G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach
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Informationen (Auszüge) aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Sitzung vom 14.12.2004<br />
Mitteilungen und Informationen<br />
Erstellen eines Radroutenkonzepts im Landkreis Weilheim – Schongau<br />
Erster Bürgermeister Steigenberger trägt vor, dass bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am<br />
11.11.2004 die Erstellung eines Radroutenkonzepts durch das Planungsbüro topplan<br />
vorgetragen wurde.<br />
Herr Strauß vom Landratsamt Weilheim-Schongau bittet um kurzfristige Mitteilung, ob sich<br />
auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> an diesem Konzept beteiligen würde.<br />
Vorgesehen sind die Bereiche:<br />
1. Routenkonzept<br />
2. Beschilderung<br />
3. Marketing/Monitoring<br />
Die von den <strong>Gemeinde</strong>n zu tragenden Kosten (einschließlich der Beschilderung) liegen<br />
zwischen 2.500,-- bis 3.500,-- €. Bezuschusst wird das Konzept mit 50 v.H. aus Fördermitteln<br />
der EU.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat begrüßt grundsätzlich die Maßnahme, da insbesondere im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
im Vergleich zu anderen <strong>Gemeinde</strong>n keine bzw. keine ausreichende Beschilderung der<br />
Radrouten gegeben ist. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wielenbach</strong> beteiligt sich an diesem Konzept.<br />
Abzuklären sind die versicherungsrechtlichen Aspekte.<br />
Sitzung vom 25.01.2005<br />
Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Hinterfeld“ wegen<br />
Aufhebung der Beschränkung der Grundfläche für Nebengebäude außerhalb der<br />
überbaubaren Grundstücksfläche, Änderungsbeschluss<br />
Der Bebauungsplan „Am Hinterfeld“ sieht bislang nach Ziffer 5 e der textlichen Fest-setzungen<br />
für die Errichtung von Nebengebäuden außerhalb der überbaubaren Grundstücks-fläche eine<br />
Grundfläche von insgesamt höchstens 6 qm je Baugrundstück vor.<br />
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Gründe dem vorgenannten Antrag nicht stattzugeben.<br />
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Festsetzung laut Ziffer 5 e aufzuheben. Diese Änderung des<br />
Bebauungsplanes Am Hinterfeld ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB möglich.<br />
Da das Gebiet bereits bebaut ist, wird empfohlen die Festsetzungen für Nebengebäude auf das<br />
unbedingt Notwendige zu beschränken.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt, den Bebauungsplan „Am Hinterfeld“ vom 26.07.1990<br />
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wie folgt zu ändern: