G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach
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§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.<br />
Mitteilungen und Informationen<br />
Zur Kenntnis gegeben wird der Jahresbericht 2004 der Freiwilligen Feuerwehr Wilzhofen. Die<br />
Mitglieder der FFW Wilzhofen erbrachten insgesamt 567,5 Stunden freiwilligen Dienst.<br />
Herzlichen Dank im Namen aller Einwohner.<br />
Gewässer I Ammer<br />
Antrag auf Abholzung der Uferböschung im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Wielenbach</strong><br />
Durch Herrn Fastner vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim wurde telefonisch mitgeteilt, dass<br />
der Bereich ca. 100 m vor der Eisenbahnbrücke dieses Jahr abgeholzt werden soll. Für weitere<br />
Maßnahmen bekommt das Wasserwirtschaftsamt derzeit keine Genehmigung.<br />
Sitzung vom 12.04.2005<br />
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des<br />
Gewerbegebietes <strong>Wielenbach</strong> – Süd und Erteilung des Planungsauftrages an das<br />
Architekturbüro Bögl, Weilheim, und das Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling,<br />
für einen ggf. erforderlichen Grünordnungsplan<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich in der Sitzung am 15.03.2005 dafür ausgesprochen den Beschluss für<br />
die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebietes <strong>Wielenbach</strong> –<br />
Süd zu fassen und den Planungsauftrag an das Architekturbüro Bögl, Weilheim, zu vergeben.<br />
Da voraussichtlich für das ausgewiesene Gebiet eine Grünordnung erforderlich ist, wird<br />
vorgeschlagen gleichzeitig auch den Auftrag für den Grünordnungsplan zu vergeben.<br />
Das Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, hat bereits Leistungen zum<br />
naturschutzrechtlichen Ausgleich und der Umweltprüfung erbracht. Diese Leistungen werden<br />
dem Honorar des Grünordnungsplanes angerechnet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes<br />
gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung eines Gewerbegebiets auf der Fl.Nr. 1755 der<br />
Gemarkung <strong>Wielenbach</strong>.<br />
Der Bebauungsplan erhält den Namen: Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> - Süd