Ausgabe
Ausgabe
Ausgabe
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Recht & Soziales<br />
Zur aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 3 KR 3/12 R)<br />
Anspruch auf<br />
Versorgung mit einer<br />
Sportprothese?<br />
In regelmäßigen Abständen haben<br />
sich die Gerichte mit der Frage<br />
zu befassen, ob die Krankenkassen<br />
verpflichtet sind, für ein spezielles<br />
Hilfsmittel aufzukommen,<br />
damit sich der Betreffende sportlich<br />
betätigen kann. So auch im<br />
vorliegenden Fall, in welchem ein<br />
Unterschenkelamputierter eine<br />
spezielle Sportprothese bei seiner<br />
Krankenkasse beantragte. Diese<br />
lehnte eine Kostenübernahme ab<br />
und auch im nachfolgenden sozialgerichtlichen<br />
Verfahren blieb der<br />
Kläger in allen Instanzen erfolglos.<br />
Doch wieso wird der verständliche<br />
Wunsch eines Behinderten, sportlich<br />
aktiv zu sein und sich somit<br />
gesundheitsfördernd zu verhalten,<br />
von der Krankenkasse nicht<br />
unterstützt? Ein guter Grund, die<br />
Rechtslage einmal näher zu beleuchten.<br />
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
haben nach § 33<br />
Abs. 1 SGB V Anspruch auf Versorgung<br />
mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich<br />
sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung<br />
zu sichern, einer drohenden<br />
Behinderung vorzubeugen oder<br />
eine Behinderung auszugleichen, soweit<br />
das Hilfsmittel nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand<br />
des täglichen Lebens<br />
anzusehen ist. Beantragt ein Versicherter<br />
ein Hilfsmittel, prüft die Krankenkasse,<br />
Foto: ingimage.com<br />
30 Selbsthilfe 3|2013