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Kabelverschraubungen Cable Glands - siblik

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Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />

Es gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen des ZVEI für<br />

Erzeugnisse und Leistun gen der Elektroindustrie“ in der gültigen<br />

Fassung sowie die nachfolgenden Zusatz-Beding ungen der<br />

KAISER GmbH & Co.KG.<br />

Erfüllungsort ist Schalksmühle, Gerichtsstand Lüdenscheid.<br />

1. Umfang der Lieferungen oder Leistungen<br />

Für den Umfang der Lieferun gen oder Leistungen sind die beiderseiti gen<br />

schriftlichen Er klärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden,<br />

ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die<br />

schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers oder Leistenden (im Folgenden:<br />

Lieferer), falls eine solche nicht erfolgt ist, der schrift li che Auf trag<br />

des Bestellers maßgebend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich be stätigt sind.<br />

2. Preise<br />

Die Bruttopreise sind unverbindliche Preisempfehlungen ohne Mehrwertsteuer<br />

in Euro. Die Preise der Produkte aus Messing unterliegen gewissen<br />

Schwankungen, die sich an der jeweiligen DEL-Notierung orientieren.<br />

Diese Preise basieren auf einer DEL-Notierung von 150 Euro für Ms 58.<br />

Bei einer Veränderung dieses Kurses um mehr als 15 Euro nach oben oder<br />

unten wird pro 15 Punkte ein fünfprozentiger Zu- oder Abschlag angerechnet.<br />

Für die Kalkulation der Zu- oder Abschläge wird jeweils die DEL-Notiz<br />

des Datums zu Grunde gelegt, an dem der Auftrag bei uns eingegangen<br />

ist.<br />

3. Gefahrübergang<br />

Die Gefahr geht auf den Be steller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung<br />

vereinbart worden ist:<br />

1. Bei Lieferung ohne Aufstel lung oder Montage, wenn die betriebsbereite<br />

Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die<br />

Ver packung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem<br />

Ermessen des Lie ferers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers<br />

wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden<br />

ver si chert.<br />

2. Wenn der Versand, die Zu stellung oder der Beginn oder die Durchführung<br />

der Aufstel lung oder Montage auf Wunsch des Bestellers<br />

oder aus von ihm zu ver tre ten den Grün den verzögert wird, so geht<br />

die Gefahr für die Zeit der Verzö gerung auf den Besteller über; jedoch<br />

ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers<br />

die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.<br />

4. Eigentumsvorbehalt<br />

Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtli ch er ihm<br />

gegen den Be steller aus der Geschäftsverbindung zusteh enden Ansprüche.<br />

Vorher ist Ver pfän dung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung<br />

nur Wieder verkäufern im ge wöhn li chen Geschäftsgang un ter<br />

der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung<br />

er hält. Etwaige Kosten von Inter ventionen trägt der Besteller. So<br />

weit der Wert aller Si che rungs rech te, die dem Lieferer nach Satz 1 zustehen,<br />

die Höhe aller gesicherten An sprüche um mehr als 20 v.H. übersteigt, wird<br />

der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte<br />

freigeben. Verhält sich der Besteller vertragswidrig, kommt er<br />

insbesondere in Zahlungsverzug, ist der Lieferer berechtigt, die im Eigentum<br />

stehende Ware zurückzunehmen oder ggf. Ab tretungen oder Herausgabeansprüche<br />

gegen Dritte geltend zu machen. Sämtliche Kosten der Rücknahme<br />

und der Ver wertung der Gegenstände trägt der Besteller. Die Rück nahme<br />

der unter Eigentums vorbehalt stehenden Ware durch den Lieferer gilt nicht<br />

als Rücktritt vom Vertrag.<br />

Sollen betriebsfremde Lagerkapazitäten für unter Eigen tums vorbehalt gelieferte<br />

