07.01.2014 Aufrufe

G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach

G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach

G E M E I N D E - I N F O - Gemeinde Wielenbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

12<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.<br />

Mitteilungen und Informationen<br />

Zur Kenntnis gegeben wird der Jahresbericht 2004 der Freiwilligen Feuerwehr Wilzhofen. Die<br />

Mitglieder der FFW Wilzhofen erbrachten insgesamt 567,5 Stunden freiwilligen Dienst.<br />

Herzlichen Dank im Namen aller Einwohner.<br />

Gewässer I Ammer<br />

Antrag auf Abholzung der Uferböschung im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Wielenbach</strong><br />

Durch Herrn Fastner vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim wurde telefonisch mitgeteilt, dass<br />

der Bereich ca. 100 m vor der Eisenbahnbrücke dieses Jahr abgeholzt werden soll. Für weitere<br />

Maßnahmen bekommt das Wasserwirtschaftsamt derzeit keine Genehmigung.<br />

Sitzung vom 12.04.2005<br />

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des<br />

Gewerbegebietes <strong>Wielenbach</strong> – Süd und Erteilung des Planungsauftrages an das<br />

Architekturbüro Bögl, Weilheim, und das Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling,<br />

für einen ggf. erforderlichen Grünordnungsplan<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich in der Sitzung am 15.03.2005 dafür ausgesprochen den Beschluss für<br />

die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebietes <strong>Wielenbach</strong> –<br />

Süd zu fassen und den Planungsauftrag an das Architekturbüro Bögl, Weilheim, zu vergeben.<br />

Da voraussichtlich für das ausgewiesene Gebiet eine Grünordnung erforderlich ist, wird<br />

vorgeschlagen gleichzeitig auch den Auftrag für den Grünordnungsplan zu vergeben.<br />

Das Planungsbüro Umwelt und Planung, Raubling, hat bereits Leistungen zum<br />

naturschutzrechtlichen Ausgleich und der Umweltprüfung erbracht. Diese Leistungen werden<br />

dem Honorar des Grünordnungsplanes angerechnet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wielenbach</strong> beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes<br />

gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung eines Gewerbegebiets auf der Fl.Nr. 1755 der<br />

Gemarkung <strong>Wielenbach</strong>.<br />

Der Bebauungsplan erhält den Namen: Gewerbegebiet <strong>Wielenbach</strong> - Süd

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!