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Recht & Soziales<br />

Zur aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 3 KR 3/12 R)<br />

Anspruch auf<br />

Versorgung mit einer<br />

Sportprothese?<br />

In regelmäßigen Abständen haben<br />

sich die Gerichte mit der Frage<br />

zu befassen, ob die Krankenkassen<br />

verpflichtet sind, für ein spezielles<br />

Hilfsmittel aufzukommen,<br />

damit sich der Betreffende sportlich<br />

betätigen kann. So auch im<br />

vorliegenden Fall, in welchem ein<br />

Unterschenkelamputierter eine<br />

spezielle Sportprothese bei seiner<br />

Krankenkasse beantragte. Diese<br />

lehnte eine Kostenübernahme ab<br />

und auch im nachfolgenden sozialgerichtlichen<br />

Verfahren blieb der<br />

Kläger in allen Instanzen erfolglos.<br />

Doch wieso wird der verständliche<br />

Wunsch eines Behinderten, sportlich<br />

aktiv zu sein und sich somit<br />

gesundheitsfördernd zu verhalten,<br />

von der Krankenkasse nicht<br />

unterstützt? Ein guter Grund, die<br />

Rechtslage einmal näher zu beleuchten.<br />

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

haben nach § 33<br />

Abs. 1 SGB V Anspruch auf Versorgung<br />

mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich<br />

sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung<br />

zu sichern, einer drohenden<br />

Behinderung vorzubeugen oder<br />

eine Behinderung auszugleichen, soweit<br />

das Hilfsmittel nicht als allgemeiner Gebrauchsgegenstand<br />

des täglichen Lebens<br />

anzusehen ist. Beantragt ein Versicherter<br />

ein Hilfsmittel, prüft die Krankenkasse,<br />

Foto: ingimage.com<br />

30 Selbsthilfe 3|2013

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