Ausgabe
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intern<br />
Vorgaben des BMG (z. B. Eigenbeteiligung<br />
des Zuwendungsempfängers mit<br />
mindestens 10% der Gesamtausgaben).<br />
Im Bundeshaushalt stehen bei Kapitel<br />
1502 Titel 684 06 Mittel zur Förderung<br />
der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur<br />
Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten<br />
Lebensgestaltung behinderter<br />
Menschen zur Verfügung. Aus diesen<br />
Mitteln können Zuwendungen gezahlt<br />
werden. Anschließend wurden zwei<br />
Phasen der Gruppenarbeit mit darauf<br />
folgendem Plenumsgespräch über das<br />
Zuwendungsrecht durchgeführt. In den<br />
Übungen wurden Fallkonstellationen aus<br />
der Praxis vorgestellt, bei denen die TeilnehmerInnen<br />
die Richtigkeit der getroffenen<br />
Aussagen prüfen sollten.<br />
Nach dem Mittagessen unterrichtete<br />
Carsten Osterloh im dritten Teil des<br />
Blocks „Zuwendungsrecht“ über die<br />
VOL/A (Verdingungsordnung für Leistungen,<br />
Teil A) und das BRKG (Bundesreisekostengesetz).<br />
Während die bisherigen<br />
Informationen nicht nur für die<br />
Beantragung von BMG-Zuwendungen,<br />
sondern von Bundeszuwendungen im<br />
Allgemeinen genutzt werden können,<br />
sind die darauf folgenden Programmpunkte<br />
stärker auf den BMG-Fördertitel<br />
fokussiert.<br />
So wurden die Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmer über die Bestimmungen,<br />
Formalien, Inhalte und Ziele des BMG-<br />
Fördertitels informiert. Die zentralen<br />
Bestandteile eines Projektantrags – Projektbeschreibung<br />
und Kalkulation (Kosten-<br />
und Finanzierungsplan) – wurden<br />
jeweils im Rahmen einer Gruppenarbeit<br />
mit anschließendem Plenumsgespräch<br />
unter der Betreuung der drei Referentinnen<br />
und Referenten behandelt.<br />
Den Abschluss des zweiten Seminartages<br />
bildeten ein Vortrag über das weitere<br />
Vorgehen im Rahmen des Sammelantragsverfahrens<br />
nach der Weiterleitung aller Projektanträge<br />
ans BMG (Projektbesprechung<br />
im BMG, Überarbeitung der Anträge, Genehmigung<br />
des vorzeitigen Maßnahmenbeginns,<br />
Zuwendungsbescheid, Bewilligungsschreiben,<br />
Zuwendungsvertrag) und<br />
Hinweise zur Projektdurchführung.<br />
Am letzten Tag ging es unter Federführung<br />
von Ingrid Brzoska um die Erstellung<br />
der Verwendungsnachweise. Die<br />
Anforderungen an einen Sachbericht<br />
wurden ebenso erläutert wie der zahlenmäßige<br />
Nachweis und die Belegführung.<br />
Die notwendigen Kenntnisse wurden in<br />
Gruppenarbeit mit anschließendem Plenumsgespräch<br />
unter Betreuung der Referentinnen<br />
und Referenten erarbeitet.<br />
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
gaben am Schluss des Seminars ein einheitlich<br />
positives Feedback. Das zeigte<br />
sich auch an der engagierten Mitarbeit<br />
und den daraus resultierenden interessanten<br />
Diskussionen. Auch zukünftig<br />
wird die BAG SELBSTHILFE ihren Mitgliedern<br />
bei allen Fragen zu der Beantragung,<br />
Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung<br />
von Zuwendungen kompetente<br />
Unterstützung bieten.<br />
p<br />
Die Autoren<br />
OAR a. D. Winfried Brinkmeier<br />
ehem. Bundesministerium für Gesundheit<br />
Carsten Osterloh<br />
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung<br />
Weitere Infos<br />
Im Rahmen des sog. Sammelantragsverfahrens auf Bundesebene arbeitet die BAG<br />
SELBSTHILFE mit dem Bundesministerium für Gesundheit (Förderung der gesundheitlichen<br />
Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung<br />
behinderter Menschen), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Förderung<br />
von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen und beruflichen<br />
Rehabilitation), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
(Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes – national und international) sowie der<br />
Deutschen Rentenversicherung Bund (Förderung von Maßnahmen nach § 31 Abs. 1 Nr.<br />
5 SGB VI, deutliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit, „Reha vor Rente“) zusammen.<br />
Projektanträge, mit denen Fördermittel aus den o. g. Titeln beantragt werden, werden<br />
an die BAG SELBSTHILFE gerichtet, die die Anträge nach eingehender Prüfung weiterleitet.<br />
Analog wird im Falle einer Bewilligung mit den Verwendungsnachweisen verfahren.<br />
Weitere Informationen finden Sie im geschützten Bereich unserer Homepage<br />
(bund.bag-selbsthilfe.de → Projektförderung).<br />
E-Mail:<br />
Internet:<br />
info@altec.de<br />
www.altec.de<br />
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Selbsthilfe 3|2013 13