Bereich der Stadt Weilheim und<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Pähl wurden bereits durch das Wasserwirtschaftsamt abgeholzt. Die Arbeiten<br />
wurden aber aus Naturschutzbelangen nicht weitergeführt.<br />
Herr Lang bittet nunmehr um eine entsprechende Antragstellung beim Wasserwirtschaftsamt<br />
Weilheim durch die <strong>Gemeinde</strong>. Laut seiner Auskunft würde die „Freilegung“ der<br />
Uferböschungen auch von Mitarbeitern des Wasserwirtschaftsamtes als für sinnvoll erachtet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> beantragt beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim den bei<br />
Hochwasser abflusshindernden Bewuchs der Uferböschungen der Ammer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
<strong>Wielenbach</strong> freizuschneiden.<br />
Der Umfang der notwendigen Uferfreilegung ist unter Berücksichtigung von<br />
naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten festzulegen.<br />
Erhöhung der Wassergebühren,<br />
Satzungsänderung<br />
Seitens der <strong>Gemeinde</strong> wurde in den jeweiligen Bürgerversammlungen 2004 eine Erhöhung der<br />
Wassergebühr um rund 30 % oder 15,-- Cent angekündigt.<br />
Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte im Jahr 1991 von 0,70 DM auf 0,95 DM oder 0,49 €.<br />
Die Rechnungsergebnisse der letzten vier Jahre weisen einen Fehlbetrag von durchschnittlich<br />
37.300,-- € auf.<br />
Durchschnittlicher Durchschnitt verkaufte errechnete Gebühren-<br />
Fehlbetrag : Wassermenge (ohne <strong>Gemeinde</strong> Pähl) erhöhung -<br />
37.300,-- € : 207.724 cbm 0,179 €/cbm<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Erhöhung der Verbrauchsgebühr um 0,18 €/cbm ab 01.01.2004<br />
zu.
8<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes<br />
– KAG- folgende siebte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Wasserabgabesatzung (WAS):<br />
§ 1<br />
§ 10 Abs. 3 wird wie folgt geändert:<br />
Die Gebühr beträgt 0,67 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.<br />
§ 2<br />
Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2004 in Kraft.<br />
Sitzung vom 15.02.2005<br />
Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2005<br />
Bei der Haushaltsplanung 2005 erweist sich der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes als sehr<br />
schwierig. Dies ist u.a. auf die immer höher steigende Kreisumlage von 48,5 % im Jahr 2003<br />
und 51,3 % im Jahr 2004, auf 53,75 % bis zu 55 % (2005) zurückzuführen.<br />
Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2003 würden ohne die vorangegangenen Erhöhungen im<br />
Haushaltsjahr 2005 durch Rückgang der Steuerkraft der <strong>Gemeinde</strong> ca. 82.000 € weniger<br />
Kreisumlage abgeführt werden müssen.<br />
Weiterhin belastet der Schuldendienst für die in den letzten Jahren getätigten, kreditfinanzierten<br />
Investitionen und die durchschnittlich 77-prozentige Beteiligung am Grund- und<br />
Teilhauptschulverband den Verwaltungshaushalt stark.<br />
Um den Verwaltungshaushalt wenigstens annähernd ausgleichen zu können, ist eine Anhebung<br />
der Realsteuerhebesätze um jeweils 30 Prozentpunkte nötig. Dies entspricht einer<br />
Mehrbelastung des Abgabepflichtigen in Höhe von 10 %.<br />
Mit dieser Erhöhung können gerechnet auf der Grundlage der derzeitigen Veranlagungen ca.<br />
50.000 € Mehreinnahmen erzielt werden.<br />
Sollten sich keine großen Änderungen ergeben, ist immer noch ein Fehlbetrag von rund 60.000<br />
€ zu erwarten, der nur mit einer Zuführung vom Vermögenshaushalt auszugleichen ist.<br />
Letztmals hat die <strong>Gemeinde</strong> die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer im Jahr 1991<br />
angehoben.<br />
Mit der Erhöhung der Realsteuerhebesätze kommt die <strong>Gemeinde</strong> auch einer Empfehlung der<br />
Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Weilheim – Schongau nach, die<br />
regelmäßig bei der Haushaltsvorlage eine unterdurchschnittliche Ausschöpfung der<br />
Einnahmemöglichkeit aus den gemeindlichen Steuereinnahmen feststellt.<br />
Sämtliche Hebesätze der <strong>Gemeinde</strong>steuern liegen unter dem entsprechenden<br />
Landesdurchschnitt (Stand 2004), so in der Grundsteuer A um 26,9 % (LD 316,9 %), in der<br />
Grundsteuer B um 4,0 % (LD 304,0 %) und in der Gewerbesteuer um 18,9 % (LD 318,9 %).
9<br />
Andererseits liegt die Steuerkraft der <strong>Gemeinde</strong> mit 467,03 € um 1,53 % über dem<br />
Landesdurchschnitt (Stand 2004) von 460 €, was sich für die <strong>Gemeinde</strong> negativ auf die Höhe<br />
der zu entrichtenden Kreisumlage auswirkte.<br />
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.05 darüber beraten und dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
empfohlen, die Hebesätze anzuheben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgt der Empfehlung des Finanzausschusses.<br />
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden ab 2005 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.<br />
b) für Grundstücke (B) 330 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 330 v.H.<br />
Neuwahl des Kommandanten Alfred Abenthum jun. und dessen Stellvertreters Franz<br />
Baumgartner durch die Freiwillige Feuerwehr <strong>Wielenbach</strong>;<br />
Bestätigung gem. Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong><br />
Am 10.01.2005 haben die feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr<br />
<strong>Wielenbach</strong> Herrn Alfred Abenthum jun. zum ersten Kommandanten und Herrn Franz<br />
Baumgartner jun. zu dessen Stellvertreter gewählt.<br />
Beide Gewählten haben die Wahl angenommen und bereits alle erforderlichen Lehrgänge<br />
absolviert.<br />
Durch Kreisbrandrat Breyer werden keine Einwände gegen die Bestätigung durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong> erhoben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt Herrn Abenthum in seinem Amt als ersten Kommandanten und<br />
Herrn Baumgartner in seinem Amt als Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen<br />
Feuerwehr <strong>Wielenbach</strong>.<br />
Antrag des Sportvereins Haunshofen über die Inaussichtstellung eines Zuschusses für den<br />
Bau einer Sportanlage<br />
Mit Schreiben vom 07.02.2005 beantragt der Sportverein Haunshofen e.V. die<br />
Inaussichtstellung eines gemeindlichen Zuschusses in Höhe von 60.000,-- € (verteilt auf<br />
mehrere Jahre) für den Bau einer Sportanlage, bestehend aus Sportplatz, Sommerstockbahnen<br />
und Umkleide- und Geräteraum.<br />
Insgesamt werden für die Maßnahme Gesamtkosten von 180.000,-- € geschätzt. Laut<br />
Finanzierungsplan trägt der Verein rund 70.000,-- € aus eigenen Mitteln, der verbleibende
10<br />
Restbetrag von 50.000,-- € wird fremdfinanziert. Der Maßnahmenbeginn ist für das Jahr 2006<br />
geplant.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat lehnt den Antrag wegen der schlechten finanziellen Lage der <strong>Gemeinde</strong> ab.<br />
Sitzung vom 15.03.2005<br />
Beschluss des Haushaltsplanes 2005 mit Anlagen und Erlass der Haushaltssatzung für das<br />
Jahr 2005<br />
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2005, die Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008<br />
sowie die geplanten Investitionen für die Jahre 2005 bis 2009 wurden durch den<br />
Finanzausschuss in vier Sitzungen vorberaten.<br />
Weiterhin wurden im Vorfeld die jeweiligen Einzelpläne mit den Vertretern des Kinder-gartens<br />
bzw. Elternbeirates, der Freiwilligen Feuerwehr und den Bauhofmitarbeitern besprochen.<br />
Dem Haushaltsplanentwurf 2005 in vorgelegter Form sowie dem Finanzplan für die Jahre 2004<br />
– 2008 stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat ohne Änderung zu.<br />
Des weiteren wird folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
H A U S H A L T S S A T Z U N G<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong>, Landkreis Weilheim-Schongau<br />
für das Haushaltsjahr 2005<br />
Aufgrund des Art. 63 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> folgende<br />
Haushaltssatzung:<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt.<br />
Er schließt<br />
§ 1<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
2.823.257,00 EUR<br />
1.488.186,00 EUR<br />
ab.
