Kabelverschraubungen Cable Glands - siblik
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Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
Es gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen des ZVEI für<br />
Erzeugnisse und Leistun gen der Elektroindustrie“ in der gültigen<br />
Fassung sowie die nachfolgenden Zusatz-Beding ungen der<br />
KAISER GmbH & Co.KG.<br />
Erfüllungsort ist Schalksmühle, Gerichtsstand Lüdenscheid.<br />
1. Umfang der Lieferungen oder Leistungen<br />
Für den Umfang der Lieferun gen oder Leistungen sind die beiderseiti gen<br />
schriftlichen Er klärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden,<br />
ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die<br />
schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers oder Leistenden (im Folgenden:<br />
Lieferer), falls eine solche nicht erfolgt ist, der schrift li che Auf trag<br />
des Bestellers maßgebend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie<br />
schriftlich be stätigt sind.<br />
2. Preise<br />
Die Bruttopreise sind unverbindliche Preisempfehlungen ohne Mehrwertsteuer<br />
in Euro. Die Preise der Produkte aus Messing unterliegen gewissen<br />
Schwankungen, die sich an der jeweiligen DEL-Notierung orientieren.<br />
Diese Preise basieren auf einer DEL-Notierung von 150 Euro für Ms 58.<br />
Bei einer Veränderung dieses Kurses um mehr als 15 Euro nach oben oder<br />
unten wird pro 15 Punkte ein fünfprozentiger Zu- oder Abschlag angerechnet.<br />
Für die Kalkulation der Zu- oder Abschläge wird jeweils die DEL-Notiz<br />
des Datums zu Grunde gelegt, an dem der Auftrag bei uns eingegangen<br />
ist.<br />
3. Gefahrübergang<br />
Die Gefahr geht auf den Be steller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung<br />
vereinbart worden ist:<br />
1. Bei Lieferung ohne Aufstel lung oder Montage, wenn die betriebsbereite<br />
Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die<br />
Ver packung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem<br />
Ermessen des Lie ferers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers<br />
wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden<br />
ver si chert.<br />
2. Wenn der Versand, die Zu stellung oder der Beginn oder die Durchführung<br />
der Aufstel lung oder Montage auf Wunsch des Bestellers<br />
oder aus von ihm zu ver tre ten den Grün den verzögert wird, so geht<br />
die Gefahr für die Zeit der Verzö gerung auf den Besteller über; jedoch<br />
ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers<br />
die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.<br />
4. Eigentumsvorbehalt<br />
Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtli ch er ihm<br />
gegen den Be steller aus der Geschäftsverbindung zusteh enden Ansprüche.<br />
Vorher ist Ver pfän dung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung<br />
nur Wieder verkäufern im ge wöhn li chen Geschäftsgang un ter<br />
der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung<br />
er hält. Etwaige Kosten von Inter ventionen trägt der Besteller. So<br />
weit der Wert aller Si che rungs rech te, die dem Lieferer nach Satz 1 zustehen,<br />
die Höhe aller gesicherten An sprüche um mehr als 20 v.H. übersteigt, wird<br />
der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte<br />
freigeben. Verhält sich der Besteller vertragswidrig, kommt er<br />
insbesondere in Zahlungsverzug, ist der Lieferer berechtigt, die im Eigentum<br />
stehende Ware zurückzunehmen oder ggf. Ab tretungen oder Herausgabeansprüche<br />
gegen Dritte geltend zu machen. Sämtliche Kosten der Rücknahme<br />
und der Ver wertung der Gegenstände trägt der Besteller. Die Rück nahme<br />
der unter Eigentums vorbehalt stehenden Ware durch den Lieferer gilt nicht<br />
als Rücktritt vom Vertrag.<br />
Sollen betriebsfremde Lagerkapazitäten für unter Eigen tums vorbehalt gelieferte<br />
Waren benutzt werden, ist dies dem Lieferer anzuzeigen. Der Bestel ler<br />
