Rationelle Energieverwendung
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Förderprogramm der Stadt Heidelberg<br />
<strong>Rationelle</strong> <strong>Energieverwendung</strong><br />
6.7 Passivhaus<br />
!<br />
Förderhöhe: 50 6/m 2 Wohnfläche (ohne Terrassen oder<br />
Balkone); maximal 5.000 6 je Wohneinheit.<br />
– Keine Förderung von Passivhäusern, wenn Fensterrahmen aus Tropenholz<br />
eingebaut wurden. Ausnahme: Holz, das nachweislich vom Forest Stewardship<br />
Council (FSC) zertifiziert ist.<br />
– Gute Wärmedämmung, Drei-Scheiben-Verglasung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung<br />
und Blower-Door-Test gehören zum Passivhaus-Konzept<br />
und werden nicht separat gefördert.<br />
– Ausgeschlossen von der Förderung bleiben Gewerbeimmobilien (Gebäude<br />
oder Flächen mit Büro-, Hotel-, Labornutzung, Einzelhandel oder sonstiger<br />
Dienstleistung).<br />
– Einliegerwohnungen sind nur dann zusätzlich als Wohneinheit förderfähig,<br />
wenn ein separater Eingang von außen vorgesehen ist.<br />
Ein Passivhaus weist einen jährlichen Wärmebedarf von nur 15 Kilowattstunden<br />
Fernwärme oder Erdgas beziehungsweise 1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter<br />
Wohnfläche auf. Dies ist rund ein Zehntel des durchschnittlichen Bedarfs<br />
im Gebäudebestand und rund ein Viertel im Vergleich zu Neubauten<br />
nach dem heutigen gesetzlichen Standard. Die Dämmstoffstärken liegen<br />
meistens zwischen 25 und 40 Zentimetern. Dreifachverglasungen mit zwei<br />
Beschichtungen ermöglichen solare Gewinne, die die Wärmeverluste auch in<br />
den Wintermonaten übersteigen. Eine kontrollierte Wohnungslüftung sorgt<br />
ständig für sehr gute Luftqualität und eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung<br />
über Wärmetauscher von mindestens 80 Prozent. Die luftdichte<br />
Ausführung des Passivhauses muss durch einen Luftdichtigkeitstest (Blower-<br />
Door-Test) nachgewiesen werden, dessen Messprotokoll mit dem Verwendungsnachweis<br />
einzureichen ist.<br />
Als Voraussetzung für eine Förderung gelten die Kriterien für die Zertifizierung<br />
als „Qualitätsgeprüfte Passivhäuser“ des Passivhausinstitutes. Eine formale<br />
Zertifizierung wird empfohlen, jedoch nicht gefordert. Nähere Informationen<br />
dazu gibt es im Internet unter www.passiv.de oder<br />
www.ig-passivhaus.de.<br />
14<br />
Zur Förderung eines Passivhauses sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />
– Lageplan<br />
– Bauzeichnungen (Grundrisse und Ansichten)<br />
– Baubeschreibung mit Angabe der Baustoffe und technischer Produktdetails<br />
(insbes. Hersteller, Typ und technische Daten des Lüftungsgerätes)<br />
– Passivhaus-Nachweis mit dem Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP)<br />
– Wohnflächenberechnung (Wohnfläche abzgl. Terrassen, Balkone und<br />
unbeheizte Keller)