11<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende <strong>Gemeinde</strong>steuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
3. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.<br />
b) für Grundstücke (B) 330 v.H.<br />
4. Gewerbesteuer 330 v.H.<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />
Haushaltsplan wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt.<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.<br />
Erste Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Hinterfeld“;<br />
Satzungsbeschluss<br />
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung<br />
(BayBO) und der Verordnung über die Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) - erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> folgende erste Bebauungsplanänderung als<br />
Satzung:<br />
§ 1<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Wilzhofen Am Hinterfeld“<br />
Der Bebauungsplan „Wilzhofen Am Hinterfeld“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> vom 16.10.1991<br />
wird wie folgt geändert:<br />
Ziffer 5 e erhält folgende Fassung:<br />
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Sie<br />
sind in Holzbauweise mit ziegelgedecktem Sattel- oder Pultdach auszuführen.<br />
Nebenanlagen, die an einer gemeinsamen Grenze zweier Flurstücke zusammengebaut werden,<br />
sind in Dachneigung aufeinander abzustimmen.
12<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.<br />
Mitteilungen und Informationen<br />
Zur Kenntnis gegeben wird der Jahresbericht 2004 der Freiwilligen Feuerwehr Wilzhofen. Die<br />
Mitglieder der FFW Wilzhofen erbrachten insgesamt 567,5 Stunden freiwilligen Dienst.<br />
Herzlichen Dank im Namen aller Einwohner.<br />
Gewässer I Ammer<br />
Antrag auf Abholzung der Uferböschung im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Wielenbach</strong><br />
Durch Herrn Fastner vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim wurde telefonisch mitgeteilt, dass<br />
der Bereich ca. 100 m vor der Eisenbahnbrücke dieses Jahr abgeholzt werden soll. Für weitere<br />
Maßnahmen bekommt das Wasserwirtschaftsamt derzeit keine Genehmigung.<br />
Sitzung vom 12.04.2005<br />
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des<br />
Gewerbegebietes <strong>Wielenbach</strong> – Süd und Erteilung des Planungsauftrages an das<br />
Architekturbüro Bögl, Weilheim, und das Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling,<br />
für einen ggf. erforderlichen Grünordnungsplan<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich in der Sitzung am 15.03.2005 dafür ausgesprochen den Beschluss für<br />
die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebietes <strong>Wielenbach</strong> –<br />
Süd zu fassen und den Planungsauftrag an das Architekturbüro Bögl, Weilheim, zu vergeben.<br />
Da voraussichtlich für das ausgewiesene Gebiet eine Grünordnung erforderlich ist, wird<br />
vorgeschlagen gleichzeitig auch den Auftrag für den Grünordnungsplan zu vergeben.<br />
Das Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, hat bereits Leistungen zum<br />
naturschutzrechtlichen Ausgleich und der Umweltprüfung erbracht. Diese Leistungen werden<br />
dem Honorar des Grünordnungsplanes angerechnet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes<br />
gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung eines Gewerbegebiets auf der Fl.Nr. 1755 der<br />
Gemarkung <strong>Wielenbach</strong>.<br />
Der Bebauungsplan erhält den Namen: Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> - Süd
13<br />
Der Auftrag zur Erbringung der städtebaulichen Leistungen für den Bebauungsplan<br />
Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> - Süd wird dem Architekturbüro Bögl, Weilheim, erteilt.<br />
Ein Honorarvertrag auf der Grundlage der HOAI ist abzuschließen.<br />
Für den Fall, dass ein Grünordnungsplan erforderlich wird, ist dieser Auftrag dem<br />
Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, zu erteilen.<br />
Ein Honorarvertrag auf der Grundlage der HOAI ist abzuschließen.<br />
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Forster Straße“ und Erteilung<br />
des Planungsauftrages an das Architekturbüro Kölbl - Rill, Weilheim, und das<br />
Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, für einen ggf. erforderlichen<br />
Grünordnungsplan<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs-planes<br />
gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf den Fl.Nrn.<br />
1508/Teilfläche, 1502 ,1502/3,1503/Teilfläche und 1509/Teilfläche der Gemarkung<br />
<strong>Wielenbach</strong>.<br />
Der Bebauungsplan erhält den Namen: Forster Straße<br />
Der Auftrag zur Erbringung der städtebaulichen Leistungen für den Bebauungsplan Forster<br />
Straße wird dem Architekturbüro Kölbl - Rill, Weilheim, erteilt.<br />
Ein Honorarvertrag auf der Grundlage der HOAI ist abzuschließen.<br />
Für den Fall, dass ein Grünordnungsplan erforderlich wird, ist dieser Auftrag dem<br />
Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, zu erteilen.<br />
Ein Honorarvertrag auf der Grundlage der HOAI ist abzuschließen.<br />
Mitteilungen und Informationen<br />
Fußweg entlang des Westerbaches bei Fl.Nr. 1682, Gem. <strong>Wielenbach</strong><br />
In der Vergangenheit lief an der Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1682 und dem Westerbach ein<br />
Wegeabschnitt, der offensichtlich durch die regelmäßige Benutzung entstanden ist.<br />
Im gemeindlichen Wegebestandsverzeichnis war diese Trasse nicht eingetragen, d.h. eine<br />
Widmung der Wegetrasse ist niemals erfolgt.<br />
Im Rahmen der Flurbereinigung <strong>Wielenbach</strong> hat die <strong>Gemeinde</strong> nordwestlich des Grundstückes<br />
eine Fläche von 80 qm (Fl.Nr. 1510/1) aus der Fl.Nr. 1510 erworben um den Fußweg, Fl.Nr.<br />
1683 (nördlich der Fl.Nr. 1682 gelegen) an den Fußweg 1623 (Trasse im Westen der Fl.Nr.<br />
1682) anzubinden.<br />
Die „alte“ Wegetrasse wurde abgesperrt. Unabhängig vom Umstand, dass die Benutzung dieser<br />
Trasse durch den Grundstückseigentümer nicht mehr eingeräumt wird, benutzen Einzelne unter<br />
Berufung auf ein Gewohnheitsrecht den „Weg“.<br />
Erster Bürgermeister Steigenberger teilt mit, dass sich im vorliegenden Fall wegen der<br />
fehlenden öffentlichen Widmung bzw. Eintragung in das Wegebestandsverzeichnis vor 1988
14<br />
nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen werden kann und das Betreten der „alten Wegetrasse“<br />
rechtlich nicht zulässig ist.<br />
Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der „neuen“ Wegetrasse. Die Entscheidung<br />
des Grundstückseigentümers der Fl.Nr. 1682, der auch Sicherheitsbedenken vorbringt, ist<br />
rechtlich nicht antastbar und sollte akzeptiert werden.<br />
Sitzung vom 10.05.2005<br />
Beschluss des 1. Nachtragshauhaltsplanes 2005 mit Anlagen und Erlass der ersten<br />
Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2005<br />
Der Nachtrag wurde notwendig, da die in 2004 vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossene, terminlich aber<br />
