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Rationelle Energieverwendung

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Förderprogramm der Stadt Heidelberg<br />

<strong>Rationelle</strong> <strong>Energieverwendung</strong><br />

6.7 Passivhaus<br />

!<br />

Förderhöhe: 50 6/m 2 Wohnfläche (ohne Terrassen oder<br />

Balkone); maximal 5.000 6 je Wohneinheit.<br />

– Keine Förderung von Passivhäusern, wenn Fensterrahmen aus Tropenholz<br />

eingebaut wurden. Ausnahme: Holz, das nachweislich vom Forest Stewardship<br />

Council (FSC) zertifiziert ist.<br />

– Gute Wärmedämmung, Drei-Scheiben-Verglasung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung<br />

und Blower-Door-Test gehören zum Passivhaus-Konzept<br />

und werden nicht separat gefördert.<br />

– Ausgeschlossen von der Förderung bleiben Gewerbeimmobilien (Gebäude<br />

oder Flächen mit Büro-, Hotel-, Labornutzung, Einzelhandel oder sonstiger<br />

Dienstleistung).<br />

– Einliegerwohnungen sind nur dann zusätzlich als Wohneinheit förderfähig,<br />

wenn ein separater Eingang von außen vorgesehen ist.<br />

Ein Passivhaus weist einen jährlichen Wärmebedarf von nur 15 Kilowattstunden<br />

Fernwärme oder Erdgas beziehungsweise 1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter<br />

Wohnfläche auf. Dies ist rund ein Zehntel des durchschnittlichen Bedarfs<br />

im Gebäudebestand und rund ein Viertel im Vergleich zu Neubauten<br />

nach dem heutigen gesetzlichen Standard. Die Dämmstoffstärken liegen<br />

meistens zwischen 25 und 40 Zentimetern. Dreifachverglasungen mit zwei<br />

Beschichtungen ermöglichen solare Gewinne, die die Wärmeverluste auch in<br />

den Wintermonaten übersteigen. Eine kontrollierte Wohnungslüftung sorgt<br />

ständig für sehr gute Luftqualität und eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung<br />

über Wärmetauscher von mindestens 80 Prozent. Die luftdichte<br />

Ausführung des Passivhauses muss durch einen Luftdichtigkeitstest (Blower-<br />

Door-Test) nachgewiesen werden, dessen Messprotokoll mit dem Verwendungsnachweis<br />

einzureichen ist.<br />

Als Voraussetzung für eine Förderung gelten die Kriterien für die Zertifizierung<br />

als „Qualitätsgeprüfte Passivhäuser“ des Passivhausinstitutes. Eine formale<br />

Zertifizierung wird empfohlen, jedoch nicht gefordert. Nähere Informationen<br />

dazu gibt es im Internet unter www.passiv.de oder<br />

www.ig-passivhaus.de.<br />

14<br />

Zur Förderung eines Passivhauses sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />

– Lageplan<br />

– Bauzeichnungen (Grundrisse und Ansichten)<br />

– Baubeschreibung mit Angabe der Baustoffe und technischer Produktdetails<br />

(insbes. Hersteller, Typ und technische Daten des Lüftungsgerätes)<br />

– Passivhaus-Nachweis mit dem Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP)<br />

– Wohnflächenberechnung (Wohnfläche abzgl. Terrassen, Balkone und<br />

unbeheizte Keller)

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