G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach
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Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Beschränkung der<br />
höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wilzhofen<br />
Auf die Niederschrift zur öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 15.03.2005 wird verwiesen.<br />
Mit der Polizeiinspektion Weilheim, Herrn PHK Pogorel, wurde die Beschilderung zur<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, wie vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 15.03.2005 festgelegt,<br />
abgestimmt.<br />
Der Beschilderungsplan wurde der Sitzungsladung als Anlage beigegeben. Danach müssten<br />
insgesamt 12 Schilder aufgestellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich ohne Pfosten und<br />
Befestigungsmaterial auf rund 600,-- € brutto. Empfohlen wird noch die Anbringung von zwei<br />
Hinweisschildern „schlechte Wegstrecke“. Mit Herrn Pogorel wurde eine „Reduzierung“ der<br />
Beschilderung, z.B. Weglassen von Schildern nach Straßeneinmündungen, vor Ort besprochen.<br />
Dies wird seitens der Polizei nicht befürwortet. Für diesen Fall würden auch keine<br />
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.<br />
Eine Verminderung der Schilderzahl könnte dadurch erzielt werden, wenn lediglich nur für<br />
einen „Straßenabschnitt“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wird. Eine<br />
Begründung hierfür könnte z.B. der schlechte Straßenzustand sein.<br />
Im Zeitraum vom 08.06. bis 20.06.05 wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Diese<br />
brachten im Ergebnis bei 2540 gemessenen Fahrzeugen in Fahrtrichtung Staatsstraße (08.06.bis<br />
15.06.05) eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 km/h (Gewichtung 43 km/h) und 852<br />
gemessenen Fahrzeugen in Fahrtrichtung <strong>Wielenbach</strong> eine Durchschnittsgeschwindigkeit von<br />
29 km/h (Gewichtung 39 km/h).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Alten–<br />
Münchner–Straße entsprechend dem mit der Polizeiinspektion Weilheim abgestimmten<br />
Beschilderungsplan (12 Schilder) abgelehnt.<br />
Ebenfalls wurde jedoch abgelehnt, für die Alte–Münchner–Straße keine verkehrsrechtliche<br />
Anordnung zur Beschränkung der höchstzulässigen Geschwindigkeit zu erlassen.<br />
Demzufolge ist zu dem mit der Polizeiinspektion Weilheim abgestimmten Beschilderungsplan<br />
hinsichtlich des zu beschränkenden Straßenabschnitts ein Kompromissvorschlag auszuarbeiten.<br />
Es ist weiterhin zu prüfen, ob es effektvolle Alternativen zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
gibt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Bartl stellt den Antrag, die Objektplanung zum Ausbau der Alten–<br />
Münchner–Straße hinsichtlich einer straßenbautechnisch bedingten Geschwindigkeitsreduzierung<br />
zu überprüfen.<br />
Antrag von Anastasia Specker u.a. auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone in der Thalfeldund<br />
Wettersteinstraße in Haunshofen<br />
Begründet wird der Antrag damit, dass, bedingt durch teilweise überhöhte Geschwindigkeiten,<br />
gehbehinderte <strong>Gemeinde</strong>bürger besonders im Abschnitt der Thalfeldstraße einer erheblichen<br />
Verkehrsgefährdung ausgesetzt seien. In der Wettersteinstraße wären ebenfalls Kinder durch<br />
rücksichtslose Raserei gefährdet.