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Rationelle Energieverwendung

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Förderprogramm der Stadt Heidelberg<br />

<strong>Rationelle</strong> <strong>Energieverwendung</strong><br />

7. Weitere Informationen<br />

7.1 Energieausweis<br />

Seit dem 1. Juli 2008 verlangt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)<br />

den Energieausweis für Bestandsgebäude, auch Energiepass genannt. Bei<br />

Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie muss der Energieausweis<br />

dem Käufer oder Mieter vorgelegt werden. Mit Hilfe des Energieausweises<br />

können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.<br />

Der Energieausweis ist ein Einstieg in die Modernisierung Ihres Gebäudes<br />

und zeigt auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden<br />

kann.<br />

Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche,<br />

etwa auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich aus dem Energieausweis<br />

nicht ableiten.<br />

Wann brauche ich einen Energieausweis?<br />

– Seit 2002: Für Neubauten ist der Energieausweis verpflichtend.<br />

– Seit 1.1.2009: Bei der Neuvermietung, beim Verkauf sowie bei der Sanierung<br />

von Außenbauteilen von Wohnungen und Gebäuden aller Baujahre.<br />

– Seit 1.7.2009: Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m 2 Nutzfläche,<br />

wenn diese von Besuchern stark frequentiert werden.<br />

– Wer sein Gebäude selbst bewohnt, nicht neu vermietet und auch nicht<br />

verkauft, benötigt den Energieausweis nicht. Für solche Gebäude kann der<br />

kostenlose Heidelberger Wärmepass ausgestellt werden (Informationen<br />

siehe S. 17; Fragebogen zum Wärmepass siehe S. 33/34).<br />

Energieausweis für Wohngebäude<br />

Die Eigentümer von bestehenden Gebäuden haben zunächst die Wahlfreiheit<br />

zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme:<br />

Seit dem 1.10.2008 muss für Bestandsgebäude (Bauantrag vor dem<br />

1.11.1977) mit bis zu vier Wohnungen ein Bedarfsausweis erstellt werden.<br />

Bedarfsausweis<br />

Beim Bedarfsausweis werden Informationen zum energetischen Zustand<br />

der Gebäudehülle (Maße und Dämmung der Außenwand, des Daches, der<br />

Fenster, der Kellerdecke, der Heizungsanlage etc.) und der Haustechnik<br />

zusammengestellt und daraus der Energiebedarfskennwert berechnet.<br />

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