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Amtsblatt - in der Gemeinde Heiden

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3. Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule hat bis zu den von <strong>der</strong> Schule festgesetzten<br />

Anmeldeterm<strong>in</strong>en schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular zu erfolgen. Mit<br />

<strong>der</strong> Anmeldung erkennen die Eltern diese Satzung und den hier<strong>in</strong> festgelegten Elternbeitrag<br />

und die Betreuungsrichtl<strong>in</strong>ien an.<br />

4. Die Anmeldung ist verb<strong>in</strong>dlich für die Dauer e<strong>in</strong>es Schuljahres (01.08. – 31.07.) und<br />

verlängert sich automatisch für das folgende Schuljahr, wenn das K<strong>in</strong>d nicht bis zum 15.03.<br />

des laufenden Schuljahres abgemeldet wird bzw. zur Sekundarstufe I wechselt.<br />

§ 3<br />

Abmeldung und Ausschluss<br />

1. E<strong>in</strong>e vorzeitige, unterjährige Abmeldung durch die Eltern ist mit e<strong>in</strong>er Frist von vier Wochen<br />

zum 1. e<strong>in</strong>es Monats möglich bei Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Personensorge für das K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> Wechsel <strong>der</strong><br />

Schule.<br />

2. E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d kann von <strong>der</strong> Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten <strong>der</strong><br />

Offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e wenn<br />

a) das K<strong>in</strong>d unregelmäßig am Betreuungsangebot teilnimmt,<br />

b) es an <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zusammenarbeit mit den Eltern mangelt,<br />

c) die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong><br />

d) die Eltern ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen.<br />

§ 4<br />

Elternbeiträge<br />

1. Für die Teilnahme an <strong>der</strong> Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit e<strong>in</strong>en Beitrag zu entrichten. Der Elternbeitrag staffelt sich<br />

nach dem Jahrese<strong>in</strong>kommen das nach den Regelungen im §5 <strong>der</strong> Satzung über Elternbeiträge<br />

<strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagese<strong>in</strong>richtungen (Elternbeitragssatzung) <strong>der</strong> Stadt Borken, <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils aktuellen<br />

Fassung, ermittelt wird.Es gilt folgende Beitragsstaffelung:<br />

Brutto-Jahrese<strong>in</strong>kommen<br />

12.271 € 0 €<br />

bis 24.542 € 30 €<br />

bis 36.813 € 50 €<br />

bis 49.084 € 80 €<br />

bis 61.355 € 120 €<br />

ab 61.356 € 150 €<br />

monatlicher Elternbeitrag<br />

2. Besuchen mehrere K<strong>in</strong><strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Familie gleichzeitig e<strong>in</strong>e Offene Ganztagsschule wird ab dem<br />

zweiten K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Ermäßigung <strong>in</strong> Höhe von 50 % gewährt. Lebt das K<strong>in</strong>d mit nur e<strong>in</strong>em

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