noch nicht festgelegte Baumaßnahme „Forstwegebau Haunshofen“ mit Ausgaben in Höhe von<br />
85.000 EUR, nun nach Vorsprache des Forstamtes baldmöglichst beginnen soll,<br />
Haushaltsmittel dafür aber nicht eingeplant waren. Durch Zuschüsse und Beiträge der Anlieger<br />
wird die Maßnahme kostenneutral durchgeführt.<br />
Gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 3 GO ist die <strong>Gemeinde</strong> dann zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung<br />
samt Nachtragshaushaltsplan verpflichtet, wenn bisher nicht veranschlagte<br />
Investitionen geleistet werden sollen.<br />
Darüber hinaus werden gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KommHV alle derzeit übersehbaren<br />
Änderungen zur Hauhaltssatzung 2005 eingearbeitet.<br />
Dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans 2005 in vorgelegter Form mit den Anlagen nach<br />
VV Nr. 2 zu § 34 KommHV wird ohne Änderung zugestimmt.<br />
Der durch Nachtrag geänderte Finanzplan, für die Jahre 2004 bis 2008 mit dem ihm zugrunde<br />
liegenden geänderten Investitionsprogramm, als Anlage des Haushaltsplan 2005 nach § 2 Abs.<br />
2 Nr. 6 KommHV, wird in vorgelegter Form beschlossen.<br />
Des weiteren wird folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />
Erste Nachtragshaushaltssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong>, Landkreis Weilheim-Schongau<br />
für das Haushaltsjahr 2005<br />
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlässt die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wielenbach</strong> folgende Nachtragshaushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit<br />
festgesetzt; dadurch werden
15<br />
erhöht um<br />
Euro<br />
vermindert<br />
um Euro<br />
und damit der Gesamtbetrag<br />
des Haushaltsplans einschl. der<br />
Nachträge<br />
gegenüber bisher<br />
Euro<br />
auf<br />
nunmehr<br />
Euro<br />
verändert<br />
a) im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen 15.050 2.823.257 2.838.307<br />
die Ausgaben 15.050 2.823.257 2.838.307<br />
b) im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen 42.000 1.488.186 1.530.186<br />
die Ausgaben 42.000 1.488.186 1.530.186<br />
§ 2<br />
Der Höchstbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht<br />
geändert.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 Euro<br />
um 159.500 Euro erhöht und damit auf 159.500 Euro neu festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für die <strong>Gemeinde</strong>steuern werden nicht geändert.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />
Haushaltsplan wird nicht geändert.<br />
§ 6<br />
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes „Siedlung Hardt“;<br />
Erweiterung des Geltungsbereichs um das Baugebiet „Am Hardt – Eichenweg“<br />
hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.07.2004<br />
Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 13.07.2004 wurde die Aufstellung eines einfachen<br />
Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB für den bislang noch nicht durch Bebauungsplan<br />
städtebaulich regulierten und nach § 34 Abs. 1 BauGB einzustufenden Bereich der<br />
Hardtsiedlung beschlossen.<br />
Mit Schreiben vom 14.02.2005 beantragte Alexander Tafertshofer eine Änderung des<br />
Bebauungsplanes „Am Eichenweg“ zur Änderung der Festsetzung hinsichtlich der außerhalb<br />
der Baufenster höchstzulässigen Grundfläche für Nebengebäude (beschränkt auf 6,0 qm).<br />
Der Bebauungsplan „Am Eichenweg“ enthält Festsetzungen, deren Umsetzung auch aufgrund<br />
der Topographie des Plangebietes nur schwer oder gar nicht möglich ist. Eine Überarbeitung<br />
der Festsetzungen wäre deshalb grundsätzlich angezeigt.
16<br />
Das Landratsamt Weilheim-Schongau, Bauabteilung, wurde um Stellungnahme gebeten, ob<br />
ohne weitere bauplanungsrechtliche Verpflichtungen (Eingriffsregelung, Umweltprüfung) eine<br />
„Aufhebung“ des Bebauungsplanes „Am Hardt - Eichenweg“ mittels Einbeziehung dieses<br />
Gebietes in den einfachen Bebauungsplan „Siedlung Hardt“ möglich ist.<br />
Der Bebauungsplan sieht für die Fl.Nr. 2304/3 die Nutzung als Kinderspielplatz vor. Eine<br />
Einbeziehung des Bebauungsplanes „Am Eichenweg“ in den einfachen Bebauungsplan<br />
„Siedlung Hardt“ würde für dieses Grundstück die Aufgabe dieser festgesetzten Nutzung und<br />
die Schaffung von Baurecht nach § 34 Abs. 1 BauGB bedeuten. Das Baurecht wurde notariell<br />
am 03.05.2005 durch die Eintragung des Einheimischenmodells gesichert.<br />
Sofern der <strong>Gemeinde</strong>rat den Einbezug des Baugebiets „Am Hardt - Eichenweg“ in den<br />
einfachen Bebauungsplan „Siedlung Hardt“ befürwortet, wäre der Aufstellungsbeschluss vom<br />
13.07.2004 entsprechend zu ändern.<br />
Das Landratsamt Weilheim-Schongau würde keine Einwendungen gegen dieses Vorgehen<br />
erheben. Von einer Forderung hinsichtlich Eingriffsregelung und<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung würde abgesehen werden.<br />
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Siedlung Hardt“ vom 13.07.2004<br />
wird wie folgt geändert:<br />
In den Geltungsbereich einbezogen wird das Gebiet des Bebauungsplanes „Am Hardt -<br />
Eichenweg“ mit den Fl.Nrn. 2302/7, 2302/8, 2304/2, 2304/3, 2304/4, 2304/5, 2304/15,<br />
2304/16, 2304/17, 2304/18, 2304/19, 2314, 2314/8, 2314/9, 2314/10, 2313/5, 2313/6, 2305/22<br />
sowie die Flächen der Erschließungsstraßen Eschenweg Fl.Nr. 2314/11 und Eichenweg Fl.Nr.<br />
2302/5 der Gemarkung <strong>Wielenbach</strong>.<br />
Im übrigen verbleibt es beim Aufstellungsbeschluss vom 13.07.2004.<br />
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „<strong>Wielenbach</strong> – Gesamt Nord-Ost“<br />
Mit Schreiben vom 28.04.2005 beantragt ein Anlieger die Änderung des Bebauungsplanes<br />
„<strong>Wielenbach</strong> Gesamt Nord-Ost“ für das Grundstück Fl.Nr. 217 (Teilfläche) wie folgt:<br />
Änderung von Haustyp I + D in Haustyp II:<br />
II: Haustyp Erdgeschoss und Obergeschoss als Vollgeschoss, Kniestock über dem<br />
Obergeschoss unzulässig, nur Doppelpfette bis max. 40 cm Höhe, gemessen von<br />
Oberkante Rohdecke bis Unterkante Sparren an der Außenseite der Außenwand<br />
gestattet.<br />
Festsetzung der Firstrichtung in Ost-West<br />
Durch den <strong>Gemeinde</strong>rat ist darüber zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben und die<br />
Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt wird.<br />
Die Änderung würde nicht nur die Bauparzelle Fl.Nr. 217/Teilfl. betreffen, sondern wäre<br />
bezüglich der Festsetzung der Firstrichtung auf den gesamten Planbereich 3 auszudehnen und<br />
hinsichtlich der Geschosserhöhung auch auf die westlich noch unbebaute Parzelle, die die<br />
gleiche Topographie aufweist.<br />
Hinsichtlich der Festsetzung der Firstrichtung sollte grundsätzlich darüber beraten werden, ob<br />
eine solche für den Planbereich 3 überhaupt noch festgesetzt wird. Eine Nichtfestsetzung der<br />
Firstrichtung bewirkt einerseits für den Bauherren mehr Flexibilität, andererseits aber eine ggf.<br />
nicht gewollte „Auflockerung“ der Dachlandschaft im Baugebiet.
