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G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach

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Informationen (Auszüge) aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Sitzung vom 14.12.2004<br />

Mitteilungen und Informationen<br />

Erstellen eines Radroutenkonzepts im Landkreis Weilheim – Schongau<br />

Erster Bürgermeister Steigenberger trägt vor, dass bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am<br />

11.11.2004 die Erstellung eines Radroutenkonzepts durch das Planungsbüro topplan<br />

vorgetragen wurde.<br />

Herr Strauß vom Landratsamt Weilheim-Schongau bittet um kurzfristige Mitteilung, ob sich<br />

auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> an diesem Konzept beteiligen würde.<br />

Vorgesehen sind die Bereiche:<br />

1. Routenkonzept<br />

2. Beschilderung<br />

3. Marketing/Monitoring<br />

Die von den <strong>Gemeinde</strong>n zu tragenden Kosten (einschließlich der Beschilderung) liegen<br />

zwischen 2.500,-- bis 3.500,-- €. Bezuschusst wird das Konzept mit 50 v.H. aus Fördermitteln<br />

der EU.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat begrüßt grundsätzlich die Maßnahme, da insbesondere im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

im Vergleich zu anderen <strong>Gemeinde</strong>n keine bzw. keine ausreichende Beschilderung der<br />

Radrouten gegeben ist. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> beteiligt sich an diesem Konzept.<br />

Abzuklären sind die versicherungsrechtlichen Aspekte.<br />

Sitzung vom 25.01.2005<br />

Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Hinterfeld“ wegen<br />

Aufhebung der Beschränkung der Grundfläche für Nebengebäude außerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksfläche, Änderungsbeschluss<br />

Der Bebauungsplan „Am Hinterfeld“ sieht bislang nach Ziffer 5 e der textlichen Fest-setzungen<br />

für die Errichtung von Nebengebäuden außerhalb der überbaubaren Grundstücks-fläche eine<br />

Grundfläche von insgesamt höchstens 6 qm je Baugrundstück vor.<br />

Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Gründe dem vorgenannten Antrag nicht stattzugeben.<br />

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Festsetzung laut Ziffer 5 e aufzuheben. Diese Änderung des<br />

Bebauungsplanes Am Hinterfeld ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB möglich.<br />

Da das Gebiet bereits bebaut ist, wird empfohlen die Festsetzungen für Nebengebäude auf das<br />

unbedingt Notwendige zu beschränken.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt, den Bebauungsplan „Am Hinterfeld“ vom 26.07.1990<br />

im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wie folgt zu ändern:

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