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intern<br />

Vorgaben des BMG (z. B. Eigenbeteiligung<br />

des Zuwendungsempfängers mit<br />

mindestens 10% der Gesamtausgaben).<br />

Im Bundeshaushalt stehen bei Kapitel<br />

1502 Titel 684 06 Mittel zur Förderung<br />

der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur<br />

Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten<br />

Lebensgestaltung behinderter<br />

Menschen zur Verfügung. Aus diesen<br />

Mitteln können Zuwendungen gezahlt<br />

werden. Anschließend wurden zwei<br />

Phasen der Gruppenarbeit mit darauf<br />

folgendem Plenumsgespräch über das<br />

Zuwendungsrecht durchgeführt. In den<br />

Übungen wurden Fallkonstellationen aus<br />

der Praxis vorgestellt, bei denen die TeilnehmerInnen<br />

die Richtigkeit der getroffenen<br />

Aussagen prüfen sollten.<br />

Nach dem Mittagessen unterrichtete<br />

Carsten Osterloh im dritten Teil des<br />

Blocks „Zuwendungsrecht“ über die<br />

VOL/A (Verdingungsordnung für Leistungen,<br />

Teil A) und das BRKG (Bundesreisekostengesetz).<br />

Während die bisherigen<br />

Informationen nicht nur für die<br />

Beantragung von BMG-Zuwendungen,<br />

sondern von Bundeszuwendungen im<br />

Allgemeinen genutzt werden können,<br />

sind die darauf folgenden Programmpunkte<br />

stärker auf den BMG-Fördertitel<br />

fokussiert.<br />

So wurden die Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer über die Bestimmungen,<br />

Formalien, Inhalte und Ziele des BMG-<br />

Fördertitels informiert. Die zentralen<br />

Bestandteile eines Projektantrags – Projektbeschreibung<br />

und Kalkulation (Kosten-<br />

und Finanzierungsplan) – wurden<br />

jeweils im Rahmen einer Gruppenarbeit<br />

mit anschließendem Plenumsgespräch<br />

unter der Betreuung der drei Referentinnen<br />

und Referenten behandelt.<br />

Den Abschluss des zweiten Seminartages<br />

bildeten ein Vortrag über das weitere<br />

Vorgehen im Rahmen des Sammelantragsverfahrens<br />

nach der Weiterleitung aller Projektanträge<br />

ans BMG (Projektbesprechung<br />

im BMG, Überarbeitung der Anträge, Genehmigung<br />

des vorzeitigen Maßnahmenbeginns,<br />

Zuwendungsbescheid, Bewilligungsschreiben,<br />

Zuwendungsvertrag) und<br />

Hinweise zur Projektdurchführung.<br />

Am letzten Tag ging es unter Federführung<br />

von Ingrid Brzoska um die Erstellung<br />

der Verwendungsnachweise. Die<br />

Anforderungen an einen Sachbericht<br />

wurden ebenso erläutert wie der zahlenmäßige<br />

Nachweis und die Belegführung.<br />

Die notwendigen Kenntnisse wurden in<br />

Gruppenarbeit mit anschließendem Plenumsgespräch<br />

unter Betreuung der Referentinnen<br />

und Referenten erarbeitet.<br />

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

gaben am Schluss des Seminars ein einheitlich<br />

positives Feedback. Das zeigte<br />

sich auch an der engagierten Mitarbeit<br />

und den daraus resultierenden interessanten<br />

Diskussionen. Auch zukünftig<br />

wird die BAG SELBSTHILFE ihren Mitgliedern<br />

bei allen Fragen zu der Beantragung,<br />

Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung<br />

von Zuwendungen kompetente<br />

Unterstützung bieten.<br />

p<br />

Die Autoren<br />

OAR a. D. Winfried Brinkmeier<br />

ehem. Bundesministerium für Gesundheit<br />

Carsten Osterloh<br />

BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung<br />

Weitere Infos<br />

Im Rahmen des sog. Sammelantragsverfahrens auf Bundesebene arbeitet die BAG<br />

SELBSTHILFE mit dem Bundesministerium für Gesundheit (Förderung der gesundheitlichen<br />

Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung<br />

behinderter Menschen), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Förderung<br />

von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen und beruflichen<br />

Rehabilitation), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

(Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes – national und international) sowie der<br />

Deutschen Rentenversicherung Bund (Förderung von Maßnahmen nach § 31 Abs. 1 Nr.<br />

5 SGB VI, deutliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit, „Reha vor Rente“) zusammen.<br />

Projektanträge, mit denen Fördermittel aus den o. g. Titeln beantragt werden, werden<br />

an die BAG SELBSTHILFE gerichtet, die die Anträge nach eingehender Prüfung weiterleitet.<br />

Analog wird im Falle einer Bewilligung mit den Verwendungsnachweisen verfahren.<br />

Weitere Informationen finden Sie im geschützten Bereich unserer Homepage<br />

(bund.bag-selbsthilfe.de → Projektförderung).<br />

E-Mail:<br />

Internet:<br />

info@altec.de<br />

www.altec.de<br />

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Selbsthilfe 3|2013 13

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