17<br />
Das Änderungsverfahren könnte nach Rücksprache mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau<br />
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt den Bebauungsplan „<strong>Wielenbach</strong> Gesamt Nord-<br />
Ost“ vom 01.10.1998, geändert mit Satzung vom 20.12.2000 und vom 10.11.2004, im<br />
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wie folgt zu ändern:<br />
Die Festsetzung der Firstrichtung wird für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
„<strong>Wielenbach</strong> Gesamt Nord-Ost“ aufgehoben.<br />
Für die zwei nördlich an die Fl.Nr. 217/15 angrenzenden Bauparzellen und die zwei südlich der<br />
Fl.Nr. 217/9 (Amselweg) angrenzenden Bauparzellen wird eine Wandhöhe von maximal 5,30<br />
m, gemessen von der Oberkante Rohdecke Keller bis Schnittpunkt der Außenwand mit der<br />
Oberkante Dachhaut im Bereich der Traufseite, festgesetzt.<br />
Die Höhe der Oberkante Rohdecke Keller wird für die zwei südlich der Fl.Nr. 217/9<br />
(Amselweg) angrenzenden Bauparzellen um 10,0 cm unter der Oberkante der Fl.Nr. 217/9<br />
(Amselweg) festgesetzt. Diese Höhenfestsetzung bezieht sich auf das Mittel der südlichen<br />
Straßenoberkante der Fl.Nr. 217/9 (Amselweg) im Bereich des Baukörpers Hauptgebäude.<br />
Erklärung der Bebauungsplanänderung:<br />
Skizze<br />
Durch die Änderung des Bebauungsplanes<br />
wurde die bisherige Festsetzung mit 1,60 m<br />
Kniestockhöhe in eine zulässige Gesamthöhe<br />
von 5,30 m geändert (siehe nebenstehende<br />
Skizze).<br />
Die sich dadurch ergebende Höhendifferenz<br />
zwischen Dachhaut (alt) und Dachhaut<br />
(neu) beträgt ca. 30 – 40 cm.<br />
Bei den zwei Parzellen südlich des Amselweges<br />
wurde außerdem die Höhe der<br />
Kellerrohdecke neu festgesetzt. Dadurch<br />
wurde die absolute Wandhöhe reduziert.<br />
Insgesamt gesehen hat die Bebauungsplanänderung<br />
kaum noch Auswirkungen auf die<br />
umliegenden Anlieger und deshalb hoffe<br />
ich, dass sich mit dieser Klarstellung die<br />
verständlicherweise herrschende Aufregung<br />
wieder legen wird.
18<br />
Sitzung vom 21.06.2005<br />
Vorstellung des Planungskonzepts Baugebiet „Forster Straße“ durch Architektin<br />
Annette Kölbl-Rill<br />
Durch Architektin Kölbl - Rill wird ein grundsätzliches Planungskonzept vorgestellt, das für<br />
den Fall realisiert werden könnte, dass keine „größeren“ Probleme mit Grundwasser und Boden<br />
vorliegen.<br />
Aufgrund der ungeklärten Fragen zu Grundwasser, Unterboden und Versickerungsfähigkeit<br />
wird empfohlen, ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Das Ergebnis dieses Gutachtens hat<br />
maßgeblichen Einfluss auf notwendige Festsetzungen in der Bauleitplanung und der<br />
Grünordnung. Erforderlich wären vier Bohrungen. Die Kosten hierfür einschließlich<br />
Bodengutachten und Vorschlag für die textlichen Festsetzungen belaufen sich geschätzt auf ca.<br />
4.640,-- € brutto.<br />
Zu den grünordnerischen Festsetzungen sowie dem Ausgleichsbedarf ergehen Ausführungen<br />
durch Frau Schwarzmann, Büro Umwelt und Planung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt vor Ausarbeitung eines Planungsvorentwurfs mit Grünordnung<br />
bzw. der Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs ein Bodengutachten in Auftrag zu<br />
geben.<br />
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach Angebotseinholung dem wirtschaftlichsten<br />
Anbieter den entsprechenden Auftrag zu erteilen.<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> – Süd“;<br />
Vorstellung des Vorentwurfs mit Grünordnung, Begründung und Umweltbericht<br />
In der Sitzung am 12.04.2005 wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat das Bebauungsplankonzept<br />
„Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> – Süd“ durch Architekt Bögl vorgestellt. Auf der Grundlage<br />
dieses Konzeptes wurde zwischenzeitlich der Bebauungsplanvorentwurf mit Grünordnung,<br />
Begründung und Umweltbericht gefertigt.<br />
Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist im Baugebiet selbst alleine nicht möglich und muss<br />
damit an einer anderen Stelle im <strong>Gemeinde</strong>gebiet erfolgen.<br />
Der Ausgleich wurde durch das Büro Umwelt und Planung mit dem Faktor 0,4 ( Ausgleichsbedarf<br />
3.024 qm) gerechnet. Gegebenenfalls könnte der niedrigere Faktor 0,3 (Ausgleichsbedarf<br />
2.268 qm) angesetzt werden. Hierzu wird nach der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung noch ein<br />
Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Hett, stattfinden. Im Ergebnis des<br />
Gesprächs würde der Bebauungsplanvorentwurf entsprechend geändert werden.<br />
Laut Herrn Hett kann die Hälfte der Abstandsfläche zur B 2 als Ausgleichsfläche eingerechnet<br />
werden. Die Abstandsfläche ist 1.600 qm groß, so dass 800 qm „verrechnet“ werden können.<br />
Bei einem Faktor von 0,4 verbleiben somit 2.224 qm bzw. bei Faktor 0,3 1.468 qm, die<br />
zusätzlich ausgeglichen werden müssen.<br />
Der Bebauungsplanvorentwurf, die Grünordnung und der Umweltbericht wird durch Architekt<br />
Bögl bzw. Frau Schwarzmann vom Planungsbüro Umwelt und Planung im Detail erläutert. Es
19<br />
wird vorgeschlagen, die sich ggf. aufgrund der noch ausstehenden Stellungnahmen des<br />
Technischen Umweltschutzes und der Unteren Naturschutzbehörde ergebenden Änderungen in<br />
den Bebauungsplanvorentwurf vor Einleitung des Verfahrens noch einzuarbeiten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> –<br />
Süd“ vom 21.06.2005 mit integriertem Grundordnungsplan grundsätzlich zu.<br />
Ggf. notwendige Änderungen bezüglich immissionsschutzrechtlicher Festsetzungen und<br />
Grünordnung sind vor Einleitung des Aufstellungsverfahrens in die Planung noch<br />
einzuarbeiten. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat sind etwaige Änderungen in der nächsten Sitzung mitzuteilen.<br />
Vorstellung des Planungskonzeptes Bauhof/Feuerwehrgerätehaus auf der Fl.Nr. 1728/20<br />
der Gemarkung <strong>Wielenbach</strong> durch das Architekturbüro Bögl, Weilheim<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich in dieser Sitzung dafür ausgesprochen durch das Architekturbüro<br />
Bögl, Weilheim, ein Nutzungskonzept Bauhof – Feuerwehr unter Berücksichtigung der<br />
Räumlichkeiten für den Trachtenverein und die Musikkapelle ausarbeiten zu lassen.<br />
Durch Architekt Bögl werden verschiedene Planungsvarianten vorgestellt, wobei u.a. auch<br />
untersucht wurde, ob der Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes ohne Einschränkung des<br />
gemeindlichen Bedarfs möglich ist. Dreh- und Angelpunkt ist die Fläche des für die Feuerwehr<br />
benötigten Übungsplatzes und deren Raumbedarf. Ein Flächenverkauf würde letztendlich zu<br />
einer Beschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten des gemeindlichen Bauhofs führen.<br />
Durch den <strong>Gemeinde</strong>rat werden die einzelnen Planungsvarianten zur Kenntnis genommen.<br />
Mit den Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Wielenbach</strong>, des Trachtenvereins und der<br />
Musikkapelle wird demnächst eine Besprechung der Angelegenheit stattfinden.<br />
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „<strong>Wielenbach</strong> – Ortskern“ wegen Aufhebung<br />
der Baulinie entlang der Rudolf – Seeberger – Allee<br />
Mit Niederschrift vom 14.06.2005 beantragt eine Anliegerin die vorgenannte Änderung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Wielenbach</strong>–Ortskern“. Der Antrag wird zur Kenntnis gegeben.<br />
Die entlang der Rudolf–Seeberger-Allee festgesetzte Baulinie soll dazu dienen, dass im Falle<br />
von Wohngebäudeabbrüchen, diese in einer einheitlichen Front wieder an der Straße errichtet<br />
werden. Städtebaulicher Hintergrund ist die Gestaltung des Ortsbildes entlang der Durchgangsstraße.<br />
Eine Baulinie wurde auch im Bebauungsplan „Ortskern Haunshofen“ entlang der Hauptstraße<br />
festgesetzt.<br />
Dem Antrag wird insoweit stattgegeben, dass die Baulinie für das Grundstück Fl.Nr. 15 der<br />
Gemarkung <strong>Wielenbach</strong> um 3,0 m nach Westen versetzt wird. Der Bebauungsplan<br />
„<strong>Wielenbach</strong> Ortskern“ ist im vereinfachten Verfahren entsprechend zu ändern.