Waren benutzt werden, ist dies dem Lieferer anzuzeigen. Der Bestel ler<br />

hat durch Einzelvereinba rung mit dem Lagerhalter dafür Sorge zu tragen,<br />

dass etwaige Pfandrechte an den im Eigen tum des Lieferer stehenden Waren<br />

nicht zur Entsteh ung gelangen. Bei Einlieferung ist der Lagerhalter schriftlich<br />

darauf hinzuweisen, dass die in Re de stehenden Waren Eigentum des Lieferers<br />

sind und nur un ter Bedingung der Vermeidung eines Lagerhalterpfandrechts<br />

bei diesem eingelagert werden.<br />

5. Zahlungsbedingungen<br />

1. Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lie ferers in Euro.<br />

2. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen auf rech nen, die unbestritten<br />

oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />

3. Sind keine anders lautenden Zahlungsbedingungen ver ein bart, so gelten<br />

10 Tage . / . 3% Skonto, 30 Tage netto, jeweils ab Rechnungsdatum.<br />

6. Versandkosten<br />

Die Preise gelten für Lieferbe dingungen ab Werk bei Ab nah me<br />

geschlossener Versand kartons verpackungskostenfrei. Angebrochene<br />

Kartons verur sachen unabhängig von der Auftrags höhe einen Aufpreis<br />

von 5,– Euro je Karton.<br />

7. Franco-Lieferung<br />

Aufträge zur geschlossenen Lieferung innerhalb der Bun des republik<br />

Deutschland im Werte ab netto 800,– Euro werden frei Haus geliefert.<br />

8. Retouren<br />

Warenrücksendungen können nur in Ausnahmefällen und erst nach unserer<br />

Genehmigung er folgen. Bei Nichtbenachrichti gung werden Retouren<br />

auch von unseren Auslieferungslä gern nicht angenommen und auf Kosten<br />

des Absenders zurückgeschickt.<br />

9. Entgegennahme<br />

1. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche<br />

Anstände aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.<br />

2. Teillieferungen sind zulässig.<br />

10. Haftung für Mängel<br />

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigen schaften zählt,<br />

haftet der Liefe rer wie folgt:<br />

1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich<br />

nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb<br />

von 12 Monaten – ohne Rück sicht auf Betriebsdauer – vom Tage<br />

des Gefahrüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrübergang<br />

liegenden Umstandes, insbeson dere wegen feh ler haf ter Bauart,<br />

schlechten Materials oder mangelhafter Aus füh rung unbrauch bar werden<br />

oder deren Brauchbarkeit erheblich be ein träch tigt wurde. Die Feststellung<br />

solcher Mängel muss dem Lieferer un ver züg lich schriftlich gemel<br />

det werden.<br />

2. Der Besteller hat die ihm ob liegenden Vertragsverpflichtun gen, insbesondere<br />

die vereinbarten Zahlungsbedingungen ein zu hal ten. Wenn eine<br />

Män gelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestel lers in<br />

einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen<br />

Verhältnis zu den auf tre ten den Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag<br />

zum Betrieb seines Handels ge werbes, so kann der Besteller Zah lungen<br />

nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,<br />

über deren Be rechtigung kein Zweifel bestehen kann.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

1. Mit Erscheinen dieses Kata loges werden sämtliche vorherigen Ausgaben<br />

ungültig.<br />

2. Diese Ausgabe enthält nur KAISER Standardprogramme. Sonderprogramme<br />

und Ent wicklungen auf Anfrage.<br />

3. Weitere fremdsprachliche KAISER Kataloge auf Anfrage erhältlich.<br />

4. Von uns durchgeführte technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen<br />

und gilt als un verbindlicher Hinweis. Für die Auswahl geeigneter<br />

Installa tionsdosen, deren Werk stof fe und für den sicherheitstechnischen<br />

sachgemäßen Einbau bleibt der Errichter von Elektro-Installations-Anlagen<br />

verantwortlich.<br />

Stand 03/2010<br />

>> Irrtum und technische Änderungen vorbehalten.<br />

202 www.kaiser-elektro.de

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