Rationelle Energieverwendung
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Förderprogramm der Stadt Heidelberg<br />
<strong>Rationelle</strong> <strong>Energieverwendung</strong><br />
7. Weitere Informationen<br />
7.1 Energieausweis<br />
Seit dem 1. Juli 2008 verlangt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)<br />
den Energieausweis für Bestandsgebäude, auch Energiepass genannt. Bei<br />
Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie muss der Energieausweis<br />
dem Käufer oder Mieter vorgelegt werden. Mit Hilfe des Energieausweises<br />
können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.<br />
Der Energieausweis ist ein Einstieg in die Modernisierung Ihres Gebäudes<br />
und zeigt auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden<br />
kann.<br />
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche,<br />
etwa auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich aus dem Energieausweis<br />
nicht ableiten.<br />
Wann brauche ich einen Energieausweis?<br />
– Seit 2002: Für Neubauten ist der Energieausweis verpflichtend.<br />
– Seit 1.1.2009: Bei der Neuvermietung, beim Verkauf sowie bei der Sanierung<br />
von Außenbauteilen von Wohnungen und Gebäuden aller Baujahre.<br />
– Seit 1.7.2009: Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m 2 Nutzfläche,<br />
wenn diese von Besuchern stark frequentiert werden.<br />
– Wer sein Gebäude selbst bewohnt, nicht neu vermietet und auch nicht<br />
verkauft, benötigt den Energieausweis nicht. Für solche Gebäude kann der<br />
kostenlose Heidelberger Wärmepass ausgestellt werden (Informationen<br />
siehe S. 17; Fragebogen zum Wärmepass siehe S. 33/34).<br />
Energieausweis für Wohngebäude<br />
Die Eigentümer von bestehenden Gebäuden haben zunächst die Wahlfreiheit<br />
zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme:<br />
Seit dem 1.10.2008 muss für Bestandsgebäude (Bauantrag vor dem<br />
1.11.1977) mit bis zu vier Wohnungen ein Bedarfsausweis erstellt werden.<br />
Bedarfsausweis<br />
Beim Bedarfsausweis werden Informationen zum energetischen Zustand<br />
der Gebäudehülle (Maße und Dämmung der Außenwand, des Daches, der<br />
Fenster, der Kellerdecke, der Heizungsanlage etc.) und der Haustechnik<br />
zusammengestellt und daraus der Energiebedarfskennwert berechnet.<br />
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