20<br />
Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Beschränkung der<br />
höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wilzhofen<br />
Auf die Niederschrift zur öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 15.03.2005 wird verwiesen.<br />
Mit der Polizeiinspektion Weilheim, Herrn PHK Pogorel, wurde die Beschilderung zur<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, wie vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 15.03.2005 festgelegt,<br />
abgestimmt.<br />
Der Beschilderungsplan wurde der Sitzungsladung als Anlage beigegeben. Danach müssten<br />
insgesamt 12 Schilder aufgestellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich ohne Pfosten und<br />
Befestigungsmaterial auf rund 600,-- € brutto. Empfohlen wird noch die Anbringung von zwei<br />
Hinweisschildern „schlechte Wegstrecke“. Mit Herrn Pogorel wurde eine „Reduzierung“ der<br />
Beschilderung, z.B. Weglassen von Schildern nach Straßeneinmündungen, vor Ort besprochen.<br />
Dies wird seitens der Polizei nicht befürwortet. Für diesen Fall würden auch keine<br />
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.<br />
Eine Verminderung der Schilderzahl könnte dadurch erzielt werden, wenn lediglich nur für<br />
einen „Straßenabschnitt“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wird. Eine<br />
Begründung hierfür könnte z.B. der schlechte Straßenzustand sein.<br />
Im Zeitraum vom 08.06. bis 20.06.05 wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Diese<br />
brachten im Ergebnis bei 2540 gemessenen Fahrzeugen in Fahrtrichtung Staatsstraße (08.06.bis<br />
15.06.05) eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 km/h (Gewichtung 43 km/h) und 852<br />
gemessenen Fahrzeugen in Fahrtrichtung <strong>Wielenbach</strong> eine Durchschnittsgeschwindigkeit von<br />
29 km/h (Gewichtung 39 km/h).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Alten–<br />
Münchner–Straße entsprechend dem mit der Polizeiinspektion Weilheim abgestimmten<br />
Beschilderungsplan (12 Schilder) abgelehnt.<br />
Ebenfalls wurde jedoch abgelehnt, für die Alte–Münchner–Straße keine verkehrsrechtliche<br />
Anordnung zur Beschränkung der höchstzulässigen Geschwindigkeit zu erlassen.<br />
Demzufolge ist zu dem mit der Polizeiinspektion Weilheim abgestimmten Beschilderungsplan<br />
hinsichtlich des zu beschränkenden Straßenabschnitts ein Kompromissvorschlag auszuarbeiten.<br />
Es ist weiterhin zu prüfen, ob es effektvolle Alternativen zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
gibt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Bartl stellt den Antrag, die Objektplanung zum Ausbau der Alten–<br />
Münchner–Straße hinsichtlich einer straßenbautechnisch bedingten Geschwindigkeitsreduzierung<br />
zu überprüfen.<br />
Antrag von Anastasia Specker u.a. auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone in der Thalfeldund<br />
Wettersteinstraße in Haunshofen<br />
Begründet wird der Antrag damit, dass, bedingt durch teilweise überhöhte Geschwindigkeiten,<br />
gehbehinderte <strong>Gemeinde</strong>bürger besonders im Abschnitt der Thalfeldstraße einer erheblichen<br />
Verkehrsgefährdung ausgesetzt seien. In der Wettersteinstraße wären ebenfalls Kinder durch<br />
rücksichtslose Raserei gefährdet.
21<br />
Bislang sind bei der <strong>Gemeinde</strong> keine entsprechenden Beschwerden eingegangen.<br />
Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Thalfeld-/Wettersteinstraße kommt aus<br />
rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Auch nach Auffassung der Polizeiinspektion Weilheim,<br />
Herrn Pogorell, braucht eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht angeordnet werden, da es<br />
sich ausschließlich um eine Anliegerstraße handelt, die nur von den Anliegern und von<br />
landwirtschaftlichen Fahrzeugen benutzt wird.<br />
Dem Antrag auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone wird nicht stattgegeben, da hierfür die<br />
rechtlichen Grundlagen nicht gegeben sind.<br />
Für den Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zu einer<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung wird keine Erforderlichkeit gesehen. Im Bereich der Thalfeldund<br />
Wettersteinstraße sind ggf. Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.<br />
Antrag von Anwohnern aus der Albert-Geiger-Straße, des Friedhofswegs, der<br />
Hauptstraße und der Bahnhofstraße auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs<br />
für die Albert-Geiger-Straße oder hilfsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10<br />
km/h<br />
Nach Auffassung der Polizeiinspektion Weilheim, Herrn Pogorell, besteht, da es sich<br />
ausschließlich um eine Anliegerstraße handelt, keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines<br />
verkehrsberuhigten Bereichs sowie für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h.<br />
Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Bekanntgabe von nichtöffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
Sitzung vom 12.04.2005<br />
Auftragsvergabe für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens in Wilzhofen,<br />
2. Bauphase<br />
Los 1: Auslauf- und Entlastungsbauwerk mit Tosbecken und Brücke<br />
Los 2: Dammvorschüttung, Kanal- und Erdarbeiten<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> erteilt der Fa. Gebr. Huber, Neuried, gemäß § 25 Ziffer 3, Satz 3<br />
VOB/ auf der Grundlage der geprüften Angebote vom 21.03.2005 den Auftrag über Los 1 und<br />
Los 2 der zweiten Bauphase des Hochwasserrückhaltebeckens Wilzhofen zum Angebotspreis<br />
von 640.476,00 € brutto.<br />
Den Zuschlag erhält damit insgesamt gesehen das wirtschaftlichste Angebot.
22<br />
Sitzung vom 10.05.2005<br />
Weiteres Vorgehen in der Entwicklung des Baugebiets an der Wilzhofener Straße<br />
Durch das Architekturbüro Bögl, Weilheim, ist zunächst eine Bebauungsskizze über das<br />
gesamte Gebiet, einschließlich der Flächen der öffentlichen Erschließung, des<br />
naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der weiteren öffentlichen Flächen, zu erstellen.<br />
Die Erschließung des Baugebiets soll nur über die Wilzhofener Straße erfolgen.<br />
Ankauf eines Baggers für den gemeindlichen Bauhof<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Ankauf des Baggers der Marke Liebherr 900 (Baujahr 1993) von<br />
der Fa. Schwojer, <strong>Wielenbach</strong>, zum Preis von 29.000,-- € brutto bzw. 25.000 € netto zu.<br />
Der bisher im Bauhof im Einsatz befindliche Bagger wird durch örtlichen Aushang zum<br />
Verkauf ausgeschrieben.<br />
Sitzung vom 21.06.2005<br />
Auftragsvergabe für den Bau des Forstwirtschaftsweges „Brandleiten“, Gemarkung<br />
Haunshofen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> erteilt der Fa. Schneider GmbH, Peiting, auf der Grundlage des<br />
geprüften Angebotes vom 24.05.2005 den Auftrag für den Forstwirtschaftswegebau<br />
„Brandleiten“ zum Angebotspreis von 50.932,06 € brutto.<br />
Den Zuschlag erhält damit das wirtschaftlichste Angebot.
23<br />
Aus den<br />
<strong>Gemeinde</strong>teilen<br />
W I E L E N B A C H<br />
Umrüstung der Sirenen<br />
Die Feuerwehrsirenen in <strong>Wielenbach</strong>, Wilzhofen und Haunshofen (Schule) wurden zur<br />
Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen umgerüstet.<br />
W I L Z H O F E N und H A R D T S I E D L U N G<br />
Interessengemeinschaft der Wochenendsiedler und Gartenbesitzer<br />
Mit Schreiben vom 08.04.2005 teilt die IWG-Gemeinschaft <strong>Wielenbach</strong> mit, dass das nach<br />
Auslösung des Vereins verbleibende Restvermögen in Höhe von 800,-- € (nachträglich erhöht<br />
um 20,-- €) als Spende zwischenzeitlich an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> überwiesen wurde.<br />
Der Betrag soll entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 26.03.2002 für einen speziellen<br />
Zweck in der Hardtsiedlung verwendet werden.<br />
Um entsprechende Mitteilung wird gebeten.<br />
H A U N S H O F E N und B A U E R B A C H<br />
Badeverbot Bergknappweiher<br />
Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat mit Allgemeinverfügung vom 23.06.2005 das Baden<br />
im Bergknappweiher in Bauerbach untersagt.<br />
Ochsenrennen<br />
Am Sonntag, den 28.08.2005 findet in Haunshofen wieder das Ochsenrennen mit Rahmenprogramm<br />
von Donnerstag, 25.08 bis Montag, 29.08. statt (siehe auch „Terminübersicht“)<br />
Die Bewirtung erfolgt durch die Dorfgemeinschaft zu Gunsten der Sanierung der Dorfwirtschaft.
24<br />
A K T U E L L E<br />
H I N W E I S E<br />
Rückgabe von Lohnsteuerkarten<br />
Das Jahr 2004 ist wieder ein Statistikjahr für die Verteilung des <strong>Gemeinde</strong>anteils an der<br />
Einkommensteuer. Für jede <strong>Gemeinde</strong> ist es wichtig, dass den Finanzämtern sämtliche Daten<br />
über die von ihren <strong>Gemeinde</strong>einwohnern bezahlte Lohn- und Einkommensteuer zur Verfügung<br />
gestellt werden. Dem dient die Rückgabe der Lohnsteuerkarten 2004.<br />
Zwar haben viele Arbeitgeber bereits im elektronischen Verfahren die entsprechenden Daten an<br />
die Finanzverwaltung übermittelt. Damit werden aber nicht sämtliche relevanten Fälle erfasst.<br />
Wir bitten Sie daher, die Lohnsteuerkarten auch dann an das Finanzamt (oder an die <strong>Gemeinde</strong>)<br />
zurückzugeben, wenn kein Lohnsteuerjahresausgleich bzw. keine Einkommen-steuererklärung<br />
abgegeben wird.<br />
Reisezeit<br />
Angesichts der bevorstehenden Reisezeit bitten wir Sie, Ihre Reisedokumente rechtzeitig auf<br />
Gültigkeitsdauer zu überprüfen und ggf. eine Neuausstellung des Ausweises/Reisepasses zu<br />
beantragen.<br />
Fundamt<br />
Folgende Gegenstände wurden beim Fundamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> abgegeben:<br />
‣ Brille<br />
‣ kleiner Schlüssel (BMW)<br />
‣ Geldbörse samt Inhalt<br />
‣ mehrere Fahrräder<br />
‣ Kinderroller „Urban Scooter“<br />
An alle Hausbesitzer<br />
Damit bei der Anfahrt von Rettungsdiensten, Notärzten sowie der Feuerwehr keine<br />
lebenswichtige Zeit verloren geht und den Helfern die Anfahrt erleichtert wird, ersuchen wir<br />
die Hausbesitzer die Hausnummernschilder an ihren Häusern so anzubringen, dass diese von<br />
der Straße her gut sichtbar sind.
25<br />
Sichtbehinderung<br />
Immer wieder beeinträchtigen Sichthindernisse die Einfahrt in eine öffentliche Straße.<br />
Vor allem wegen überhängender Äste von Sträuchern und Büschen gehen wieder vermehrt<br />
Beschwerden ein.<br />
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dürfen Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />
sowie Stapel, Haufen und ähnliche mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände<br />
nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen<br />
können.<br />
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer im Interesse der Verkehrssicherheit die<br />
Verkehrsräume, wie Straßen und Gehwege, von überhängenden Zweigen und Ästen<br />
freizuhalten.<br />
Insbesondere sind auch die Verkehrszeichen freizuschneiden.<br />
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten - auch in Ihrem eigenen Interesse - um ständige<br />
Beachtung.<br />
Altkleidercontainer<br />
Vor nunmehr einem halben Jahr wurden die Sammelbehälter für Altkleider von der Aktion<br />
Hoffnung entfernt. An den Containerstandplätzen in Peißenberg, Peiting, Penzberg, Schongau<br />
und Weilheim finden Sie die Altkleidersammelbehälter weiterhin.<br />
Gut erhaltene Altkleider werden außerdem kostenlos am Recyclinghof im Weilheim<br />
angenommen.<br />
Altpapiersammlung<br />
In letzter Zeit finden neben Altkleidersammlungen auch vermehrt gewerbliche Altpapiersammlungen<br />
statt.<br />
Ich möchte alle Bürger darauf hinweisen, dass im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wielenbach</strong> das<br />
Altpapier auch weiterhin regelmäßig von den örtlichen Vereinen gesammelt wird und der Erlös<br />
hieraus vollständig den Vereinen zugute kommt.<br />
Schadstoffe in der Wohnung<br />
Die Wohngift-Telefonnummer in Bayern hat sich zum 01.05.2005 geändert:<br />
Die Schadstoff-Experten des Instituts für angewandte Umweltforschung können nun unter der<br />
neuen kostenlosen Telefonnummer 0800/7293600 erreicht werden
26<br />
Brennholz in Selbstwerbung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> verkauft ab Oktober aus dem <strong>Gemeinde</strong>wald Brennholz in<br />
Selbstwerbung. Das bedeutet, die Holzabschnitte, die nicht der Vermarktung dienen, können<br />
selbst aufgearbeitet und abgefahren werden.<br />
Preise:<br />
- Laubholz 10,-- €/m³<br />
- Fichten 5,-- €/m³<br />
Für weitere Nach- bzw. Anfragen stehen wir Ihnen gerne unter folgenden Telefonnummern zur<br />
Verfügung: 0881/9344-10 oder<br />
0881/9344-15<br />
Hobby-Turnier des SV <strong>Wielenbach</strong><br />
Einige Anlieger beklagen die laute Musikveranstaltung beim Hobby-Turnier.<br />
Da diese Veranstaltung nur einmal im Jahr stattfindet, bittet der SV <strong>Wielenbach</strong> um Ihr<br />
Verständnis. Diese Einnahmequelle ist erforderlich, um das Turnier auch finanziell bestreiten<br />
zu können.<br />
Herzlichen Dank an alle, die dafür ein paar laute Nachtstunden in Kauf nehmen!<br />
Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> beabsichtigt die Einstellung eines Auszubildenden oder einer<br />
Auszubildenden für den Beruf des/r Verwaltungsfachangestellten, Fachrichtung<br />
allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und der Kommunalverwaltung im<br />
Jahr 2006.<br />
Die Ausbildung umfast drei Ausbildungsjahre und beinhaltet neben der betrieblichen<br />
Ausbildung den Besuch von Volllehrgängen an der Bayerischen Verwaltungsschule und den<br />
Besuch der Berufsschule zur praktischen Berufsausbildung.<br />
Interessenten an dieser Ausbildungsstelle sollen zunächst eine Schnupperlehre in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung absolvieren.<br />
Entsprechende Auskünfte können während der üblichen Dienstzeiten bei ersten Bürgermeister<br />
Steigenberger, Tel. 0881/9344-10, oder der Geschäftsstellenleiterin, Verw.-Ang. Deglmann,<br />
Tel. 0881/9344-11, eingeholt werden.<br />
Sofern Interesse an dieser Ausbildungsstelle besteht, bitten wir bis 31.08.2005 ein<br />
entsprechendes Anschreiben unter Beigabe des aktuellen Schulzeugnisses an die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wielenbach</strong>, Peter-Kaufinger-Straße 10, 82407 <strong>Wielenbach</strong> zu richten.