hat durch Einzelvereinba rung mit dem Lagerhalter dafür Sorge zu tragen,<br />
dass etwaige Pfandrechte an den im Eigen tum des Lieferer stehenden Waren<br />
nicht zur Entsteh ung gelangen. Bei Einlieferung ist der Lagerhalter schriftlich<br />
darauf hinzuweisen, dass die in Re de stehenden Waren Eigentum des Lieferers<br />
sind und nur un ter Bedingung der Vermeidung eines Lagerhalterpfandrechts<br />
bei diesem eingelagert werden.<br />
5. Zahlungsbedingungen<br />
1. Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lie ferers in Euro.<br />
2. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen auf rech nen, die unbestritten<br />
oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />
3. Sind keine anders lautenden Zahlungsbedingungen ver ein bart, so gelten<br />
10 Tage . / . 3% Skonto, 30 Tage netto, jeweils ab Rechnungsdatum.<br />
6. Versandkosten<br />
Die Preise gelten für Lieferbe dingungen ab Werk bei Ab nah me<br />
geschlossener Versand kartons verpackungskostenfrei. Angebrochene<br />
Kartons verur sachen unabhängig von der Auftrags höhe einen Aufpreis<br />
von 5,– Euro je Karton.<br />
7. Franco-Lieferung<br />
Aufträge zur geschlossenen Lieferung innerhalb der Bun des republik<br />
Deutschland im Werte ab netto 800,– Euro werden frei Haus geliefert.<br />
8. Retouren<br />
Warenrücksendungen können nur in Ausnahmefällen und erst nach unserer<br />
Genehmigung er folgen. Bei Nichtbenachrichti gung werden Retouren<br />
auch von unseren Auslieferungslä gern nicht angenommen und auf Kosten<br />
des Absenders zurückgeschickt.<br />
9. Entgegennahme<br />
1. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche<br />
Anstände aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.<br />
2. Teillieferungen sind zulässig.<br />
10. Haftung für Mängel<br />
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigen schaften zählt,<br />
haftet der Liefe rer wie folgt:<br />
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich<br />
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb<br />
von 12 Monaten – ohne Rück sicht auf Betriebsdauer – vom Tage<br />
des Gefahrüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrübergang<br />
liegenden Umstandes, insbeson dere wegen feh ler haf ter Bauart,<br />
schlechten Materials oder mangelhafter Aus füh rung unbrauch bar werden<br />
oder deren Brauchbarkeit erheblich be ein träch tigt wurde. Die Feststellung<br />
solcher Mängel muss dem Lieferer un ver züg lich schriftlich gemel<br />
det werden.<br />
2. Der Besteller hat die ihm ob liegenden Vertragsverpflichtun gen, insbesondere<br />
die vereinbarten Zahlungsbedingungen ein zu hal ten. Wenn eine<br />
Män gelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestel lers in<br />
einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen<br />
Verhältnis zu den auf tre ten den Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag<br />
zum Betrieb seines Handels ge werbes, so kann der Besteller Zah lungen<br />
nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,<br />
über deren Be rechtigung kein Zweifel bestehen kann.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
1. Mit Erscheinen dieses Kata loges werden sämtliche vorherigen Ausgaben<br />
ungültig.<br />
2. Diese Ausgabe enthält nur KAISER Standardprogramme. Sonderprogramme<br />
und Ent wicklungen auf Anfrage.<br />
3. Weitere fremdsprachliche KAISER Kataloge auf Anfrage erhältlich.<br />
4. Von uns durchgeführte technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen<br />
und gilt als un verbindlicher Hinweis. Für die Auswahl geeigneter<br />
Installa tionsdosen, deren Werk stof fe und für den sicherheitstechnischen<br />
sachgemäßen Einbau bleibt der Errichter von Elektro-Installations-Anlagen<br />
verantwortlich.<br />
Stand 03/2010<br />
>> Irrtum und technische Änderungen vorbehalten.<br />
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