G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach
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Sitzung vom 21.06.2005<br />
Vorstellung des Planungskonzepts Baugebiet „Forster Straße“ durch Architektin<br />
Annette Kölbl-Rill<br />
Durch Architektin Kölbl - Rill wird ein grundsätzliches Planungskonzept vorgestellt, das für<br />
den Fall realisiert werden könnte, dass keine „größeren“ Probleme mit Grundwasser und Boden<br />
vorliegen.<br />
Aufgrund der ungeklärten Fragen zu Grundwasser, Unterboden und Versickerungsfähigkeit<br />
wird empfohlen, ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Das Ergebnis dieses Gutachtens hat<br />
maßgeblichen Einfluss auf notwendige Festsetzungen in der Bauleitplanung und der<br />
Grünordnung. Erforderlich wären vier Bohrungen. Die Kosten hierfür einschließlich<br />
Bodengutachten und Vorschlag für die textlichen Festsetzungen belaufen sich geschätzt auf ca.<br />
4.640,-- € brutto.<br />
Zu den grünordnerischen Festsetzungen sowie dem Ausgleichsbedarf ergehen Ausführungen<br />
durch Frau Schwarzmann, Büro Umwelt und Planung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt vor Ausarbeitung eines Planungsvorentwurfs mit Grünordnung<br />
bzw. der Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs ein Bodengutachten in Auftrag zu<br />
geben.<br />
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach Angebotseinholung dem wirtschaftlichsten<br />
Anbieter den entsprechenden Auftrag zu erteilen.<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> – Süd“;<br />
Vorstellung des Vorentwurfs mit Grünordnung, Begründung und Umweltbericht<br />
In der Sitzung am 12.04.2005 wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat das Bebauungsplankonzept<br />
„Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> – Süd“ durch Architekt Bögl vorgestellt. Auf der Grundlage<br />
dieses Konzeptes wurde zwischenzeitlich der Bebauungsplanvorentwurf mit Grünordnung,<br />
Begründung und Umweltbericht gefertigt.<br />
Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist im Baugebiet selbst alleine nicht möglich und muss<br />
damit an einer anderen Stelle im <strong>Gemeinde</strong>gebiet erfolgen.<br />
Der Ausgleich wurde durch das Büro Umwelt und Planung mit dem Faktor 0,4 ( Ausgleichsbedarf<br />
3.024 qm) gerechnet. Gegebenenfalls könnte der niedrigere Faktor 0,3 (Ausgleichsbedarf<br />
2.268 qm) angesetzt werden. Hierzu wird nach der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung noch ein<br />
Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Hett, stattfinden. Im Ergebnis des<br />
Gesprächs würde der Bebauungsplanvorentwurf entsprechend geändert werden.<br />
Laut Herrn Hett kann die Hälfte der Abstandsfläche zur B 2 als Ausgleichsfläche eingerechnet<br />
werden. Die Abstandsfläche ist 1.600 qm groß, so dass 800 qm „verrechnet“ werden können.<br />
Bei einem Faktor von 0,4 verbleiben somit 2.224 qm bzw. bei Faktor 0,3 1.468 qm, die<br />
zusätzlich ausgeglichen werden müssen.<br />
Der Bebauungsplanvorentwurf, die Grünordnung und der Umweltbericht wird durch Architekt<br />
Bögl bzw. Frau Schwarzmann vom Planungsbüro Umwelt und Planung im Detail erläutert. Es