27<br />
Aus dem Schulleben<br />
Rückblick auf Highlights in den letzten Wochen und Monaten<br />
Schüler auf verschiedenen Fahrten und Veranstaltungen<br />
Schliersee Volksmusik-Tage<br />
für Lehrer und Schüler aller Schularten statt. Unter der Leitung von Frau Hermann durfte<br />
auch die Flöten- und Okarinagruppe unserer Schule teilnehmen.<br />
Wie schon im Vorjahr war diese Gruppe auch beim Jugendvolksmusiknachmittag auf<br />
der Glentleiten am 10.07.2005 zu Gast.<br />
Darüber hinaus vertrat sie die Schule auch beim Heimatabend des Heimat- und<br />
Trachtenvereins <strong>Wielenbach</strong> im April dieses Jahres.<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
Am 12.04.2005 durften unsere beiden Flötengruppen sowie einige Chorschüler an der<br />
Veranstaltung „Der Gasteig brummt“ in der Münchner Philharmonie teilnehmen.<br />
Schüler und Lehrer – Frau Reiß und Frau Hermann mit Frau Seibert als Begleitperson –<br />
waren von den einmaligen Darbietungen begeistert.<br />
In guter Erinnerung wird der 5. Klasse die Fahrt nach Berlin bleiben, wo sie vom<br />
11. bis zum 13. April viele nachhaltige Eindrücke von der Hauptstadt Deutschlands<br />
bekam. Die Klassenleiterin Frau Bauer hatte in Frau Brandmeir und Frau Tiefenbrunner<br />
wichtige Stützen auf dieser erlebnisreichen Fahrt.<br />
Die vierten Klassen machten am 11. Mai mit ihren Lehrerinnen Frau Huber und<br />
Frau Reiter einen Ausflug nach München. Sie besuchten dort das Museum „Mensch<br />
und Natur“ sowie den Botanischen Garten.<br />
Einen Tag später fuhr die 6. Klasse mit Herrn Gugger nach München.<br />
Angesagt war ein Gang durch die Innenstadt der bayerischen Metropole.<br />
Gerne denken die Mädchen und Buben der 6. Klasse an die Tage vom 6. bis zum 10. Juni:<br />
Hier fand ihr Schullandheimaufenthalt in der Jugendherberge Scharling/Kreut am<br />
Tegernsee statt.<br />
(Leitung: Herr Gugger / Begleitperson: Frau Reiß)<br />
Am Nachmittag des 29. Juni mussten die Schüler der vierten Klassen bei einer ausgewählten,<br />
etwa 2 km langen Strecke in Schulnähe unter Beweis stellen, dass sie das<br />
„Radfahren in der Verkehrswirklichkeit“ beherrschen.<br />
Herr Hoyer von der Polizeiinspektion Weilheim war der Verantwortliche dieser<br />
Veranstaltung, die unter dem Namen „Realverkehr“ ablief.
28<br />
<br />
Bestens geschlagen haben sich unsere Schulmannschaften bei sportlichen Wettbewerben<br />
Beim Leichtathletikwettkampf in Peiting am 06.07.2005 belegte unsere Vertretung<br />
mit Mädchen und Buben aus den Klassen 3 / 4 unter 10 Mannschaften den 2. Platz!<br />
(Leitung: Herr Dempf)<br />
Die Fußballmannschaft gewann das Endturnier in Peißenberg am 07.07.2005 und<br />
holte sich somit die Kreismeisterschaft, und das bei so renommierten Teilnehmern<br />
wie die GS Weilheim (Hardt und Ammer), die GS Schongau und Peiting,<br />
die GS Huglfing, die GS Peißenberg (Josef-Zerhoch-VS) und die GTH Peißenberg -<br />
St. Johann.<br />
(Leiter der Fußballmannschaft: Herr Gugger)<br />
Frau Seibert, die inzwischen ihren Ruhestand genießt, stellte sich bei einigen Fahrten<br />
gerne als Begleitperson zur Verfügung.<br />
Ihre ehemalige Schule weiß Ihre große Hilfsbereitschaft zu schätzen!<br />
Projekttage<br />
<br />
<br />
„Jung für Alt“ – Schülerlauf für Senioren<br />
Unter diesem Motto liefen die Schulkinder im Rahmen einer Projektwoche für unsere<br />
Senioren. Die Veranstaltung fand am Mittwoch, dem 20.07.2005 beim Sportzentrum statt.<br />
Mit dem Erlös dieser Aktion – die Läufe werden „gesponsert“ – soll im nächsten Schuljahr<br />
für die Senioren der ganzen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> und Unterhausen ein „Schüler-<br />
Senioren-Treff“ von der Schule organisiert werden.<br />
Beim gut besuchten Schulfest am Nachmittag des 14. Juli<br />
wurde den Eltern und Kindern von den Schülern der<br />
ersten Klassen unter der Leitung von Frau Limley das<br />
neue Schullogo vorgestellt.<br />
<br />
Beim Schulfest erfuhren Schüler und Eltern, wie erfolgreich die Aktion „Grüne-Umwelt-<br />
Box“ (Sammeldrache) bisher abgelaufen ist:<br />
Es wurden einige Geräte vorgestellt (Tageslichtprojektor, Laminiergerät, kleine Lautsprecheranlage,<br />
CD-Player und Lautsprecheranlage), die von der Schule „kostenfrei“<br />
erworben werden konnten.<br />
Herzlichen Dank allen Sammlern und Herrn Dempf, der diese Aktion vor etwa dreieinhalb<br />
Jahren initiiert und dann immer wieder aktiviert hat.<br />
Helfen Sie also durch das Sammeln von leeren Kartuschen (Drucker, Kopierer und Faxgeräte)<br />
weiterhin mit, das rentable Unternehmen „Sammeldrache“ zu unterstützten.
29<br />
Ausblick<br />
In das nächste Schuljahr werden wir mit 10 Klassen und insgesamt etwa 230 Kindern gehen,<br />
darunter sind 46 ABC-Schützen.<br />
Die Sommerferien beginnen am 1. August und enden am Montag, dem 12. September.<br />
Wir wünschen allen Eltern einen schönen Urlaub und den Kindern erholsame Ferien.<br />
Für die wohltuende Unterstützung in allen schulischen Belangen und für die vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit möchten wir uns auf diesem Weg bei der <strong>Gemeinde</strong> und beim Schulverband<br />
sehr herzlich bedanken.<br />
Andreas Gugger<br />
im Namen aller<br />
Kollegen und Mitarbeiter<br />
der VS <strong>Wielenbach</strong>
30<br />
P E R S O N A L I E N<br />
Wir gratulieren den glücklichen Eltern zum Nachwuchs<br />
2004<br />
27. Dezember Gregor Emil Walter Meißner, Haunshofen<br />
27. Dezember Luis Lorenz Huber, Haunshofen<br />
2005<br />
11. Januar Muriel Kristin Mathauser, <strong>Wielenbach</strong><br />
21. Januar Zwillinge: Tim Felix Spiegler, Wilzhofen<br />
21. Januar Anna Julia Spiegler, Wilzhofen<br />
02. Februar Zwillinge: Markus Neu, <strong>Wielenbach</strong><br />
02. Februar Lisa Neu, <strong>Wielenbach</strong><br />
27. Februar Terese Lucia Lang, <strong>Wielenbach</strong><br />
13. März Jakob Zach, Haunshofen<br />
12. April Sarah Marie Rosa Rosmarie Glaß, Haunshofen<br />
19. April Elias Andreas Lang, <strong>Wielenbach</strong><br />
23. April Felix Georg Lautenbacher, <strong>Wielenbach</strong><br />
10. Mai Paul Hohenwarter, <strong>Wielenbach</strong><br />
03. Juni Leonhard Benjamin Bandilla, <strong>Wielenbach</strong><br />
15. Juni Florian Michael Ulbrich, Wilzhofen<br />
04. Juli Frederic Lennox Gerold<br />
Wir gratulieren den Eheschließenden<br />
