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G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach

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Sitzung vom 21.06.2005<br />

Vorstellung des Planungskonzepts Baugebiet „Forster Straße“ durch Architektin<br />

Annette Kölbl-Rill<br />

Durch Architektin Kölbl - Rill wird ein grundsätzliches Planungskonzept vorgestellt, das für<br />

den Fall realisiert werden könnte, dass keine „größeren“ Probleme mit Grundwasser und Boden<br />

vorliegen.<br />

Aufgrund der ungeklärten Fragen zu Grundwasser, Unterboden und Versickerungsfähigkeit<br />

wird empfohlen, ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Das Ergebnis dieses Gutachtens hat<br />

maßgeblichen Einfluss auf notwendige Festsetzungen in der Bauleitplanung und der<br />

Grünordnung. Erforderlich wären vier Bohrungen. Die Kosten hierfür einschließlich<br />

Bodengutachten und Vorschlag für die textlichen Festsetzungen belaufen sich geschätzt auf ca.<br />

4.640,-- € brutto.<br />

Zu den grünordnerischen Festsetzungen sowie dem Ausgleichsbedarf ergehen Ausführungen<br />

durch Frau Schwarzmann, Büro Umwelt und Planung.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt vor Ausarbeitung eines Planungsvorentwurfs mit Grünordnung<br />

bzw. der Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs ein Bodengutachten in Auftrag zu<br />

geben.<br />

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach Angebotseinholung dem wirtschaftlichsten<br />

Anbieter den entsprechenden Auftrag zu erteilen.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> – Süd“;<br />

Vorstellung des Vorentwurfs mit Grünordnung, Begründung und Umweltbericht<br />

In der Sitzung am 12.04.2005 wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat das Bebauungsplankonzept<br />

„Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> – Süd“ durch Architekt Bögl vorgestellt. Auf der Grundlage<br />

dieses Konzeptes wurde zwischenzeitlich der Bebauungsplanvorentwurf mit Grünordnung,<br />

Begründung und Umweltbericht gefertigt.<br />

Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist im Baugebiet selbst alleine nicht möglich und muss<br />

damit an einer anderen Stelle im <strong>Gemeinde</strong>gebiet erfolgen.<br />

Der Ausgleich wurde durch das Büro Umwelt und Planung mit dem Faktor 0,4 ( Ausgleichsbedarf<br />

3.024 qm) gerechnet. Gegebenenfalls könnte der niedrigere Faktor 0,3 (Ausgleichsbedarf<br />

2.268 qm) angesetzt werden. Hierzu wird nach der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung noch ein<br />

Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Hett, stattfinden. Im Ergebnis des<br />

Gesprächs würde der Bebauungsplanvorentwurf entsprechend geändert werden.<br />

Laut Herrn Hett kann die Hälfte der Abstandsfläche zur B 2 als Ausgleichsfläche eingerechnet<br />

werden. Die Abstandsfläche ist 1.600 qm groß, so dass 800 qm „verrechnet“ werden können.<br />

Bei einem Faktor von 0,4 verbleiben somit 2.224 qm bzw. bei Faktor 0,3 1.468 qm, die<br />

zusätzlich ausgeglichen werden müssen.<br />

Der Bebauungsplanvorentwurf, die Grünordnung und der Umweltbericht wird durch Architekt<br />

Bögl bzw. Frau Schwarzmann vom Planungsbüro Umwelt und Planung im Detail erläutert. Es

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