Amtsblatt - in der Gemeinde Heiden
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3. Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule hat bis zu den von <strong>der</strong> Schule festgesetzten<br />
Anmeldeterm<strong>in</strong>en schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular zu erfolgen. Mit<br />
<strong>der</strong> Anmeldung erkennen die Eltern diese Satzung und den hier<strong>in</strong> festgelegten Elternbeitrag<br />
und die Betreuungsrichtl<strong>in</strong>ien an.<br />
4. Die Anmeldung ist verb<strong>in</strong>dlich für die Dauer e<strong>in</strong>es Schuljahres (01.08. – 31.07.) und<br />
verlängert sich automatisch für das folgende Schuljahr, wenn das K<strong>in</strong>d nicht bis zum 15.03.<br />
des laufenden Schuljahres abgemeldet wird bzw. zur Sekundarstufe I wechselt.<br />
§ 3<br />
Abmeldung und Ausschluss<br />
1. E<strong>in</strong>e vorzeitige, unterjährige Abmeldung durch die Eltern ist mit e<strong>in</strong>er Frist von vier Wochen<br />
zum 1. e<strong>in</strong>es Monats möglich bei Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Personensorge für das K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> Wechsel <strong>der</strong><br />
Schule.<br />
2. E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d kann von <strong>der</strong> Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten <strong>der</strong><br />
Offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e wenn<br />
a) das K<strong>in</strong>d unregelmäßig am Betreuungsangebot teilnimmt,<br />
b) es an <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zusammenarbeit mit den Eltern mangelt,<br />
c) die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong><br />
d) die Eltern ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen.<br />
§ 4<br />
Elternbeiträge<br />
1. Für die Teilnahme an <strong>der</strong> Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer<br />
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit e<strong>in</strong>en Beitrag zu entrichten. Der Elternbeitrag staffelt sich<br />
nach dem Jahrese<strong>in</strong>kommen das nach den Regelungen im §5 <strong>der</strong> Satzung über Elternbeiträge<br />
<strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagese<strong>in</strong>richtungen (Elternbeitragssatzung) <strong>der</strong> Stadt Borken, <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils aktuellen<br />
Fassung, ermittelt wird.Es gilt folgende Beitragsstaffelung:<br />
Brutto-Jahrese<strong>in</strong>kommen<br />
12.271 € 0 €<br />
bis 24.542 € 30 €<br />
bis 36.813 € 50 €<br />
bis 49.084 € 80 €<br />
bis 61.355 € 120 €<br />
ab 61.356 € 150 €<br />
monatlicher Elternbeitrag<br />
2. Besuchen mehrere K<strong>in</strong><strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Familie gleichzeitig e<strong>in</strong>e Offene Ganztagsschule wird ab dem<br />
zweiten K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Ermäßigung <strong>in</strong> Höhe von 50 % gewährt. Lebt das K<strong>in</strong>d mit nur e<strong>in</strong>em