28. Januar Herrn Edmund Fritz Schmidt und Frau Ilse Johanna<br />
Albrecht, beide <strong>Wielenbach</strong><br />
11. März Herrn Jürgen Bernd Kreß und Frau Angelika Peso,<br />
beide Wilzhofen, Eheschl. in Utting a. Ammersee<br />
05. Mai Herrn Thomas Johann Bauer, Buch a. Ammersee<br />
und Frau Gabriele Sabine Huber, Bauerbach,<br />
Eheschl. in Inning a. Ammersee<br />
06. Mai Herrn Peter Ernst Günter Leinweber, Haunshofen und<br />
Frau Martina Iris Lengger, Schongau,<br />
Eheschl. in Wessobrun<br />
13. Mai Herrn Peter Michael Paintner und Frau Maria Franziska<br />
Guggemos, beide Wilzhofen
31<br />
20. Mai Herrn Martin Alois Gall und Frau Karin Klupsch, beide<br />
<strong>Wielenbach</strong>, Eheschl. in Murnau a. Staffelsee<br />
11. Juni Herrn Andreas Rutzmoser und Frau Martina Geiger,<br />
beide <strong>Wielenbach</strong><br />
28. Juli Herrn Reinhard Scheeler und Frau Annemarie Scheeler,<br />
beide Haunshofen<br />
30. Juli Herrn Michael Erich Brunnert und Frau Helga Marie<br />
Steingrobe-Vollmer, beide Wilzhofen<br />
Wir gratulieren<br />
zur EISERNEN HOCHZEIT<br />
06. Januar Herrn Karl und Frau Marie Prochaska, <strong>Wielenbach</strong><br />
zur GOLDENEN HOCHZEIT<br />
09. April Herrn Kurt und Frau Eva Tiede, <strong>Wielenbach</strong><br />
09. Mai Herrn Thomas und Frau Viktoria März, <strong>Wielenbach</strong><br />
21. Mai Herrn Johann und Frau Therese Schneider, <strong>Wielenbach</strong><br />
16. Juli Herrn Max und Frau Hermine Vogl, <strong>Wielenbach</strong><br />
Ein ehrendes Gedenken unserer Verstorbenen<br />
2004<br />
13. Dezember Frau Sylva-Renate Werle-Popp, <strong>Wielenbach</strong><br />
23. Dezember Herrn Roland Bußinger, <strong>Wielenbach</strong><br />
2005<br />
10. Januar Herrn Peter Steigenberger, Haunshofen<br />
22. Januar Frau Maria Fanderl, Bauerbach<br />
18. Februar Frau Anna Holzer, <strong>Wielenbach</strong><br />
24. Februar Herrn Anton Ringmayr, <strong>Wielenbach</strong><br />
03. März Frau Margareta Schröferl, <strong>Wielenbach</strong><br />
24. März Herrn Kurt Friedrich Schatz,<strong>Wielenbach</strong><br />
29. März Frau Kreszenzia Maria Stoß, <strong>Wielenbach</strong>
32<br />
05. April Frau Josefa Sepp, <strong>Wielenbach</strong><br />
15. April Frau Rita Albina Saal, Hardtsiedlung<br />
09. Mai Frau Marianne Reindl, Haunshofen<br />
09. Juli Herr Ludwig Spöttel, <strong>Wielenbach</strong><br />
Wir gratulieren den Geburtstagskindern<br />
zum 70.<br />
15. Januar Frau Erika Obrecht, <strong>Wielenbach</strong><br />
25. Januar Frau Eva Tiede, <strong>Wielenbach</strong><br />
09. Februar Herrn Xaver Kanamüller, <strong>Wielenbach</strong><br />
16. Februar Herrn Konrad Venus, <strong>Wielenbach</strong><br />
09. März Frau Maria Paulik, Wilzhofen<br />
13. März Frau Veronika Pampusch, <strong>Wielenbach</strong><br />
02. April Herrn Hans-Eberhard Stein, <strong>Wielenbach</strong><br />
03. April Herrn Michael Färber, <strong>Wielenbach</strong><br />
12. April Herrn Josef Schmid, <strong>Wielenbach</strong><br />
29. April Frau Ingrid Roßmayer, Bauerbach<br />
08. Mai Frau Anna Mayr, <strong>Wielenbach</strong><br />
13. Mai Frau Theresia Rockmann, <strong>Wielenbach</strong><br />
20. Mai Herrn Horst Hohmann, <strong>Wielenbach</strong><br />
28. Juni Frau Maria Mathauser, <strong>Wielenbach</strong><br />
06. Juli Herrn Alois Birkl, <strong>Wielenbach</strong><br />
zum 75.<br />
05. Januar Frau Augustine Jelinek, Hardtsiedlung<br />
18. Januar Herrn Johann Ücker, <strong>Wielenbach</strong><br />
01. Februar Frau Marie Müller, <strong>Wielenbach</strong><br />
23. Februar Herrn Josef Henke, <strong>Wielenbach</strong><br />
06. März Herrn Friedrich Fischer, <strong>Wielenbach</strong><br />
14. März Herrn Klaus Wrona, <strong>Wielenbach</strong><br />
zum 80.<br />
25. Januar Frau Gertrud Wehnl, <strong>Wielenbach</strong><br />
17. Februar Frau Gertrud Haug, Haunshofen<br />
11. März Frau Theresia März, <strong>Wielenbach</strong><br />
06. April Frau Hildegard Roming, <strong>Wielenbach</strong><br />
26. April Frau Anita Hentschke, <strong>Wielenbach</strong><br />
04. Juni Frau Katharina Brennauer, Haunshofen<br />
14. Juli Frau Anna Schwaller, Wilzhofen<br />
21. Juli Frau Anna Witzany, <strong>Wielenbach</strong>
33<br />
zum 85.<br />
24. Januar Frau Magdalena Tafertshofer, <strong>Wielenbach</strong><br />
04. Februar Herrn Andreas Promberger, <strong>Wielenbach</strong><br />
28. Februar Frau Maria Ege, <strong>Wielenbach</strong><br />
05. März Frau Viktoria Mayr, <strong>Wielenbach</strong><br />
31. März Frau Anna Deisenberger, <strong>Wielenbach</strong><br />
14. April Herrn Johann Schöpf, <strong>Wielenbach</strong><br />
zum 90.<br />
01. Januar Herrn Johann Breckner, <strong>Wielenbach</strong><br />
zum 95.<br />
13. April Frau Maria Manetsberger, <strong>Wielenbach</strong>
34<br />
TERMINÜBERSICHT 2. Halbjahr 2005<br />
24.07. Trachtenjugendtag in Bauerbach<br />
26.07. Altenausflug<br />
31.07. Gartenfest des Trachtenvereins <strong>Wielenbach</strong><br />
05.-07.08. Ausflug der <strong>Wielenbach</strong>er Trachtenjugend<br />
06.08. Modellflieger: Großseglertreffen<br />
06.08. Biergartenfest in Wilzhofen<br />
15.08. Kirchweih bei der Hardtkapelle<br />
25.08.-29.08. Ochsenrennen Haunshofen mit Rahmenprogramm:<br />
25.08. Showband „Wanted“ im Festzelt Haunshofen<br />
26.08. Schaumparty im Festzelt Haunshofen<br />
27.08. Bullenreiten im Festzelt Haunshofen<br />
28.08. Ochsenrennen in Haunshofen<br />
29.08. „Blauer Montag“ in Haunshofen mit Oldtimer Bulldogtrefen<br />
04.-05.09. Wandertage in <strong>Wielenbach</strong><br />
16.-18.09. Ausflug des Trachtenvereins <strong>Wielenbach</strong> (Vorarlberg)<br />
16.09. Vereinsabend des Trachtenvereins Haunshofen<br />
21.09. Altenausflug<br />
23.09. Weinfest der <strong>Wielenbach</strong>er Veteranen und Reservisten<br />
24.09. Bruder-Klaus-Gottesdienst in <strong>Wielenbach</strong><br />
02.10. Erntedank mit „Aktion Minibrot“<br />
09.10. Gartlerhoagascht<br />
23.10. Kirchweih in Haunshofen<br />
26.10. Altenausflug<br />
30.10. Totenehrung in Wilzhofen<br />
01.11. Totenehrung in Haunshofen und <strong>Wielenbach</strong><br />
02.11. Totenehrung in Bauerbach<br />
04.11. Jahreshauptversammlung des Trachtenvereins <strong>Wielenbach</strong><br />
06.11. Leonhardi in Bauerbach<br />
November:<br />
Theater der <strong>Wielenbach</strong>er Theaterer